专利摘要:

公开号:WO1989008303A1
申请号:PCT/EP1989/000171
申请日:1989-02-24
公开日:1989-09-08
发明作者:Stephan Mack
申请人:Kölner Aussenwerbung Gmbh;Mack Leichtmetallbau Gmbh;
IPC主号:G09F11-00
专利说明:
[0001] EINRICHTUNG FÜR WERBEZWECKE
[0002] Die Erfindung betrifft eine Einrichtung für Werbezwecke, mit zahlreichen, vertikal nebeneinander angeordneten, um ihre Längs¬ achsen drehbaren mehrseitigen Bildelementen, wobei jedes Bild¬ element auf jeder Seite mit einem weiteren Bestandteil in Form eines Werbebildträgers versehen ist, der an dieser Seite durch ein Verbindungsstück lösbar an dem Bildelement angebracht ist. Werbeeinrichtungen dieser Art sind bekannt. Man begegnet ihnen an Orten, in denen ein starker Publikumsverkehr herrscht, also in Bahnhöfen, Flughäfen, öffentlichen Plätzen usw. Die meist dreieckigen Bildelemente präsentieren zusammen ein grosses Werbebild, das nach einiger Zeit durch Drehen der Bildelemente scheinbar in ein anderes verwandelt wird, weil dann bei jedem Element ein neuer Bildträger dem Betrachter zugewendet wird. Meist sind die Bildelemente im Querschnitt dreieckig, so dass also drei verschiedene Bilder gezeigt werden können. Es sind aber auch schon vier- und sechseckige Elemente bekanntgeworden. Der Vorteil der dreieckigen Elemente liegt darin, dass sie sich bei der Drehung selbst dann nicht berühren, wenn sie äusserst nahe zueinander gerückt sind. Bei den anderen Elementen muss ein Zwischenraum vorgesehen werden, der sich im Gesamtbild oft störend auswirkt.
[0003] Andererseits ist die Anzahl von nur drei Bildern doch manchmal etwas gering, und es drängt sich daher ein relativ häufiger Er¬ satz der aufgebrachten Bilder auf. Bis vor kurzem wurde hiefür jedoch keine besondere konstruktive Massnahme an den Bildträ¬ gern vorgesehen. Man demontierte sie und brachte sie an einen Ort, an welchem man neue Bilder, meist durch Aufkleben, auf die Bildelemente aufbrachte, worauf die Bildelemente wieder an den Aufstellort der Einrichtung zurücktransportiert und dort mon¬ tiert wurden. Da dieser Ersatz einige Zeit beanspruchte, stand die ganze Einrichtung still, wodurch wertvolle Werbezeit ver¬ loren ging.
[0004] In der deutschen Patentschrift Nr. 34 02.326 wurde erstmals eine Werbeeinrichtung mit dreiseitigen Bildelementen oder Bildschir¬ men beschrieben, bei welchen die Bildträger leicht wegnehmbar auf den Elementen angeordnet waren. Dadurch war es möglich, den Ersatz der bisher gezeigten Bilder durch neue am Aufstellort selber vorzunehmen, und dadurch die Stillstandszeit wesentlich zu verkürzen.
[0005] Als nachteilig musste jedoch der Umstand angesehen werden, dass jene Bildträger nur kraftschlüssig, durch Einschnappen, mit den Bildelementen verbunden waren. Solange die Einrichtung in einer Halle oder sonst an einem windgeschützten Ort aufgestellt wird, spielt dies keine Rolle. Im Freien können jedoch unter Umstän¬ den grosse Windkräfte auf die eine beachtliche Ausdehnung (oft mehrere Meter) aufweisenden Bildträger einwirken. Die Gefahr des Abgelöstwerdens und Herunterfallens ist daher mindestens nicht ohne weiteres auszuschliessen.
