专利摘要:

公开号:WO1989006629A1
申请号:PCT/T1989/000007
申请日:1989-01-23
公开日:1989-07-27
发明作者:Wilfried Jud;Norbert Brogyanyi;Wilhelm Mannertorp
申请人:Folienwalzwerk Brüder Teich Aktiengesellschaft;
IPC主号:B65D85-00
专利说明:
Zigarettenpackung der Softpack-Type sowie Verfahren zu deren HerstellungTechnisches Gebiet Die Erfindung betrifft eine Zigarettenpackung der Softpack Type, in welcher ein mehrlagiger Zigarettenstapel zur Bildung einer im wesentlichen quaderförmigen, direkt an die Zigaretten anliegenden Hülle in einem Verpackungsfolienzuschnitt eingeschlagen ist, dessen Ränder einander überlappen und dabei zumindest an einer der kleineren Hüllen-Seitenfläche eine Kuvertfaltung bilden. Sie betrifft ferner ein vorteilhaftes Verfahren zur Herstellung dieser Zigarettenpackung. Zigarettenpackungen der Softpack-Type werden im allgemeinen so hergestellt, dass man einen z.B. dreilagigen Zigarettenstapel in eine mit Papier kaschierte Aluminiumfolie einschlägt, wobei eine quaderförmige Hülle gebildet wird, an der zumindest die senkrecht zur Zigarettenlängserstreckung verlaufende öffnungsseite eine Kuvertfaltung aufweist. Auf diese erste Hülle wird dann eine zweite Hülle aus einem mit dem Dekor der Packung bedruckten Papier, die oft als Banderole aber auch als Weichbecher oder ähnlich bezeichnet wird, aufgebracht, wobei die Öffnungsseite der ersten Hülle freigelassen wird. Beim Aufbringen der Banderole wird das Banderolenmaterial unter Ausbildung von zumindest einer Kuvertfaltung um die erste Hülle gefaltet, wobei mit Hilfe eines Leims auf wässriger Basis die einander überlappenden Ränder des Banderolenmaterials miteinander verbunden bzw. die Kuvertfaltungen fixiert werden. Danach wird ein die Signette der verpackten Zigaretten bildender, quer über die öffnungsseite der ersten Hülle verlaufender Papierstreifen aufgeklebt. Schliesslich wird noch auf das Ganze eine allseitig geschlossene dritte Hülle durch Einschlagen in eine mit einem Aufreissstreifen versehene transparente Kunststoffolie unter Herstellung von versiegelten Kuvertfaltungen aufgebracht. Bei der Durchführung dieses Verfahrens werden der Verpakkunggsmaschine drei verschiedene Verpackungsmaterialien in Form von Endlosbahnen bzw. Formatzuschnitten zugeführt, aus denen dann die entsprechenden Hüllen durch Einschlagen sowie Ausbildung von Kuvertfaltungen hergestellt werden. Dieser Verpackungsvorgang ist nun, sowohl was das eingesetzte Material als auch seinen maschinentechnischen Aspekt betrifft, relativ aufwendig. Darstellung der Erfindung Der Erfindung liegt nun zunächst die Aufgabe zugrunde, eine Zigarettenpackung der Softpack-Type der eingangs der Beschreibung genannten Art anzugeben, die in ihrer Herstellung weniger aufwendig ist als die bekannten Softpack-Zigarettenpackungen und die überdies mit einer besonderen Öffnungshilfe versehen ist, welche gegebenenfalls nach dem Öffnen der Packung und der Entnahme von einer oder mehreren Zigaretten ein behelfsmässiges Wiederverschliessen der Packung gestattet. Diese Aufgabe wird in der erfindungsgemässen Zigarettenpackung gelöst, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Verpackungsfolieeine eine Aluminiumfolie enthaltende und mit einem Dekordruck versehene Verbundfolie ist, und dass an der Hülle die einander überlappenden Ränder des Verpakkungsfolienzuschnitts zumindest zum grössten Teil durch Heisssiegelungen miteinander verbunden sind, dass in der Verbundfolie der Hülle eine Schwächungslinie vorgesehen ist, die in einem Teilbereich innerhalb einer der kleineren zur Zigarettenlängsrichtung parallelen Hüllen-Seitenflächen oder am Rand dieser Hüllen-Seitenflächen zu der Hüllen-Öffnungsseite verläuft und die an zwei in der Nähe des Randes der Hüllen