专利摘要:

公开号:WO1989012706A1
申请号:PCT/EP1989/000660
申请日:1989-06-12
公开日:1989-12-28
发明作者:Peter Mawick;Subrata Choudhury
申请人:Nsp Nukleare Sicherheits-Produkte Gmbh;Tg Techno-Garne Gmbh;
IPC主号:D02G3-00
专利说明:
Garn und Verfahren zu dessen Herstellung sowie Verwendung desselbenBESCHREIBUNG Die Erfindung betrifft ein Garn, das aus wenigstens einem Textilfaden besteht, der Metallfasern und andere Fasern, beispielsweise Chemiefasern, enths:lt sowiedie Herstellung und Verwendung dieses Garns. Zur Herstellung eines Gewebes für die Abschirmung elektromagnetischer Strahlung ist ein Garn vorgeschlagen worden, das aus Stahlfasern, Polyesterfasern und Polyamidfasern besteht, die zu einem Textilfaden versponnen sind, der entweder selbst das Garn bildet oder von dem mehrere solcher Textilfäden zu einem Garn verzwirnt sind. In diesem Textilfaden sind die Stahlfasern, die Polyesterfasern und die Polyamidfasern im Mittel gleichmässig über den Querschnitt des Textilfadens verteilt. Ein Gewebe aus derartigen Textilfäden hat eine Reihe von Nachteilen: (a) Da ein sehr beträchtlicher Teil der Stahlfasern nach aussen zu freiliegt und dadurch bei einer Person, die beispielsweise ein Hemd aus einem solchen Gewebe ohne darunterliegendes Kleidungsstück trÅagt,mit der Haut in Kontakt kommt, ist ein solches Gewebe nur schlecht mit der Haut verträglich, denn die Stahlfasern verur sachen nicht nur ein Kratzen auf der Haut, sondern bewirken beispielsweise Jucken, Allergien etc. (b) Zwar kann der vorstehende Nachteil, der sich durch das Aufliegen des Gewebes auf der Haut des Benutzers ergibt, dadurch beseitigt werden, dass das aus diesemGewebe hergestellte Kleidungsstück unterfüttert wird, jedoch ergibt sich dadurch, abgesehen von dem Kosten und Materialaufwand für die Unter fütterung, ein schlech- ter Tragekomfort, da das Kleidungsstück durch dieseUnterfütterung zu warm wird. (c) Auch nach aussen hin, also auf der der Haut des Trägers abgewandten Seite, ergeben die freiliegenden Stahlfa sern Nachteile, und zwar insbesondere insofern, als die Berührung eines aus diesem Gewebe hergestelltenKleidungsstücks von aussen her unangenehm ist und dieStahlfasern für darübergezogene Kleidungsstücke nach teilig sind, da sie eine starke Beanspruchung solcherKleidungsstücke etc. bewirken. (d) Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass die Stahlfa sern dem Gewebe ein leicht graues Aussehen geben, das zwar durch Einfärben des Gewebes dort, wo dieses leicht graue Aussehen nicht erwünscht ist, geändert werden kann. Jedoch ergeben sich bei einer solchenEinfärbung nicht immer schöne Farben, und die Farbe, die das Gewebe bei einer Einfärbung erhält, ist nicht ausreichend vorausbestimmbar, da die Stahlfasern dieFarbe nicht annehmen und infolgedessen immer noch grau durchschimmern. Helle Farben werden auf dieseWeise durch das graue Durchschimmern der Stahlfasern"schmutzig. (e) Zwar können auch die zuletzt erwähnten beiden Nach teile, die sich auf die Wirkung des Gewebes nach aussen beziehen, dadurch überwunden werden, dass das Gewebe mit einem stahlfaserfreien Gewebe o.dgl. überkaschiert wird. Jedoch wird dadurch der Tragekomfort noch mehr verschlechtert, da es dem Benutzer in einem solchenKleidungsstück noch wärmer wird, als es durch die obenerwähnte Unterfütterung schon ohnehin geschieht, wobei durch das Uberkaschierern der Material- und Ko stenaufwand noch mehr steigt.Aufgabe der Erfindung ist es insbesondere, ein Garn zur Verfügung zu stellen, welches die Vorteile des vorstehend genannten Garns aus Stahlfasern, Polyesterfasern