专利摘要:
Die Erfindung betrifft eine Versorgungsvorrichtung für Sanitäreinrichtung in Fahrzeugen mit einem Frischwasseranschluss, der über eine am unteren Ende eines Fundamentschachtes angeordnete Ventilvorrichtung bereitgestellt ist, die über einen ersten Ventilanschluss mit einer Frischwasserleitung, über einen zweiten Ventilanschluss mit dem Frischwasseranschluss und über einen dritten Ventilanschluss mit einem Frischwasserablaufanschluss in Verbindung steht und in einer Zuflussventilstellung den ersten und zweiten Ventilanschluss miteinander verbindet und den dritten Ventilanschluss sperrt, in einer Entwässerungsventilstellung den zweiten und dritten Ventilanschluss miteinander verbindet und den ersten Ventilanschluss sperrt.
公开号:EP3702235A1
申请号:EP20160051.7
申请日:2020-02-28
公开日:2020-09-02
发明作者:Heinz Wilken;Priebe Alexander
申请人:Vogelsang & Co KG GmbH;
IPC主号:B61K11-00
专利说明:
[0001] Die Erfindung betrifft eine Ver- und Entsorgungsvorrichtung für eine Sanitäreinrichtung in Fahrzeugen, umfassend einen Fundamentschacht, der sich im Einbauzustand von einem auf oder oberhalb der Terrainoberfläche angeordneten oberen Schachtende zu einem unterhalb der Terrainoberfläche angeordneten unteren Schachtende erstreckt, eine in dem Fundamentschacht verlaufende Frischwasserleitung, die im Bereich des unteren Schachtendes einen Frischwasseranschluss für eine Frischwassererdleitung aufweist.
[0002] Versorgungseinrichtungen dieser Art werden dazu eingesetzt, um Fahrzeuge, die mit einer Sanitäreinrichtung ausgerüstet sind, mit Frisch- oder Trinkwasser zu versorgen und deren Abwasser zu entsorgen. Solche Fahrzeuge mit Sanitäreinrichtungen können beispielsweise Reisebusse, gleisgebundene Fahrzeuge oder Luftfahrzeuge sein.
[0003] Auf Grund der hohen Mengen an bereitzustellendem Frischwasser und aufzunehmendem Abwasser sind mobile, also bewegliche, Versorgungseinrichtungen mit entsprechenden Flüssigkeitsbehältern nicht praktikabel und gut geeignet, obwohl durch solche mobilen Versorgungseinrichtungen sowohl die Zuordnung als auch die Variabilität solcher Versorgungseinrichtungen zu einem Fahrzeug vereinfacht würde und häufig Rangierbedarf, der demgegenüber bei stationären Versorgungsstationen notwendig ist, vermieden werden kann.
[0004] Stationäre Versorgungseinrichtungen können direkt an lokale Frischwasserleitungen und Abwasserleitungen angeschlossen werden und benötigen daher keinen Behälter zur Speicherung von Frischwasser und keinen Behälter zur Speicherung von Abwasser. Allerdings müssen, beispielsweise zur parallelen und effizienten Versorgung von mehreren gleisgebundenen Fahrzeugen, dann auch entsprechend mehrere stationäre Versorgungstationen bereitgestellt werden, die in entsprechender Beabstandung angeordnet sind, um die effiziente und parallele Versorgung durchführen zu können. Die Notwendigkeit, mehrere solche Versorgungsstationen bereitstellen zu müssen, übt grundsätzlich einen Kostendruck aus, der sich sowohl auf die Versorgungsvorrichtung an sich als auch auf deren Einrichtung, Installation und die laufenden Betriebskosten bezieht.
[0005] Für eine sichere Versorgung von Fahrzeugen mit Sanitäreinrichtungen ist ein ganzjähriger Betrieb der Versorgungsvorrichtung notwendig und folglich entsprechend zu gewährleisten. Insbesondere, weil mit der Versorgungsvorrichtung Frischwasser zugeführt und Abwasser abgeführt wird, besteht bei kalten Umgebungstemperaturen die Gefahr, dass der sichere Betrieb durch Eisbildung gestört oder verhindert wird oder dass infolge von Eisbildung Beschädigungen auftreten, welche den sicheren Betrieb stören oder verhindern kann.
