![]() Dispositif de tenotomie
专利摘要:
公开号:WO1989007913A1 申请号:PCT/CH1989/000039 申请日:1989-03-06 公开日:1989-09-08 发明作者:Jean-Jacques Loertscher 申请人:Loertscher Jean Jacques; IPC主号:A61B17-00
专利说明:
[0001] SEHNENSTRIPPER [0002] Die vorliegende Erfindung betrifft einen Sehnenstripper für die Entnahme von Sehnen aus dem Körper von Patienten, umfassend zumindest einen Stripperkopf, ein Führungsrohr und einen Handgriff, gemäss dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. [0003] Es sind Sehnenstripper, insbesondere jener nach Schöttle, bekannt, mittels welchen zum Entnehmen von Sehnen aus dem menschlichen - oder tierischen - Körper, beispielsweise der funktioneil nicht benötigten Sehne des Muskels Plantaris longus, nach einem Archillessehnenriss zwecks Vernähens des Risses lediglich ein kleiner Hautschnitt im Bereich des Archillessehnenrisses notwendig ist. Ein zweiter Hautschnitt zwecks Durchtrennung der zu entnehmenden Sehne an der Stelle von deren Uebergang in den Muskel kann entfallen, da die Sehne dort mit Hilfe des entlang des Sehnengleitlagers eingeführten Sehnenstrippers, respektive des im Sehnenstripperkopf enthaltenen Messer, durchtrennt werden kann. Der vorerwähnte bekannte Sehnenstripper weist allerdings unter anderem die Nachteile auf, dass er keinerlei Mittel enthält, die ein Freilegen der Sehne in deren Gleitlager und ein Durchtrennen der Tendinaculi sowie ein Ausschälen der Sehne aus der Muskulatur und Verwachsungen oder ähnlichem ermöglichen. Weiter ist die Anwendung des bekannten Sehnenstrippers deshalb nicht unproblematisch, weil bei um die herauszutrennende Sehnen herum geschlossenem Stripperkopf ein ungewolltes Durchtrennen oder Verletzen der Sehne besteht, namentlich beim Zurückziehen des Sehnenstrippers, bei dem das Messer in dieser Arbeitsstellung in direktem mechanischem Kontakt mit der Sehne ist. Aus demselben Grund ist ein Drehen des Sehnenstrippers um die Längsachse des Führungsröhres herum, zwecks Freilegen einer eventuell festsitzenden Sehne, ebenfalls nicht möglich. [0004] Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Nachteile der bekannten Sehnenstripper zu eliminieren und einen Sehnenstripper zu schaffen, der mehr Möglichkeiten bietet als jener und ein ungewolltes Verletzen der aus dem Körper herauszutrennenden Sehne vermeidet. Weiter soll der erfindungsgemässe Sehnenstripper mit mechanischen Mitteln versehen sein, die während dem Vorschieben des Stripperkopfes entlang der Sehne ein Freischneiden derselben aus der Muskulatur und von Verwachsungen oder ähnlichem ermöglicht. [0005] Erfindungsgemäss wird diese Aufgabe durch einen Sehnenstripper gelöst, wie er im Patentanspruch 1 definiert ist. [0006] Im Folgenden werden zwei vorteilhafte AusführungsVarianten eines erfindungsgemässen Sehenstrippers anhand der Zeichnung beschrieben. In letzerer zeigt [0007] Fig. 1 einen partiellen Längsschnitt durch die erste AusführungsVariante des Sehnenstrippers, [0008] Fig. 2 einen Querschnitt durch diesen Sehnenstripper entlang der Linie A-A in Fig. 1, [0009] Fig. 3 eine Abwicklung einer Einsteilvorrichtung dieses Sehnenstrippers für die Festlegung mehrerer ArbeitsStellungen, [0010] Fig. 4 eine Seitenansicht eines Stripperkopfes, [0011] Fig. 5 eine entsprechende seitliche Ansicht eines Messers, [0012] Fig. 6 eine Frontansicht des Stripperkopfes mit eingesetztem Messer, [0013] Fig. 7 einen partiellen Längsschnitt durch die zweite AusführungsVariante des Sehnenstrippers, und [0014] Fig. 8a, b, c und d vier Positionen einer Einstellrichtung an diesem Sehnenstripper für die Festlegung von verschiedenen ArbeitsStellungen. In Fig. 1 ist ein partieller Längsschnitt durch eine vorteilhafte Ausführungsvariante eines erfindungsgemässen Sehnenstrippers mit zweischneidigem und drehbarem Messer dargestellt. Man erkennt einen Handgriff 1, der zwecks Sicherstellung einer kontrollierbaren Handhabung des Gerätes pistolengriffähnlich ausgebildet sein kann und einen Betätigungshebel 2, ähnlich einem Abzughahn, mit Fingerauflage 2a und Führungsstift 2b, trägt sowie ein Führungsrohr 3 mitsamt Antriebsmechanik 4 aufnimmt. Das Führungsrohr 3, innerhalb von welchem drehbar gelagert eine Messerbetätigungsachse 5 verläuft, trägt auf seinem freien Ende einen Stripperkopf 6, der seinerseits das drehbar gelagerte Messer 7 umschliesst. [0015] In einer vereinfachten Ausführungsform weist der erfindungsgemässe Sehenstripper kein drehbares, sondern ein feststehendes Messer 7 auf und der Betätigungshebel 2 mitsamt dem damit verbundenen Mechanismus und die Messerbetätigungsachse 5 fehlen. [0016] Bei der Ausführungsvariante der Erfindung gemäss Fig. 1 ist der Betätigungshebel 2 mit einer Antriebsmechanik 4 wirkverbunden und trägt zu diesem Zwecke vorteilhafterweise einen Antriebsstift 8, der in eine Nut 9 in einem vorteilhafterweise kugellagergelagerten Drehzylinder 10 eingreift, derart, dass bei vollständigem Zurückziehen des Betätigungshebels 2, respektive beim Verschieben des Antriebsstiftes 8 entlang der ganzen Länge der Nut 9, der Drehzylinder 10 und die damit verbindbare Messerbetätigungsachse 5 vorteilhafterweise ungefähr eine 220"-Drehung um ihre Längsachse V-V vollbringt. Das fest mit der Messerbetätigungsachse 5 verbundene Messer 7 ist demnach auch um ca 220° gegenüber dem Führungsrohr 3 um die Längsachse V-V drehbar. Die Messerbetätigungsachse 5, zusammen mit dem Führungsrohr 3, sind vorteilhafterweise mittels einer Ueberwurfmutter 11 und einer Mitnehmerkupplung 12 einerseits mit dem Handgriff 1 und andererseits mit dem Drehzylinder 10 verbindbar. Fig. 2 zeigt dies anhand eines Querschnitts entlang der Linie A-A in Fig. 1. [0017] Zwecks Einstellung diverser Arbeitsstellungen des erfindungsgemässen Sehnenstrippers kann dieser einen Einstellmechanismus aufweisen, der in der hier dargestellten AusführungsVariante aus einem Einstellring 13 besteht, der um die Längsachse V-V drehbar gelagert auf dem Handgriff 1 plaziert ist und mit dem Antriebsstift 8 zusammenwirkt, indem letzterer, und damit der Betätigungshebel 2, durch eine Führungsnut 14, deren Form am besten aus der Abwicklung des Einstellringes 13 in Fig. 3 hervorgeht, in seiner achsparallelen Bewegung eingeschränkt und versetzt werden kann. Aus der Beschränkung und Versetzung der Längsbewegung des Betätigungshebels 2 resultiert eine Beschränkung und Versetzung der Drehbewegung der Messerbetätigungsachse 5 und damit des Messers 7 selber. Diese Beschränkungs- und Versetzungsmöglichkeit der Drehung des Messers 7 ist, wie weiter unten beschrieben ist, wesentlich und ermöglicht es, mit einer an sich gleichbleibenden, nur in ihrer Länge und relativen Lage unterschiedlich einstellbaren Längsbewegung des Betätigungshebels 2 mehrere Arbeitsstellungen des Messers 7 einzustellen. [0018] Im beschriebenen Ausführungsbeispiel des erfindungsgemässen Sehnenstrippers sind mit dem Einstellring 13 vier Arbeitsstellungen einstellbar, nämlich in einer