![]() Package for packing pieces of goods and process of manufacture thereof
专利摘要:
公开号:WO1988000562A1 申请号:PCT/T1987/000041 申请日:1987-07-22 公开日:1988-01-28 发明作者:Wilfried Jud 申请人:Folienwalzwerk Brüder Teich Aktiengesellschaft; IPC主号:B65D75-00
专利说明:
[0001] Packung zum Verpacken von stückigem Verpackungsgut, sowie Verfahren zum Herstellen solcher Packungen. [0002] Technisches Gebiet [0003] Die Erfindung betrifft eine im wesentlichen gasdichte Packung zum Verpacken von stückigem, insbesondere in mehrere Teilstücke unterteiltem oder unterteilbarem Verpackungsgut mit einer aus einem flächigen, faltbaren Verpackungsmaterial gebildeten Hülle, die zumindest zwei streifenförmige Dopplungsbereiche des Verpackungsmaterials aufweist, in welchen jeweils die beiden den Dopplungsbereich bildenden Verpackungsmaterial-Lagen an ihren Verpackungsmaterial-Innenseiten über einen streifenförmigen Siegelungsbereich miteinander verbunden sind, wobei die Packungshülle dazu bestimmt ist, zu ihrer Öffnung an zumindest einem dieser Dopplungsbereiche aufgetrennt zu werden. Die erfindungsgemäßen Packungen sollen dabei vorzugsweise jedoch nicht ausschließlich als Schlauchbeutelpackungen ausgeführt sein. Die Erfindung betrifft ferner vorteilhafte Verfahren zum Herstellen der erfindungsgemäßen Packung. [0004] Stand der Technik [0005] Eine Packung dieser Art ist in der europäischen Patentanmeldung 85104700.1 (Veröff.Nr. 0152291) anhand von Fig. 3 beschrieben. Diese Packung, die eine Schlauchbeutelpackung zum Verpacken von Schokolade ist, hat eine Falte, die von der Packungshülle im Bereich einer Schokoladeriegel-Teilungskerbe ausgeht und die innerhalb des streifenförmigen Bereiches, in welchem die beiden Falten-Flanken durch eine Siegelung miteinander verbunden sind, längs einer Schwächungslinie mehrere voneinander getrennte Iinienförmige Durchstanzungen aufweist. Zum öffnen der Packung wird diese zu beiden Seiten der Falte mit den Händen angefaßt und um eine parallel zur Faltenlängserstreckung verlaufende Achse bei gleichzeitigem Durchbrechen der Schokoladetafel abgeknickt und dabei die Siegelungs-Verbindung der Falten-Flanken aufgeschält, bis die Durchstanzungen freigelegt sind, wonach die zwischen den Durchstanzungen bestehenden Materialbrücken durchgerissen werden und sich eine schlitzförmige öffnung auftut, aus der dann Teile der Schokoladetafel entnommen werden können. Durch dieses Abknicken wird während des Öffnungsvorganges die Packungshülle besonders im Bereich der erzeugten Öffnung und des entnommenen Verpackungsgutes mehr oder weniger zerknüllt, was ihsbesondere dann ungewünscht ist, wenn die Packung in nur teilweise geleertem Zustand einige Zeit aufbewahrt werden soll. Diese Packung kann außerdem nur für relativ harte Verpackungsgüter eingesetzt werden. [0006] Darstellung der Erfindung [0007] Der Erfindung liegt nun zunächst die Aufgabe zugrunde, eine Packung der eingangs genannten Art anzugeben, die auf einfache Weise geöffnet werden kann, derart, daß beim öffnen und der Entnahme vom Verpackungsgut die ursprüngliche Form der Packung nicht wesentlich geändert: wird und die auch für relativ weiche Verpackungsgüter eingesetzt werden kann. [0008] Diese Aufgabe wird in der erfindungsgemäßen Packung gelöst, die dadurch gekennzeichnet ist, daß bei einer Pakkung mit einem zumindest ebenen Oberflächenbereich die Packungshülle an diesem Oberflächenbereich - im Abstand voneinander angeordnet - zwei streifenförmige Dopplungs bereiche aufweist, in welchen jeweils