Öffnungsseite ausläuft oder diesen Rand kreuzt, und dass eine Öffnungsetikette innerhalb eines von der Schwächungslinie eingefassten Bereiches der Hüllenoberfläche mit dieser permanent verklebt ist und dabei zumindest zum Teil an der genannten kleineren, zur Zigarettenlängsrichtung parallelen Hüllen-Seitenfläche anliegt. Dabei ist die Öffnungsetikette vorteilhaft an einem von der Hüllen-öffnungsseite abgewandten Randbereich nicht mit der Hüllenoberfläche verbunden. Gemäss einer vorteilhaften Ausgestaltung ist die erfindungsgemässe Zigarettenpackung dadurch gekennzeichnet, dass die Schwächungslinie ausser innerhalb der genannten kleineren, zur Zigarettenlängsrichtung parallelen Hüllen-Seitenflächen auch innerhalb zumindest einer der beiden anschliessenden grösseren, zur Zigarettenlängsrichtung parallelen Hüllen Seitenflächen verläuft. Dabei verläuft gemäss einer vorteilhaften Variante die Schwächungslinie in einem Mittelbereich innerhalb der genannten kleineren, zur Zigarettenlängsrichtung parallelen Hüllen-Seitenfläche unter der Öffnungsetikette und an zwei Endbereichen an den grossen Hüllen-Seitenflächen. Nach einer anderen vorteilhaften ausgestaltung der Erfindung ist die erfindungsgemässe Zigarettenpackung dadurch gekennzeichnet, dass die Verbundfolie eine am Packungsgut anliegende, gegebenenfalls durch Papier oder einem Papierverbund gebildete Lage aufweist, welche über Teilbereiche ihrer Oberfläche, die ausserhalb der Stellen der Schwächungslinien liegen, mit der daran anschliessenden Lage der Verbundfolie nicht verbunden ist. Dabei liegen diese Teilbereiche zumindest zum Teil auf den beiden grossen Hüllen-Seitenflächen.Die Erfindung betrifft ferner ein vorteilhaftes Verfahren zum Herstellen der erfindungsgemässen Zigarettenpackung. Dieses Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungsetikette vor Ausbildung der Hülle mit der Verbundfolie verbunden wird. Kurze Beschreibung der Zeichnungen im Zusammenhang mit einigen vorteilhaften Wegen zur Ausführung der Erfindung. Anhand der Figuren 1 bis 4 wird zunächst die Herstellung der quaderförmigen Hülle, in welcher der Zigarettenstapel eingeschlagen ist, beschrieben. Dabei ist aus Gründen einer besseren übersichtlichkeit die erfindungsgemässe Öffnungshilfe noch nicht eingezeichnet. Zur Herstellung dieser Hülle wird eine Verbundfolie eingesetzt, die beispielsweise - von der Packungsinnenseite ausgehend - aus einem gebleichten Natronkraftpapier (60-120 g/m2) und einer mit diesem kaschierten, an ihrer freien Oberfläche mit einem Dekordruck versehenen Aluminiumfolie einer Stärke von 7-9 ijmbesteht, wobei die bedruckte Oberfläche mit einer partiellen Heissschmelzkleber-beschichtung einer Dicke von 10-20 g/m2versehen ist. Zur Herstellung der Zigarettenpackung wird nun, wie in Fig. 1 schematisch angedeutet, jeweils ein dreilagiger Zigarettenstapel 1 gebildet, der (in einer in Fig. 1 nicht dargestellten Führung) in Richtung des Pfeiles 2 in einen Schlitz 3 einer Trommel 4 geschoben wird, wobei die in Richtung des Pfeiles 5 zugeführte Verbundfolie 6 von dem Zigarettenstapel 1 in den Schlitz 3 hineingezogen wird. Danach werden (siehe Fig 2) die Ränder 7 bzw. 8 der Verpackungsfolie übereinandergeschlagen und mittels einer an der Aussenseite des Verbundfolien-Randes 8 angebrachten Heissschmelzkleberbeschichtung 9 durch Heisssiegelung miteinander verbunden.Fig. 3 zeigt nun die in dieser Phase des Herstellungsverfahrens aus der Verbundfolie 1 gebildeten, den Zigarettenstapel 1 umschliessende Hülse 10, welche im Bereich 11 eine in Fig. 3 durch eine Spezialschraffur angedeutete dekorativ gestaltete Oberfläche aufweist. In weiterer Folge werden aus den Endbereichen 12 und 13 der Hülse 10, die