[0006] Weitere Arten des Anbringens von Bildträgern sind z.B. in der US-A-3387394 und DE-GM 6600737 dargestellt. In der erstgenann¬ ten Schrift ist als erstes eine reine Auflageverbindung darge¬ stellt. Aus dem Bildelement ragen schräg nach oben verlaufende ausgestanzte Auflager nach Art von Konsolen heraus. Im Werbe- bildträger sind korrespondierende Laschen von derselben Schräg¬ lage angebracht, von denen jede auf die entsprechende Konsole aufzuliegen kommt. Die Verbindung besteht also in einem blossen Einhängen des Trägers am 3ildelement, ohne dass sie kraftschlüs- sig ist. Es leuchtet ein, dass eine solche Verbindung, die nur auf dem Eigengewicht der Träger basiert, bestenfalls nur in ge¬ schlossenen Räumen verwendbar ist; im Freien würde jeder kräf¬ tige Windstoss die Träger sofort emporziehen und damit aushängen. Ein weiterer Nachteil liegt darin, dass die Auflager einerseits und die Lasche andererseits absolut genau die gleichen Abstände voneinander aufweisen müssen, damit das Gewicht gleichmässig verteilt wird und ausserdem vermieden wird, dass dort, wo eine Lasche höher liegt als ihre Konsole, der dünne und daher bieg¬ same Träger sich nicht vom Bildelement etwas entfernt, damit die Lasche dann doch noch zum Anliegen kommt.
[0007] Als zweite Ausführungsform ist, wie übrigens auch in der zweit¬ genannten Schrift, eine Verankerung mittels rechtwinklig abge¬ bogenen Elementen dargestellt. Diese stehen also um die Länge des kürzeren Schenkels von der Bildelementwand ab und verlaufen mit ihrem anderen, wesentlich längeren Schenkel parallel zu dieser. Der Zwischenraum dient dann zum Einlegen eines Bandes oder auch der Wand des hohlen Werbebildträgers, wozu eine Oeff- nung zum Einführen des Elementes vorgesehen ist. Nachteilig sind auch hier die strengen Anforderungen an die Abmessungen, denn der Zwischenraum uss genau dieselbe Breite haben wie das Band bzw. die Wand dick ist. Ist er grösser, ist die Verbindung nicht kraftschlüssig, die Träger können bei Wind sich unter Ge¬ räuschentwicklung bewegen.
[0008] Wesentlich ist es daher, die Bildträger spielfrei so zu veran¬ kern, dass auch bei Aufstellung im Freien die Windkräfte selbst bei grössten Abmessungen der Einrichtung nichts anhaben können. Auch soll diese Verankerung so sein, dass Toleranzen in den Ab¬ messungen auf sie keinen Einfluss haben.
[0009] Die Erfindung bezweckt daher, die Verankerung der Bildträger an den Elementen nicht nur rein kraftschlüssig, sondern auch form- schlüssig zu gestalten, ohne deswegen das Anbringen bzw. Weg¬ nehmen der Bildträger irgendwie zu erschweren. Gleichzeitig soll auch die Verbindung zwischen Bildträger und Bildelement konstruktiv wesentlich einfacher gestaltet werden, als dies im genannten Stand der Technik der Fall ist.
[0010] Eine solche Einrichtung der eingangs erwähnten Art ist erfin- dungsgemäss dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsstück entweder am Bildelement oder am Bildträger angebracht ist und durch Einschieben in wenigstens eine Oeffnung im jeweils an¬ dern Bestandteil an der Umrandung dieser Oeffnung zwecks Her¬ stellung einer lösbaren Verbindung anliegt.
