专利摘要:

公开号:WO1988003116A1
申请号:PCT/CH1987/000147
申请日:1987-10-26
公开日:1988-05-05
发明作者:Ernst Wiedmer
申请人:Ewit Ag;
IPC主号:B65D41-00
专利说明:
[0001] Schnappyerschluss für Behälter
[0002] Die Erfindung betrifft einen Schnappverschluss aus Kunststoff für Behälter, mit einem Grifflappen sowie mit einem als Garantiestrei¬ fen dienenden Teil, wobei dieser Teil sich entlang des Umfanges des Verschlusses erstreckt und wobei wenigstens eine Sollbruch- stelle vorhanden ist, die dünner ist als dieser Teil, um unter Wirkung von entlang des Umfanges wirkenden Kräften zu reissen.
[0003] Garantiestreifen an Schraubverschlüssen sind bereits bekannt, dort sind sie an den Verschluss angehängt. Weil bei jenen Verschlüssen der Rand keinerlei Unterbrechungen wie der erwähnte Grifflappen aufweist, lassen sich dort Garantiestreifen relativ einfach anord- nen. Sie sind mit dem eigentlichen Verschlusskörper über dünne
[0004] Stege verbunden und weisen zudem entlang ihres Umfanges eine Soll- bruchstelle auf. Das zur Anzeige des erstmaligen Oeffnen des Be¬ hälters notwendige Abtrennen des Garantiestreifens vom Verschluss¬ körper wird dadurch herbeigeführt, dass sich der letztere durch die Drehbewegung axial nach oben bewegt, wobei er den Garantie¬ streifen über das Aussengewinde des Behälters zieht. Weil dieses einen grösseren Durchmesser aufweist, bleibt der Garantiestreifen bei der Aufwärtsbewegung daran hängen und wird mindestens über einen grösseren Teil seines Umfanges abgerissen, wobei auch die Sollbruchstelle in Umfangsrichtung zerreisst.
[0005] Bei Schnappverschlüssen ist dieses Prinzip nicht anwendbar, denn schon die Form des Behälterhalses ist im Querschnitt anders als diejenige eines Behälters mit Schraubgewinde. Aber auch die Bewe¬ gung zum Lösen des Verschlusses vom Behälter ist anders. Es findet keine Drehbewegung statt, dafür eine Deformation des Verschluss- körpers an derjenigen Seite, an welcher sich der seitlich abste¬ hende Griffläppen befindet. Dieser wird mit dem Finger von unten her angehoben, biegt sich etwas nach oben durch und hebt schliess- lich den Verschlusskörper von der Behältermündung ab. Ein Garan¬ tiestreifen an einem solchen Behälterverschiuss muss also not- wenigerweise anders an diesem angeordnet und ausgebildet sein, um deutlich das erstmalige Abheben des Verschlusses anzuzeigen.
[0006] Aufgrund des oben Gesagten wäre es nun für den Durchschnittsfach¬ mann am einfachsten, lediglich den Grifflappen mit einer Vorrich- tung zu versehen oder zu umgeben, die als Garantiestreifen dient, wobei diese dann durch das Anlegen des gegen den Griff äppen drückenden Fingers entweder zerstört oder wenigstens beschädigt wird. Diese Massnahme allein ist jedoch ungenügend. Zum ersten ist der restliche Umfang des Verschlusses ungeschützt, und es ist da- her für eine Person, die mit Absicht sich des Inhaltes des Behäl¬ ters bemächtigen will, ein Leichtes, mit Hilfe eines zum Abheben von Kronenkorken geeigneten, allgemein bekannten Schlüssels den Verschluss an der dem Griffläppen gegenüberliegenden Seite abzu¬ heben, ohne dass der Garantiestreifen beschädigt wird. Zweitens hat es sich gezeigt, dass der vorstehende Griffläppen namentlich bei den automatischen Getränkeabfüllmaschinen, die auch die Ver¬ schlüsse auf die Behälter aufsetzen, als empfindlicher Teil er¬ wies, so dass dort angebrachte Garantiestreifen bereits bei diesem Aufsetzen beschädigt wurden. Die entsprechenden Behälter konnten dann erst wieder in den Verkauf gelangen, wenn sie neue Verschlüs¬ se erhalten hatten.
