专利摘要:

公开号:WO1988001474A1
申请号:PCT/DE1987/000405
申请日:1987-09-04
公开日:1988-03-10
发明作者:Wolf Freiherr Von Tucher
申请人:Effem Gmbh;
IPC主号:A23K50-00
专利说明:
[0001] Tierfutter
[0002] Die Erfindung betrifft ein Tierfutter mit einem Futter¬ zusatz, der einen Gehalt an wenigstens einem vorzugs¬ weise geradkettigen Poiyalkohol, wie Glycerin, auf¬ weist.
[0003] Viele in der Stadt gehaltene Heimtiere haben heutzutage nicht mehr die Möglichkeit, ihre Notdurft im Freien zu verrichten. Dies liegt zum einen an der zunehmenden Bodenversiegelung in unseren Städten, so daß für Tiere, wie z.B. Katzen, die ihre Ausscheidungen verscharren, immer weniger für diesen Zweck geeignete Flächen zur Verfügung stehen. Zum anderen verbringen viele Heimtie¬ re, hauptsächlich aufgrund der ohnsituation ihrer Halter, ihr gesamtes Leben ausschließlich in geschlos¬ senen Räumen.
[0004] Für diese Tiere muß nun in der Wohnung eine Möglichkeit geschaffen werden, ihre Notdurft zu verrichten. Für diesen Zweck werden im allgemeinen mit Tierstreu ge¬ füllte Schalen oder dgl. bereitgestellt. Selbst wenn die Faeces der Tiere sofort beseitigt werden, was in den seltensten Fällen möglich ist, kommt es unvermeid¬ lich zu Geruchsbelästigungen.
[0005] Diesem Problem versuchte man bisher durch Verbesserun¬ gen und Weiterentwicklungen der Tierstreumaterialien zu begegnen. So ist beispielsweise aus der DE-PS 31 21 403 eine Tierstreu bekannt, die hinsichtlich Saugfähigkeit und Geruchsbindung hervorragende Eigenschaften besitzt. Zum einen sind aber auch bei diesem Material, insbeson¬ dere bei längerer Abwesenheit des Halters, Saugfähig¬ keit und Geruchsbindung naturgemäß begrenzt, zum ande¬ ren wirkt die Geruchsbindung der Tierstreu hauptsäch¬ lich gegenüber Urin, weniger gegenüber Faeces. Unange¬ nehme Geruchsbelästigungen lassen sich also auch in diesem Falle nicht vermeiden.
[0006] Es ist daher wünschenswert, neben dem Einsatz besonders effektiver Tierstreumaterialien gleichzeitig zu versu¬ chen, die Bildung von unangenehmen Gerüchen in Zusam¬ menhang mit tierischem Faeces zu verringern.
[0007] Der unangenehme Geruch von tierischem Faeces spielt aber nicht nur bei Heim-, sondern auch bei Nutztieren eine Rolle, insbesondere wenn man bedenkt, daß zahlrei¬ che dieser Nutztiere nicht im freien, sondern in ge¬ schlossenen Großstellen gehalten werden, in denen die Geruchsbelästigung durch den tierischen Faeces eine erhebliche - unangenehme - Rolle spielt.
[0008] Aus der US-PS 4 284 652 ist bereits ein Tierfutter der gattungsgemäßen Art in Form einer Heimtiernahrung mit einem Glyceringehalt von 3 bis 50 Gew.-% bekannt. Auch die US-PS 4 454 163 beschreibt eine Heimtiernahrung mit einem Glyceringehalt, wobei es sich dort um einen Bis- kuit handelt. Heimtierfutter mit Biskuitgehalt sind weiterhin in der US-PS 4 049 835 sowie in der US-PS 4 348 418 beschrieben, wobei in letzterer außer Glycerin auch andere Polyalkohole als Futterzusatz erwähnt sind. Weitere Druckschriften, die den Zusatz von Polyalkoho- len, u.a. auch von Glycerin, zu Tierfutter betreffen, sind die US-PS 4 202 887, einen Polyalkoholzusatz für Weidevieh betreffend, US-PS 3 401 039, 3 723 1*30, 3 791 241, 4 055 676, 4 191 783, 4 598 097 und 4 600 586.
[0009] In sämtlichen vorgenannten Druckschriften dient der Polyalkoholzusatz dem Zweck, die Verwertung und/oder Verträglichkeit des betreffenden Tierfutters zu verbes¬ sern. Die in diesen Druckschriften angegebenen, einen weiten Bereich überdeckenden Prozentsätze der jeweili¬ gen Polyalkoholzusätze führen zu keiner Lösung des weiter oben angegebenen Geruchsproblems, wobei darauf hinzuweisen ist, daß diese Frage in den vorgenannten Druckschriften in keiner Weise angesprochen ist.
