专利摘要:

公开号:WO1989004436A1
申请号:PCT/DE1988/000694
申请日:1988-11-09
公开日:1989-05-18
发明作者:Ralf Schäfer
申请人:Schaefer Ralf;
IPC主号:F21V31-00
专利说明:
[0001] Beschreibung
[0002] Beleuchtungsvorrichtung
[0003] Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
[0004] Aus dem DE-GM 74 35 540 ist eine Schienenleuchte für Strahler bekannt geworden, welche ein geschlossenes, wasserdichtes und langgestrecktes Gehäuse aufweist, in das Versorgungsleitungen eingeführt sind, in dem sich Versorgungseinrichtungen für den Strahler befinden und aus dem heraus Versorgungsleitungen wasserdicht herausgeführt werden. An der Schiene, die im Querschnitt ein Doppel-T-Profil aufweist, ist mittels eines Befestigungsbügels wenigstens ein Strahler befestigt. Die Schienenleuchte ist im wesentlichen nur für Spot-Beleuchtung geeignet; als allgemeine Raumbeleuchtung ist sie wenig brauchbar, insbesondere, weil sie ästhetisch nicht gut aussieht und für eine dekorativ ansprechende Ausstattung von Repräsentations- und Wohnräumen kaum verwendbar ist.
[0005] Eine ähnliche Beleuchtungsvorrichtung ist aus dem DE-GM 86 19 144 bekannt geworden, an dem mehrere in Niederspannung betriebene Leuchten befestigt werden können. Auch diese Anordnung ist ist aus ähnlichen Gründen für eine allgemeine Raumbeleuchtung nicht ohne weiteres verwendbar.
[0006] Aufgabe der Erfindung ist es, eine Beleuchtungsvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die ästhetisch ansprechend gestaltet ist und zusätzlich für allgemeine Raumbeleuchtung auch in Wohn- oder Büroräumen und dergl . , bei denen es auf eine ästhetisch dekorative Gestaltung- ankommt, verwendet werden kann.
[0007] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Durch die erfinduπgsgemäße Ausführung wird eine Leuchte geschaffen, die insbesondere in repräsentativen Räumen benutzt werden kann. Die Platte, die in besonderes vorteilhafter Weise gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruches 3 aus Stein oder steinartigem Matrial, gegebenenfalls auch aus Kunststoff oder Metall hergestellt sein kann, kann auf unterschiedlichste Weise in ihrer Aussenkontur geformt sein, was insbesondere bei der Verwendung von Schiefer, Granit oder Mamor nach Anspruch 4 besondere Vorteile bringt. Die Aussenkontur kann regelmäßig als Kreis^Ellypse oder Vieleck geformt oder dadurch herge stellt werden, daß überflüssige Teile abgebrochen werden. Hieraus ergibt sich eine ästhisch gut aussehende Bruchkontur.
[0008] Insbesondere bei Verwendung von Schiefer, Granit oder Marmor und auch bei Holz als organischem Material ist der Befestigung der Stromversorgungseinrichtung besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Nach de kennzeichnenden Merkmal des Anspruches 5 sind die Elemente der Stromversorgungseinrichtung in einem an der Platte angegossenen Gießharzkörper eingebettet, in dem auch noch wenigstens eine Fassung fü eine Lampe für die sogenannte indirekte Beleuchtung eingegossen sein kann.
[0009] Damit werden alle auf der der Decke, der Wand, oder dem Boden zugewandten Rückseite der Platte unterzubringenden Kompomenten durch de Gießharzkörper an der Platte befestigt, wobei der Gießharzkörper selbst zur Halterung der Platte und damit der Leuchte an einer Decke oder an einer Wand benutzt und eingesetzt werden kann, so daß besondere, an der Platte selbst angreifende Mittel, wie z.B. die Platte durchdringende Schraubenbolzen, vermieden werden können.
[0010] Zur Fixierung des Gießharzkörpers an der Platte sind in zweckmäßiger Weise formschlüssige Teile, wie z.B. in Sacklochbohrungen in der Platte eingeklebte Kopfschraubenbolzen vorgesehen, deren Kopf vo Gießharz umgeben und damit formschlüssig darin aufgenommen ist. Zur Fixierung der Leuchte an der Decke kann ein Topf vorgesehen sein, der den Gießharzkörper teilweis umfasst und Schrauben enthält, die in eine umlaufende Rinne am Gießharzkörper einschraubbar sind. Der Topf wird dann an der Decke oder der Wand befestigt. Anstatt einer umlaufenden Rille können natürlich auch an entsprechenden Stellen vorgesehene Bohrungen, d.h. Sacklöcher, verwendet werden, in die die Schraubenbolzen einschraubbar sind. Anstatt eines Topfes kann auch ein Dreisternhalter -bei kreisförmigem Querschnitt des Gießharzkörpers- oder ein Viersternhalter -bei rechteckigem Querschnitt- benutzt werden, der L-fcrmige Arme aufweist, deren freier Schenkel den Gießharzkörper auf seinem Außenumfang teilweise überdecken.