[0007] Die vorliegende Erfindung bezweckt nun, diese Nachteile zu vermei¬ den und einen entsprechend geänderten Schnappverschluss zu schaf- fen, der auf keinen Fall mehr abgehoben werden kann, ohne dass dies nachher bemerkt wird, der im weiteren sich für Abfüllauto- maten eignet und schliesslich auch in der Herstellung einfach ist, d.h. an der Spritzgussform sehr minime Aenderungen zur Folge hat.
[0008] Ein solcher Verschluss ist erfindungsgemäss durch die Merkmale des Anspruches 1 gekennzeichnet.
[0009] Der erfindungsgemässe Schnappverschluss wird anhand der beiliegen¬ den Zeichnung beispielsweise näher erläutert; es zeigen:
[0010] Fig. 1 eine Seitenansicht des Verschlusses, und
[0011] Fig. 2 eine Ansicht desselben von unten.
[0012] Der aus Kunststoff bestehende Verschluss weist einen Grifflappen 1 auf, der wie ersichtlich eine Basisplatte 2 umfasst, die von an¬ nähernd trapezförmigen Seitenwänden 3 eingerahmt und mit diesen über eine Endwand 4 verbunden ist. Die Ausbildung der Seitenwände 3 ist deswegen so gewählt, damit die Kräfte, mit welchen man von unten her auf die Basisplatte 2 zwecks Abheben des Verschlusses drückt, zum grössten Teil auf den Verschlusskörper 5 des Ver¬ schlusses übertragen werden; dadurch kann der Verschluss, der mit einem Innenwulst 6 am Behälterhals festgehalten ist, unter Defor¬ mation abgehoben werden. Auch der in den Behälterhals hinein- ragende zentrale Abdeckteil löst sich dann von diesem.
[0013] Der sich von der einen Seite des Grifflappens 1 über den Umfang des Verschlusskörpers 5 bis zur anderen Seite des Grifflappens erstreckende unterste Teil 7 des Verschlusskörpers 5, der mit seinem oberen Rand 8 ganz an diesem anliegt, ist, wie aus Figur 1, rechte Seite, und aus Fig. 2 ersichtlich, wesentlich dünnwandiger als der Verschlusskörper. Herstellungstechnisch bildet er, wie bei den bisherigen Schnappverschlüssen, den untersten Bereich und da¬ mit ein Stück mit dem Verschlusskörper 5, wobei allerdings beim sogenannten Entfor en eine dünne, horizontal verlaufende Trenn- linie an der Aussenseite sichtbar sein kann, die den oberen Rand 8 anzeigt, jedoch nicht durch die Wand hindurchgeht.
[0014] Entlang seines Umfanges ist dieser Bereich 7 mit mehreren Soll- bruchstellen 9 versehen, die einigermassen regelmässig sowie symmetrisch über den Umfang verteilt sind. Im vorliegenden Fall sind sechs solcher Sollbruchstellen 9 erkennbar. Sie sind bei diesem Ausfü'hrungsbeispiel durch keilförmige Ausschnitte gebildet, die sich von der Innenwand 10 des Bereiches 7 aus gegen dessen Aussenwand 11 hin erstrecken. Die Wand wird dadurch so dünn und durchscheinend, dass die Soll ruchstellen auch von aussen her gut erkennbar sind, obwohl ihre Aussenwände mit derjenigen des Ver¬ schlusskörpers 5 identisch sind, mithin also durchlaufen. Aus die¬ sem Grunde sind die Sollbruchstellen 9 in Fig. 1 mit vollen Linien dargestellt.
[0015] Die Anzahl der Sollbruchstellen 9 ist zwar beliebig, zweckmässig sind jedoch mindestens vier, noch besser sechs angeordnet, wie bereits erwähnt. Damit wird es unmöglich, mit einem Werkzeug von irgendeiner Stelle des Umfanges her den Verschluss ohne Beschä¬ digung abzuheben.