[0006] Vor dem Hintergrund besteht ein Bedarf für eine Versorgungsvorrichtung, welche eine ganzjährige Ver- und Entsorgung von Fahrzeugen mit Sanitäreinrichtungen gewährleistet, ohne hierbei die damit verbundenen Kosten für die Einrichtung, Herstellung und den Betrieb der Versorgungsvorrichtung in unwirtschaftlicher Weise zu erhöhen.
[0007] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Versorgungsvorrichtung der eingangs genannten Art, bei welcher der Frischwasseranschluss über eine am unteren Ende des Fundamentschachtes angeordnete Ventilvorrichtung bereitgestellt ist, die über einen ersten Ventilanschluss mit der Frischwasserleitung, über einen zweiten Ventilanschluss mit dem Frischwasseranschluss und über einen dritten Ventilanschluss mit einem Frischwasserablaufanschluss in Verbindung steht und in einer Zuflussventilstellung den ersten und zweiten Ventilanschluss miteinander verbindet und den dritten Ventilanschluss sperrt, in einer Entwässerungsventilstellung den zweiten und dritten Ventilanschluss miteinander verbindet und den ersten Ventilanschluss sperrt.
[0008] Erfindungsgemäß wird eine Versorgungsvorrichtung vorgeschlagen, die stationär installiert ist. Die Versorgungsvorrichtung weist einen Fundamentschacht auf, der als Fundamentrohr ausgebildet sein kann. Dieser Fundamentschacht dient einerseits der Aufnahme einer Frischwasserleitung und einer Abwasserleitung, kann darüber hinaus aber auch Fundamentierungsaufgaben übernehmen, beispielsweise um einen Mast, an dem die aus dem Fundamentschacht herauslaufenden Frischwasserleitungen und Abwasserleitungen geführt oder aufgehängt sind, beispielsweise als entsprechender Schlauch, stabil zu verankern. Der Fundamentschacht kann auch als Schutzrohr oder dergleichen ausgebildet sein und in oder an zusätzlichen, im Erdbereich vorbereiteten Fundamentierungskomponenten befestigt werden, beispielsweise kann ein zusätzlicher Betonring bereitgestellt werden, der die Verankerung und damit den sicheren Stand oberirdisch angeordneter Komponenten der Versorgungsvorrichtung erhöht.
[0009] Grundsätzlich weist die Versorgungvorrichtung eine Frischwasserleitung und eine Abwasserleitung auf. Diese Frischwasserleitung und Abwasserleitung können als Schlauchleitungen ausgeführt sein, ebenso sind Lösungen vorteilhaft, bei denen die Frischwasserleitung und die Abwasserleitung oder eine der beiden durch eine teilweise starre Rohrleitung und eine damit verbundene Schlauchleitung ausgeführt sind. Die Schlauchleitung verläuft dabei vollständig oder teilweise oberirdisch und dient insbesondere dazu, den Anschluss der Frischwasserleitung bzw. der Abwasserleitung an den Frischwasseranschluss bzw. den Abwasseranschluss des Fahrzeugs herzustellen. Es ist insbesondere bevorzugt, wenn die Frischwasserleitung und die Abwasserleitung einen oberirdisch als Schlauch ausgeführten Abschnitt jeweils aufweisen, der an einem Mast geführt ist, beispielsweise solcher Art, dass dieser als Schlauch ausgeführte Abschnitt mittels eines Zugelementes, das an dem Mast umgelenkt ist, befestigt ist und durch ein an dem Zugelement befestigtes Gegengewicht in eine eingezogene, kompakte Position gezogen wird und aus dieser Position zum Anschluss an einen Frischwasseranschluss bzw. Abwasseranschluss eines Fahrzeugs in eine operative Stellung ausgezogen werden kann.
[0010] Erfindungsgemäß ist der Frischwasseranschluss, mit dem die Frischwasserleitung an eine Frischwassererdleitung angeschlossen werden kann, über eine Ventilvorrichtung bereitgestellt. Dies bedeutet, dass im Bereich des unteren Endes des Fundamentschachtes eine Ventilvorrichtung angeordnet ist, die vom Frischwasserdurchströmt wird. Die Ventilvorrichtung kann über die an ihr ausgebildeten Anschlüsse direkt mit der Frischwassererdleitung und der Frischwasserleitung verbunden sein, jedoch können auch separate Verbindungsleitungsabschnitte vorgesehen sein, welche eine Verbindung zwischen der Ventilvorrichtung und der Frischwassererdleitung und/oder einer Verbindung zwischen der Ventilvorrichtung und der Frischwasserleitung herstellen.
