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专利摘要:
公开号:WO1987007220A1 申请号:PCT/T1987/000007 申请日:1987-02-13 公开日:1987-12-03 发明作者:Karl Skopek 申请人:Karl Skopek; IPC主号:B41K1-00
专利说明:
[0001] HANDSTEMPEL MIT MEHREREN WAHLWEISE VERWENDBAREN DRUCKPLATTEN [0002] Die Erfindung bezieht sich auf einen Handstempel mit mehreren wahlweise verwendbaren Druckplatten, welche auf einer verdrehbaren polygonalen Walze angebracht sind, durch deren Verdrehen die jeweils gewünschte Druckplatte in die Gebrauchslage setzbar ist, und mit einer Hinweise auf den Inhalt der Druckplattenabdrucke gebenden Anzeigeeinrichtung, welche eine diese Hinweise auf ihrem Umfang tragende Walze aufweist, die mit der die Druckplatte tragenden Walze in Verbindung steht, insbesondere Handstempel, bei dem die die Druckplatten tragende Walze in einem im Gehäuse des Stempels mit einer Handhabe verschiebbaren Schlitten gelagert ist. [0003] Es ist ein Handstempel vorgenannter Art bekannt, bei dem die Anzeigeeinrichtung eine kleine Walze aufweist, welche außerhalb des Stempelgehäuses angeordnet ist und auf einer Welle sitzt, welche gleichzeitig die Drehlagerung für die die Druckplatten tragende Walze bildet. Diese kleine Walze der Anzeigeeinrichtung trägt an ihrem Umfang Hinweise auf den Inhalt der Druckpl afctenabdrucke und bildet gleichzeitig einen Drehknopf, mit dem die die Druckplatten tragende Walze verstellbar ist. Ein kleiner Zeiger, der an eine Stelle des Umfanges der Walze der Anzeigeeinrichtung führt, bezeichnet den Hinweis, der zu der gerade in Gebrauchslage befindlichen Druckplatte gehört. Es ist damit die Orientierung darüber, welche der auf der polygonalen Walze des Stempels angebrachten Druckplatten sich gerade in der Gebrauchslage befindet, erschwert, und zwar einerseits weil auf der kleinen Walze der Anzeigeeinrichtung aus Platzmangel nur kleinformatige Hinweise untergebracht werden können, und andererseits weil der Hinweis, der sich auf die in Gebrauchslage befindliche Druckplatte bezieht, neben einer Anzahl gleichartiger Hinweise angeordnet ist und sich von diesen lediglich darin unterscheidet, daß er mit einem Zeiger bezeichnet ist. Dementsprechend bedarf es bei der Verwendung eines solchen bekannten Stempels einer genauen Betrachtung der Anzeige, um eine Verwendung einer falschen Druckplatte auszuschließen. Es ist beim erwähnten bekannten Handstempel weiter nachteilig, daß die Hinv-e-issymbαle, die sich auf der Walze der Anzeigeeinrichtung befinden, ungeschützt angeordnet sind und bei jedem Verstellen des Stempels berührt werden, so daß sie einer raschen Abnützung und einer verstärkten Verschmutzung ausgesetzt sind. [0004] Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, einen Handstempel eingangs erwähnter Art zu schaffen, welcher bessere Gebrauchseigenschaften als der vorerwähnte bekannte Handstempel besitzt, wobei insbesondere leicht und rasch erkennbar sein soll, welche der Druckplatten des Stempels sich gerade in Gebrauchslage befindet, und auch ein guter Schutz der Hinweissymbole vor Verschmutzung und Abnützung gegeben sein soll. [0005] Der erfindungsgemäße Handstempel eingangs erwähnter Art ist dadurch gekennzeichnet, daß die die Hinweise tragende Walze der Anzeigeeinrichtung im Gehäuse des Stempels mit parallel zur Achse der die Druckplatten tragenden Walze verlaufender Achse neben bzw. über der die Druckplatten tragenden Walze angeordnet ist, und mit einem Getriebe mit der die Druckplatten tragenden polygonalen Walze verbunden ist. Durch diese Ausbildung kann der vorstehend angeführten