ersten Position, in Fig. 3 zuoberst, das Offenhalten des Stripperkopfes 6, zwecks Einführen der herauszutrennenden Sehne, in einer zweiten Position das Verriegeln des Stripperkopfes 6 mittels dem Messer 7, zwecks Vermeidung des Herausgleitens der eingefädelten Sehne, in Position 3 das Stirnschneiden mit dem Messer 7, zwecks Freischneiden der Sehne aus dem Sehnengleitkanal und dem Muskel, und in der versetzten Position 4, in Fig. 3 zuunterst, das Durchschneiden der Sehne, zwecks Lösung derselben vom Muskel. Damit diese, oder gegebenenfalls andere Arbeiten mit dem beschriebenen erfindungsgemässen Sehnenstripper sauber durchgeführt werden können, ist es vorteilhaft, wenn dieser neben der Einstellmechanik, hier in Form des Einstellringes 13, auch ein speziell geformtes Messers 7 und einen entsprechend konstruierten Stripperkopf 6, aufweist. Wie aus Fig. 4 hervorgeht, ist der Stripperkopf 6 vorteilhafterweise so gestaltet, dass er, als verbreitertes Ende des Führungsrohres 3, einseitig partiell aufgefräst ist, derart, dass er auf dieser Seite eine im wesentlichen ovale Oeffnung 15 (Fig. 1) aufweist. Eine Sehne kann dann von vorne zentral in den Stripperkopf 6 eingefädelt und durch die ovale seitliche Oeffnung 15 hindurchgezogen werden. Das Einfädeln der Sehne kann durch ein Einlegen ersetzt werden, wenn der Stripperkopf 6 mit einem Schlitz 16 versehen wird, der zwischen Stripperkopfende und ovaler Oeffnung 15 einen Durchgang herstellt. Dadurch ist es möglich, beidseitig angewachsene, also nicht durchtrennte Sehnen in den Stripperkopf 6 einzulegen, was bei Weglassen des Schlitzes 16 am Stripperkopf 6 unmöglich ist, da bei einer solchen Ausgestaltung des Stripperkopfes 6 ein freies Ende der herauszutrennenden Sehne durch die zentrale Oeffnung 17 (Fig. 6) des Stripperkopfes 6 sowie durch die laterale Oeffnung .15 eingefädelt werden muss. Es ist dabei unbedingt darauf zu achten, dass der Schlitz 16 zumindest an seinem vorderen Ende mittels Abrundungen 16a in das Stripperkopfende übergeht, um jede ungewollte Verletzung der Sehne zu vermeiden. [0019] Innerhalb des derart gestalteten Stripperkopfes 6 wird vorteilhafterweise ein Messer 7 gemäss Fig. 5 angeordnet, das ebenfalls im wesentlichen als zylindrisches Rohr geformt ist und eine Ausfräsung 18 aufweist, die ungefähr der ovalen Oeffnung 15 des Stripperkopfes 6 entspricht, gegenüber dieser aber grösser ist. Vorteilhafterweise weist das Messer 7 einen Kanal 19 auf, der, wenn sich das Messer 7 in der ersten Position des Einstellringes 13 befindet, deckungsgleich mit dem Schlitz 16 des Stripperkopfes 16 ist und ein Einlegen einer Sehne ermöglicht. Der Kanal 19 darf dabei vorteilhafterweise keinerlei scharfe Ränder aufweisen und weist an seinem frontalen Ende Abrundungen 19a auf, wogegen die eine Kante, in Fig. 5 die Kante 18a, der Ausfräsung 18 messerscharf geschliffen sein soll, derart, dass damit, wie hiernach beschrieben ist, die Sehne in der vierten Position des Einstellringes 13 durchtrennt werden kann. In der zweiten Position des Einstellringes 13 wird das Messer 7 gegenüber dem Führungsrohr 3 und damit dem Stripperkopf 6 so weit um die Längsachse V-V verdreht, dass der Schlitz 16 abgedeckt wird. Damit ist die Sehne durch den Stripperkopf 6 hindurch eingelegt und kann nicht mehr aus diesem entweichen. Der erfindungsgemässe Sehnenstripper kann nunmehr der Sehne und dem Sehnengleitkanal entlang vorwärts geschoben werden. [0020] Wenn der Sehnenstripper, respektive