an ihren Aussenseiten ebenfalls partiell mit Heissschmelzkleberbeschichtungen versehen ist, Kuvertfaltungen 14 (siehe Fig. 4) gebildet, von denen in Fig. 4 nur jene, welche die Öffnungsseite der Packung verschliesst, zu sehen ist. Diese Kuvertfaltungen 14 werden nun durch Heisssiegelung fixiert. Auf die so hergestellte erste Hülle15 wird nun zur Komplettierung der Zigarettenpackung - wie bei den eingangs beschriebenen bekannten Soft-Pack-Packungen - durch Einschlagen in eine mit einem Aufreissstreifenversehene transparente Kunststoffolie unter Herstellung von durch Siegelungen fixierten Kuvertfaltungen eine allseits geschlossene äussere Hülle aufgebracht. Die Figuren 5 bis 9 zeigen jeweils in perspektivischer schematischer Teildarstellung die Hülle 15 mit verschiedenen Varianten einer Öffnungshilfe. Alle diese Varianten haben als gemeinsames Merkmal eine gegebenenfalls mit einer Selbstklebebeschichtung versehene Öffnungsetikette aus flächigem Material. Eine solche selbstklebende Öffnungsetikette hat vorteilhaft die Form einer Selbstklebebeschichtung versehene Papieretikette mit einer Grammatur von 50-80 g/m2.Bei anderen vorteilhaften Ausführungen kann als Öffnungsetikettenmaterial statt der Papierlage ein Papier-Aluminiumfolienverbund (Aluminiumfolie 7 - 12 um dick), wobei die Selbstklebebeschichtung papierseitig erfolgt,oder auch eine etwa 12 -20 um dikke Kunststoffolie z.B. aus PETP oder OPP, verwendet werden.Diese in Form von Selbstklebeetiketten auf die Hüllenoberfläche aufgeklebten Öffnungsetiketten sind vorteilhaft an ihrer Vorderseite mit einem dekorativen bzw. informativen Aufdruck vesehen, wobei bei der Verwendung von Aluminiumverbunden als Etikettenmaterial im allgemeinen die freie Aluminiumfläche bedruckt ist, und können nach Herstellung der Hülle 15 aber auch bereits vor der Ausbildung der Hülle auf die noch flache als Hüllenmaterial dienende Verbundfolie aufgebracht werden. Fig. 5 beschreibt eine öffnungshilfe bei der im Hüllenmaterial eine Schwächungslinie 16 vorgesehen ist, die vorzugsweise aus einer Reihe von kurzen und voneinander durch Materialbrücken getrennten Durchstanzungen in der Verbundfolie besteht, die längs dem Schwächungslinienverlauf angeordnet sind. Die Schwächungslinie 16 verläuft in ihrem Mittelteil innerhalb einer der kleineren Hüllen-Seitenflächen 17 und in ihren zwei Endbereichen innerhalb der beiden grossen Hüllen Seitenflächen schräg auf die Hüllen-Öffnungsseite 18 zu, wobei diese Schwächungslinien-Endbereiche an den Kanten der Hüllen-Öffnungsseite 18 enden. Eine streifenförmige, als Selbstklebeetikette ausgebildete öffnungsetikette 19, die über einen Teil ihrer Fläche an der Hüllen-Öffnungsseite 18 und an dem restlichen Teil ihrer Fläche an der genannten kleineren Hüllen-Seitenfläche 16 anliegt, deckt dabei den Schwächungslinien-Mittelteil zum grössten Teil ab, wobei sie innerhalb des schraffierten Bereichs 20 mit der Hüllenoberfläche verbunden ist. Wie man sieht, ist ein von der Hüllen öffnungsseite abgewandter Randbereich 21 der Öffnungsetikette 19 nicht mit der Hüllenoberfläche verbunden und formt dabei eine schmale Grifflasche. Zum Öffnen der Hülle 15 wird die Öffnungsetikette 19 an dem Randbereich 21 angefasst und in Richtung des Pfeiles 22 gezogen. Dabei wird der von der Schwächungslinie 16 eingefasste Hüllenbereich von der öffnungsetikette 19 unter Einreissen der Schwächungslinie 16 mitgenommen, wonach er nach Art eines durch eine Folienscharnier gehaltenen und durch zwei Hüllen-Ecken versteiften "Deckels" von der sich ausbildenden Hüllen-Öffnung abklappt. Nach Entnahme von Zigaretten durch diese Öffnung kann dieser "Deckel" wieder geschlossen und der Rand 21 der Öffnungsetikette 19 an seinen