Zielsetzung sehr gut entsprochen werden. Man kann durch diesen Aufbau die die Hinweise tragende Walze der Anzeigeeinrichtung unschwer annähernd gleich groß wie die die Druckplatten tragende Walze ausbilden und dadurch Originalabdrucke der betreffenden Druckplatten als Hinweissymbαle verwenden; durch die Unterbringung der Anzeigeeinrichtung im Gehäuse des Stempels kann man auch auf einfache Weise jene auf der Walze der Anzeigeeinrichtung befindlichen Hinweissymbole, die nicht der gerade in Gebrauchslage befindlichen Druckplatte entsprechen, abdecken und damit die rasche Erkennbarkeit des Hinweissymbols, welches der gerade in Gebrauchslage befindlichen Druckplatte entspricht, zusätzlich zu der durch die Verwendung von Abdrucken der Druckplatten als Hinweissymbole erleichterten visuellen Erfaßbarkeit weiter verbessern, weil nur ein solches Hinweissymbol jeweils sichtbar ist. [0006] Eine bevorzugte Ausführungsform, welche insbesondere dann vorteilhaft ist, wenn die Druckplatten aus einem porösen Material bestehen, welches die zum Abdrucken erforderliche Farbe gespeichert enthält, und welche sowohl aus konstruktiver Sicht als auch hinsichtlich des Erzielens gleichmäßiger Abdrucke vorteilhaft ist, ist dadurch gekennzeichnet, daß die Walze der Anzeigeeinrichtung zusammen mit der die Druckplatten tragenden Walze in einem im Gehäuse des Stempels verschiebbaren Schlitten gelagert ist. [0007] Hinsichtlich der Verbindung der die Druckplatten tragenden Walze mit der die Hinweise tragenden Walze der Anzeigeeinrichtung ist es vorteilhaft, wenn das die beiden Walzen verbindende Getriebe ein Zahnradgetriebe ist und dieses an jeder der beiden Walzen ein Zahnrad aufweist. Es können dabei die an den beiden Walzen angeordneten Zahnräder unmittelbar miteinander in Eingriff stehen oder aber über ein oder mehrere Zwischenzahnräder miteinander in Verbindung stehen; letztere Ausführungsform erscheint vorteilhafter, weil sie einen kleineren Durchmesser der an den beiden Walzen angeordneten Zahnräder und damit eine kleinere Ausbildung der Konstruktiveleraente des Stempels möglich macht. Eine in konstruktiver Hinsicht vorteilhafte Weiterbildung der letzterwähnten Ausführungsform, bei der die beiden an den Walzen angeordneten Zahnräder über ein oder mehrere Zwischenzahnräder miteinander in Verbindung stehen, ist dadurch gekennzeichnet, daß die Welle des bzw. eines Zwischenzahnrades aus dem Gehäuse des Stempels hinausführt und eine Verstellhandhabe trägt. [0008] Der Vorteil eines konstruktiv kompakten Aufbaues des die beiden Walzen des Stempels verbindenden Getriebes wird auch bei einer Auführungsform erhalten, welche dadurch gekennzeichnet ist, daß das die beiden Walzen verbindende Getriebe ein Zahnriemengetriebe ist, und dieses an jeder der beiden Walzen ein Zahnrad und einen über diese Zahnräder laufenden Zahnriemen aufweist. [0009] Man erhält für eine Ausbildung des erfindungsgemäßen Handstempels mit einem im Gehäuse des Stempels verschiebbaren Schlitten, der die Walze der Anzeigeeinrichtung und die die Druckplatten tragende Walze aufnimmt, eine in konstruktiver Hinsicht besonders einfache und vorteilhafte Ausführungsform, wenn man vorsieht, daß. die Seitenwände des Stempelgehäuses je eine an ihrer Innenseite liegende Nut oder je einen Schlitz aufweisen, welche Nuten oder Schlitze in Verschieberichtung des Schlittens verlaufen, daß der Schlitten Seitenwände aufweist, welche neben den genannten Seitenwänden des Stempelgehäuses innerhalb desselben liegen, und in diesen Seitenwänden des Schlittens