und Polyamidfasern hat, nämlich eine Abschirmung elektromagnetischer Felder ermöglicht, das aber nicht die Nachteile des obigen Garns besitzt, also den Vorteil hat, dass ein daraus hergestelltes Gewebe, Gewirk oder Gestrick sowohl auf derjenigen Seite desselben, die der Haut eines Trägers zugewandt ist, als auch auf der der Haut des Trägers abgewandten Seite hautverträglich ist, sich leicht, vorausbestimmbar und sauber einfärben lässt und insgesamt dem Benutzer einen hohen Tragekomfort bietet sowie schonend für darüberliegende Gewebe, Gewirke oder Gestricke, welche in üblicher Weise hergestellt sind, und leicht pfleg- bzw. waschbar sind. Diese Aufgabe wird mit einem Garn der eingangs genannten Art erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass der überwiegende Teil der Metallfasern oder der Gesamtgehalt an Metallfasern im inneren Querschnittsbereich des Textilfadens angeordnet ist, während der den inneren Querschnittsbereich ummantelnde äussere Querschnittsbereich des Textilfadens überwiegend oder ausschliesslich aus hautverträglichen Fasern, insbesondere Natur- und/oder Chemiefasern, besteht. Auf diese Weise ergibt sich ein Textilfaden, der einen inneren Querschnittsbereich und einen diesen ummantelnden äusseren Querschnittsbereich hat, von denen (a) der innere Querschnittsbereich die Eigenschaft hat, dass er wegen seines Gehalts an Metallfasern elektro magnetische Strahlung abschirmt, und (b) der äussere Querschnittsbereich die Eigenschaft hat, dass er ein aus dem Garn hergestelltes Gewebe, Gewirk oder Gestrick hautverträglich macht und diesem Gewebe, Gewick oder Gestrick nach aussen hin die vorteilhaften Eigenschaften üblicher Textilien verleiht, insbesondere gut, vorausbestimmbar und sauber eingefärbt werden kann und sich gut reinigen lässt, zum Beispiel in einer Waschmaschine, inden der ummantelnde äussere Querschnittsbereich eine hautverträgliche Abdeckung der Metallfasern nach aussen hin bildet und die Metallfasern daran hindert, nach aussen hin nachteilig zu wirken. Ausserdem soll mit der Erfindung eine Verwendung des erfindungsgemässen Garns angegeben werden, welche die Vorteile dieses Garns hat, wie sie oben genannt sind. Diese Verwendung besteht darin, dass das Garn als gewebtes, gewirktes oder gestricktes Material von Schutzkleidungsstücken gegen elektromagnetische Strahlungen bzw. Interferenzen verwendet wird. Hierbei wird ein Textil faden als Garn oder verzwirnt im Garn verwendet, der einen inneren Querschnittsbereich und einen diesen ummantelnden äusseren Querschnittsbereich hat, welche die vorstehend unter (a) und (b) angegebenen Eigenschaften haben.Es sei hier darauf hingewiesen, dass es zwar Garne gibt, die einen inneren Querschnittsbereich haben, der sich von dem ummantelnden äusseren Querschnittsbereich unterscheidet. Bei diesen Garnen, die als Corespun bezeichnet werden, besteht jedoch der innere Querschnittsbereich aus einem kontinuierlichen Filament bzw. Faden, der von Fasersträngen des äusseren Querschnittsbereichs spiralförmig ummantelt ist. Durch das Filament bzw. den Faden soll dem Garn eine hohe Längsreissfestigkeit verliehen werden, und der äussere Querschnittsbereich dient bei Verwendung dieses Corespun-Garns als Nähgarn dazu, den wärmeempfindlichen Faden gegen die beim maschinellen Nähvorgang im Garn erzeugte Hitze abzuschirmen. Die Erfindung unterscheidet sich sich infolgedessen grundsätzlich sowohl bezüglich der zugrundeliegenden Aufgabenstellung als auch hinsichtlich der Lösung von einem Corespun-Garn, denn bei dem