in an sich bekannter Weise die beiden den Dopplungsbereich bildenden Verpackungsmaterial-Lagen an ihren Verpackungsmaterial-Innenseiten über einen streifenförmigen Siegelungsbereich miteinander verbunden sind, die nun aber erfindungsgemäß einen Aufreißbereich der Packungshülle seitlich einfassen. Dabei können diese beiden Falten vorteilhaft in der Nähe von zwei einander gegenüberliegenden Rändern des ebenen Oberflächenbereiehes der Packung angeordnet sein. [0009] Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Packung ist sie dadurch gekennzeichnet, daß der Aufreißbereich durch äußere Ränder der den Aufreißbereich einfassenden Dopplungsbereiche seitlich begrenzt ist. [0010] Gemäß einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die erfindungsgemäße Packung dadurch gekennzeichnet, daß der Aufreißbereich durch linienförmige Sollbruchstellen im Verpackungsmaterial seitlich begrenzt ist, die jeweils in den außen liegenden Lagen der den Aufreißbereich einfassenden Dopplungsbereiche und zwar jeweils innerhalb von deren streifenförmigen Siegelungsbereichen angeordnet sind. [0011] In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Packung ist diese dadurch gekennzeichnet, daß die Dopplungsbereiche jeweils in Richtung von der Aufreißbereichsmiite weg auf die Packungsoberfläche umgelegt sind. Dabei sind die an der Packungsoberfläche anliegenden Verpackungsmaterial-Lagen der umgelegten Dopplungsbereiche vorteilhaft zumindest über einen Teil ihrer Oberflächen mit der Packungsoberfläche durch Verklebung oder Verschweißung verbunden. Gemäß einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die erfindungsgemäße Packung dadurch gekennzeichnet, daß die Packung eine Schlauchbeutelpackung mit einer Längssiegelungsnaht und zwei die Flossen der Pakkung bildenden Quersiegelungsnähten ist, wobei die beiden den Aufreißbereich seitlich einfassenden Dopplungsbereiche parallel zur Längssiegelungsnaht verlaufen und den Siegelungsbereich von zumindest einer der Quersiegelungsnähte kreuzen, und wobei der Aufreißbereich durch den freien Rand von zumindest einer der Flossen begrenzt ist. Dabei reicht vorteilhaft an einer Flosse der Pakkung, deren freier Rand den Aufreißbereich begrenzt, der Siegelungsbereich der Quersiegelungsnaht zumindest im Bereich zwischen den Enden der beiden Dopplungsbereiche nicht bis an den freien Flossenrand heran. [0012] Nach einer letzten vorteilhaften Ausgestaltung der er¬findungsgenräßen Packung ist diese dadurch gekennzeichnet, daß die Dopplungsbereiche, an denen linienförmige Sollbruchstellen im Verpackungsmaterial seitliche Begrenzungen des Aufreißbereiches bilden, an der Packungsoberfläche ausgebildete Verpackungsmaterial-Falten sind. [0013] Die Erfindung betrifft ferner zwei vorteilhafte Verfahren zum Herstellen der erfindungsgemäßen Packung. [0014] Dabei ist ein erstes solchen Verfahren dadurch gekennzeichnet, daß man im Verpackungsmaterial im Abstand voneinander zwei Falten ausbildet, wobei deren Flanken jeweils durch Siegelung in einem streifenförmigen Siegelungsbereich miteinander verbunden werden, daß an den Faltenkanten jeweils ein in Faltenlängserstreckung verlaufender streifenförmiger Bereich der Falte abgeschnitten wird, so daß das restliche Material der Falten Dopp lungsbereiche des Verpackungsmaterials bildet, deren Verpackungsmaterial-Lagen äußere Ränder aufweisen, die bei der herzustellenden Packung einen Aufreißbereich des Verpackungsmaterials seitlich begrenzen, daß die beiden Dopplungsbereiche