[0016] Beim Abheben, insbesondere beim normalen Abheben durch Druck auf den Griffläppen 1 werden zuerst dieser und nachher auch der Ver- Schlusskörper 5 örtlich deformiert. Diese Deformation bewirkt
[0017] Kräfte, von denen wenigstens ihre Komponenten entlang des Umfanges in Form von Zugkräften auftreten und so die dünnen Sollbruchstel¬ len 9 an ihrer schwächsten Stelle, nämlich an der Spitze des Keils, zerreissen. Mit Vorteil sind daher wenigstens zwei solcher Bruchstellen unmittelbar neben dem Griffläppen 1, zu beiden Seiten desselben, angeordnet. Dort ist die Durchbiegung beim Abheben am stärksten, und damit treten auch die grössten Umfangskräfte auf. In der Regel wirken diese Zugkräfte aber entlang des Umfanges wei¬ ter, sodass auch die übrigen Sollbruchstellen nachgeben. Daraus ist ersichtlich, dass der genannte unterste Teil oder Bereich 7 des Verschlusskörpers 5 die Funktion eines Garantiestreifens über¬ nimmt, an welchem das erstmalige Abheben des Verschlusses sichtbar wird.
[0018] Wie gesagt erstreckt sich der Garantiestreifen 7 über den grössten Teil des Umfanges des Verschlusskörpers 5. Beim Aufsetzen des Ver¬ schlusses auf den Behälter ist daher die Gefahr gross, dass seine dünne Wand zusammengestaucht wird, was zu Störungen in der auto¬ matischen Abfüllanlage führen würde. Um den Garantiestreifen 7 daher etwas stärker und widerstandsfähiger zu machen, weist er mehrere- Stege 12 auf, die sich über seine ganze Höhe erstrecken und effektiv einen Teil von ihm bilden, wenn auch mit wesentlich grösserer Wandstärke. Auch diese Stege 12 sind symmetrisch entlang des Umfanges verteilt, einige von ihnen befinden sich unmittelbar neben Sollbruchstellen, sodass der Garantiestreifen 7 ohne Beein¬ trächtigung seiner Funktion eine genügende Steifigkeit erhält, um die beim Aufsetzen auf ihn wirkenden Kräfte unbeschädigt zu über¬ stehen. Die Stege 12 sind vorteilhafterweise von rechteckiger Form und weisen aus herstellungstechnischen Gründen dieselbe Dicke wie der Verschlusskörper 5 auf, was bei der Herstellung der Spritz¬ gussform, mit welcher diese Verschlüsse fabriziert werden, ein Vorteil ist. Sie sind also mit dem Verschlusskörper 5 ebenfalls einstückig verbunden.
权利要求:
Claims

Patentansprüche
Schnappverschluss aus Kunststoff für Behälter mit einem Griff¬ lappen sowie mit einem als Garantiestreifέn dienenden Teil, wobei dieser Teil sich entlang des Umfanges des Verschlusses erstreckt und wobei wenigstens eine Sollbruchstelle vorhanden ist, die dünner ist als dieser Teil selber, um unter Wirkung von entlang des Umfanges wirkenden Kräften zu reissen, dadurch gekennzeichnet, dass dieser Teil der sich von einer Seite des Grifflappens (1) entlang des Umfanges des Schnappverschlusses bis zur anderen Seite des Grifflappens erstreckende, an den unteren Rand (8) des Ver¬ schlusses angrenzende Bereich (7) ist, und dass an ihm mehrere Sollbruchstellen (9) angebracht sind, um diesem Bereich (7) die Wirkungsweise eines Garantiestreifens zu verleihen.
Schnappverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte einstückig mit dem Verschlusskörper (4) verbundene
Bereich (7) dünner als der Verschlusskörper (4) selber ausgebildet ist.
. Schnappverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sollbruchstellen (9) auf dem Bereich (7) regelmässig verteilt angeordnet sind. 4^
Schnappverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens vier Sollbruchstellen (9) vorhanden sind.
_
Schnappverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sollbruchstellen Ausnehmungen sind, die sich keilförmig von der Innenwand (10) des Bereiches (7) gegen dessen Aussenwand (11) hin erstrecken.
Schnappverschluss nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass je eine Sollbruchstelle (9) unmittelbar angrenzend an jede der beiden Seiten des Grifflappens (1) angeordnet ist.
7^
Schnappverschluss nach Ansprch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sollbruchstellen sich über die ganze Höhe des Bereiches (7) er¬ strecken.
Schnappverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich (7) mit vertikalen Stegen (12) versehen ist, die im wesentlichen dieselbe Wandstärke wie der Verschlusskörper (4) aufweisen und einstückig an diesen am oberen Rand (8) des Berei¬ ches (7) anschliessen.
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引用文献:
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法律状态:
1988-05-05| AK| Designated states|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): US |
1988-05-05| AL| Designated countries for regional patents|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): AT BE CH DE FR GB IT LU NL SE |
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优先权:
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