[0011] Die Ventilvorrichtung dient dazu, eine sichere Vermeidung von Frostschäden in der Frischwasserleitung zu erreichen. Zu diesem Zweck ist die Ventilvorrichtung in der Tiefe des Fundamentschachts angeordnet und kann dadurch in einem frostsicheren Bereich angeordnet werden. Die Ventilvorrichtung ermöglicht einerseits die Frischwasserzufuhr aus der Frischwassererdleitung in die Frischwasserleitung und damit die Befüllung eines Frischwassertanks eines Fahrzeugs mit Wasser, das über die Frischwassererdleitung der Versorgungsvorrichtung zugeführt wird. Neben dieser Funktion in einer Zuflussventilstellung ermöglicht die Ventilvorrichtung weiterhin die Entwässerung oder Belüftung der Frischwasserleitung in einer anderen Stellung, der Entwässerungsventilstellung. In dieser Entwässerungsventilstellung wird das Wasser, welches sich in der Frischwasserleitung befindet, über einen Frischwasserablaufanschluss abgeführt. Wenn die Entwässerungsventilstellung geschaltet ist, fließt somit Wasser aus der Frischwasserleitung entgegen der Richtung ab, mit der das Frischwasser bei Befüllung eines Frischwassertanks durch die Frischwasserleitung fließt. Die hierdurch erreichte Entfernung des Frischwassers bewirkt, dass keine Frostgefahr für die Frischwasserleitung besteht.
[0012] Das Frischwasser, welches in der Entwässerungsventilstellung abgeführt wird, kann einer speziell hierfür zusätzlich bereitgestellten zusätzlichen Entwässerungs-Abwassererdleitung zugeführt werden, es kann auch der Abwasserleitung oder der Abwassererdleitung zugeführt werden und es kann auch im Fundamentschacht selbst frei austreten und dort versickern.
[0013] Durch die Anordnung der Ventilvorrichtung im unteren Bereich des Schachtes und die Möglichkeit, die Frischwasserleitung zu entwässern, wird die Gefahr einer Vereisung und von Frostschäden somit verhindert, ohne dass hierdurch nennenswerte zusätzliche Kosten im Betrieb, der Installation oder Herstellung der Versorgungsvorrichtung auftreten.
[0014] Gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform wird die Versorgungsvorrichtung fortgebildet durch ein mit der Ventilvorrichtung verbundenes mechanisches Betätigungselement, welches sich von der Ventilvorrichtung aus in Richtung des oberen Schachtendes erstreckt und einen Betätigungsabschnitt zur manuellen Betätigung der Ventilvorrichtung aufweist. Ein solches mechanische Betätigungselement ermöglicht die Betätigung der Ventilvorrichtung durch manuelle Betätigung, d.h. ohne zugeführte Energie, sondern durch reine Benutzerkraft. Das mechanische Betätigungselement kann zu diesem Zweck beispielsweise als Welle, Hebel, Zugstange oder Druckstange ausgeführt ein, um durch eine entsprechende Betätigung in Form einer Rotation, Verschwenkung, einer Zugkraft und/oder einer Druckkraft die Verstellung des Ventils von der Zuflussventilstellung in die Entwässerungsventilstellung und ggf. umgekehrt zu bewirken. Das mechanische Betätigungselement erstreckt sich zu diesem Zweck von der Ventilvorrichtung aus nach oben. Es kann insbesondere über die Terrainoberfläche hinaus sich erstrecken, um eine bequeme Betätigung an einem oberirdisch angeordneten Betätigungsabschnitt zu ermöglichen. Jedoch sind auch Lösungen anwendbar, bei denen sich das Betätigungselement unter der Terrainoberfläche befindet. Das Betätigungselement kann aus dem Fundamentschacht herausragen, beispielsweise nach oben hinaus sich über den Fundamentschacht hinaus erstrecken oder sich seitlich aus dem Fundamentschacht heraus erstrecken, um eine einfache Zugänglichkeit des Betätigungsabschnitts zu ermöglichen, der dann außerhalb des Fundamentschachts angeordnet sein kann. Grundsätzlich ist zu verstehen, dass das Betätigungselement durch eine einstückige Komponente gebildet sein kann, ebenso aber auch durch zwei oder mehr Komponenten, beispielsweise eine Welle, die über ein Winkelgetriebe mit einem Betätigungshandrad verbunden ist, oder dergleichen, gebildet werden kann.