dann auf die Packungsoberfläche umgelegt werden und daß danach aus dem so vorbereiteten Verpackungsmaterial die Packungshülle hergestellt wird. [0015] Ein zweites erfindungsgemäßes Verfahren ist hingegen dadurch gekennzeichnet, daß im Verpackungsmaterial zwei im Abstand voneinander verlaufende linienförmige Sollbruchstellen vorgesehen werden, daß man an diesen Sollbruchstellen jeweils im Verpackungsmaterial eine Falte ausbildet, wobei deren Flanken jeweils durch Siegelung in einem streifenförmigen Siegelungsbereich miteinander verbunden werden, so daß die Sollbruchstellen jeweils an einer der Flanken der Falten innerhalb des streifenförmigen Siegelungsbereiches zu liegen kommen, daß die beiden Falten auf die Packungshülle umgelegt werden und daß danach aus dem so vorbereiteten Verpackungsmaterial die Packungshülle hergestellt wird. [0016] Kurze Beschreibung der Zeichnungen im Zusammenhang mit zwei vorteilhaften Wegen zur Ausführung der Erfindung [0017] Die Erfindung wird nachstehend anhand der Figuren eingehend erläutert. Soweit in diesen Figuren ein Verpakkungsmaterial im Schnitt gezeigt wird, ist es zum besseren Verständnis übertrieben dick dargestellt. [0018] Die Figuren 1 und 2 illustrieren jeweils in Schnittdarstellungen die Herstellung einer bevorzugten Ausführung der erfindungsgemäßen Packung in Form einer Schlauchbeutelpackung vor Ausbildung des Verpackungsmaterialschlauches. Eine Verpackungsmaterialbahn 1, die einseitig mit einer im Profil angebrachten Siegelungsschicht und mit zwei in Bahnlängserstreckung, d.h. in den Figuren 1 und 2 senkrecht zur Zeichnungsebene verlaufende, als Sollbruchstellen für die herzustellende Packung dienende Schwächungslinien versehen ist, wird in der Verpackungsmaschine von der Rolle abgezogenen und es werden an ihr dann kontinuierlich zwei Falten 2 und 3 ausgebildet, wobei jeweils die beiden Flanken jeder Falte 2, 3 über die ganze Faltenbreite durch Versiegelung der an diesen Stellen vorhandenen Profil-Siegelschichten miteinander verbunden werden. Dabei werden die Falten 2, 3 so angebracht, daß die beiden erwähnten (in Fig. 1 senkrecht zur Zeichnungsebene verlaufenden) Schwächungslinien 4 jeweils an der inneren Faltenflanke zu liegen kommen (siehe Fig. 1). Die Falten 2, 3 werden dann auf die Ebene der Verpackungsmaterialbahn 1 umgelegt, derart, daß die Falten-Flanken, welche die Schwächungslinien 4 enthalten, nicht an der Packungsoberfläche anliegen (siehe Fig. 2). [0019] Die so mit den beiden Falten 2, 3 versehene in ihrer Längsrichtung (d.h. in Fig. 2 senkrecht zur Zeichnungsebene) bewegte Verpackungsmaterialbahn 1 wird nun in üblicher Weise zur Bildung eines Verpackungsmaterialschlauches um die nacheinander zugeführten Verpackungsgutstük¬ke, z.B. Schokoladetafeln 5, in Richtung der Pfeile 6 um die Verpackungsgutstücke umgeschlagen, wonach man die Randbereiche der Verpackungsmaterialbahn an der Unterseite 7 der Schokoladetafeln 5 zur Bildung einer Längssiegelungsnaht miteinander verbindet und die durch diese Längssiegelungsnaht gebildete Finne dann auf die Schlauchoberfläche umlegt. Der die Schokoladetafeln 5 umschließende Verpackungsmaterialschlauch wird nun je weils zwischen zwei aufeinander folgenden Schokoladetafeln mit zwei parallel zueinander verlaufenden Quersiegelungsnähten versehen und durch Trennschnitte zwischen diesen beiden Quersiegelungsnähten in Einzelpackungen unterteilt. [0020] Die so hergestellte Schlauchbeutelpackung wird in Fig. 3 in etwas vergrößertem Maßstab