erfindungsgemässen Garn wird weder durch den inneren Querschnittsbereich eine hohe Längsreissfestigkeit erzeugt, noch dient der äussere Querschnittsbereich dazu, den inneren Querschnittsbereich gegen nachteilige oder zers.orenceEinwirkungen von aussen abzuschirmen. Der mit der Erfindung erhaltene Textil faden kann entweder unmittelbar als Garn für die Herstellung von Geweben, Gewirken oder Gestricken verwendet werden, oder er kann mit gleichartigen Textilfäden und/oder anderen Textilfäden, die keine Metallfasern enthalten, zu einem Garn verzwirnt werden, aus dem dann Gewebe, Gewirke oder Gestricke hergestellt werden. Mit der Erfindung wird, unabhängig davon, ob der in erfindungsgemässer Weise strukturierte Textil faden als solcher oder verzwirnt mit gleichartigen und/oder anderen Textilfäden verwendet wird, in jedem Falle ein Garn erhalten, das zu einem Gewebe, Gewirke oder Gestrick verarbeitet werden kann, welches physiologisch verträglich und gut verarbeitbar sowie gut tragbar und pflegbar ist und welches elektromagnetische Strahlung in einem weiten Frequenz- und Intensitätsbereich abschirmt. Wenn weiter oben angegeben worden ist, dass der den inneren Querschnittsbereich ummantelnde äussere Querschnittsbereich des Textilfadens "überwiegend" aus hautverträglichen Fasern, insbesondere Natur- und/oder Chemiefasern, bestehen kann, so ist damit insbesondere der Fall gemeint, dass einige der Metallfasern, die im inneren Querschnittsbereich "verankert"sind, in den äusseren Querschnittsbereich "hineinragen". Im allgemeinen werden gemäss der Erfindung beim Erzeugen des den inneren Querschnittsbereich ummantelnden äusseren Querschnittsbereichs keine Metallfasern verwendet, obwohl durch die Erfindung die Verwendung einer geringen Menge von Metallfasern bei der Herstellung des äusseren Querschnittsbereichs nicht ausgeschlossen werden soll. Das Garn nach der Erfindung kann in einer seiner Ausführungsformen so ausgebildet sein, dass der innere Querschnittsbereich des Textilfadens ausschliesslich aus Metallfasern besteht. Eine andere Ausführungsform des erfindungsgemässen Garns zeichnet sich dadurch aus, dass der innere Querschnittsbereich des Textilfadens sowohl aus Metallfasern als auch aus anderen Fasern, d.h. nichtmetallischen Fasern, insbesondere Chemie- und/oder Naturfasern, besteht. Das Einarbeiten von nichtmetallischen Fasern zwischen die Metallfasern im inneren Querschnittsbereich des Textilfadens ermöglicht es (a) das Verhältnis zwischen dem Abschirmungsvermögen desGarns und dem gewichtsmässigen Anteil an Metallfasern zu optimieren und (b) auch dem inneren Querschnittsbereich des Textilfadens gewisse erwünschte textile Eigenschaften zu verleihen, die durch nichtmetallische Fasern erzielbar sind, wie beispielsweise schweissaufsaugende oder -aufnehmendeEigenschaften. Demgemäss kann das erfindungsgemässe Garn so ausgebildet sein, dass der innere Querschnittsbereich des Textilfadens aus Metallfasern und schweissaufsaugenden oder -aufnehmenden Fasern, insbesondere schweissaufsaugenden oder -aufnehmenden Chemiefasern, besteht. Hinsichtlich der Art der Verspinnungsstruktur kann das Garn nach der Erfindung eine der beiden folgenden Strukturen haben, wovon die erstgenannte Struktur aus herstellungsmässigen Gründen, auf die weiter unten noch näher eingegangen wird, besonders vorteilhaft ist: (1) Die Struktur des erfindungsgemässen Garns kann derart sein, dass der innere Querschnittsbereich des Textil fadens aus einem für sich nicht zu Garn oder Zwirn verarbeiteten Faserbündel oder -verband von