[0015] Noch weiter ist es bevorzugt, wenn die Ventilvorrichtung ein 3/2-Wegeventil ist. Bei dieser Ausgestaltung weist die Ventilvorrichtung ein einziges Ventil auf, das über drei Anschlüsse verfügt und zwei explizite Ventilstellungen aufweist. Hiermit wird genau die Minimalfunktion, die die erfindungsgemäße Ventilvorrichtung aufweisen muss, erfüllt. Diese kompakte Ausgestaltung der Ventilvorrichtung ist bevorzugt, wenngleich auch andere Ausführungsformen, wie beispielsweise eine Ventilvorrichtung, die aus zwei 2/2-Wegeventile zusammengesetzt ist, die erfindungsgemäße Funktion erfüllen können. Grundsätzlich ist zu verstehen, dass die Ventilvorrichtung auch über zusätzliche Funktionalität verfügen kann, beispielsweise kann eine zusätzliche Ventilstellung oder ein zusätzlicher Ventilanschluss bereitgestellt sein, um zusätzliche Funktionen und Anschlussmöglichkeiten bereitzustellen.
[0016] Noch weiter ist es bevorzugt, wenn der Frischwasserablaufanschluss zur Verbindung mit einer zweiten Abwassererdleitung ausgebildet ist. Die zweite Abwassererdleitung ist hierbei neben der Abwassererdleitung, welche eingangs beschrieben wurde, bereitgestellt und kann beispielsweise zur schwerkraftbedingten Ableitung des Entwässerungsvolumens aus der Frischwasserleitung dienen. Die Bereitstellung einer getrennten, zweiten Abwassererdleitung weist den Vorteil auf, dass diese zweite Abwassererdleitung separat und getrennt von dem Abwasserleitungsnetz bereitgestellt werden kann, mit dem die Entsorgung des Abwassers über die Versorgungsvorrichtung ausgeführt wird. Dies ist in vielen Anwendungsfällen vorteilhaft, da hierdurch eine direkte Ankopplung der Frischwassererdleitung über die Ventilvorrichtung an die Abwasserleitung, die mit Schwarzwasser beaufschlagt ist, vermieden wird und hierdurch Hygienevorschriften erfüllt werden können, die andernfalls, wenn die Ventilvorrichtung direkt an eine schwarzwasserführende Abwasserleitung angeschlossen wäre, um das Entwässerungsvolumen aus Frischwasserleitung da herein abzuführen, gesonderte Sperrvorrichtungen benötigen würde, um eine Verkeimung des Frischwassernetzes zuverlässig zu verhindern.