[0011] Die beiliegenden Zeichnungen zeigen verschiedene Ausführungs- formen der erfindungsgemässen Einrichtungen, mit verschiedenen Arten von Befestigungen der Bildträger an den Bildelementen, wobei der Einfachheit halber nur je ein Bildträger auf einer der drei Seiten dargestellt ist. Es zeigen:
[0012] Figur 1: einen Querschnitt durch eine erste Ausführungs¬ form des Bildelementes und eines Bildträgers mit federnder Verankerung,
[0013] Figur 2: einen Schnitt längs der Linie II-II in Figur 1, also einen Keillängsschnitt durch das Bildele¬ ment und den Bildträger,
[0014] Figur 3: eine zweite Ausführungsform, ähnlich wie in Fi¬ gur 1, mit einem im Querschnitt leichter ausge¬ führten Bildträger,
[0015] Figur 4: einen Querschnitt durch eine dritte Ausführungs¬ form, mit Verankerung durch einen Stift am Bild¬ element,
[0016] Figur 5: einen Schnitt längs der Linie V-V in Figur 4,
[0017] Figur 6: einen Querschnitt durch'eine vierte Ausführungs¬ form, ähnlich wie Figur 3, aber mit anderer Ver¬ ankerung, Figur 7: einen Schnitt längs der Linie VII-VII in Figur 6,
[0018] Figur 8: einen Querschnitt durch eine fünfte Ausführungs¬ form, mit einer nochmals anderen Art der Veran¬ kerung, und
[0019] Figur 9: einen Schnitt längs der Linie IX-IX in Figur 8.
[0020] Figur 1 zeigt einen einzelnen Bildträger der gesamten Einrich¬ tung. Dieser setzt sich aus zahlreichen solchen nebeneinander angeordneten Bildelementen zusammen, die sich an den Spitzen dieses dreieckigen Querschnittes beinahe berühren und ihre eine Seite, hier die in den Figuren untere Seite, dem Betrachter zu¬ wenden. Die Gesamtheit dieser Seiten bildet dann das Werbebild. Nicht dargestellt, da bekannt, ist der Antrieb, mit welchem alle diese Bildelemente gemeinsam um ihre Längsachsen verdreht werden können, so dass ein neues Bild nach vorne kommt.
[0021] Jedes Bildelement 1, das auch als Holm bezeichnet wird, ist ein Hohlkörper, der im wesentlichen die Form eines gleichseitigen Dreiecks aufweist. Seine Herstellung erfolgt am zweckmässigsten durch Strangpressen. Dies erleichtert auch die Ausbildung der Eckpartien, die als pilzförmige Fortsätze 11 mit je einem Kopf 12 ausgebildet sind. Jeder Kopf 12 ist derart konisch zulau¬ fend ausgebildet, dass die dabei gebildeten Seiten 13 genau parallel zu den Seiten 14 des gleichseitigen Dreiecks sind. Dieser Umstand ist, wie noch gezeigt wird, wesentlich.
[0022] Der eigentliche Bildträger 2, der also auf seiner Aussenseite einen Streifen des zu zeigenden Werbebildes trägt, ist bei die¬ ser Ausführungsform im wesentlichen kastenförmig ausgebildet. Der Kasten 21 weist im Querschnitt eine solche Form auf, dass er sich genau an die durch das eigentliche Bildelement 1 und seine Fortsätze 11 gebildete Aussparung anlegt. Dadurch wird vor allem eine seitliche Zentrierung des Bildträgers 2 in Be¬ zug auf das Bildelement 1 erreicht. Die Ausrichtung des Bild- trägers 2 in der Höhe und damit die Ausrichtung des auf ihm an¬ gebrachten Werbebildausschnittes in Bezug auf diejenigen der Nachbarbildelemente erfolgt dadurch, dass jeder Bildträger sich auf eine dreieckförmige Grundplatte 15 abstützt, die auf die Drehbewegung des nicht dargestellten Antriebs auf das Bildele¬ ment 1 überträgt. Seitlich des Kastens 21 weist der Bildträger 2 je eine Art Flügel 22 auf. Jeder derselben legt sich gegen die entsprechende Seite 13 des Kopfes 12 des Bildelementes an. Dadurch wird der Bildträger 2 selbst bei starken Windböen auf seiner ganzen Breite vom Bildelement 1 gestützt. Dies ist der Grund, weshalb die Seiten 13 wie oben erwähnt ausgeführt sind. Die Flügel 22 selber tragen an ihren Enden kleine Verdickungen 23, die so ausgeführt sind, dass sie sich mit ihrer einen Sei¬ te genau an die entsprechende Seite des benachbarten Bildträ¬ gers anlegen und somit Witterungseinflüsse einigermassen vom Innern des Bildelementes fernhalten.