der Stripperkopf 6 dabei auf die Tendinaculi oder auf Verwachsungen oder andere frontale Widerstände stösst, kann der Einstellring 13 in seine dritte Position gebracht werden, in welcher der Schlitz 16 abgedeckt und die ovale Oeffnung 16 offen bleiben, das Messer 7 aber durch Betätigung des Betätigungshebels 2 um einen vorgegebenen Winkel von beispielsweise 40° um die Längsachse V-V hin und her gedreht werden kann. Dadurch wird der frontale Bereich des Messers 7, der als im wesentlichen rundumlaufende Schneidkante 20 (Fig. 1 und 6) geschliffen ist, betätigt, derart, dass die zentral darin verlaufende Sehne selbst aus dem Muskelansatz herausgeschnitten werden kann, ohne durchtrennt zu werden. Vorteilhafterweise ist die an die rundum1aufende Schneidkante 20 anschliessende innere Seite 21 (Fig. 1) des Messers 7 abgerundet, um zu verhindern, dass die Sehne innerhalb des Messers 7 verletzt wird. Es entsteht dadurch auch eine bessere Führung der Sehne im Messer 7. [0021] Wenn die Sehne auf einer genügenden Länge freigelegt und/oder aus dem Muskelansatz freigeschnitten worden ist, kann sie in der vierten Position des Einstellringes 13, also wenn der Betätigungshebel 2 maximal zurückgezogen wird, derart, dass die Messerbetätigungsachse 5 ihre maximale Verdrehung bezüglich der Längsachse V-V relativ zum Führungsrohr 3 vollbringen kann, durch die messerscharf geschliffene Kante 18a der Ausfräsung 18 durchtrennt werden, so dass sie aus der Operationswunde herausgezogen werden kann. Bei Verwendung eines erfindungsgemässen Sehnenstrippers gemäss den Fig. 1 bis 6 bleibt die Sehne dabei im Bereich der Operationswunde nach wie vor mit dem Körper verbunden. Wenn demgegenüber eine einfachere AusführungsVariante des erfindungsgemässen Sehnenstrippers verwendet wird, die keinen Schlitz 16 im Stripperkopf 6 und keinen Kanal 19 im Messer 7 aufweist, kann die mittels dem Frontalmesser ohne Durchtrennung der Sehne aus dem Muskelansatz herausgelöste Sehne aus der Operationswunde dem Körper entnommen werden. [0022] In der hiervor anhand der Figuren beschriebenen Ausführungsvariante eines erfindungsgemässen Sehnenstrippers ist es vorteilhaft, wenn der Betätigungshebel 2 federbelastet ist, derart, dass er durch eine in Fig. 1 nicht dargestellte Feder im Handgriff 1 stets in seine Ausgangsstellung gedrückt wird, in welcher er möglichst weit aus dem Handgriff 1 hinausragt. Er kann dann durch einfaches Krümmen und Strecken des Zeigefingers hin und her bewegt werden, was zu einer pendelnden Rotationsbewegung des Messers 7 im Führungsrohr 3 führt, die je nach der eingestellten Position des Einstellringes 13 kleiner oder grösser und bezüglich ihrer Mittellinie verschoben ist. [0023] Eine Mitnehmerkupplung 12, die den Drehzylinder 10 und die Messerbetätigungsachse 5 miteinander in Wirkverbindung bringt, ist vorteilhafterweise so gestaltet, dass der Zusammenbau des erfindungsgemässen Sehnenstrippers, respektive das Aufsetzen des Führungsrohres 3 mit der darin liegenden Messerbetätigungsachse 5 nur in einer einzigen relativen Drehlage der Messerbetätigungsachse 5 gegenüber dem Drehzylinder 10 möglich ist. Derartige Mitnehmerkupplungen sind in ihrer Konstruktion bekannt. Der erfindungsgemässe Sehnenstripper kann mit einem einzigen Handgriff 1 und unterschiedlich lang und dick ausgebildeten Führungsrohren 3 und Stripperköpfen 6 für unterschiedliche Sehnenentnahmen verwendet werden. Durch die im Querschnitt im wesentlichen