Metallfa sern allein oder von Metallfasern, denen andere Fasern, insbesondere Chemie- und/oder Naturfasern, beigefügt sind, besteht und dass die hautverträglichen Fasern, insbesondere hautverträgliche Natur- und/oder Chemie fasern, welche das Faserbündel oder den Faserverband umhüllen, zusammen mit dem Faserbündel oder -verband zu einem Garn verarbeitet sind. (2) Die Struktur des erfindungsgemässen Garns kann aber auch derart sein, dass der innere Querschnittsbereich des Textilfadens aus einem Garn oder Zwirn aus Metall fasern allein oder aus Metallfasern, denen andere Fa sern, insbesondere Chemie- und/oder Naturfasern, bei gefügt sind, besteht, welcher innere Querschnittsbe reich von hautverträglichen Fasern, insbesondere haut verträglichen Natur- und/oder Chemiefasern, umhüllt ist, die mit dem den inneren Querschnittsbereich bil denden Garn zu dem Textilfaden versponnen sind. Wenn das Garn nach der Erfindung die erstgenannte dieser beiden Strukturen erhält, lässt es sich in ausserordentlich vorteilhafter Weise in einem einzigen Arbeitsgang herstellen, in welchem das nicht zu Garn oder Zwirn verarbeitete Faserbündel bzw. der nicht zu Garn oder Zwirn verarbeitete Faserverband, das bzw. der aus Metallfasern allein oder aus Metallfasern, denen andere Fasern, insbesondere Chemieund/oder Naturfasern, beigefügt sind, mit den hautverträglichen Fasern, insbesondere hautverträglichen Natur- und/ oder Chemiefasern, umhüllt und zu dem gewünschten Garn verarbeitet wird. Dieses besondere erfindungsgemässe Verfahren ermöglicht eine hinsichtlich des Herstellungsaufwands und damit der Herstellungskosten sehr günstige Produktion des Garns nach der Erfindung, wobei gleichzeitig eine besonders feste Verbindung zwischen dem inneren Querschnittsbereich und den diesen umhüllenden äusseren Querschnittsbereich erzielt wird. Das Garn nach der Erfindung kann jedoch auch in zwei grundsätzlichen Arbeitsgängen hergestellt werden, indem im ersten Arbeitsgang ein Garn oder Zwirn aus Metallfasern allein oder aus Metallfasern, denen andere Fasern, insbesondere Chemie- und/oder Naturfasern, beigefügt sind, gebildet wird, und indem in einem zweiten Arbeitsgang das so hergestellte Garn oder der so hergestellte Zwirn mit hautverträglichen Fasern, insbesondere hautverträglichen Natur- und/oder Chemiefasern, umhüllt und versponnen wird. Dieses Verfahren ist dann besonders vorteilhaft, wenn die den äusseren Querschnittsbereich bildenden Fasern, mit denen das den inneren Querschnittsbereich bildende Garn oder der den inneren Querschnittsbereich bildende Zwirn umsponnen wird, beim Umspinnen seitlich, insbesondere im wesentlichen parallel zur Garn- oder Zwirnachse, aufgestreut werden und dem Ganzen eine Torsion gegeben wird, also im Gegensatz zum Erzeugen eines Corespun-Garns kein Herumwickeln eines Faserbündels oder Garns oder Zwirns erfolgt, wie das im Corespun-Verfahren bei dem Umwickeln des Filaments bzw. Einfadens geschieht. Obwohl in dem Garn nach der Erfindung und bei dessen Herstellung durch das erfindungsgemässe Verfahren und dessenVerwendungals Metallfasern bevorzugt Stahlfasern aus rostfreiem Stahl verwendet werden, können als Metallfasern auch solche aus anderen Metallen, beispielsweise aus Aluminium, Aluminiumlegierungen, Kupfer, Kupferlegierungen o.dgl., verwendet werden.Als hautverträgliche Fasern können alle hautverträglichen Textilfasern verwendet werden, wobei als hautverträgliche Fasern insbesondere Baumwollfasern wegen deren besonders guter Hautverträglichkeit und Reinigungsfähigkeit, zum Beispiel