专利摘要:

公开号:WO1989007922A1
申请号:PCT/DE1989/000030
申请日:1989-01-20
公开日:1989-09-08
发明作者:Peter Barth;Hans-Rainer Hoffmann;Walter Müller;Heinrich Kindel
申请人:Lts Lohmann Therapie-Systeme Gmbh & Co. Kg;
IPC主号:A61F15-00
专利说明:
[0001] Primärverpackung für flächenstabilisierte Verbandstoffe
[0002] Die Erfindung betrifft eine Primärverpackung für flächen¬ stabilisierte Verbandstoffe, die eine Trägerschicht und eine Haftklebebereiche aufweisende hautseitige Kontakt¬ fläche, die vor Gebrauch des Verbandstoffes durch eine abziehbare Abdeckschicht geschützt ist, und eine an der der Haut abgewandten Oberfläche der Trägerschicht ablösbar angebrachte, mindestens einschichtige Stützfolie enthal¬ ten, die vom applizierten Verbandstoff entfernbar ist. Dabei findet die Entfernung der Stützfolie nach Erfüllung ihrer Funktion der Flächenstabilisierung der Trägerschicht vom applizierten Verbandstoff statt.
[0003] Die Verbandstoffe lassen sich in zwei große Gruppen ein¬ teilen. Die eine Gruppe umfaßt solche, die am Ort ihrer Application durch zusätzliche Vorrichtugnen oder Maßnahmen fixiert werden, während bei der anderen Gruppe die Fixie¬ rung durch haftklebende Bereiche des Verbandstoffes selbst erfolgt. Bei der letzten Gruppe stieß die Forderung nach dünnen und flexiblen Trägerschichten, die eine brauchbare Wasserdampfdurchlässigkeit und gute Anschmiegsamkeit an die Konturen des Applikationsortes gewährleisten, da Schwierigkeiten bei der Applikation. So kommt es nach Abziehen der Abdeckschicht beispielsweise leicht zum Ein¬ rollen der Randbezirke, zum Insich-verkleben von Haftkle¬ bebereichen und zu Faltenbildung, was zum Unbrauchbarwer¬ den des betreffenden Verbandstoffes führt.
[0004] Hier konnte durch Anbringen einer sogenannten Stützfolie zur Flächenstabilisierung (DE-OS 19 35 916) eine Verbes¬ serung erzielt werden, wobei eine gegenüber der Träger¬ schicht starrere Schicht mit dieser so verbunden ist, daß sie nach der Applikation abgelöst werden kann. Dieses Prinzip hat sich inzwischen bewährt (vergleiche DE-PS 33 44 334). Als nachteilig muß allerdings angesehen werden, daß die Stützfolie nach Ablösen vom applizierten Verbandstoff verworfen wird und damit in ihrer Funktion auf die Flä¬ chenstabilisierung beschränkt wird. Der Aufwand bei der Materialbereitstellung und den Herstellungsmaßnahmen für dieses zusätzliche Element derartiger Verbandstoffe muß als nicht unerheblich bezeichnet werden.
[0005] Es ist daher Aufgabe der Erfindung, die Funktion der Stützfolie so zu erweitern, daß das Aufwand-Nutzen-Ver¬ hältnis günstiger wird.
[0006] Die Aufgabe der Erfindung wird durch eine gattungsgemäße Primärverpackung gelöst, bei der die Stützfolie ein Teil einer den Verbandstoff schützenden Verpackung ist.
[0007] Unter Primärverpackung wird im Sinne der Erfindung eine unmittelbar den Verbandstoff umhüllende Schutzschicht verstanden, wobei die derart verpackten Einzelstücke durch Sekundär- und Tertiärverpackung zu größeren Einheiten zusammengefaßt werden können. Der eigentliche Schutz des Substrats wird dabei in erster Linie durch die Primärver¬ packung gewährleistet. Vorteilhafte Weiterbildungen erge¬ ben sich auch aus den Unteransprüchen.
[0008] Die Erfindung ist bei allen durch Stützfolien flächensta¬ bilisierten Verbandstoffen anwendbar. Diese Verbandstoffe sind bekannt und werden bspw. als Wundverbände, Fixierver¬ bände, wirkstoffabgebende Pflaster- und Inzisionsfolien eingesetzt. Die Trägerschicht des Verbandstoffes kann beispielsweise ein textiles Material, ein Polymermaterial oder eine Metall enthaltende Schicht sein. Als Stützfolie wird ein mindestens einschichtiges Flächengebilde aus Polymere, Papier oder Metall enthaltenden Materialien eingesetzt. Sie hat flächenmäßig mindestens dieselbe Aus¬ dehnung wie die Trägerschicht, kann aber bei einer bevor¬ zugten Ausgestaltung der Erfindung an einer oder mehreren Seiten über den Rand der Trägerschicht hinausragen. Die lösbare Verbindung zwischen Stützfolie und Trägerschicht kann durch bekannte Techniken erzeugt werden, wie bei¬ spielsweise Erzeugen der Trägerschicht unmittelbar auf der Stützfolie, Heißsiegelung, Verschweißung, Verklebung, Verprägung oder Ausbildung von elektrostatischen Anzie¬ hungskräften.