runde Gestaltung des Stripperkopfes 6 und die Tatsache, dass die durch das Messer 7 hindurchgezogene Sehne ausser in der Arbeitsstellung für das Durchtrennen der Sehne mit keiner scharfen Kante des Gerätes in Berührung kommen kann, kann der erfindungsgemässe Sehnenstripper während dessen Vorschieben in den Körper entlang der Sehne und dem Sehnengleitkanal fast beliebig vor- und zurück bewegt und um die Längsachse V-V herum gedreht werden, ohne dass dadurch die Gefahr entsteht, dass die durch den Stripperkopf 6 hindurchführende Sehne verletzt würde. Das Entnehmen einer Sehne aus dem Körper ist daher mit dem erfindungsgemässen Sehnenstripper wesentlich einfacher als mit dem Eingangs erwähnten bekannten Gerät dieser Art. Die unterschiedlichen und fest einstellbaren Arbeitsstellungen des erfindungsgemässen Sehnenstrippers vereinfachen dem Chirurgen die Arbeit zusätzlich. Auch die einfachste Ausführungsvariante eines erfindungsgemässen Sehnenstrippers ohne drehbares Messer und Betätigungsmechanismus, sondern lediglich mit einem Frontalmesser, weist gegenüber dem vorerwähnten bekannten Sehnenstripper wesentliche Vorteile auf, denn sie ermöglicht es dem Chirurgen erstmals, eine dem Körper zu entnehmende Sehne aus dem Sehnengleitkanal herauszuschälen und aus dem Muskel herauszutrennen. Lezteres hat zudem den Vorteil, dass die herausgetrennte Sehne wesentlich länger ist als wenn sie mit dem herkömmlichen Verfahren gleich am Muskelansatz durchtrennt wird. [0024] Es ist selbstverständlich und für den Fachmann naheliegend, dass die hiervor beschriebenen einzelnen konstruktiven Lösungen des erfindungsgemässen Sehnenstrippers bei Bedarf anders aussehen können und dass ohne weiteres mehr oder weniger ArbeitsStellungen des Einstellringes 13 vorgesehen werden können. So ist es beispielsweise bei einem erfindungsgemässen Sehnenstripper ohne Schlitz 16 im Stripperkopf 6 und Kanal 19 im Messer 7 möglich, mit lediglich zwei Arbeitsstellungen auszukommen, eine für das Stirnschneiden mittels der rundumlaufenden Schneidkante 20 und eine für das Durchtrennen der eingefädelten Sehne. Gegebenenfalls ist es auch möglich, den erfindungsgemässen Sehnenstripper ohne Ueberwurfmutter 11 und ohne Mitnehmerkupplung 12 als fest montiertes Gerät vorzusehen, was allerdings seine Reinigung erschwert, für den Chirurgen aber keine Auswirkungen auf die Handhabung und Einsatzmöglichkeiten des erfindungsgemässen Sehnenstrippers hat. Bei Bedarf kann der Handgriff 1 des erfindungsgemässen Sehnenstrippers anders als pistolengriffähnlich gestaltet werden, wie dies weiter unten anhand der Fig. 7 und 8 beschrieben ist. Auch der Stripperkopf 6 und das darin drehbar gelagerte Messer 7 können unterschiedlich gestaltet werden, wobei dabei allerdings beachtet werden muss, dass die aus einem Körper herauszutrennende Sehne vorne zentral einführbar und lateral ausführbar bleibt und jeder ungewollte Kontakt zwischen geschliffenen Kanten des Messers und der Sehne vermieden werden. An Stelle des Einstellringes 13 kann eine andere Einstellmechanik vorgesehen werden, die gegebenenfalls die Beschränkung der Drehbewegungen des Messers 7 in gewissen Arbeitsstellungen nicht durch die Beschränkung der Längsbewegung des Betätigungshebels 2 bewirkt, sondern auf einen Drehteil einwirkt. Weiter ist es durchaus möglich, ein separates Stirnschneidmesser vorzusehen, das mechanisch vom Sehnendurchtrennmesser getrennt ist und über eine separate Achse, z.B. in Form