ursprünglichen Platz an der Hüllen-Seitenfläche befestigt werden. Fig. 6 zeigt eine Variante der Öffnungshilfe gemäss Fig. 5. Sie unterscheidet von dieser nur dadurch, dass die als Selbstklebeetikette ausgebildete Öffnungsetikette 23 nur auf der kleineren Hüllen-Seitenflche17 aufgebracht ist. Dies erleichtert ihr Anbringen an der fertigen Hülle. Anhand von Fig. 7 wird nun eine Öffnungshilfe beschrieben, bei der die Öffnungsetikette 24 bereits vor Ausbildung der Hülle auf die als Hüllenmaterial dienende Verbundfolie aufgebracht wird. Die Öffnungsetikette 24 wird also hier in die Kuvertfaltung der Hüllen-öffnungsseite 18 zum Teil eingefaltet und durch die Versiegelung der Kuvertfaltung noch stärker an der Hülle 15 fixiert. Ausserdem kann eine Selbstklebeetikette wesentlich einfacher auf die flache Verbundfolie als auf die fertige, doch sehr weiche Packungs-Hülle aufgebracht werden. Fig. 8 zeigt eine Variante der Öffnungshilfe mit einer Öffnungsetikette 25, wobei die Schwächungslinie 16' U-förmig längs eines Abschnittes der Kante der Hüllen-Öffnungsseite 18 verläuft. Diese Variante hat die Besonderheit, dass bei Filterzigaretten als Packgut, beim Öffnen der Packung die Filter im Bereich der Öffnung möglichst wenig exponiert sind, was möglicherweise aus hygienischen Gründen gewünscht werden kann.Anhand von Fig. 9 wird als letzte Variante eine Öffnungshilfe beschrieben, bei welcher eine U-förmige Schwächungslinie 26 zu beiden Seiten einer zur Zigarettenlängserstrekkung parallelen Hüllen-Kante 27 verläuft, wobei die Schwächungslinien-Enden an zwei Kanten der Hüllen-öffnungsseite 18 enden. Eine Öffnungsetikette 28 liegt zu beiden Seiten dieser Hüllen-Kante 27 an der Hülle 15 an und deckt dabei die Schwächungslinie 26 bis auf deren Enden ab. Das Öffnen der Hülle 15 erfolgt dann durch Ziehen am Rand 29 der Öffnungsetikette 28 in Richtung des Pfeiles 30 unter Einreissen der Schwächungslinie sowie Ausbildung eines durch eine Hüllen-Ecke versteiften "Deckels" in analoger Weise wie bei der Variante gemäss Fig. 5 beschrieben. Analog wie Fig. 5 erläutert geschieht auch das Wiederverschliessen der Hülle 15. Eine andere Variante der erfindungsgemässen Zigarettenpackung wird nun anhand von Fig. 10, die einen Teilschnitt durch den mit einer "ersten Hülle" versehenen Zigarettenstapel 1 zeigt, beschrieben. zur Bildung dieser ersten Hülle wird nun - in Abweichung von den anhand der Figuren 1 bis 4 beschriebenen Verfahren - eine Verbundfolie 31 eingesetzt, die aus einem äusseren Aluminiumverbund 32 besteht, welcher nur über Teilbebereiche der Verbundfolien-Fläche mit einer Papierlage 33 z.B. aus einem gebleichten Natrokraftpapier mit einem Flächengewicht von 30-80 g/m2 durch eine mit dem Dekordruck passergerechte partielle Kaschierung verbunden ist. Der Aluminiumverbund 32 kann dabei z.B. analog aufgebaut sein wie die bei der anhand der Figuren 1 bis 4 beschriebenen Verfahrensvariante eingesetzte Verbundfolie 3f, jedoch mit einer wesentlich dünneren Papierlage (20-30 g/m2). Dabei sind an den Flächenbereichen, die an den beiden grösseren Hüllen-Seitenflächen 34 zu liegen kommen,jedochmit Ausnahme an Bereichen, in denen die Schwächungslinien liegen, der Aluminiumverbund 32 und die Papierlage 33 nicht miteinander verbunden. Dies führt zu dem Effekt, dass sich die Papierlage 33 an den beiden grösseren Hüllen-Seitenflächen 34 an die äussere Form des Zigarettenstapels mehr oder weniger anlegt, während der äussere Aluminiumverbund 32 hier, wo sich ja der grösste Teil des dekorativen bzw. informativen Aufdrucks befindet, eine glatte äussere Oberfläche beibehält. Im übrigen erfolgt die Herstellung dieser "ersten Hülle" analog wie anhand der Figuren 1 bis 4 erläutert.
