专利摘要:

公开号:WO1988001605A1
申请号:PCT/EP1987/000468
申请日:1987-08-20
公开日:1988-03-10
发明作者:Johann Hinrich Peters
申请人:C.A. Greiner Und Söhne Gmbh & Co. Kg;
IPC主号:C12M23-00
专利说明:
[0001] Kontami nati onssicherer Verschluß, insbesondere Schraubverschluß für Zellkulturflaschen
[0002] B E S C H R E I B U N G
[0003] Die Erfindung betrifft einen kontaminationssicheren Verschluß, insbesondere Schraubverschluß für sterilisierte Zellkulturflaschen, die zur Züchtung und Erhaltung von Gewebekulturen für die biologische, virologi sehe, i munologische und zytologische Analytik und Diagnostik dienen. Derartige Flaschen werden von den verschiedensten Herstellern als sterilisierte Einwegflaschen aus Kunststoff, zumeist Polystyrol oder Polycarbonat, PP, angeboten. Die Flaschen haben dabei entweder quaderförmi ge Gestalt und können sowohl liegend als auch stehend benutzt werden und sind für mikroskoptechnische Untersuchungen aus glasklarem Kunststoff gebildet. In gleicher Weise werden derartige Flaschen in Zylinderform mit engem oder weitem Hals oder in der Form von Erlenmeyer-Kolben angeboten. Zum Verschließen der meist mit Außengewinde ausgestatteten Flaschenhälse sind diese mit einem kappenförmi gen Schraubverschluß aus Kunststoff ausgestattet, mit dem die Flaschen hermetisch dicht verschließbar sind.
[0004] Die Flaschen werden z.B. zur Züchtung und Erhaltung von Zellkulturen aus Zellen von frisch trypsini ertem Gewebe, permanenten und se i permanenten Zellkulturen humanen und tierischen und pflanzlichen Ursprungs, für die biochemische, immunologische, zellbiologische Forschung und Diagnostik verwendet.
[0005] Derartige Flaschen dienen, wie erwähnt, zur Züchtung und Aufbewahrung von Zellkulturen und Mi kroorganis en (Pilze,
[0006] Bakterien, Hefe, Viren). Diese benötigen jedoch zumeist die Anwesenheit von Gasen (CO , O , p, Hp) bzw. ein Gasaustausch zwischen innen und außen muß möglich sein. Bezüglich der Züchtungstechnik und der sich daraus ergebenden biologischen (Viren, Bakterien, Pilze) Maßnahmen wird auf das Buch von _.H. Peters at al "Monoklonale Antikörper" 1985, verwiesen.
[0007] Die bisherige Praxis für die Anwesenheit von bestimmten Gasgemischen bzw. für die Durchführung eines Gasaustausches zwischen dem Fl ascheni nnern und der umgebenden Atmosphäre und umgekehrt erfolgte dadurch, daß der hermetische Flaschenverschluß dadurch beseitigt wurde, daß der Schraubverschluß geringfügig gelöst wurde und der Gasaustausch über die Labyrinthwege der ineinandergreifenden Gewinde von Flaschenhals und Verschluß erfolgte.
[0008] Eine solche Maßnahme hat mehrere Nachteile, die darin zu sehen sind, daß der Austausch zu langwierig ist, da häufig eine spontane Gaszufuhr bzw. Austausch erwünscht ist. Der Gasaustausch in dieser Form ist nur vertretbar, wenn der Gasaustausch unter Reinraumbedingungen erfolgt, d.h. die umgebende Atmosphäre weitgehend steril und partikelfrei ist. Durch das Lösen des Schraubverschlusses wird die an sich erwünschte hermetische Abdichtung der Flasche aufgehoben. Da der Flascheninhalt häufig trotz eines niedrigen Füllstandes bis in den Bereich der Flaschenöffnung treten kann, z.B. durch eine Schüttelmechanik oder beim Bewegen und Transport, ist nicht auszuschließen, daß bei gelockertem Gewindeverschluß biologisch z.B. virologisch bedenkliche oder toxische Flüssigkeiten sich den Weg durch das Gewinde nach außen suchen und somit die Gefahr besteht, daß Benutzer bei der Handhabung infiziert werden. In gleicher Weise besteht natürlich die Gefahr, daß die Benutzer bei der Handhabung die Zellkulturen von außen her mit Keimen kontaminieren. Desgleichen kann sich der Spalt im Gewinde durch Kondenswasser oder durch das Schütteln mit Flüssigkeit füllen und den Gasaustausch fast vollständig blockieren.