eines zwischen Führungsrohr 3 und Messerbetätigungsachse 5 angeordnetem Rohr, betätigbar ist. Damit kann beispielsweise eine elektrische Betätigung des Stirnschneidmessers realisiert werden. Weitere Aenderungen an der hiervor beschriebenen Konstruktion eines erfindungsgemässen Sehnenstrippers sind durchaus möglich und liegen im Bereich des Erfindungsgedankens. In Fig. 7 ist eine zweite vorteilhafte AusführungsVariante eines erfindungsgemässen Sehnenstrippers im partiellen Längsschnitt dargestellt. Sie unterscheidet sich von jener gemäss den Fig. 1 bis 6 im wesentlichen dadurch, dass ihr Handgriff 25 nicht pistolengriff-förmig sondern schraubenziehergriff-för ig ist und der Einstellmechanismus durch rotative statt linearer Bewegungen betätigt wird. Die restlichen Komponenten dieser AusführungsVariante eines erfindungsgemässen Sehnenstrippers, wie beispielsweise der Stripperkopf 6 mit darin angeordnetem Messer 7 und das Führungsröhr 3 mit der darin angeordneten Messerbetätigungsachse 5, können in ihrer Auslegung und Funktion im wesentlichen jenen in der vorbeschriebenen ersten Ausführungsvariante entsprechen, vorteilhafterweise mit dem hiernach beschriebenen Unterschied allerdings, dass die Messerbetätigungsachse 5 im Handgriff verdrehfest positioniert ist und das Führungsrohr 3 gegenüber dem Handgriff drehbar ist. [0025] Um in dieser AusführungsVariante eines erfindungsgemässen Sehnenstrippers die weiter oben beschriebene alternierende Drehbewegung des Messers 7 bezüglich dem Stripperkopf 6 zu erzeugen, wird hier der Stripperkopf 6 gegenüber dem Messer 7 verdreht, wobei dies anhand eines um die Längsachse V-V des Sehnenstrippers bezüglich dem Handgriff 25 beschränkt drehbar angeordneter Hebel 26 geschieht, dessen mögliche Ausgestaltung in Fig. 8 dargestellt ist. Dieser Hebel 26 wirkt mit einem vorteilhafterweise federbelasteten Längsschieber 27 im Handgriff 25 zusammen und trägt einen Positionierungsstift 28, der in eine Ausnehmung 29 im Hebel 26 eingreift. Letztere ist kreisbogenförmig und dient der Begrenzung der alternierenden Drehbewegungen des Hebels 26 und damit des Stripperkopfes 6 bezüglich dem Messer 7. Im Bereich eines ihrer Enden geht die Ausnehmung 29 vorteilhafterweise in ein Sackloch 30 über, in das der Positionierungsstift 28 eintreten kann, derart, dass ohne Zurückschieben des LängsSchiebers 27 entgegen der Federkraft der Hebel 26 nicht mehr gedreht werden kann. Es ist damit eine fixe Arbeitsstellung des Stripperkopfes 6 bezüglich des Messers 7 festgelegt, bei der der Stripperkopf 6 wie weiter oben beschrieben ist, seitlich geschlossen ist. Diese Arbeitsstellung ist anhand der den Stripperkopf 6 und das Messer 7 von vorne zeigenden Fig. 8a dargestellt. Der Kanal 19 ist gegenüber dem Schlitz 16 versetzt und eine in den Stripperkopf 6 eingezogene Sehne kann daher nicht aus diesem herausgleiten. Durch ein teilweises Zurückziehen des LängsSchiebers 27 und Drehen des Hebels 26 wird der Positionierungsstift 28 aus dem Sackloch 30 herausgehoben und dem Hebel 26 eine durch die Ausnehmung 29 oder einen mittleren Teil derselben- begrenzte Bewegungsfreiheit gegeben. In dieser in Fig. 8b dargestellten Arbeitsstellung kann demnach die weiter oben beschriebene alternierende Drehbewegung des Stirnschneidmessers bezüglich dem Stripperkopf erfolgen, ohne dass der Schlitz 16 deswegen geöffnet würde. Ein weiteres Drehen des Hebels 26, das gegebenenfalls nur möglich ist, wenn der Längsschieber 27 