[0017] Noch weiter ist es bevorzugt, wenn die Abwasserleitung und der Anschluss an die Erdwasserleitung zur Absaugung des Abwassers mittels eines Unterdrucks ausgebildet sind. Gemäß dieser Ausführungsform sind die Abwasserleitungen und die Erdwasserleitung sowie der entsprechende Anschluss zwischen Abwasserleitung und Erdwasserleitung unterdruckfest ausgeführt, sodass eine Absaugung des Abwassers aus der Sanitäreinheit des Fahrzeugs mittels Unterdruck ermöglicht wird. Eine solche Absaugung, die über die Abwasserleitung und die Abwassererdleitung erfolgt, ist aus verschiedenen Gründen vorteilhaft. Zum einen wird die variable Einsetzbarkeit der Versorgungsvorrichtung erhöht, indem neben der Entfernung des Abwassers durch eine untere Öffnung des Abwassertanks auch eine Entfernung des Abwassers durch eine obere Öffnung des Abwassertanks möglich wird. Des Weiteren wird durch die unterdruckbeaufschlagte Absaugung eine Entwässerung der Abwasserleitung und somit eine Reduktion der Frostgefahr immanent bewirkt und hierdurch die Betriebssicherheit bei kalten Außentemperaturen gewährleistet. Grundsätzlich ist es vorteilhaft, die Abwassererdleitung mit einem Gefälle in Ablaufrichtung des Abwassers zu verlegen, auch wenn das Abwasser unterdruckbeaufschlagt abgeführt wird. Grundsätzlich ermöglicht die unterdruckbeaufschlagte Abfuhr des Abwassers über die Abwassererdleitung eine horizontale oder sogar in Förderrichtung ansteigende Verlegung der Abwassererdleitung und kann somit die zwingende Verlegung der Abwassererdleitung in einem Gefälle vermeiden, wie dies bei schwerkraftbetätigter Abfuhr des Wassers notwendig wäre. Dies ist insbesondere für die Anordnung von mehreren Versorgungsvorrichtungen in beabstandeter Weise vorteilhaft, da diese insgesamt an eine gemeinsame Abwassererdleitung angeschlossen werden können und die Abfuhr des Abwassers ohne Bereitstellung von Hebevorrichtungen oder dergleichen durchgeführt werden könne
[0018] Noch weiter ist es bevorzugt, wenn die Ventilvorrichtung ausgebildet ist, um einen Übertritt von Flüssigkeit aus dem dritten Ventilanschluss in den zweiten Ventilanschluss in der Zuflussventilstellung, in der Entwässerungsventilstellung und in jeder Ventilstellung zwischen der Zuflussventilstellung und der Entwässerungsventilstellung zu verhindern. Gemäß dieser Ausführungsform ist die Ventilvorrichtung ausgebildet, um eine Verkeimung der Frischwassererdleitung zuverlässig zu verhindern, indem ein Übertritt von Flüssigkeit aus dem dritten Ventilanschluss, also dem zu der Abwasserseite weisenden Ventilanschluss in den zweiten Ventilanschluss, also den mit der Frischwassererdleitung in Verbindung stehenden Ventilanschluss, unterbunden wird. Dies kann zum Beispiel durch eine in der Ventilvorrichtung realisierte bauliche Trennung erfolgen, indem der Auslass des Ventils frei ausgeführt wird, z.B. in einem Auffangtrichter o.ä. der dann an die Abwasserleitung angeschlossen ist. Noch weiter ist es bevorzugt, wenn die Abwasserleitung eine Abwasserrohrleitung und einen Absaugschlauch umfasst und sich von dem unteren Ende zu endseitigen Öffnung des Absaugschlauchs erstreckt und an der endseitigen Öffnung eine Anschlusskupplung für einen gegenüber der Umgebung fluiddichten Anschluss an einen Absauganschluss an dem Fahrzeug angeordnet ist. Gemäß dieser Ausführungsform ist das Ende der Abwasserleitung, mit einer Anschlusskupplung verbunden, die mit dem Fahrzeug verbunden wird und einen fluiddichten Anschluss an einen Anschluss am Fahrzeug ermöglicht. Diese Anschlusskupplung kann beispielsweise als Bajonettkupplung, Schraubflanschverbindung, Steckverbindung oder dergleichen ausgeführt sein. Die Anschlusskupplung kann über einen Absaugschlauch mit der Abwasserleitung verbunden sein. Hierdurch wird eine flexibel verlegbare Leitung zur Absaugung des Abwassers aus dem Sanitärbereich des Fahrzeugs ermöglicht, was eine hygienische Durchführung des Abwasserabsaugvorgangs erreicht.
[0019] Noch weiter ist es bevorzugt, wenn die Abwasserleitung eine Abwasserrohrleitung und einen Absaugschlauch umfasst und sich von dem unteren Ende der Abwasserleitung über ein oberes Ende der Abwasserrohrleitung bis zu einer endseitigen Öffnung des Absaugschlauchs erstreckt und ein Absperrventil aufweist zum wahlweisen Sperren oder Freigeben der Abwasserleitung. Gemäß dieser Ausführungsform ist beispielsweise an dem oberen Ende der Abwasserleitung oder im Bereich der endseitigen Öffnung des Absaugschlauchs ein Absperrventil vorhanden, das insbesondere vorteilhaft ist, um bei einer Abwasserabsaugung einen unerwünschten Verlust von Unterdruck in der Abwasserleitung zu verhindern. Das Absperrventil kann grundsätzlich geschlossen sein und erst nach Anschluss der Abwasserleitung an ein Fahrzeug geöffnet werden, um den Absaugvorgang dann durchzuführen und nach erfolgtem Absaugvorgang wieder geschlossen werden.