in Waschmaschinen, und/oder Wollfasern besonders bevorzugt werden. Die hautverträglichen Fasern können auch ein Gemisch aus Naturfasern und Chemiefasern sein, zum Beispiel ein Gemisch aus Baumwollfasern und Polyesterfasern. Aus Arbeitsschutzgründen oder aus militärischen Gründen kann es zu bevorzugen sein, als hautverträgliche Fasern flammhemmende und/oder thermostabile Fasern zu verwenden, wie zum Beispiel Aramidfasern. Die einzige Figur der Zeichnung zeigt schematisch einen Textilfaden 1 gemäss der Erfindung, dessen innerer Querschnittsbereich 2 aus Metallfasern besteht oder Metallfasern enthält, während der äussere Querschnittsbereich 3 dadurch erzeugt worden ist, dass der innere Querschnittsbereich 2 mittels hautverträglicher Fasern, vorzugsweise ausschliesslich mittels hautverträglicher Fasern, ummantelt worden ist. Aus dem erfindungsgemässen Garn hergestellte Gewebe, Gewirke oder Gestricke sind überall dort für Schutzkleidungsstücke anwendbar, wo elektromagnetische Strahlungsol dherIntensität und in einem solchen, sehr weiten Frequenzbereich, vorhanden ist, dass gesundheitliche Probleme entstehen, die das Tragen solcher Schutzkleidungsstücke notwendig oder vorteilhaft machen. So können Herzschrittmacher durch elektromagnetische Felder und Mikrowellenstrahlen inhibiert, d.h. in ihrer Frequenz beeinflusst oder sogar zum Stillstand gebracht werden, wenn kein den Herzschrittmacher abschirmendes Schutzkleidungsstück getragen wird. Weiterhin können Personen, die in der Nähe von Radarstationen tätig sind, in verschiedenster Weise krank werden, beispielswesei Leberschäden etc. erleiden, wenn sie kein die Radarstrahlung abschirmendes Schutzkleidungsstück tragen. Entsprechendes gilt für Personen, die mit Mikrowellenherden umgehen, sofern diese Mikrowellenherde nicht ideal abgeschirmt sind, oder diese Abschirmung im Laufe der Zeit schadhaft wird. Aus dem erfindungsgemässen Garn gewebtes, gewirktes oder gestricktes Material kann für Schutzkleidungsstücke aller Art gegen elektromagnetische Strahlungen bzw. Interferenzen angewandt werden, insbesondere für Schutzanzüge, Overalls, zweiteilige Anzüge, Jacken, Hemden, Pullover, Hauben, Handschuhe, Schuhe o.dgl. für militärische, industrielle, medizinische und/oder persönliche bzw. private Zwecke. Solche Schutzkleidungsstücke können insbesondere Hemden, Pullover, T-Shirts oder sonstige Oberkörperbekleidungsstücke für Herzschrittmacherträger sein. Diese Schutzkleidungsstücke sind innerhalb eines sehr weiten Frequenzspektrums und innerhalb eines sehr weiten Leistungsdichtebereichs verwendbar. Insbesondere, jedoch keineswegs ausschliesslich, wird ein Schutz im HF-, UHF-, VHF- und Mikrowellen-Frequenzbereich erzielt.
权利要求:
Claims Garn und Verfahren zu dessen Herstellung sowie Verwendung desselbenP A T E N T A N S P R Ü C H E
1. Garn, das aus wenigstens einem Textilfaden besteht, der Metallfasern und andere Fasern, beispielsweise Chemiefa¬ sern, enthält, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß der überwiegende Teil der Metallfasern oder der Gesamtgehalt an Metallfasern im inneren Querschnittsbereich (2) des Textilfadens (1) angeordnet ist, während der den inneren Querschnittsbereich (2) ummantelnde äußere Querschnittsbe¬ reich (3) des Textilfadens (1) überwiegend oder aus¬ schließlich aus hautverträglichen Fasern, insbesondere Natur- und/oder Chemiefasern besteht.
2. Garn nach Anspruch 1, dadurch cf*e k e n n - z e i c h n e t , daß der innere Querschnittsbereich (2) des Textilfadens (1) ausschließlich aus Metallfasern be¬ steht.