resp. der damit verbundene Positionierungsstift 28 auf ein weiteres Niveau der Ausnehmung 29 zurückgezogen wird, führt zum seitlichen Oeffnen des Stripperkopfes 6, indem der Schlitz 16 mit dem Kanal 19 in Linie gebracht wird. Diese ArbeitsStellung ist anhand von Fig. 8c illustriert. Durch das vollständige Zurückschieben des LängsSchiebers 27, derart, dass der Positionierungsstift 28 ganz aus der Ausnehmung 29 heraustritt, wird der Hebel 26 freigegeben und kann so weit gedreht werden, dass die Sehne in der weiter oben beschriebenen Art durchtrennt werden kann. [0026] Es ist dem Fachmann klar, dass auch bei dieser linearen AusführungsVariante eines erfindungsgemässen Sehnenstrippers auf die alternierende Drehbewegung verzichtet und/oder die Einstellmechanik anders konstruiert werden kann als beschrieben, ohne dass es dafür einer erfinderischen Tätigkeit bedürfte. [0027] Es ist selbstverständlich, dass der erfindungsgemässe Sehnenstripper bei entsprechender Dimensionierung durchaus auch für das Heraustrennen anderer Gefässe als Sehnen aus dem Körper eines Menschen oder Tieres dienen kann. Insbesondere Krampfadern können damit auf einfache Art entfernt werden.
权利要求:
ClaimsPATENTANSPRÜCHE 1. Sehnenstripper, umfassend zumindest einen Stripperkopf (6), ein Führungsrohr (3) und einen Handgriff (1) sowie ein Messer (7), dadurch gekennzeichnet, dass das Messer (7) im wesentlichen zylindrische Form aufweist und ein Stirnschneidmesser mit im wesentlichen rundumlaufender Schneide (20) bildet. 2. Sehnenstripper gemäss Anspruch 1 mit einem Betätigungselement (2) im Handgriff (1) und einer Messerbetätigungsachse (5) im Führungsrohr (3), dadurch gekennzeichnet, dass das Messer (7) mittels der Messerbetätigungsachse (5) um die Längsachse (V-V) des Führungsrohres (3) herum drehbar ist und zwei Schneid¬ kanten (18a und 20) aufweist, und dass mehrere ArbeitsStellungen des Messers (7) mittels eines Einstellmechanismus (13) einstellbar sind. 3. Sehnenstripper gemäss Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl der Stripperkopf (6) als auch das Messer (7) im wesentlichen zylindrische Form und einseitig je eine Oeffnung (15; 18) aufweisen, die durch Verdrehen des Messers (7) in Deckung zueinander bringbar, respektive gegeneinander derart verdrehbar sind, dass die eine Schneidkante (18a) des Messers (7) mit dem Rand der Oeffnung (15) des Stripperkopfes (6) eine Sehnendurchtrennvorrichtung bildet, und dass die zweite Schneidkante (20) frontal im wesentlichen rundumlaufend ist und durch eine Hin- und Herbewegung des Betätigungselementes (2) in eine alternierende Drehbewegung versetzbar ist und das Stirnschneidmesser bildet. 4. Sehnenstripper gemäss Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Stripperkopf (6) ein Schlitz (16) und im Messer (7) ein Kanal (19) vorhanden sind, die in Deckung zueinander bringbar respektive gegeneinander verdrehbar sind, derart, dass einerseits eine Sehne in den Stripperkopf (6) und das Messer (7) so einlegbar ist, dass sie vorne zentral hinein- und lateral herausläuft und andererseits ein ungewolltes Herausgleiten der Sehne aus dem Messer (7) und dem Stripperkopf (6) verunmöglicht wird. 5. Sehnenstripper nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement ein Betätigungshebel (2) ist, dessen Hin- und Herbewegung über einen Antriebsstift (8) und eine Nut (9) einen Drehzylinder (10) in alternative Drehbewegungen versetzt. 