nach einer Seite offene Schlitze vorgesehen sind, welche quer zu den in den Seitenwänden des Stempelgahäuses vorgesehenen Nuten bzw. Schlitzen verlaufen, und daß die Drehachsen der beiden Walzen durch die in den Seitenwänden des Schlittens vorgesehenen Schlitze in die in den Seitenwänden des Stempelgehäuses vorgesehenen Nuten bzw. Schlitze ragen und durch diese Nuten bzw. Schlitze und durch die in den Seitenwänden des Schlittens vorgesehenen Schütze geführt bzw. gelagert sind. Zur weiteren Verbesserung der Sichtbarkeit der auf der Walze der Anzeigeeiπrichtung angebrachten Hinweissymbole bzw. Druckplattenabdrucke kann man vorteilhaft vorsehen, daß eine Fensterplatte, welche einen Einblick auf die im Gehäuseinneren des Stempels angeordnete Walze der Anzeigeeinrichtung erlaubt, als Vergrößerungslinse ausgebildet ist. [0010] Bei Handstempeln hier in Rede stehender Art, welche mit mehreren wahlweise verwendbaren Druckplatten versehen sind, kommt selbst dann, wenn die einzelnen Druckplatten allgemein gängige Hinweise, wie z.B. "bezahlt" od.dgl., enthalten, einer individuellen Zusammenstellung der an einem solchen Stempel vorzusehenden Druckplatten große Bedeutung zu. Hiefür ist es vorteilhaft, wenn die Druckplatten auf einfache Weise an der zu ihrer Aufnahme im Stempel vorgesehenen Walze befestigt werden können; besteht diese Möglichkeit, kann man Stempel, welche noch keine Druckplatten enthalten und eine größere Mannigfaltigkeit an Druckplatten in Vorrat halten und dem jeweiligen Kundenwunsch entsprechend Stempel mit den gewünschten Druckplatten zusammensetzen. Hiefür ist eine Ausf ührungsf arm des erfindungsgemäß ausgebildeten Handstempels vorteilhaft, welche dadurch gekennzeichnet ist, daß die Druckplatten je in einer Schale angeordnet sind und an einander gegenüberliegenden Seitenwänden der Schalen, vorzugsweise am Übergang von diesen Seitenwänden zum Schalenboden, nach außen vorspringende Leisten vorgesehen sind, und daß an der zur Aufnahme der Druckplatten dienenden Walze Nuten vorgesehen sind, in die je eine Schale mit einer Druckplatte von der Seite der Walze her einschiebbar ist, wobei die Seitenwände dieser Nuten zur Aufnahme der an der Schale vorgesehenen vorspringenden Leisten hinterschnitten sind. Eine andere Ausführungsform des erfindungsgemäß ausgebildeten Handstempels, welche gleichfalls ein einfaches Einsetzen der Druckplatten ermöglicht, ist dadurch gekennzeichnet, daß die Druckplatten je in einer Schale angeordnet sind und an der Außenseite des Bodens der Schale zwei nebeneinander längslaufende Leisten vorgesehen sind, deren voneinander abgewandte Außenseiten bombiert sind, und daß an der zur Aufnahme der Druckplatten dienenden Walze Nuten vorgesehen sind, deren Seitenwände korrespondierend zur Bombierung der Außenseiten der am Boden der Schalen vorgesehenen Leisten profiliert sind und diese Leisten formschlüssig umfassen. Eine weitere für ein einfaches Einsetzen der Druckplatten konzipierte Ausführungsform des erfindungsgemäß ausgebildeten Handstempels ist dadurch gekennzeichnet, daß die Druckplatten je in einer Schale angeordnet sind, welche an der Außenseite ihres Bodens eins zweiseitig klebende Folie trägt. Es sind so die Vorteile des Anordnens der Druckplatte in einer Schale bei sehr einfachem Aufbau erlangbar. Die beim Anbringen der Schale auf der die Druckplatten trageden Walze des Stempels gebildete Klebefixierung kann im Bedarsfall durch Zug wieder gelöst werden. Die letzterwähnten Ausführungsfarmen eignen sich insbesondere dann, wenn Druckplatten