[0023] Die Verbindung zwischen Bildträger 2 und Bildelement 1 erfolgt hier über eine Blattfeder 3, deren Querschnitt aus Figur 2 er¬ sichtlich ist. Sie ist in ihrer Mitte leicht abgewinkelt und trägt am freien Ende einen Kopf 31. Dieser ist leicht asymmet¬ risch ausgeführt, um eine lange schräge Einlauffläche 32 zu bilden, die das Einsetzen des Bildträgers 2 in das Bildelement 1 erleichtert. Die Feder 3 ist mit Befestigungselementen 4, hier Nieten, am Bildelement 1 angebracht. Zur Vermeidung von Biegestellen kann die Blattfeder 3 statt der in Figur 2 gezeig¬ ten Abwinklung eine Abrundung von genügend grossem Radius zwi¬ schen den geraden Abschnitten aufweisen.
[0024] Zur Montage des Bildträgers 2 wird dieser, der eine Oeffnung 5 (Figur 2) aufweist, so angelegt, dass der Kopf 31 der Feder 3 durch diese Oeffnung hindurch in den Hohlraum des Kasten 21 eindringt. Dann wird der Bildträger soweit nach unten gezogen, bis er auf der Grundplatte 15 aufsteht. Die einen wesentlichen Teil der Breite des Kastens 21 einnehmende und daher starke Blattfeder 3 verbindet dann den Bildträger 2 auf der Innen¬ seite des Kastens 21 am oberen Rand der Oeffnung 5 mit dem Bildelement 1, wie aus Figur 2 ersichtlich. Damit ist eine kräf¬ tige, formschlüssige und dennoch leicht und ohne Werkzeuge zu lösende Verbindung zwischen Bildträger und Bildelement herge¬ stellt.
[0025] Die Ausführungsform nach Figur 3 unterscheidet sich von derje¬ nigen nach Figur 1 lediglich dadurch, dass der Kasten 21 durch zwei gegeneinandergerichtete, über die volle Länge des Bildträ¬ gers 2 sich erstreckende Winkelprofilstücke 24 ersetzt ist. Da sie in einem Abstand voneinander parallel verlaufen, wird an Stelle der bisherigen Oeffnung 5 somit eine durchlaufende Längsöffnung 6 ausgebildet. Diese ist auf etwa derselben Höhe wie die Oeffnung 5 durch in den Winkelprofilstücken 24 ange¬ brachte Schlitze 25, die gegen die Längsöffnung 6 offen sind und quer zu ihr verlaufen, derart erweitert, dass das Einsetzen der breiten Blattfeder 3 in gleicher Weise wie vorher möglich ist. Die Blattfeder legt sich dann, wie aus Figur 3 ersicht¬ lich, gegen die Innenseite der Winkelprofilstücke 24 an, also unmittelbar am oberen Rand der Schlitze 25 bzw. an der Umran¬ dung der Längsöffnung 6. Die Blattfeder 3 und ihre Befestigung 4 sind unverändert, so dass Figur 2 bis auf geringfügige Einzel¬ heiten auch für diese Ausführungsform gilt.