[0010] Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Tierfut¬ ter der eingangs genannten Art zu schaffen, welches die Entwicklung unangenehmer Gerüche im Zusammenhang mit tierischem Faeces sowohl bei Nutz- als auch bei Heim¬ tieren wesentlich verringern kann. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem Tierfutter der gattungsgemäßen Art dadurch gelöst, daß der Futter¬ zusatz einen Polyalkoholgehalt von 0,4 bis 8,5 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Trockenmasse des Tierfutters, aufweist.
[0011] Dabei kann vorgesehen sein, daß bei Verwendung als Heimtiernahrung der Polyalkoholgehalt des Futterzusat¬ zes mindestens 2,5 Gew.-., bezogen auf die gesamte Trockenmasse des Tierfutters, beträgt.
[0012] Weiterhin schlägt die Erfindung ggf. vor, daß bei Ver¬ wendung als Heimtiernahrung der Polyalkoholgehalt des Futterzusatzes ca. 6 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Trockenmasse des Tierfutters, beträgt.
[0013] Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß bei Verwendung als Nutztiernahςung der Polyalkoholgehalt des Futterzusatzes 0,4 bis 2,5 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Trockenmasse des Tier¬ futters, beträgt.
[0014] Die Erfindung schlägt auch vor, daß bei Verwendung als Nutztiernahrung der Polyalkoholgehalt des Futterzusat¬ zes, bezogen auf die gesamte Trockenmasse des Tierfut¬ ters ca. 1 bis 2 Gew.-% beträgt.
[0015] Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Tierfutters ist dadurch gekennzeichnet, daß der Futter¬ zusatz einen Gehalt an Pantothen- und/oder Laurinsäure aufweist.
[0016] Dabei kann vorgesehen sein, daß der Futterzusatz einen Pantothensäuregehalt von 0,0005 bis 0,0025 Gew.-., bezogen auf die gesamte Trockenmasse des Tierfutters, aufweist.
[0017] Ferner schlägt die Erfindung vor, daß der Pantothensäu- regehalt des Futterzusatzes 0,001 bis 0,002 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Trockenmasse des Tierfutters, beträgt.
[0018] Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß der Futterzusatz einen Gehalt von 10 bis 30 Gew.-%, bezogen auf den Polyalkoholgehalt des Futterzusatzes, Laurinsäure aufweist.
[0019] Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, daß der Lau- rinsäuregehalt des Futterzusatzes, bezogen auf den Polyalkoholgehalt des Futterzusatzes, 15 bis 20 Gew.-% beträgt.
[0020] Der Erfindung liegt die überraschende Erkenntnis zu¬ grunde, daß es gelingt, durch Einstellung des bereits allgemein bekannten Zusatzes von Polyalkoholen, vor¬ zugsweise Glycerin, zu Tierfutter auf einen wohldefi¬ nierten Prozentbereich die Entwicklung von unangenehmen Gerüchen in tierischem Faeces ganz erheblich zu verrin¬ gern. Von entscheidender Bedeutung ist dabei, daß nicht beliebige Prozentsätze an Polyalkoholen, insbesonder Glycerin, verwendet werden, sondern speziell ausgewähl¬ te, wie sie Gegenstand der Patentansprüche sind. Die beanspruchten Gehalte an Pantothensäure und/oder Lau¬ rinsäure entfalten einen synergistischen Effekt im Zusammenwirken mit dem Glycerinzusatz und steicern c.ie geruchsverringernde Wirkung nochmals in für den Fach¬ mann völlig unvorhersehbarer Weise. Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung, in der die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles im einzel¬ nen erläutert ist.
[0021] Bei dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel mit Akzeptanztest wurde zunächst ein halbfeuchtes Katzen- Fertigfutter im übrigen handelsüblicher Art mit einem Futterzusatz versetzt, der 6 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Trockenmasse des Fertigfutters, Glycerin auf¬ wies. Anschließend wurde unter Katzenhaltern, die nur eine Katze besitzen, und deren Katze ausschließlich eine Katzentoilette benutzt, ein Akzeptanztest durchge¬ führt, bei dem einmal das vorgenannte Fertigfutter ohne Zusatz, zum anderen aber das erfindungsgemäße Fertig¬ futter mit Futterzusatz, wie vorstehend beschrieben, eingesetzt wurden. Zunächst erhielt dabei die jeweilige Testperson .genügend herkömmliches Fertigfutter, um die betreffende Katze eine Woche l ng ausschließlich damit zu füttern. Gleichzeitig wurden der Testperson 5 kg einer handelsüblichen Katzenstreu zum Gebrauch überlas¬ sen. Anschließend wurde der Test eine Woche lang mit derselben Katzenstreu und dem erfindungsgemäßen Fertig¬ futter wiederholt. Bei der Hälfte der befragten Haus¬ halte wurde umgekehrt verfahren, d.h. zunächst das erfindungsgemäße Fertigfutter mit Futterzusatz und danach das herkömmliche Fertigfutter ohne Futterzusatz ausgegeben. Der Test erfolgte verdeckt, d.h., es war für die Befragten nicht ersichtlich, ob das Fertigfut¬ ter oder aber die gleichzeitig zur Verfügαng gestellte Katzenstreu getestet wurden. Nach Abschluß der Fütterungsphase von zwei Wochen wur¬ den Preferenzf ragen zur Streu gestellt. Dabei zeigte sich, daß die Katzenstreu, die in Verbindung mit dem Fertigfutter mit Zusatz, also dem erfindungsgemäßen Fertigfutter, getestet wurde, in allen wesentlichen geruchsbindenden Eigenschaften signifikant besser be¬ wertet wurde.