zum Einsatz kommen, welche porös ausgebildet sind und im Plattenmaterial die für eine größere Zahl von Abdrucken benötigte Farbe beinhalten. [0011] Die Erfindung wird nun anhand in der Zeichnung schematisch dargestellter Beispiele weiter erläutert. In der Zeichnung zeigen: [0012] Fig. 1 eine Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten Handstempels im Längsschnitt; [0013] Fig. 2 diesen Stempel im Querschnitt, gemäß der Linie II-II in Fig. 1; [0014] Fig. 3 eine Ausführungsform einer zur Aufnahme mehrerer Druckplatten bei einem erfindungsgemäß ausgebideten Handstempel vorgesehenen polygonalen Walze mit einer eingesetzten Druckplatte im Querschnitt; Fig. 4, gleichfalls im Querschnitt, eine andere Ausführungsform einer solchen Walze, wieder mit einer eingesetzten Druckplatte; und [0015] Fig. 5 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten Handstempels in einer der Fig. 2 ähnlichen Querschnittsdarstellung. [0016] Bei der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsform eines Handstempels sind auf einer verdrehbaren polygonalen Walze 1, welche im vorliegenden Beispiel als dreieckige Walze ausgebildet ist, drei Druckplatten 2 angebracht, und es kann durch Verdrehen der Walze 1 die jeweils gewünschte Druckplatte in die in der Zeichnung nach unten weisende Gebrauchslage gebracht werden. Um den Benutzer des Stempels eine Information darüber zu geben, welche der Druckplatten 2 sich gerade in der Gebrauchslage befindet, ist eine Anzeigeeinrichtung mit einer Walze 3 vorgesehen, an der Hinweise über die gerade in Gebrauchsstellung befindliche Druckplatte, und zwar vorzugsweise von dieser Druckplatte erhaltene Abdrucke, angebracht werden können. Die die Druckplatten 2 tragende Walze 1 und die Walze 3 der Anzeigeeinrichtung sind auf einem Schlitten 4 gelagert im Gehäuse 5 des Stempels untergebracht und stehen über ein Getriebe miteinander in Verbindung. Das Gehäuse 5 weist im Bereich der Walze 3 der Anzeigeeinrichtung eine Sichtöffnung 6 auf, welche ein Ablesen eines einen Hinweis auf die jeweils in Gebrauchsstellung befindliche Druckplatte bzw. einen Abdruck derselben tragenden Kärtchens 7 od.dgl. ermöglicht. An der Sichtöffnung 6 ist eine Fensterplatte 8 angebracht, welche vorzugsweise als Vergrößerungslinse ausgebildet ist. [0017] Der Schlitten 4 ist im Gehäuse 5 des Stempels im Sinne des Doppelpfeiles 9 auf und ab verschiebbar gelagert und wird durch Federn 10 nach oben in die in der Zeichnung dargestellte Ruhelage gedrückt. Am Schlitten 4 ist eine Handhabe 11 befestigt, mit der der Schlitten gegen die Kraft der Federn 10 nach unten gedrückt werden kann, um die in ihrer Gebrauchsstellung befindliche Druckplatte 2 auf einer Unterlage 12 zum Abdruck zu bringen. [0018] Das die Walze 1 mit der Walze 3 verbindende Getriebe ist bei der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform ein Zahnradgetriebe, welches ein an der Walze 1 angeordnetes Zahnrad 15 und ein an der Walze 3 angeordnetes Zahnrad 16 aufweist, welche Zahnräder über ein Zwischenzahnrad 17 miteinander in Verbindung stehen. Die Welle 18, mit der das Zwischenzahnrad 17 im Schlitten 4 gelagert ist, ist durch eine Öffnung 20, die im Gehäuse 5 des Stempels vorgesehen ist, aus dem Stempelgehäuse hinaus geführt und trägt eine Verstellhandhabe 21, mit der die Walze 1 verdreht werden kann, um die jeweils gewünschte Druckplatte in Gebrauchsstellung zu bringen; korrespondierend dazu erfolgt auch ein Verstellen der Walze 3, um den zur jeweils in Gebrauchsstellung befindlichen Druckplatte gehörenden