[0020] Noch weiter ist es bevorzugt, wenn die Abwasserleitung eine Abwasserrohrleitung umfasst die sich von dem unteren Ende zu einem oberen Ende erstreckt und zwischen dem oberen Ende und dem unteren Ende ein Anschluss angeordnet ist, der ausgebildet ist, um eine endseitige Öffnung eines an das obere Ende der Abwasserrohrleitung angeschlossenen Abwasserschlauches aufzunehmen und der mittels eines Anschlussabsperrventils zum wahlweisen Sperren oder Freigeben einer Verbindung zwischen dem Anschluss und der Abwasserrohrleitung mit der Abwasserleitung verbunden ist.. Gemäß dieser Fortbildung kann ein Abwasserschlauch, der an das obere Ende der Abwasserleitung angeschlossen ist, in einer Ruheposition so an einem Anschluss der Abwasserleitung platziert werden, dass aus dem Abwasserschlauch rücklaufendes Abwasser über diesen Anschluss der Abwasserleitung zugeführt wird und dadurch eine Verschmutzung der Umgebung vermieden wird. Der Anschluss ist mittels eines Anschlussabsperrventils absperrbar, um eine unerwünschte Absaugwirkung am Anschluss, beispielsweise während eines Absaugvorgang, bei dem der Absaugschlauch an einen Abwassertank und nicht an den Anschluss angeschlossen ist, zu verhindern. Das Anschlussabsperrventil kann ein manuell oder durch einen Aktuator gesteuert betätigbares Ventil sein, es kann aber auch ein automatisch durch den Unterdruck in der Abwasserleitung schließendes Ventil sein, dass durch das in den Anschluss eingesteckte beziehungsweise an den Anschluss angeschlossene Ende des Absaugschlauchs geöffnet wird. Der Anschluss kann zur abgedichteten Aufnahme der endseitigen Öffnung des Abwasserschlauchs ausgebildet sein. Dies kann beispielsweise durch eine entsprechende Anschlusskupplung am Anschluss ausgeführt sein, die mit einer dazu passenden Anschlusskupplung an der endseitigen Öffnung des Absaugschlauchs zusammenpasst, beispielsweise eine Camlock-Kupplungsverbindung.
[0021] Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Abwasserleitung sich von dem unteren Ende zu einer endseitigen Öffnung zum Anschluss an einen Abwassertank erstreckt und zumindest teilweise als Abwasserschlauchleitung ausgeführt ist, und/oder die Frischwasserleitung sich von dem unteren Ende zu endseitigen Öffnung zum Anschluss an einen Frischwassertank erstreckt und zumindest teilweise als Frischwasserschlauchleitung ausgeführt ist. Gemäß dieser Ausführungsform ist die Abwasserleitung und die Frischwasserleitung oder eine der beiden teilweise als Schlauchleitungen ausgeführt, was die zuvor beschriebenen Vorteile beim Anschluss an ein Fahrzeug ergibt.
[0022] Noch weiter ist es bevorzugt, wenn die Ventilvorrichtung manuell von oberhalb der Terrainoberfläche bedienbar ist und frei von elektrischer, pneumatischer und hydraulischer Energiezufuhr ist. Gemäß dieser Ausführungsform ist die Ventilvorrichtung durch eine rein manuelle Betätigung umschaltbar und verzichtet folglich auf eine Energiezufuhr wie beispielsweise eine Zufuhr von elektrischer, pneumatischer oder hydraulischer Energie. Dies ermöglicht es, die Versorgungsvorrichtung unabhängig von einer solchen Energiezufuhr zu installieren und zu betreiben, was für viele Aufstellungsbedingungen vorteilhaft und kostengünstig ist.