6. Sehnenstripper nach Anspruch 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Einstellmechanismus ein Einstellring (13) mit einer Führungsnut 14 ist, die der Begrenzung der Hin- und Herbewegung des Antriebsstiftes (8) dient, zwecks Festlegung mehrerer Arbeitsstellungen des Sehnenstrippers. 7. Sehnenstripper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsrohr (3) mittels einer Ueberwurfmutter (11) mit dem Handgriff (1) verbindbar ist und dass zwischen Betätigungselement (2) und Messerbetätigungsachse (3) eine Mitnehmerkupplung (12) angeordnet ist. 8. Sehnenstripper nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Mitnehmerkupplung (12) aufweist, die nur zusammensteckbar ist, wenn die Messerbetätigungsachse (5) gegenüber einem Drehzylinder (10) eine definierte Drehlage einnimm . 9. Sehnenstripper nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Stirnschneidmesser innen anschliessend an die rundumlaufende Schneidkante (20) abgerundet ist, derart, dass Verletzungen der Sehne vermieden werden und der Sehnenstripper der Sehne entlang geführt leicht vorschiebbar ist. 10. Sehnenstripper nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl der Schlitz (16) des Stripperkopfes (6) als auch der Kanal (19) des Messers (7) frontal Abrundungen (16a, resp. 19a) aufweisen, um Verletzungen der Sehnen bei Drehbewegungen des Messers (7) und des Stripperkopfes (6) zu vermeiden. 11. Sehnenstripper gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er einen um die Längsachse (V-V) des Sehnenstrippers herum drehbar angeordneten Hebel (26) aufweist, der mit einem parallel zur Längsachse (V-V) verschiebbaren Einstellmechanismus (27, 28, 29, 30) zusammenwirkt und mit einem Führungsrohr (3) wirkverbunden ist, in welchem eine Messerbetätigungsachse (5) angeordnet ist. 12. Sehnenstripper gemäss Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl der Stripperkopf (6) als auch das Messer (7) im wesentlichen zylindrische Form und einseitig je eine Oeffnung (15; 18) aufweisen, die durch Verdrehen des Stripperkopfes (6) bezüglich des Messers (7) in Deckung zueinander bringbar, respektive gegeneinander derart verdrehbar sind, dass die eine Schneidkante (18a) des Messers (7) mit dem Rand der Oeffnung (15) des Stripperkopfes (6) eine Sehnendurchtrennvorrichtung bildet, und dass die zweite Schneidkante (20) frontal im wesentlichen rundumlaufend ist und das Stirnschneidmesser bildet. 13. Sehnenstripper gemäss Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass im Stripperkopf (6) ein Schlitz (16) und im Messer (7) ein Kanal (19) vorhanden sind, die in Deckung zueinander bringbar respektive gegeneinander verdrehbar sind, derart, dass einerseits eine Sehne in den Stripperkopf (6) und das Messer (7) so einlegbar ist, dass sie vorne zentral hinein- und lateral herausläuft und andererseits ein ungewolltes Herausgleiten der Sehne aus dem Messer (7) und dem Stripperkopf (6) verunmöglicht wird. 14. Sehnenstripper gemäss Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Einstellmechanismus einen auf dem Handgriff (25) angeordneten Längsschieber (27) mit einem Positionierungsstift (28) sowie eine kreisbogenförmige mehrstufige Ausnehmung (29, 30) im Hebel (26) umfasst, in die der Positionierungsstift (28) federbelastet einrückbar ist.
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同族专利:
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引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
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