Hinweis bzw. Abdruck vor die Sichtöffnung 6 zu bringen. [0019] Wählt man die Zahnräder 15, 16 hinreichend groß, so daß sie unmittelbar ineinander eingreifen, kann das Zwischenzahnrad 17 erübrigt werden. In einem solchen Fall kann eine Verstellhandhabe zum Verdrehen der Walzen 1, 3 z.B. unmittelbar an einer eine dieser beiden Walzen lagernden Welle, die in diesem Fall aus dem Stempelgehäuse 5 hinauszuführen ist, vorgesehen werden. Eine andere Variante ergibt sich, wenn man anstelle eines Zwischenzahnrades 17 mehrere solcher Zwischenzahnräder vorsieht. Eine weitere Variante ist ein Zahnriemengetriebe, bei dem an jeder der beiden Walzen 1, 3 ein Zahnrad vorliegt, und um diese beiden Zahnräder ein Zahnriemen geführt ist. [0020] Die Seitenwände 23, 24 des Stempelgehäuses 5 weisen an ihrer Innenseite je eine Nut 25, 26 auf; anstelle der Nuten 25, 26 kann man in den Seitenwänden 23, 24 auch Schlitze vorsehen. Diese Nuten 25, 26 oder Schlitze verlaufen in Verschieberichtung 9 des Schlittens 4, und es sind in den Seitenwänden 27, 28 des Schlittens 4, welche neben den Seitenwänden 23, 24 des Gehäuses 5 innerhalb desselben liegen, nach einer Seite offene Schlitze 30, 31, 32 vorgesehen, welche quer zu den Nuten 25, 26 in den Seitenwänden 23, 24 des Stempelgehäuses 5 verlaufen. Die Drehachsen 34, 35 der beiden Walzen 1, 3 ragen durch die Schlitze 30, 32 in die in den Seitenwänden des Stempelgehäuses vorgesehenen Nuten 25, 26 und sind durch die Schlitze 30, 32 einerseits und durch die Nuten 25, 26 andererseits geführt bzw. gelagert. Die Welle 18 des Zwischenzahnrades 17 ist in korrespondierender Weise durch den Schlitz 31 und die Öffnung 20 geführt und gelagert. [0021] Die Druckplatten 2 und die Kärtchen 7 können auf verschiedene Weise auf den Walzen 1, 3 befestigt werden, z.B. durch Auf kleben. Vorzugsweise ist ein auswechselbares Einsetzen der Druckpl-atten 2 und Kärtchen 7 in entsprechende Halterungen an den Walzen 1, 3 vorgesehen. Solche Halterungen können, wie in Fig. 2 angedeutet ist, z.B. durch Nuten 40 mit hinterschnittenen Seitenwänden 41 gebildet sein. Eine solche Ausbildung ist in Fig. 3 detaillierter dargestellt. Es sind dabei die Druckplatten 2 je in einer Schale 42 angeordnet, welche an einander gegenüberliegende Seitenwänden 43, 44 nach außen vorspringende Leistsn 45, 46 trägt. Diese Leisten sind vorzugsweise am Übergang von den Seitenwänden 43, 44 zum Boden 47 der Schale 42 placiert. Diese Schalen 42 mit den Druckplatten 2 sind in die an der Walze 1 vorgesehenen Nuten 40 von der Seite her einschiebbar, wobei die Seitenwände 41 der Nuten 40, welche hinterschnitten ausgebildet sind, die Leisten 45, 46 der Schale 42 aufnehmen bzw. umfassen. Das Einschieben der Schalen 42 erfolgt von der Seite her, also senkrecht zur Zeichenebene, und es werden die die Druckplatten 2 aufnehmenden Schalen 42 in ihrer Endlage durch Vorsprünge 48, welche an der Walze 1 vorgesehen sind, und in korrespondierende Vertiefungen 49 im Boden der Schale 42 eingreifen, gegen ein unbeabsichtigtes Verschieben festgehalten. [0022] Bei der in Fig. 4 dargestellten Variante sind die Druckplatten 2 in einer Schale 42 angeordnet, welche an der Außenseite des Schalenbodens 47 zwei nebeneinader längslaufende Leisten 50, 51 aufweist, deren voneinander abgewandten Außenseiten 52, 53 bombiert sind; es sind bei dieser Ausführungsfarm in der Walze 1 Nuten 40 vorgesehen, deren Seitenwände 41 korrespondierend zur Bombierung der Außenseiten der am Schalenboden 47 vorgesehenen Leisten 50, 51 profiliert sind und diese