权利要求:
Claims
PATENTANSPRÜCHE
1. Zigarettenpackung der Softpack-Type, in welcher ein mehrlagiger Zigarettenstapel zur Bildung einer im we sentlichen quaderförmigen, direkt an die Zigaretten anliegenden Hülle in einem Verpackungsfolienzuschnitt eingeschlagen ist, dessen Ränder einander überlappen und dabei zumindest an einer der kleineren Hüllen-Seitenflä chen eine Kuverfaltung bilden, und mit einer senkrecht zur Zigarettenlängsrichtung verlaufenden Hüllen-Öff nungsseite, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackungs folie eine eine Aluminiumfolie enthaltende und mit einemDekordruck versehene Verbundfolie (6, 31) ist und dass an der Hülle (15) die einander überlappenden Ränder desVerpackungsfolienzuschnitts zumindest zum grössten Teil durch Heisssiegelungen miteinander verbunden sind, dass in der Verbundfolie (6, 31) der Hülle (15) eine Schwä chungslinie (16, 16', 26)) vorgesehen ist,
die in einemTeilbereich innerhalb einer der kleineren zur Zigaret tenlängsrichtung parallelen Hüllen-Seitenflächen (17) oder am Rand dieser Hüllen-Seitenfläche zu der Hüllen Öffnungsseite (18) verläuft und die an zwei Stellen, an oder in der Nähe des Randes der Hüllen-Öffnungsseite (18) ausläuft oder diesen Rand kreuzt, dass eine Öff nungsetikette (19, 23-25,28) innerhalb eines von derSchwächungslinie (16, 16', 26) eingefassten Bereiches derHüllenoberfläche mit dieser permanent verklebt ist und dabei zumindest zum Teil an der genannten kleineren zurZigarettenlängsrichtung parallelen Hüllen-Seitenfläche (17) anliegt.
2. Zigarettenpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich net, dass die Öffnungsetikette (19, 23-25, 28) an einem von der Hüllen-Öffnungsseite(18) abgewandten Randbe reich (21, 29) nicht mit der Hüllenoberfläche verbunden ist.
3. Verfahren nach Anspruchoder 2, dadurch gekennzeich net, dass die Schwächungslinie (16, 26) ausser innerhalb der genannten kleineren, zur Zigarettenlängsrichtung parallelen Hüllen-Seitenflächen (17) auch innerhalb zumindest einer der beiden anschliessenden grösseren, zurZigarettenlängsrichtung parallelen Hüllen-Seitenflächen (34) verläuft.
4. Zigarettenpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich net, dass die Schwächungslinie (16) in einem Mittelbe reich innerhalb der genannten kleineren, zur Zigaretten längsrichtung parallelen Hüllen-Seitenfläche (17) unter der öffnungsetikette (19,23-25) und an zwei Endbereichen an den grossen Hüllen-Seitenflächen (34) verläuft.
5. Zigarettenpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da durch gekennzeichnet, dass die Verbundfolie (31) eine an den Zigaretten anliegende, gegebenenfalls durch Papier oder einem Papierverbund gebildete Lage (32) aufweist, welche über Teilbereiche ihrer Oberfläche, die ausserhalb der Stellen der Schwächungslinien (16, 16',26)liegen, mit der daran anschliessenden Lage (32) der Verbundfolie (31) nicht verbunden ist.
6. Zigarettenpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich net, dass diese Teilbereiche zumindest zum Teil auf den beiden grossen Hüllen-Seitenflächen (34) liegen.
7. Verfahren zum Herstellen einer Packung nach einem derAnsprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungsetikette (24) vor Ausbildung der Hülle mit derVerbundfolie (6) verbunden wird.
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引用文献:
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法律状态:
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1993-12-08| WWG| Wipo information: grant in national office|Ref document number: 1989901519 Country of ref document: EP |
优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
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