[0026] In der dritten und vierten Ausführungsform nach den Figuren 4 - 7 ist eine andere Art der Befestigung gezeigt, und zwar mittels Stift und Oeffnungsschlitzen. Bei der dritten Ausfüh¬ rungsform gemäss Figur 4 sind am Bildelement 1 jeweils in den Ecken des Dreiecks Fortsätze 16 angebracht, die mit Bohrungen 17 versehen sind. Diese dienen zur Aufnahme eines im Querschnitt runden Stiftes 7. Um diesen montieren zu können, sind durch die Köpfe 12 hindurch entsprechende, genau axial zu den jeweiligen Bohrungen 17 verlaufende Bohrungen 18 und Ausnehmungen 19 am Kopf 12 selber vorgesehen. Jeder Stift 7 kann daher seitlich eingeschoben und in die richtige Lage gebracht werden. Die Bild- träger 2 weisen von oben bis unten durchlaufende Längsrippen 26 auf. Auch die schon erwähnten Fortsätze 16 können durchlaufen. Die Längsrippen 26 sind an den entsprechenden Stellen mit abge¬ winkelten Schlitzen 27 (Figur 5) versehen, die hier die Funk¬ tion der oben beschriebenen Oeffnungen übernehmen. Jeder Bild¬ träger 2 wird so montiert, dass seine Schlitze 27 mit ihren Mündungen an den am Bildelement 1 befestigten Stift 7 heran¬ gebracht werden. Durch das Eigengewicht des Bildträgers 2 glei¬ tet er dann soweit nach unten, bis der Stift 7 am oberen Rand der Schlitze 27 anliegt. Durch die Umrandung jedes Schlitzes 27 ist ebenfalls eine formschlüssige Verbindung erreicht, die sich nicht nur zur Aufnahme von Winddrücken, sondern auch von Sog¬ wirkungen auf die Bildträger 2 sehr gut eignet. Die Formschlüs- sigkeit wird vor allem auch dadurch verbessert, dass die Schlitze 27 wenigstens an ihren Enden eine Breite haben, die nur unwesentlich grösser als der Durchmesser des Stiftes 7 ist.
[0027] Man kann gemäss der vierten Ausführungsform (Figuren 6 + 7) den Stift 7 auch an den Längsrippen 26 des Bildträgers 2 an¬ bringen. Damit erübrigt sich die Notwendigkeit, besondere Mon¬ tagebohrungen 18 und Ausnehmungen 19 vorzusehen. Nunmehr sind es die Fortsätze 16, welche Schlitze 28 aufweisen. Diese sind genau gleich in ihrer Form wie die Schlitze 27, müssen aber, da nun der Stift 7 am Bildträger 2 angebracht ist, von oben nach unten verlaufen, damit der den Bildträger 2 tragende Stift 7 sich an ihrem Ende, hier also an ihrem unteren Rand, aufsetzen kann. Die Montage des Bildträgers erfolgt analog wie bei Figur 3, nur wird hier der Stift 7 in die Schlitze 28 ein¬ geführt und dann der Bildträger nach unten geschoben.
[0028] Die fünfte Ausführungsform nach den Figuren 8 + 9 sieht als Verbindungsstück zwischen Bildträger 2 und Bildelement 1 Ha¬ ken 8 vor. Gemäss Figur 9 ist jeder Haken am Bildträger 2 an¬ gebracht, zweck ässig durch Punktschweissen, und weist eine Z-Form auf. Mit den zum Bildträger 2 parallelen Schenkel 81 kann er in eine Oeffnung 9 im Bildelement 1 eingeführt werden. Um dieses Einführen zu erleichtern, ist der Schenkel 81 an seiner Spitze angeschrägt. Er könnte ausserdem, was hier nicht dargestellt ist, etwas geneigt zur Ebene des Bildträgers ver¬ laufen, so dass also seine Spitze weniger weit vom Bildträger entfernt ist, als sein anderes Ende. Beim Einsetzen würde der Schenkel dann elastisch in seine dargestellte parallele Lage aufgebogen. Diese Ausführung überbrückt allfällige Fabrika¬ tionstoleranzen und vermeidet so ein Spiel zwischen Bildträ¬ ger und Bildelement, das im Falle einer Uebertoleranz des Ha¬ kens 8 zu Rüttelbewegungen des Bildträgers bei auftretendem Wind führen würde. Eine andere Lösung wäre das Anbringen einer Verdickung am Schenkel 81 nach Art des Kopfes 31 der Blattfe¬ der 3. Dieser Kopf würde sich dann gegen die Innenwand des Bildelementes 1 anlegen; allfällige Mindertoleranzen werden durch elastische Durchbiegungen dieser Wand ausgeglichen, da der relativ schmale Haken 8 nur in der Mitte derselben an¬ greift.