in einer perspektivischen Teildarstellung gezeigt. In Fig. 3 erkennt man die auf die Packungsoberfläche umgelegten Längssiegelungsnaht 8 und die durch eine Quersiegelungsnaht 9 erzeugte Flosse 10. Zwischen dem freien Rand 11 dieser Flosse 10 und dem streifenförmigen Siegelungsbereich 12 der Quersiegelungsnaht 9 befindet sich ein streifenförmiger Bereich 13 einer Breite von etwa 3 bis 8 mm, in welchem der Verpakkungsmaterialschlauch nur zusammengedrückt ist. Aus Fig. 3 erkennt man ferner die beiden auf die Packungsoberfläche umgelegten Falten 2, 3, deren äußeren Faltenränder jeweils mit den beiden Seitenrändern 14, 15 der Packung abschließen. Die beiden Schwächungslinien 4 und der zwisehen den Enden 16 dieser Schwächungslinien liegende freie Rand 17 der in Fig. 4 oben liegende Verpackungsmateriallage der Flosse 10 begrenzen so an drei Seiten einen Aufreißbereich 18 der Packungshülle. [0021] Zum Öffnen der Packung werden mit der einen Hand die in Fig. 3 unten liegende Verpackungsmaterialläge der Flosse 10 bei 19 festgehalten und die den Aufreißbereich 18 enthaltende, obere Verpackungsmateriallage an ihrem freien Rand 17 mit der anderen Hand angefaßt und in Richtung des Pfeiles 20 gezogen. Dabei werden an den beiden Falten 2, 3 bei gleichzeitigem Einreißen des Verpackungsmaterials an den Schwächungslinien 4 die Ränder des Aufreißbereiches 18 von den übrigen Teilen der Falten 2, 3 unter Auftrennung der diese Falten fixierenden Versiegelung abgeschält. [0022] Fig. 4 zeigt die Packung in einer analogen Darstellung wie in Fig. 3; nun aber in halb geöffnetem Zustand. Man erkennt den abgezogenen Teil des Aufreißbereiches 18 und die abgeschälten streifenförmigen Bereiche 21 der zur Fixierung der Falten 2, 3 dienenden Versiegelungen. [0023] Bei der vorstehend beschriebenen Packung wird beispielsweise ein dreischichtig aufgebautes Verpackungsmaterial verwendet - welches von der Packungsaußenseite ausgehend aus einer 0,012 bis 0,015 mm starken Folie aus biaxial gerecktem Polypropylen (OPP), einer an der Außenseite mit einem dekorativen Aufdruck versehenen 0,008 bis 0,009 mm starken Aluminiumfolie, einem Papier einer Grammatur von 40 bis 50 g/m2 und einer vorzugsweise im Profil angebrachten Kaltkleberbeschichtung auf Latexbasis (z.B. ca. 3 g/m2 Feststoff) besteht. Die Schwächungslinien bestehen dabei jeweils aus mehreren im Schwächungslinienverlauf nacheinander angeordneten und voneinander getrennten linienförmigen Durchstanzungen. Diese linienförmigen Durchstanzungen können bei der Herstellung der Verpackungsmaterialbahn aber auch mit Hilfe einer geeigneten Vorrichtung an der Verpackungsmaschine unmittelbar vor Ausbildung der Falten 2, 3 in der Verpackungsmaterialbahn angebracht werden. [0024] Anhand der Figuren 5 bis 8 sei nachstehend eine weitere vorteilhafte Ausführung der erfindungsgemäßen Packung beschrieben. [0025] Zur Herstellung der Packung in Form einer Schlauchbeutelpackung wird zunächst, analog wie anhand der Figuren 1 und 2 beschrieben, in der Verpackungsmaschine eine Verpackungsmaterialbahn 22, die einseitig mit einer im Profil angebrachten Siegelungsschicht versehen ist, die nun aber im Gegensatz zu der Packungsvariante gemäß den Figuren 1 bis 4 keine Schwächungsl inien aufweist, von der Rolle abgezogen und in ihr, analog wie anhand der Figuren 1 und 2 beschrieben, kontinuierlich zwei Falten 23 und 24 gebildet (siehe Fig. 5). Anschließend werden an den Faltenkanten jeweils ein in Faltenlängserstrekkung d.h. in Fig. 5 senkrecht