[0009] Dies gilt insbesondere auch für die in der Praxis immer noch übliche Methode, z.B. Erlenmeyer-Kolben mit einem sterilen Wattestopfen zu verschließen.
[0010] Der Erfindung l iegt daher die Aufgabe zugrunde, mit einfachen Mitteln einen Verschluß, insbesondere Schraubverschluß bzw. eine Zellkulturflasche der eingangs genannten Art so zu verbessern, daß auch eine sterile Belüftung der Flaschen unter schlechten Umgebungsbedingungen gewährleistet ist und generell bei der Belüftung der kontaminationssichere Verschlußzustand der Flaschen beibehalten werden kann und gewährleistet ist, ohne die Handhabung dadurch zu verschlechtern. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Hauptanspruch bzw. im Anspruch 12 angegebenen Mittel gelöst. Vorteilhafte Wei erbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
[0011] Die Vorteile sind darin zu sehen, daß bei dem zell- und mikrobiologisch kontaminationssicheren permanenten Verschluß der Flasche ein permanenter gleichmäßiger Gasaustausch mit der umgebenden Atmosphäre gewährleistet ist, wobei das Filterelement gewährleistet, daß auch bei unreiner Umgebungsatmosphäre nur steriles Gas in die Flasche gelangen kann. Auch die Handhabung ist sicherer geworden, und auch das Fi1terel ement hat bevorzugt innerhalb des Verschlußkörpers einen für den Benutzer berührungssicheren und damit einen kontaminationssicheren Platz inne.
[0012] Liegend benutzte Flaschen können auch bei Anwendung einer Schüttelmechanik höher aufgefüllt werden, so daß eine größere Zuchtausbeute erreicht werden kann.
[0013] Der Erfindungsgedanke ist in mehreren Ausführungsbeispielen anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigt:
[0014] Figur 1 einen Querschnitt durch den Verschlußkörper mit einer quaderförmigen Flaschen,
[0015] Figur 2 einen vergrößerten Detailquerschnitt des
[0016] Flaschenhalses mit abgewandeltem Verschluß, Figur 3 eine perspektivische Ansicht einer anderen handelsüblichen Flasche,
[0017] Figur 4 eine perspektivische Ansicht einer Flasche in Form eines Erlenmeyer-Kolben mit Schraubverschluß,
[0018] Figur 5 einen abgewandelten Verschluß,
[0019] Figur 6 den Schraubverschluß in einer weiteren Variante als Schnitt,
[0020] Figur 7 eine Untersicht in das Innerste des
[0021] Schraubverschlusses nach Figur 4 ohne Filterelement.
[0022] Figur 8 eine Draufsicht auf den Schraubverschluß nach Figur
[0023] 6 ohne Schutzfol i e,
[0024] Figur 9 einen Detailquerschnitt durch eine andere
[0025] Ausführungsform eines Schraubverschlusses mit versetzt angeordneten Durchbrechungen und
[0026] Figur 10 eine Draufsi cht auf den Schraubverschluß nach Figur 9 als Ausschni tt .
[0027] Gemäß Figur 1 ist die Flasche F mit einer flüssigen Zellkultur Z teilweise gefüllt und durch den Schraubverschluß 1 kontaminationssicher verschlossen. Der Schraubverschluß 1 nach Figur 1 und 2 hat üblicherweise ein Innengewinde 7, welches mit dem Qußengewinde des Flaschenhalses F' korrespondiert und sich mit seiner inneren Schulter 6 dicht auf oder an den Oberrand des Flaschenhalses F' anpreßt.