[0011] Bei Verwendung starrer oder biegsamer Arme als Träger für die Lampen sind die lampenabseitigen Enden der Arme in Bohrungen in der Platte eingesteckt und darin festgeklebt, wobei die Enden teilweise in den Gießharzkörper hineinragen und so zur zusätzlichen Fixierung des Gießharzkörpers an der Platte beitragen.
[0012] Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der Erfindung sind den weiteren Unteransprüchen zu entnehmen.
[0013] Wenn die Trägerplatte aus Holz, Metall oder Kunststoff hergestellt ist, kann sie hohl ausgebildet werden, um so einen Aufnahmeraum für die Versorgungsgerätε bilden zu können.
[0014] In ökonomisch besonders vorteilhafter Weise kann die Trägerplatte mit Leuchtstofflampen, Strahlern und Versorgungsgeräten als in der Fabrik vorfertigbare Einheit ausgebildet werden für vielerlei Anwendungszwecke im Wohnbereich, auf Ausstellungsgeländen und im Bürobereich. Anhand der Zeichnung, in der zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt sind, sollen die Erfindung sowie weitere Ausgestaltungen und Verbesserungen und weitere Vorteile der Erfindung näher erläutert und beschrieben werden.
[0015] Es zeigen:
[0016] Fig. 1 eine Seitenansicht der Beleuchtungs¬ vorrichtung,
[0017] Fig. 2 eine Ansicht quer dazu auf die er¬ findungsgemäße Beeuchtungsvorrichtung, und
[0018] Fig. 3 eine v/eitere erfindungsgemäße Beleuchtungs¬ vorrichtung.
[0019] Unterhalb einer Decke 10 ist mittels Haltern 11 und 12 ein plattenartiger Träger 13 befestigt. Auf der Oberseite des Trägers 13 befindet sich eine Leuchtstofflampe 14, die in an sich bekannter Weise innerhalb ihrer Fassungen 15 und 16, die auf dem Träger 13, auch Trägerplatte genannt, befestigt sind, gehalten ist. Anstatt einer einzigen Leuchtstofflampe 14 können auch mehrere Leuchtstofflampen Verwendung finden. Der Träger 13 ist in bevorzugter Weise aus Stein, insbesondere aus Schiefer oder Granit hergestellt; er kann natürlich auch aus mit einer Farbschicht beschichteten Metall, vorzugsweise aus eloxiertem Aluminium, aus Holz, Kunststoff oder dergleichen hergestellt werden. Auf dem Träger 13 befindet sich neben der Leuchtstofflampe 14 auch ein Vorschaltgerät 17 sowie ein Schalter 18, der hier als Schnurschalter ausgebildet ist. Die Schnur 19 verläuft durch eine Bohrung 20 im Träger und kann von unten betätigt werden.
[0020] Zu diesem Schalter 18 verlaufen Versorgungsleitungen 21 und von dem Schalter 18 und dem Vorschaltgerät weitere Versorgungsleitungen 22 bzw. 23 hin zur Leuchtstofflampe 14. Außerdem ist an der Unterseite des Trägers 13 ein an einem Schwanenhals 24 befestigter Strahler 25 angebracht, der über eine Versorgungsleitung 26, die durch eine weitere Bohrung 27 im Träger 13 hindurchgeführt ist, mit Strom versorgt wird. Die Lampe innerhalb des Strahlers 25 ist vorzugsweise eine Halogenlampe und der Strahler besitzt einen Strahlerreflektor 28, mit dem zusätzlich zu der über die Reflektion der Lichtstrahlen der Leuchtstofflampe 14 an der Decke 10 bewirkten indirekten Beleuchtung ein Lichtstrahl 29 auf eine bestimmte Stelle 30 an einer Wand 31, die lediglich strichliert dargestellt ist, abgestrahlt werden kann. Der Schwanenhals 24 ist an sich bekannt und wird verwendet, um die Strahlerlampe 25 in die richtigte Stellung verbiegen bzw. verbringen zu können.
[0021] Die Fig. 2 zeigt die Ausgestaltung der Fig. 1 in Ansicht gemäß Pfeilrichtung P 1 und man erkennt, daß eine der Schnur 19 entsprechende Schnur nicht eingezeichnet ist. Diese Anordnung nach Fig. 2 - natürlich auch die nach Fig.l, die bis auf den Schnurschalter gleich der der Fig. 2 ist - kann in bevorzugter Weise von einem an der Wand in üblicher Weise befestigten Schalter betätigt werden, wobei entweder die Leuchtstofflampe 14 oder der Strahler 25 oder beide gleichzeitig eingeschaltet oder ausgeschaltet werden können. Zusätzlich ist auch eine Dimmereinrichtung möglich, insoweit, als sowohl die Lampe für den Strahler als auch die Leuchtstofflampe 14 mittels eines geeigneten Steuergerätes stufenlos in der Helligkeit geregelt werden können. In diesem Falle kann das Vorschaltgerät 17 ein elektronisches Vorschaltgerät sein.