[0023] Schließlich ist eine Versorgungsvorrichtung nach einer weiter fortgebildeten Ausführungsform gekennzeichnet durch eine in dem Fundamentschacht verlaufende Spülwasserleitung, die im Bereich des unteren Schachtendes einen Spülwasseranschluss aufweist, wobei der Spülwasseranschluss über eine am unteren Ende des Fundamentschachtes angeordnete Spülwasserventilvorrichtung bereitgestellt ist, die über einen ersten Ventilanschluss mit der Spülwasserleitung, über einen zweiten Ventilanschluss mit dem Spülwasseranschluss und über einen dritten Ventilanschluss mit einem Spülwasserablaufanschluss in Verbindung steht und in einer Spülwasserzuflussventilstellung den ersten und zweiten Ventilanschluss miteinander verbindet und den dritten Ventilanschluss sperrt, in einer Spülwasserentwässerungsventilstellung den ersten und dritten Ventilanschluss miteinander verbindet und den zweiten Ventilanschluss sperrt. Gemäß dieser Ausführungsform ist eine Spülwasserleitung vorhanden, die dazu dient, eine Spülung des Abwassertanks des Fahrzeugs nach dessen Entleerung vorzunehmen. Die Spülwasserleitung ist zusätzlich zur Frischwasserleitung vorgesehen, beispielsweise um zu vermeiden, dass die Frischwasserleitung für einen solchen Spülvorgang benutzt werden muss oder kann, was aus hygienischen Gründen oder zur Einsparung von Frischwasser vorteilhaft sein kann. Die Spülwasserleitung ist in gleicher Weise wie die Frischwasserleitung für eine Entwässerung ausgerüstet. Diesbezüglich wird Bezug auf die voranstehenden Erläuterungen für die funktionellen und konstruktiven Eigenschaften der Frischwasserleitung in Bezug auf deren Entwässerung genommen. Insbesondere kann die Entwässerung der Spülwasserleitung in gleicher Weise fortgebildet werden wie die zuvor beschriebene Entwässerung der Frischwasserleitung.
[0024] Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung wird anhand der beiliegenden Figur erläutert. Die Figur zeigt eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung.
[0025] Die Figur zeigt eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung mit einem Trinkwasserschlauch 10 und einem Absaugschlauch 20, die jeweils Bestandteil einer Trinkwasserleitung und einer Abwasserleitung sind.
[0026] Der Trinkwasserschlauch 10 ist auf Höhe der Terrainoberfläche 100 mit einer Trinkwasserrohrleitung 11 verbunden, die ebenfalls Bestandteil der Trinkwasserleitung ist. Der Absaugschlauch 20 ist in gleicher Weise auf Höhe der Terrainoberfläche 100 mit einer Abwasserrohrleitung 21 verbunden, die Bestandteil der Abwasserleitung ist. Das Ende 12 des Trinkwasserschlauchs weist eine Trinkwasserkupplung auf, die zum Anschluss an eine entsprechende Kupplung am Fahrzeug ausgebildet ist. Der Trinkwasserschlauch ist mittels einer an einer Seilzugvorrichtung 15 befestigten Umlenkrolle 16 an einem in Form eines T ausgebildeten Haltemast 30 aufgehängt. Die Figur zeigt die Position in einer Ruhelage. Aus dieser Ruhelage kann der Trinkwasserschlauch 10 durch Ausziehen des Seilzugmechanismus 15 herausbewegt werden, um den Anschluss an ein Fahrzeug herzustellen.
[0027] Die Trinkwasserrohrleitung 11 und die Abwasserrohrleitung 21 verlaufen unterirdisch in einem Fundamentschacht 40. Der Fundamentschacht 40 erstreckt sich ausgehend von einer Fundamentschachtplatte 41 nach unten bis auf eine Tiefe, die so tief im Erdreich liegt, dass dort Frostsicherheit zu jeder Jahreszeit besteht.