[0028] Erfindungsgemäß ist der die Flaschenöffnung F1 abdeckende Teil 2 des Verschlußkörpers 1 aus Kunststoff mit mindestens einer oder mehreren Durchbrechungen 3 ausgestattet. In der Ausführungsform nach Figur 6 ist auf der Innenseite des Verschlußkörpers 1 eine drainierende Fil terabstützung 5, z.B. in Form konischer Stützkörper integriert. Auf einem kreisförmigen Kragen 2' ist ein hydrophober, mikroporöser Flachfilterzuschni t 4 mit seinem Rand leckdicht befestigt, vorzugsweise durch Siegelung oder Ultraschal 1 verschweißung.
[0029] Gemäß Figur 6, 9 können die Durchbrechungen 3 insgesamt durch eine selbstklebende Schutzfolie 8 abgedeckt sein, so daß das Fi 1 terelemer.t 4 vor Benutzung zusätzlich mechanisch geschützt st bzw. bedarfsweise der Gasaustausch erlaubt oder verhindert werden kann. Bei der Ausfühnngsform des Schraubverschlusses nach Figur 5 bis 10 wird trotz der durchgehenden Durchbrechungen 3 eine Kontamination durch Berührung des Flachfilterzuschnittes 4 und auch eine ungewollte mechanische Beschädigung des Flachfilterzuschnitts durch den Benutzer verhindert.
[0030] Figur 9 und 10 zeigt eine Ausführungsform, bei der auch eine Beschädigung des Flachfilterzuschnittes 4 durch den Benutzer durch die Durchbrechungen 3 hindurch praktisch ausgeschlossen ist, da die Durchbrechung 3 jeweils einen axialen und radialen Versatz 3' innerhalb der Wandstärke des Kunststoffkörpers aufweist.
[0031] Um dem Benutzer unter den vorbeschriebenen biologisch kontaminationssicheren Arbeitsbedingungen auch eine Probeentnahme des Flascheninhaltes zu ermöglichen, ohne den Schraubverschluß ganz zu entfernen, ist gemäß der
[0032] Ausführungsform nach Figur 9 und 10 im Schraubverschluß ein Silikonstopfen 9 angeordnet, der außerhalb des eingegrenzten Filterbereiches, jedoch innerhalb des Bereiches der Flaschenhalsöffnung F' liegt, der Si 1 i konstopfeπ 9 ist dabei in Durchmesser und Stärke so bemessen, daß sich dieser wieder hermetisch selbsttätig abdichtet, wenn die eingestochene Hohlnadel nach der Probeentnahme wieder entfernt wird.
[0033] In einer nicht dargestellten Ausführungsform besteht das Filterelement aus einem patronenförmi gen Filterkörper, etwa in der Gestalt des Silikonstopfens 9. In einer weiteren nicht dargestellten Ausführungsform ist die Decke des Schraubverschlusses selbst in Form eines porösen gesinterten Kunststoffabschnittes ausgebildet, der einen Gasaustausch ermöglicht und einen Flüssigkeitsaustritt unterbindet.
[0034] In der Ausführung nach Figur 3 ist an der Flaschenwand bzw. Flaschenschulter ein Fenster angeordnet, das mit dem Filterelement 4 und Schutzfolie 8 verschlossen ist. Der Schraubverschluß ist dabei ohne Filterelement ausgebildet.
[0035] In allen Fällen ist auch das Filtermaterial aus einem bezüglich der Zellkulturen inerten Kunststoff, z.B. Polypropylen, PTFE, Silikon, hydrophobem Zeil ul osederivat gebildet und hat eine Porengröße bzw. ein cut off, die einersetis einen Gasaustausch unter Sterilbedingungen zuläßt, nicht toxisch oder zytotoxi sehen für die Flüssigkeit und Zellkulturen ist und anderersetis auch ein Durchwachsen von Zellen und Mikroorganismen verhindert.
权利要求:
Claims

A N S P R Ü C H E
Kontaminationssicherer Verschluß, insbesondere Schraubverschluß aus Kunststoff für sterilisierte Zellkulturflaschen, die zur Züchtung und Erhaltung von Zeil- und Gewebekulturen und für die biologische, vi rol ogi sehe, immunologische und cytologische Analytik und Diagnostik dienen, dadurch gekennzeichnet, daß der die Flaschenöffnung (F1 ) abdeckende Teil (2) des Verschlußkörpers (1) aus Kunststoff ein damit integriertes hydrophobes Filterelement (4) aufweist, das aus einem für die Zellkulturen (Z) inerten Filtermaterial gebildet ist und eine den sterilen Gasaustausch zwischen dem Flascheninhalt und der Umgebungsatmosphäre erlaubende und eine zelluläre und mikrobiologische Kontamination von innen nach außen und umgekehrt verhindernde Porengröße bzw. cut off aufweist.