[0022] Es ist festzuhalten, daß der Träger 13 mit dem Strahler 25 und der Leuchtstofflampe 14 mit den Fassungen 15 und 16 sowie mit den Halteelementen 11/12 fabrikseitig als eine Einheit hergestellt werden kann. In bevorzugter Weise ist das Material, aus dem der Träger 13 besteht, Stein, insbesondere ein solches Steinmaterial, das sich auch relativ leicht bearbeiten, insbesondere leicht bohren läßt. Selbstverständlich können alle anderen Arten von Materialien für den Träger 13 Verwendung finden.
[0023] Eine weitere bevorzugte Ausführungsform zeigt die Fig. 3. An einer Decke 40, in der unter Putz ein Rohr 41 zur Führung von elektrischen Kabeln 42 gelegt ist, wobei die Kabel 42 aus der Decke 40 herausragen, ist mittels Schraubeπbolzen 43 und 44 ein Topf 45 befestigt, der aus einer Platte 46 und einem daran angebrachten Zylinderring 47 zusammengesetzt, vorzugsweise zusammengeschweißt ist. Am Zylinderring 47 sind am Außenumfang Schrauben 48 und 49 vorgesehen, die den Zylinderring 47 durchgingen und zwar quer zur Mittelachse des Zylinderringes 47. Die Schrauben 48 greifen in die Rille 51 an einem Gießharzkörper 50 ein; die Rille 51 ist am Außenumfang des Gießharzkörpers 50 eingebracht. Im Inneren des Gießharzkörpers ist,schematisch durch einen Kasten dargestellt, eine Stromversorgungseinrichtung 52 vorgesehen, in welche die Kabel 42 hineingeführt sind. Damit die Kabel 42 durch die Platte 46 hindurch geführt werden können, besitzt die Platte 46 ein Zentralbohrung 53. Die Stromversorgungseinrichtung 52 kann beispielsweise ein Transformator sein.
[0024] Der Gießharzkörper 50 ist an einer Platte 53 befestigt, die mehrere Bohrungen 54, 55 (in der Zeichnung Fig. 3,2) aufweist, durch die die Arme 56 und 57 von Lampen 58 und 59 hindurchgesteckt sind und zwar derart, daß sie auf der dem Gießharzkörper 50 zugewandten Seite die Platte 53 überragen. Innerhalb der Bohrungen 54 und 55 sind die Arme 56 und 57 mittels Klebstoff 60 und 61 festgeklebt. Die Platte 53 besitzt auf der gießharzkörperseitigen Fläche Sacklochbohruπgen 62, in die Schraubenbolzen 63 mit jeweils einem Schraubenkopf 64 eingeschraubt sind; die Köpfe 64 v/erden vom Gießharz umgeben und dienen somit zur formschlüssigen Halterung des Gießharzkörpers auf der Platte 53.
[0025] Zusätzlich erkennt man, daß an dem Außenumfang des Gießharzkörpers 50 eine Fassung 65 eingegossen ist, in die eine Lampe 66 zur indirekten Beleuchtung eingesetzt werden kann.
[0026] Die Herstellung des Gießharzkörpers wird dadurch bewirkt, daß auf die Platte 53 nach Einsetzen der Arme 56 und 57 mit der Verdrahtung und nach Aufsetzen der Stromversorgungseinrichtung auf die Platte oder gegebenenfalls auf die Schraubenbolzenköpfe auf die Platte 53 eine geteilte Form (nicht näher dargestellt) aufgesetzt wird; der dadurch gebildete Raum wird dann mit Gießharz ausgegossen, so daß der in der Fig. 3 dargestellte Gießharzkörper 50 gebildet wird. Aus diesem Gießharzkörper ragen dann Anschlußleitungen heraus, die gegebenenfalls über Lüsterklemmen oder ähnliche Bauelemente mit den Anschlußkabeln 42 verbunden sind. Selbstverständlich können die unter Putz gelegten Anschlußkabel nicht unmittelbar in den Gießharzkörper eingeführt werden, sondern nur über Kupplungen, wie z.B. derartige Lüsterklemmen.
[0027] Anstatt eines wie in der Fig. 3 dargestellten geschweißten Topfes 45 kann auch ein Tiefziehtopf verwendet werden, der in der gleichen Weise gebildet und hergestellt wird. Ebenfalls können anstatt der Schrauben 63/64 Hakenelemente in die Platte 53 eingeklebt werden; wichtig ist, daß diese Elemente eine kopfartige Erweiterung aufweisen, so daß sie formschlüssig vom Gießharz umgeben sind.