[0009] Die Materialien zur Herstellung der den Kontakt mit der Haut sicherstellenden Haftklebebereiche sind aus der Fülle der Möglichkeiten unter dem Gesichtspunkt der physiologi¬ schen Unbedenklichkeit ausgewählt. Eine abziehbare Abdeck¬ schicht schützt die Hautkontaktfläche des Verbandstoffes vor Gebrauch.
[0010] Der Sinn und Zweck einer Primärverpackung eines solchen Verbandstoffes sind dem Fachmann bekannt. Die bisherige Lösung, den Verbandstoff als Ganzes in eine ihn auf allen Seiten umschließende Hülle einzubringen, die dann an allen Rändern durch beispielsweise Verklebung, Versiegelung, Verschweißung oder Verprägung den Erfordernissen entspre¬ chend verschlossen wird, befriedigt wegen des notwendigen Materialeinsatzes nicht.
[0011] Gemäß der Erfindung wird eine Fläche der Primärverpackung durch die Stützfolie gebildet, an deren Ober- oder Unter¬ seite im Randbereich das den übrigen Teil der Verpackung bildende Flächengebilde befestigt wird. Die Befestigung kann beispielsweise durch Heißsiegeln, Verschweißen, Ver- prägen oder Verkleben erfolgen. Ist die Stützfolie flä¬ chenmäßig der Trägerschicht gleich, so ist ein Befestigen der übrigen Verpackungsbestandteile an der Oberseite der Stützfolie vorgesehen. Überragt die Stützfolie die Trä¬ gerschicht, so kann es bevorzugt sein, die Befestigung an der Unterseite der überragenden Teile der Stützfolie vor¬ zusehen. Nach Aufreißen der beutelartigen Primärverpackung ver¬ bleibt die Stützfolie an der Rückseite der Trägerschicht, wodurch die erwünschte Stabilisierung des Verbandstoffes bei der Applikation gewährleistet ist.
[0012] Die Befestigung des übrigen flächenförmigen Verpackungsma¬ terials an der Stützfolie und die Herstellung der lösbaren Verbindung zwischen Stützfolie und Trägerschicht können erfindungsgemäß auch in einem Schritt erfolgen.
[0013] Die Auswahl des übrigen flächenförmigen Verpackungsmate¬ rials wird durch die jeweiligen Anforderungen des zu ver¬ packenden Verbandstoffes bestimmt, weshalb keine allgemein gültigen Angaben gemacht werden können. In der Regel kom¬ men beispielsweise neben undurchlässigem Papier, Polymere oder Metall enthaltenden Materialien auch solche in Be¬ tracht, die von ihrer Struktur her den textilen Flächenge¬ bilden zuzuordnen sind. Die Materialauswahl für die Stütz¬ folie und die übrige Verpackung braucht nicht dieselbe zu sein, muß aber auf die gegebenen Anforderungen abgestimmt sein.
[0014] Die Verpackung kann in üblicher Weise mit mindestens einer Aufreißhilfe, wie beispielsweise Reißfäden, Sollbruchli¬ nien oder ähnlichem, ausgestattet sein. Bei einer beson¬ ders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Verbandstoff mindestens einen Wirkstoff auf. Dabei kann es sich um ein transdermales therapeutisches System, bei dem eine Einzelverpackung unumgänglich ist, handeln.
[0015] Nachfolgend wird die Erfindung anhand der begleitenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
[0016] Fig. 1 den schematischen Querschnitt einer Ausfüh¬ rungsform eines gemäß der Erfindung verpackten Verbandstoffes und Fig.2 den schematischen Querschnitt einer weiteren
[0017] Ausführungsform eines erfindungsgemäß verpack¬ ten Verbandstoffes.