zur Zeichnungsebene verlaufender streifenförmiger Bereich 25 der Falte 23 bzw. 24, der in Fig. 5 durch strichlierte Linien dargestellt ist, kontinuierlich abgeschnitten, so daß das restliche Material der Falten Dopplungsbereiche 23' und 24' des Verpackungsmaterials bildet. Diese Dopplungsbereiche 23' und 24' werden dann, wie in Fig. 6 dargestellt, auf die Ebene der Verpackungsmaterialbahn 1 umgelegt. [0026] Die so mit Dopplungsbereichen 23' und 24' versehene Verpackungsmaterialbahn 22 wird nun, analog wie anhand von Fig. 2 beschrieben, zur Herstellung einer Schlauchbeutelpackung für Schokoladetafeln 5 verwendet. [0027] Fig. 7 zeigt die so hergestellte Schlauchbeutelpackung in einer perspektivischen Teildarstellung. Man erkennt die auf die Packungsoberfläche umgelegte Längssiegelungsnaht 8' und die durch eine Quersiegelungsnaht 9' erzeugte Flosse 10' . Analog wie bei der Packung gemäß Fig. 3 befindet sich zwischen dem freien Rand 11' dieser Flosse 10' und dem streifenförmigen Siegelungsbereich 12' ein streifenförmiger Bereich 13', in welchem der Verpackungsmaterialsehlauch nur zusammengedrückt ist. Aus Fig. 7 erkennt man ferner die beiden auf die Packungsoberfläche umgelegten Dopplungsbereiche 23' und 24' . Zum öffnen der Packung werden mit der einen Hand die in Fig. 7 unten liegende Verpackungsmaterial läge der Flosse 10' bei 19' festgehalten und die den Aufreißbereich 25 enthaltende, obere Verpackungsmaterial läge an ihrem freien Rand 17' mit der anderen Hand angefaßt und in Richtung des Pfeiles 20' abgezogen. Dabei werden die Siegelungsverbindungen der beiden Dopplungsbereiche 23' und 24' abgeschält. In Fig. 8 ist diese Packung in einer analogen Darstellung wie in Fig. 7; nun aber in halb geöffnetem Zustand, d.h. bei der ein Teil des Aufreißbereiches 26 bereits abgezogen ist, dargestellt. [0028] Bei dieser Packung wird z.B. ein sehr einfach aufgebautes Verpackungsmaterial eingesetzt, das - von der Pakkungsaußenseite ausgehend - aus einem dekorativen Aufdruck, einer Metallisierung, einer 0,02 bis 0,04 mm starken OPP-Folie und aus einer Kalbkleberbeschichtung auf Latexbasis (z.B. 3g/m2 Feststoff) besteht. [0029] Gemäß weiteren Ausgestaltungen der Erfindung können die auf die Packungsoberfläche umgelegten Dopplungsbereiche 23', 24' mit der Packungsoberfläche durch Verklebung oder Verschweißung verbunden sein. [0030] Im ersten Fall wird z.B. vor dem Umlegen der Dopplungsbereiche 23', 24' auf die Verpackungsmaterialbahn 22 auf diese an den vorgesehenen Verklebestellen 27 (siehe Fig. 5) über punktförmige Bereiche Heißkleber (Hotmelt) aufgebracht, wonach die Dopplungsbereiche umgelegt und an die Verpackungsmaterialbahn 22 kurz angepreßt werden, wodurch die Verklebung vollzogen ist. [0031] Im zweiten Fall werden bereits bei der Verpackungsmaterialherstellung an der Außenseite des Verpackungsmaterials an den Stellen 27 und 28 jeweils streifenförmige Beschichtungen aus einem Heißsiegellack z.B. einem auf Basis von PVC/PVAc Mischpolymerisat (Auftragsstärke 1 bis 3g/m2) aufgebracht. In der Verpackungsmaschine werden dann nach dem Umlegen der Dopplungsbereiche 23', 24' diese durch Heißsiegelung mit der Verpackungsmaterialbahn 22 verbunden. [0032] Gewerbliche Verwertbarkeit [0033] Die erfindungsgemäße, im wesentlichen gasdichte und leicht zu öffnende Packung kann, vorzugsweise in Form einer Schlauchbeutelpackung, vorteilhaft zum Verpacken von Schokolade, Waffeln oder anderen Produkten, welche die Form von Riegeln haben, verwendet werden.