3. Garn nach Anspruch 1, dadurch g e k e n ¬ z e i c h n e t , daß der innere Querschnittsbereich (2) des Textilfadens (1) aus Metallfasern und anderen Fasern, insbesondere Chemie- und/oder Naturfasern, besteht. - -
4. Garn nach Anspruch 3, dadurch g e k e n n ¬ z e i c h n e t , daß der innere Querschnittsbereich (2) des Textilfadens (1) aus Metallfasern und schweißaufsau¬ genden oder -aufnehmenden Fasern, insbesondere Chemiefasern, best
5. Garn nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß der innere Querschnitts bereich (2) des Textilfadens (1) aus' einem für sich nicht zu Garn oder Zwirn verarbeiteten Faserbündel oder -verband von Metallfasern allein oder von Metallfasern, denen ande¬ re Fasern, insbesondere Chemie- und/oder Naturfasern, bei¬ gefügt_sind, _besteht und daß die hautverträglichen Fasern insbesondere Natur- und/oder Chemiefasern, welche das Fa¬ serbündel oder den Faserverband umhüllen, zusammen mit dem Faserbündel oder -verband zu einem Garn verarbeitet sind.
6. Garn nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß der innere Querschnitts bereich (2) des Textilfadens (1) aus einem Garn oder Zwirn aus Metallfasern allein oder aus Metallfasern, denen an¬ dere Fasern, insbesondere Chemie- und/oder Naturfasern, beigefügt sind, besteht, und von hautverträglichen Fasern, insbesondere Natur- und/oder Chemiefasern, umhüllt ist, welche mit dem den inneren Querschnittsbereich (2) bilden¬ den Garn oder Zwirn zu einem Textilfaden (1) versponnen si
-*"-
7. Garn nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Metallfasern rost¬ freie Stahlfasern sind.
8. Garn nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die hautverträglichen Fasern Baumwoll- und/oder Wollfasern sind.
9. Garn nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die hautverträglichen Fasern flammhemmende und/oder thermostabile Fasern sind oder flammhemmende und/oder thermostabile Fasern enthalten.
10. Verfahren zur Herstellung von Garn nach Anspruch
5, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß ein nicht zu Garn oder Zwirn verarbeitetes Faserbündel oder ein nicht zu Garn oder Zwirn verarbeiteter Faserverband, das bzw. der aus Metallfasern allein oder aus Metallfasern, denen andere Fasern, insbesondere Chemie- und/oder Natur¬ fasern, beigefügt sind, besteht, in einem Arbeitsgang mit hautverträglichen Fasern, insbesondere Natur- und/oder Chemiefasern, umhüllt und zu einem Garn verarbeitet wird.
11. Verfahren zur Herstellung von Garn nach Anspruch
6, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß in einem ersten Arbeitsgang ein Garn oder Zwirn aus Metallfasern allein oder aus Metallfasern, denen andere Fasern, insbe¬ sondere Chemie- und/oder Naturfasern, beigefügt sind, ge¬ bildet wird und daß dieses Garn oder dieser Zwirn in einem zweiten Arbeitsgang mit hautverträglichen Fasern, insbe¬ sondere Natur- und/oder Chemiefasern, umhüllt und verspon¬ nen wird.
12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch g e ¬ k e n n z e i c h n e t , daß als Meta'ϊlfasern rostfreie Stahlfasern verwendet werden.
13. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch g e ¬ k e n n z e i c h n e t , daß als hautverträgliche Fasern Baumwoll- oder Wollfasern verwendet werden. - -
14. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch g e ¬ k e n n z e i c h n e t , daß als hautverträgliche Fasern flammhemmende und/oder thermostabile Fasern allein oder zusammen mit anderen hautverträglichen Fasern verwendet werden.
15. Verwendung des Garns nach einem der Ansprüche 1 bis 9 als gewebtes, gewirktes oder gestricktes Material von Schutzkleidungsstücken gegen elektromagnetische Strahlungen bzw. Interferenzen.
16. Verwendung nach Anspruch 15, dadurch g e k e n n ¬ z e i c h n e t , daß die Schutzkleidungsstücke Schutz¬ anzüge, Overalls, zweiteilige Anzüge, Jacken, Hemden, Pull¬ over, Hauben, Handschuhe und/oder Schuhe für militärische, industrielle, medizinische und/oder persönliche bzw. private Zwecke sind.
17. Verwendung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Schutzkleidungs¬ stücke Hemden, Pullover, T-Shirts oder sonstige Ober¬ korperbekleidungsstucke für Herzschrittmacherträger sind.
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法律状态:
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