权利要求:
ClaimsP A T E N T A N S P R Ü C H E
1. Einrichtung für Werbezwecke, mit zahlreichen vertikal neben¬ einander angeordneten, um ihre Längsachsen drehbaren mehrsei¬ tigen Bildelementen (1) , wobei jedes Bildelement (1) auf je¬ der Seite mit einem weiteren Bestandteil in Form eines Werbe- bildträgers (2) versehen ist, der an dieser Seite durch ein Verbindungsstück (3, 8, 9) lösbar an dem Bildelement (1) an¬ gebracht ist, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , dass das Verbindungsstück (3, 8, 9) entweder am Bildelement
(1) oder am Bildträger (2) angebracht ist und durch Einschie¬ ben in wenigstens eine Oeffnung (5; 6, 25, 27, 28; 9) im je¬ weils andern Bestandteil (2, 1) an der Umrandung dieser Oeff¬ nung zwecks Herstellung einer lösbaren Verbindung anliegt.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, d a d u r c h g e k e n n ¬ z e i c h n e t , dass das Verbindungsstück eine Blattfeder (3) ist, die mittels Befestigungselementen (4) am Bildele¬ ment (1) angebracht ist, und dass der Bildträger (2) im Quer¬ schnitt als Kasten (21) ausgebildet ist, in dem die Oeffnung (5) angebracht ist, durch welche im eingesetzten Zustand des Bildträgers (2) die Blattfeder (3) hindurchgreift und von der Innenseite des Kastens (21) her gegen den oberen Rand der Oeffnung (5) anliegt.
3. Einrichtung nach Anspruch 1, d a d u r c h g e k e n n ¬ z e i c h n e t , dass das Verbindungsstück eine Blattfeder- (3) ist, die mittels Befestigungselementen (4) am Bildele¬ ment (1) angebracht ist, und dass der Bildträger (2) an sei¬ ner dem Bildelement (1) zugewandten Seite zwei gegeneinander gerichtete, parallel in einem Abstand voneinander verlau¬ fende und derart zwischen sich eine Längsöffnung (6) bilden¬ de Winkelprofilstücke (24) trägt, die mit gegen die Längs¬ öffnung (6) hin offenen, quer zu ihr verlaufenden Schlitzen (25) versehen sind, durch welche im eingesetzten Zustand des Bildträgers (2) die Blattfeder (3) hindurchgreift und an der Innenseite der Winkelprofilstücke (24) gegen den oberen Rand der Schlitze (25) bzw. gegen die Umrandung der Längsöffnung (6) anliegt.
4. Einrichtung nach Anspruch 2 oder 3, d a d u r c h g e ¬ k e n n z e i c h n e t , dass die Blattfeder (3) mittels eines an ihrem freien Ende angebrachten Kopfes (31) gegen die genannten Umrandungen anliegt, wobei dieser Kopf zwecks besserer Einführung in die jeweilige Oeffnung (5; 6, 25) eine schräge Einlauffläche (32) aufweist.
5. Einrichtung nach Anspruch 1, d a d u r c h g e k e n n ¬ z e i c h n e t , dass das Verbindungsstück ein Stift (7) ist, der in zwei vom einen der beiden Bestandteile (1, 2) abstehenden Fortsätzen (16) bzw. Längsrippen (26) einge¬ setzt ist, und der in Schlitze (27, 28) in Längsrippen (26) bzw. Fortsätzen (16) des jeweils andern Bestandteils (2, 1) einführbar ist und dort gegen den Endrand der Schlitze an¬ liegt.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, d a d u r c h g e k e n n ¬ z e i c h n e t , dass die Schlitze abgewinkelt sind und wenigstens an ihren Enden eine Breite aufweisen, die nur un¬ wesentlich grösser als der Durchmesser des Stiftes (7) ist.
7. Einrichtung nach Anspruch 1, d a d u r c h g e k e n n ¬ z e i c h n e t , dass das Verbindungsstück ein Z-förmiger Haken (8) ist, der am Bildträger (2) befestigt ist, durch eine Oeffnung (9) in der jeweiligen Seite (14) des Bildele¬ mentes (1) hindurchschiebbar ist und mit seinem freien Schenkel (81) auf der Innenseite des Bildelementes (1) gegen den unteren Rand dieser Oeffnung (9) anliegt.
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