[0018] Wie in Fig. 1 gezeigt, ist eine aus textilem Material gebildete Trägerschicht 4 mit einer haftklebenden Schicht 5 beschichtet, die eine pharmakologisch wirksame Substanz enthalten kann und auf der zur Haut gewandten Seite eine Abdeckschicht 6 aufweist, die hier aus einem durch Sili- konisierung abhäsiv ausgerüsteten Papier besteht. Die Stützfolie 7 überragt die Trägerschicht 4 an allen Seiten und ist aus einem gegenüber der Trägerschicht starren, mehrschichtigen Folienmaterial ausgebildet. Sie ist durch nach einem vorherbestimmten Muster verteilten Stellen 8 mit der Trägerschicht 4 durch Heißsiegeln verbunden, wobei während des Heißsiegeins ein Siegelrand 11 mit der unter¬ gelegten Verpackungsfolie 10 ausgebildet wird.
[0019] In Figur 2 ist eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung dargestellt, bei der die Stützfolie 7 dieselbe Größe besitzt wie die Trägerschicht. Die Verpackungsfolie 10 umschließt den Verbandstoff und ist an den Rändern der Oberseite der Stützfolie 7 mit dieser verklebt. Die Haft¬ klebeschicht 5 besitzt hier keine gesonderte Abdeck¬ schicht, sondern die Verpackungsfolie 10 übernimmt die Funktion der Schutzschicht. Unmittelbar nach Öffnen der Verpackung kann der Verbandstoff appliziert werden.
[0020] Nachfolgend wird eine bevorzugte Ausführungsform des er¬ findungsgemäßen Verbandstoffes anhand eines Beispiels beschrieben:
[0021] Beispiel 1;
[0022] Herstellung eines verpackten Verbandstoffes, wobei ein Teil der Verpackung als Stützfolie fungiert. Ein Verbandstoff der Große 15 x 20 cm2, bestehend aus einer textilen Trägerschicht und einer darauf aufgebrach¬ ten wirkstoffhaltigen Haftklebeschicht wird mittig zwi¬ schen zwei auf jeder Seite etwa 1,5 cm überstehende heiß- siegelbare Verpackungsmaterialabschnitte angeordnet. Das Verpackungsmaterial ist so ausgewählt, das der mit der Trägerschicht in Kontakt kommende Abschnitt die Rolle der Stützfolie übernehmen kann. In einem oder zwei aufeinan¬ derfolgenden Schritten wird dann die Randsiegelung und die wieder lösbare Verbindung der Stützfolie mit der Träger¬ schicht durchgeführt. Die fertigen Siegelrandbeutel werden dann in üblicher Weise konfektioniert.
权利要求:
ClaimsAnsprüche :
1. Primärverpackung für flächenstabilisierte Verbandstof¬ fe, die eine Trägerschicht und eine Haftklebebereiche aufweisende hautseitige Kontaktfläche, die vor Gebrauch des Verbandstoffes durch eine abziehbare Abdeckschicht geschützt ist, und eine an der der Haut abgewandten Ober¬ fläche der Trägerschicht ablösbar angebrachte, mindestens einschichtige Stützfolie enthalten, die vom applizierten Verbandstoff entfernbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützfolie (7) ein Teil einer den Verbandstoff (3) schützenden Verpackung (10) ist.
2. Primärverpackung für flächenstabilisierte Verbandstoffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger¬ schicht (4) des Verbandstoffes (3) textiles Material, ein Polymermaterial oder eine Metall enthaltende Schicht ist.
3. Primärverpackung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützfolie (7) ein min¬ destens einschichtiges Flächengebilde aus Polymer-, Pa¬ pier- oder Metall enthaltenden Materialien ist.
4. Primärverpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich¬ net, daß die Stützfolie (7) durch zumindest punktweise Heißsiegelung an der Trägerschicht (7) befestigt ist.
5. Primärverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die lösbare Verbindung zwi¬ schen Trägerschicht (4) und Stützfolie (7) durch eine mindestens partielle Verklebung, durch andere mechanische oder elektrostatische Kräfte oder durch Schweißvorgänge erzeugt ist.
6. Primärverpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich¬ net, daß die lösbare Verbindung zwischen Trägerschicht (4) und Stützfolie (7) durch Erzeugen der Trägerschicht unmittelbar auf die Stützfolie herstellbar ist.
7. Primärverpackung nach einem der vorangehenden Ansprü¬ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützfolie (7) flä¬ chenmäßig mindestens die Größe der Trägerschicht (4) auf¬ weist.
8. Primärverpackung nach einem oder mehreren der vorange¬ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das den übrigen Teil der Verpackung bildende Flächengebilde im Randbereich an der Stützfolie (7) befestigt ist.
9. Primärverpackung nach einem der vorangehenden Ansprü¬ che, dadurch gekennzeichnet, daß der verpackte Verband¬ stoff mindestens einen Wirkstoff aufweist.
10- Primärverpackung nach einem der vorangehenden Ansprü¬ che, dadurch gekennzeichnet, daß der verpackte Verband¬ stoff ein transdermales therapeutisches System ist.
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