权利要求:
ClaimsPATENTANSPRÜCHE 1. Packung zum Verpacken von stückigem, insbesondere in mehrere Teilstücke unterteiltem oder unterteilbarem Verpackungsgut mit einer aus einem flächigen, faltbaren Verpackungsmaterial gebildeten Hülle, die zumindest zwei streifenförmige Dopplungsbereiche des Verpackungsmaterials aufweist, in welchen jeweils die beiden den Dopplungsbereich bildenden Verpakkungsmaterial-Lagen an ihren VerpackungsmaterialInnenseiten über einen streifenförmigen Siegelungsbereich miteinander verbunden sind, wobei die Pakkungshülle dazu bestimmt ist, zu ihrer Öffnung an zumindest einem dieser Dopplungsbereiche aufgetrennt zu werden, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer Packung mit einem zumindest nahezu ebenen Oberflächenbereich die Packungshülle an diesem Oberflächenbereich - im Abstand voneinander angeordnet - zwei solche Dopplungsbereiche (2, 3, 23', 24'), die einen Aufreißbereich (18, 26) der Packungshülle seitlich einfassen, aufweist. 2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Dopplungsbereiche (2, 3, 23', 24') in der Nähe von zwei einander gegenüberliegenden Rändern (14, 15) des zumindest nahezu ebenen Oberflächenbereiches der Packung angeordnet sind. 3. Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufreißbereich (26) durch äußere Ränder der den Aufreißbereich (26) einfassenden Dopplungsbereiche (23', 24') seitlich begrenzt ist. 4. Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufreißbereich (18) durch linienförmige Sollbruchstellen (4) im Verpackungsmaterial seitlich begrenzt ist, die jeweils in den außen liegenden Lagen der den Aufreißbereich (18) einfassenden Dopplungsbereiche (2, 3) und zwar jeweils innerhalb von deren streifenförmigen Siegelungsbereichen angeordnet sind. 5. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Dopplungsbereiche (2,3, 23', 24') jeweils in Richtung von der Aufreißbereichsmitte weg auf die Packungsoberfläche umgelegt sind. 6. Packung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Packungsoberfläche anliegenden Verpakkungsmaterial-Lagen der umgelegten Dopplungsbereiche zumindest über einen Teil ihrer Oberflächen mit der Packungsoberf lache durch Verklebung oder Verschweißung verbunden sind. 7. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Packung eine Schlauchbeutelpackung mit einer Längssiegelungsnaht (8, 8') und zwei die Flossen (10, 10') der Packung bildenden Quersiegelungsnähten (9, 9') ist, wobei die beiden den Aufreißbereich (18, 25) seitlich einfassenden Dopplungsbereiche (2, 3, 23', 24') parallel zur Längssiegelungsnaht (8, 8') verlaufen und den Siegelungsbereich (12, 12') von zumindest einer der Quersiegelungsnähte (9, 9') kreuzen, und wobei der Aufreißbereich durch den freien Rand (11, 11') von zumindest einer der Flossen (10, 10') begrenzt ist. 8. Packung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Flosse (10, 10') der Packung, deren freier Rand (11, 11') den Aufreißbereich begrenzt, der Siegelungsbereich (12, 12') der Quersiegelungsnaht (9, 9') zumindest im Bereich zwischen den Enden der beiden Dopplungsbereiche (2, 3, 23', 24') nicht bis an den freien Flossenrand (11, 11') heranreicht. 9. Packung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Dopplungsbereiche (2, 3), an denen linienförmige Sollbruchstellen (4) im Verpakkungsmaterial seitliche Begrenzungen des Aufreißbereiches (18) bilden, an der Packungsoberfläche ausgebildete Verpackungsmaterial-Falten sind. 10. Verfahren zum Herstellen einer Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 3 sowie 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß man im Verpackungsmaterial im Abstand voneinander zwei Falten ausbildet, wobei deren Flanken jeweils durch Siegelung in einem streifenförmigen Siegelungsbereich miteinander verbunden werden, daß an den Faltenkanten jeweils ein in Faltenlängserstreckung verlaufender streifenförmiger Bereich der Falte abgeschnitten wird, so daß das restliche Material der Falten Dopplungsbereiche des Verpakkungsmaterials bildet, deren Verpackungsmaterial-Lagen äußere Ränder aufweisen, die bei der herzustellenden Packung einen Aufreißbereich des Verpackungsmaterials seitlich begrenzen, daß die beiden Dopplungsbereiche dann auf die Packungsoberfläche umgelegt werden und daß danach aus dem so vorbereiteten Verpackungsmaterial die Packungshülle hergestellt wird. 11. Verfahren zum Herstellen einer Packung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß im Verpackungsmaterial zwei im Abstand voneinander verlaufende linienförmige Sollbruchstellen vorgesehen werden, daß man an diesen Sollbruchstellen jeweils im Verpakkungsmaterial eine Falte ausbildet, wobei deren Flanken jeweils durch Siegelung in einem streifenförmigen Siegelungsbereich miteinander verbunden werden, so daß die Sollbruchstellen jeweils an einer der Flanken der Falten innerhalb des streifenförmigen Siegelungsbereiches zu liegen kommen, daß die beiden Falten auf die Packungshülle umgelegt werden und daß danach aus dem so vorbereiteten Verpackungsmaterial die Packungshülle hergestellt wird.
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