Leisten 50, 51 formschlüssig umfassen. [0023] Bei der in Fig. 5 dargestellten Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten Stempels sind die Walzen 1, 3, welche über ein Getriebe miteinander verbunden sind, direkt an den Seitenwänden des Gehäuses 5 des Stempels gelagert. Ein Verschieben dieser Walzen in bezug auf das Stempelgehäuse beim Abdrucken der jeweils in Gebrauchsstellung befindlichen Druckplatte 2 ist bei dieser Ausführungsfarm nicht vorgesehen. Diese Ausführungsfarm eignet sich insbesondere zur Verwendung zusammen mit einem üblichen Stempelkissen. Demgegenüber ist die Ausführungsform nach den Fig. 1 und 2 insbesondere für den Einsatz von Druckplatten geeignet, welche porös ausgebildet sind und Druckfarbe zum Bilden einer größeren Anzahl von Abdrucken beinhalten. Im übrigen ist die Ausbildung des in Fig. 5 dargestellten Stempels ähnlich der Ausbildung nach den Fig. 1 und 2, z.B. hinsichtlich des die Walzen 1 und 3 verbindenden Getriebes und hinsichtlich der Anordnung einer Sichtöffnung 6 im Bereich der Walze 3 der Anzeigeeinrichtung des Stempels. [0024] Bei den vorstehend erörterten Beispielen sind an den Walzen 1 und 3 je drei Aufnahmeplätze für Druckplatten bzw. Hinweiskärtchen vorgesehen. Es können diese polygonalen Walzen aber auch mit einer größeren Anzahl von Aufnahmeplätzen, wie z.B. vier oder sechs Aufnahmeplätzen, für Druckplatten und Hinweiskärtchen ausgestattet sein.
权利要求:
ClaimsP A T E N T A N S P R Ü C H E : 1. Handstempel mit mehreren wahlweise verwendbaren Druckplatten, welche auf einer verdrehbaren polygonalen Walze angebracht sind, durch deren Verdrehen die jeweils gewünschte Druckplatte in die Gebrauchslage setzbar ist, und mit einer Hinweise auf den Inhalt der Druckplattenabdrucke gebenden Anzeigeeinrichtung, welche eine diese Hinweise auf ihrem Umfang tragende Walze aufweist, die mit der die Druckplatte tragenden Walze in Verbindung steht, insbesondere Handstempel, bei dem die die Druckplatten tragende Walze in einem im Gehäuse des Stempels mit einer Handhabe verschiebbaren Schlitten gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, daß die die Hinweise tragende Walze (3) der Anzeigeeinrichtung im Gehäuse (5) des Stempels mit parallel zur Achse der die Druckplatten (2) tragenden Walze (1) verlaufender Achse neben bzw. über der die Druckplatten tragenden Walze angeordnet ist, und mit einem Getriebe mit der die Druckplatten (2) tragenden polygonalen Walze (1) verbunden ist. 2. Handstempel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Walze (3) der Anzeigeeinrichtung zusammen mit der die Druckplatten tragenden Walze (1) in einem im Gehäuse (5) des Stempels verschiebbaren Schlitten (4) gelagert ist. 3. Handstempel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das die beiden Walzen (1, 3) verbindende Getriebe ein Zahnradgetriebe (15, 16, 17) ist und dieses an jeder der beiden Walzen (1, 3) ein Zahnrad (15, 16) aufweist. 4. Handstempel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden an den Walzen (1, 3) angeordneten Zahnräder (15, 16) über ein oder mehrere Zwischenzahnräder (17) miteinander in Verbindung stehen. 5. Handstempel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Welle (18) des bzw. eines Zwischenzahnrades (17) aus dem Gehäuse (4) des Stempels hinausführt und eine Verstellhandhabe (21) trägt. 6. Handstempel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das die beiden Walzen (1, 3) verbindende Getriebe ein Zahnriemengetriebe ist, und dieses an jeder der beiden Walzen (1, 3) ein Zahnrad und einen über diese Zahnräder laufenden Zahnriemen aufweist. 