[0022] Da in bundesdeutschen Haushalten bei Heimtiernahrung zunehmend auf Fertigfutter zurückgegriffen wird (in anderen Ländern, wie z.B. den U.S.A., liegt der Anteil an Fertigfutter noch bedeutend höher), ergibt sich durch die Erfindung eine einfache, völlig überraschende Möglichkeit, über die Beimischung der erfindungsgemäßen Mengen an polyalkoholhaltigem Futterzusatz vor der Abfüllung des Fertigfutters einen wesentlichen Beitrag zur Geruchsverminderung im Zusammenhang mit den tieri¬ schen. Faeces. zu leisten. Dabei können die erfindungsge¬ mäßen Futterzusätze sowohl Feucht- als auch Trockenfut¬ termitteln beigemischt werden. Da sich die beanspruch¬ ten Prozentzahlen auf die Trockenmasse des Futtermit¬ tels beziehen, ergeben sich bei Zumischung von Feucht¬ futter Prozentzahlen, die etwa 1/4 der erfindungsgemäß beanspruchten betragen, d.h., bei Feuchtfutter ergibt sich als optimaler Wert für die Zumischung des erfin¬ dungsgemäßen Polyalkohols, vorzugsweise Glycerin, ein Wert von ca. 1 bis 1,5 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Masse des Feuchtfutters. Ähnlich verhält es sich natür¬ lich bei Einsatz der Erfindung zur Geruchsverminderung der Faeces von Tieren im Nutztierhaltungsbereich.
[0023] Die in der vorstehenden Beschreibung sowie in den An¬ sprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
权利要求:
Claims

ANSPRUCHE
1. Tierfutter mit einem Futterzusatz, der einen Ge¬ halt an wenigstens einem vorzugsweise geradkettigen Poiyalkohol, wie Glycerin, aufweist, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß der Futterzusatz einen Polyalkoholgehalt von 0,4 bis 8,5 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Trok- kenmasse des Tierfutters, aufweist. 2. Tierfutter nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeich¬ net, daß bei Verwendung als Heimtiernahrung der Polyal¬ koholgehalt des Futterzusatzes mindestens 2,5 Gew.-., bezogen auf die gesamte Trockenmasse des Tierfutters, beträgt.
3. Tierfutter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich¬ net, daß bei Verwendung als Heimtiernahrung der Polyal¬ koholgehalt des Futterzusatzes ca. 6 Gew.-., bezogen auf die gesamte Trockenmasse des Tierfutters, beträgt.
4. Tierfutter nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeich¬ net, daß bei Verwendung als Nutztiernahrung der Polyal¬ koholgehalt des Futterzusatzes 0,4 bis 2,5 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Trockenmasse des Tierfutters, beträgt. '
5. Tierfutter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich¬ net, daß bei Verwendung als Nutztiernahrung der Polyal¬ koholgehalt des Futter Zusatzes, bezogen auf die gesamte Trockenmasse des Tierfutters ca. 1 bis 2 Gew.-% be¬ trägt.
6. Tierfutter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Futterzusatz einen Gehalt an Pantothen- und/oder Laurinsäure aufweist.
. - 7. Tierfutter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich¬ net, daß der Futterzusatz einen Pantothensauregehalt von 0,0005 bis 0,0025 Gew.-., bezogen auf die gesamte Trockenmasse des Tierfutters, aufweist.
8. Tierfutter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich¬ net, daß der Pantothensauregehalt des Futterzusatzes 0,001 bis 0,002 Gew.-., bezogen auf die gesamte Trok- kenmasse des Tierfutters, beträgt.
9. Tierfutter nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Futterzusatz einen Gehalt von 10 bis 30 Gew.-%, bezogen auf den Polyalko¬ holgehalt des Futterzusatzes, Laurinsäure aufweist.
10. Tierfutter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich¬ net, daß der Laurinsäuregehalt des Futterzusatzes, bezogen auf den Polyalkoholgehalt des Futterzusatzes, 15 bis 20 Gew.-% beträgt.
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同族专利:
公开号 | 公开日
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引用文献:
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法律状态:
1988-03-10| AK| Designated states|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): AU DK JP US |
优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
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