[0028] Um die Fassung 65 in den Gießharzkörper einzubringen, wird die Fassung auf die Innenfläche der Form aufgesetzt und zwar so, daß in die Buchsen der Fassung 65 kein Gießharz einfließen kann. Beim Abnehmen der Form bleibt die Fassung im Gießharzkörper.
[0029] Die Arme 56, 57 können steif oder biegbar ausgebildet sein.
[0030] Wenn man an die Gießharzkörper 50 entsprechende Halterungen anbringt, kann die Beleuchtungseinrichtung auch auf den Boden aufgestellt werden, dergestalt, daß die Platte 53 parallel zum Boden verläuft. Die Außenform der Platte 53 kann eine unregelmäßige Form besitzen; sie kann kreisförmig oder vieleckförmig ausgebildet sein. In zweckmäßiger Weise wird die Platte 53 dann, wenn sie aus Steinplatte hergestellt ist, durch Abbrechen sogenannter überflüssiger Teile gebildet.
[0031] Nicht dargestellt ist, daß auf der Tragplatte 53 auch eine Uhr aufgebracht werden kann; diese elektrische Uhr kann dann über die Stromversorgungseinrichtung 52 innerhalb des Gießharzkörpers 50 mit Strom versorgt werden.
权利要求:
ClaimsA N S P R Ü C H E
1. Beleuchtungseinrichtung zum Anhängen an eine Decke, eine Wand oder der gleichen oder zum Aufstellen auf den Boden, mit wenigstens einer an einem Träger angebrachten Lampe und einer Stromversorgungeinrichtung für die Lampe, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (13,53) eine Platte ist, auf deren der Wand, Decke oder dem Boden zugewandten Seite die Stromversorgungseinrichtung (17,18; 52) angebracht ist, und daß - die Platte durchdringend- an dieser wenigstens ein starrer oder biegbarer Arm (24;56,57) befestigt ist, an dessen freiem Ende die Lampfe (25,28;58,59) angebracht ist.
2. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der der Wand oder der Decke oder dem Boden zugewandten Seite der Platte (13,53) wenigstens eine weitere Lampe (14,66) zur indirekten Beleuchtung angebracht ist.
3. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte aus Stein, steinartigem,oranischem oder anorganischem Material, oder Metall hergestellt ist, daß die Außenkonturen regelmäßig, z.B. Krεiseck oder Vieleck, oder unregelmäßig geformt sind und daß die Dicke der Platte ca. 2 bis 3 cm beträgt.
4. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (53) aus Steinmaterial, vorzugsweise Schiefer, Granit oder Marmor besteht, wobei die Außenkonturen insbesondere bei Schiefer und Granit durch Ausbrechen gebildet ist.
5. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stromversorgungseinrichtung in einen Gießharzkörper (50) eingebettet ist, der durch den Vergießvorgang an der Platte (50) befestigt ist.
6. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß in den Gießharzkörper (50) zusätzlich eine Fassung (65) zum Anschluß einer Lampe (66) für die indirekte Beleuchtung eingegossen ist.
7. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Gießharzkörper im Querschnitt kreisförmig ist und wenigstens eine Ausnehmung (51) zur Aufnahme wenigstens einer Befestigungsschraube an einer Befestigungseinrichtung aufweist.
8. Beleuchtungseiπrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung durch eine umlaufende Rille (51) oder mehrere Sacklochbohrungen gebildet ist.
9. Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zur Befestigung der Beleuchtungsvorrichtung an einer Decke , oder einer Wand ein an der Decke oder der Wand befestigbarer den Außenabmessungen des Gießharzkörpers (59) angepasster Topf (45) vorgesehen ist, der den Gießharzkörper teilweise umfasst und durch dessen Topfwandung (47) Schrauben (48,49) hindurchschraubbar sind, die in die wenigstens einer Ausnehmung (51) einschraubbar sind.
10 Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß als Halterung ein mehrarmiger Halterungsstern vorgesehen ist, dessen Arme L-förmig abgewinkelt sind, wobei die Arme den Gießharzkörper (59) außen umfassen und Schrauben aufweisen, die in die wenigstens einer Ausnehmung am Gießharzkörper (50) einschraubbar sind.
11. Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Holz, Kunststoff oder Metall hergetelltε Platte (13,53) im Inneren einen Hohlraum aufweist, in dem die Stromversorgungseinrichtung (52) eingesetzt sind.
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法律状态:
1989-05-18| AK| Designated states|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): JP US |
1989-05-18| AL| Designated countries for regional patents|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): AT BE CH DE FR GB IT LU NL SE |
优先权:
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