Verschluß nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß das Filterelement (4) berührungssicher von außen hinter mindestens einer Durchbrechung (3) des die Flaschenöffnung (F1 ) abdeckenden Teiles (2) des Verschlußkörpers (1 ) liegt.
Verschluß nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Filterelement durch einen gesinterten porösen Abschnitt des Verschlußkörpers (1) aus Kunststoff gebildet i st. 4. Verschluß nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Filterelement aus einem im Verschlußkörper (1 ) eingebetteten Patronenfil er gebildet ist.
5. Verschluß nach Ansprich 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Filterelement (4) aus einem mikroporösen Flachfilterzuschnitt gebildet ist, der auf der Innenseite bzw. Außenseite des mit mindestens einer Durchbrechung (3), vorzugsweise mehreren Durchbrechungen (3) versehenen Verschlußkörpers (1) im Bereich der abzudeckenden Flaschenöffnung (F1) aufgesiegelt, aufgeschweißt oder aufgeklebt ist.
6. Verschluß nach Anspruch 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß der vom festgelegten Rand (21) des
Flachfilterzuschnittes (4) eingegrenzte innere Bereich des Verschlußkörpers (1) eine drainierende Fi 1 terabstützung (5) aufweist.
7. Verschluß nach Anspruch 1 , 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß im Verschlußkörper (1) innerhalb der Wandungsdicke die Durchbrechungen (3) einen den direkten axialen Durchlaß verdeckenden axialen und radialen Querschnittsversatz (3') aufweisen, der die mikroporöse Membran (4) gegen Berührung von außen und gegen mechanische Beschädigung von außen schützt. 8. Verschluß nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberseite des die Flaschenöffnung (F1) abdeckenden und die Durchbrechungen aufweisende Bereich des Verschlußkörpers (1) eben ausgebildet ist und eine die Durchbrechungen (3) abdeckende und verschließende, entfernbare Schutzfolie (8) aufweist.
9. Verschluß nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die mikroporöse Membran eine Porengröße zwischen 10 um und 0,0001 um aufweist.
10. Verschluß nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß außerhalb des von dem Filterelement (4) eingegrenzten Bereiches des Verschlußkörpers (1) und innerhalb des von der Flaschenöffnung (F1) eingegrenzten Bereiches im Verschlußkörper (1) in einem Abschnitt seiner Wandung (2) ein zur Probeentnahme mittels Nadel geeigneter Verschlußstopfen 89) aus Silikon oder dergleichen angeordnet ist, dessen Querschnitt so bemessen ist, daß sich die Öffnung für die Nadel selbsttätig wieder schließt.
11. Kontaminationssicherer Verschluß mit sterilisierter
Zel 1kul turfl asche, gekennzeichnet nach einem der Ansprüche 1 bis 10.
12. Kontaminationssicherer Verschluß mit Zel 1 kul turfl asche aus Kunststoff zur Züchtung und Erhaltung von Gewebekulturen und für die biologische, vi rologi sehe, immunologische und cytologische Analytik und Diagnostik, dadurch gekennzeichnet, daß die Zeil kulturfl asche (F) unterhalb des Schraubverschlusses (1 ) im Bereich des Flaschenhalses bzw. Flaschenschulter eine Durchbrechung aufweist, die von einem randseitig mit der Durchbrechung dichtend verbunden hydrophoben Filterelement (4) verschlossen ist, das aus einem für die Zellkulturen (Z) inerten Filtermaterial gebildet ist und eine den sterilen Gasaustausch zwischen dem Fl ascheni nhal t und der Umgebungsatmosphäre erlaubende und eine zelluläre und mikrobiologische Kontamination von innen nach außen und umgekehrt verhindernde Porengröße bzw. cut off aufweist.
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