7. Handstempel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (23, 24) des Stempelgehäuses (5) je eine an ihrer Innenseite liegende Nut (25, 26) oder je einen Schlitz aufweisen, welche Nuten oder Schlitze in Verschieberichtung (9) des Schlittens (4) verlaufen, daß der Schlitten (4) Seitenwände (27, 28) aufweist, welche neben den genannten Seitenwänden (23, 24) des Stempelgehäuses (5) innerhalb desselben liegen, und in diesen Seitenwänden (27, 28) des Schlittens (4) nach einer Seite αffene Schlitze (30, 31, 32) vorgesehen sind, welche quer zu den in den Seitenwänden (23, 24) des Stempelgehäuses (5) vorgesehenen Nuten (25, 26) bzw. Schlitzen verlaufen, und daß die Drehachsen (34, 35) der beiden Walzen (1, 3) durch die in den Seitenwänden (27, 28) des Schlittens (4) vorgesehenen Schlitze (30, 32) in die in den Seitenwänden (23, 24) des Stempelgehäuses (5) vorgesehenen Nuten (25, 26) bzw. Schlitze ragen und durch diese Nuten (25, 26) bzw. Schlitze und durch die in den Seitenwänden (27, 28) des Schlittens (4 ) vorgesehenen Sch l itze ( 30 , 32) gef ührt bzw. ge l agert sind. 8. Handstempel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (5) des Stempels im wesentlichen an seinen Seiten geschlossen ausgebildet ist und im Bereich der Walze (3) der Anzeigeeinrichtung eine Sichtöffnung (6) aufweist. 9. Handstempel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß an der Sichtöffnung (6) eine Fensterplatte (8) vorgesehen ist, welche vorzugsweise als Vergrößerungslinse ausgebildet ist. 10. Handstempel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckplatten (2) je in einer Schale (42) angeordnet sind und an einander gegenüberliegenden Seitenwänden (43, 44) der Schalen (42), vorzugsweise am Übergang von diesen Seitenwänden (43, 44) zum Schalenboden (47), nach außen vorspringende Leisten (45, 46) vorgesehen sind, und daß an der zur Aufnahme der Druckplatten (2) dienenden Walze (1) Nuten (40) vorgesehen sind, in die je eine Schale (42) mit einer Druckplatte (2) von der Seite der Walze (1) her einschiebbar ist, wobei die Seitenwände (41) dieser Nuten (40) zur Aufnahme der an der Schale (42) vorgesehenen vorspringenden Leisten (45, 46) hinterschnitten sind. 11. Handstempel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckplatten (2) je in einer Schale (42) angeordnet sind und an der Außenseite des Bodens (47) der Schale zwei nebeneinander längslaufende Leisten (50, 51) vorgesehen sind, deren voneinander abgewandte Außenseiten (52, 53) bombiert sind, und daß an der zur Aufnahme der Druckplatten (2) dienenden Walze (1) Nuten (40) vorgesehen sind, deren Seitenwände (41) korrespondierend zur Bombierung der Außenseiten der am Boden (47) der Schalen (42) vαrgesehenen Leisten (50, 51) profiliert sind und diese Leisten (50, 51) formschlüssig umfassen. 12. Handstempel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckplatten (2) je in einer Schale angeordnet sind, welche an der Außenseite ihres Bodens eine zweiseitig klebende Folie trägt.
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公开号 | 公开日 ATA145986A|1987-07-15| AT384997B|1988-02-10| EP0267922A1|1988-05-25|
引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
1987-12-03| AK| Designated states|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): JP US | 1987-12-03| AL| Designated countries for regional patents|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): AT BE CH DE FR GB IT LU NL SE |
优先权:
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