[0028] Am unteren Ende der Trinkwasserrohrleitung 11 ist diese mittels eines 3/2-Wegeventils 50 mit einer Trinkwassererdleitung 60 einerseits und einer Rücklaufleitung 70 andererseits verbunden. Das 3/2-Wegeventil 50 ermöglicht eine Ventilstellung, in der Trinkwasser aus der Trinkwassererdleitung 60 in die Trinkwasserrohrleitung 11 hindurchtritt und die Rücklaufleitung gesperrt ist und eine zweite Stellung, in der Trinkwasser aus der Trinkwasserrohrleitung 11 in die Rücklaufleitung 70 strömen kann und die Trinkwassererdleitung abgesperrt ist. Hierdurch wird einerseits die Zufuhr vom Trinkwasser in den Trinkwasserschlauch 10 aus der Trinkwassererdleitung ermöglicht und andererseits die Entwässerung des Trinkwasserschlauchs 10 nach Gebrauch in die Rücklaufleitung 70 ermöglicht. Dabei ist das 3/2-Wegeventil 50 rücklaufseitig mit einem Systemtrenner 51 verbunden, der solcher Art konstruiert ist, dass ein Übertritt von Keimen aus der Rücklaufleitung 70 in die Trinkwassererdleitung 60 oder die Trinkwasserrohrleitung 11 über das 3/2-Wegeventil nicht möglich ist.
[0029] Der Absaugschlauch 20 ist durch eine Umlenkrolle 26 am oberen Ende des Haltemastes 30 umgelenkt, sodass die endseitige Öffnung des Absaugschlauchs in Richtung des Fundamentschachts 40 zurück umgelenkt ist. Die Umlenkrolle 26 ist beweglich an dem Haltemast befestigt und in eine obenliegende Position, wie abgebildet in den Figuren, vorgespannt. Diese Vorspannung kann beispielsweise durch ein mittels einer Seilzugvorrichtung 25 mit der Umlenkrolle verbundenes Gewicht oder durch ein elastisches Element wie eine mechanische Feder bewirkt werden. Der Absaugschlauch 20 kann aus der Ruheposition durch Ausziehen des Seilzugmechanismus 25 herausbewegt werden, um ihn mit einer entsprechenden Kupplung an einem Absaugstutzen eines Abwassertanks am Fahrzeug zu verbinden.
[0030] Der Absaugschlauch 20 weist an seiner endseitigen Öffnung 22 eine Anschlusskupplung 80 mit Anschlusskupplungsabsperrventil 81 auf, die zur abgedichteten Verbindung mit dem Absaugstutzen des Abwassertanks an dem Schienenfahrzeug ausgebildet ist. Die Anschlusskupplung 80 kann beispielsweise eine Camlock-Kupplung sein. Im Bereich der Verbindung des Absaugschlauchs 20 mit der Absaugrohrleitung 21 ist ein Anschluss 85 mit einem Anschlussabsperrventil 86 vorgesehen. An diesen Anschluss 85 kann die Anschlusskupplung 80 in einer Ruheposition angeschlossen werden und dadurch aus dem Absaugschlauch rücklaufendes Abwasser zuverlässig in die Abwasserleitung aufgenommen werden. Durch das Anschlussabsperrventil 86 kann ein unerwünschter Unterdruckverlust zuverlässig verhindert werden, wenn die Anschlusskupplung 80 nicht an den Anschluss 85 angeschlossen ist.
[0031] Die Abwassererdleitung 21 ist an eine unterirdisch verlegte Vakuumleitung 90 angeschlossen, in der ein Unterdruck anliegt, der durch Öffnen des Ventils 81 auf die Absaugschlauchöffnung am Ende des Absaugschlauchs einwirkt. Hierdurch wird eine Absaugung von Abwasser über die Absaugkupplung 80 des Absaugschlauchs in die Vakuumleitung 90 ermöglicht.
权利要求:
Claims (14)
[0001] Versorgungsvorrichtung für Sanitäreinrichtung in Fahrzeugen, umfassend:
- einen Fundamentschacht, der sich im Einbauzustand von einem auf oder oberhalb der Terrainoberfläche angeordneten oberen Schachtende zu einem unterhalb der Terrainoberfläche angeordneten unteren Schachtende erstreckt,
- eine in dem Fundamentschacht verlaufende Frischwasserleitung, die im Bereich des unteren Schachtendes einen Frischwasseranschluss für eine Frischwassererdleitung aufweist,
- eine in dem Fundamentschacht verlaufende Abwasserleitung, die im Bereich des unteren Schachtendes einen Abwasseranschluss für eine Abwassererdleitung aufweist,dadurch gekennzeichnet, dass der Frischwasseranschluss über eine am unteren Ende des Fundamentschachtes angeordnete Ventilvorrichtung bereitgestellt ist, die über einen ersten Ventilanschluss mit der Frischwasserleitung, über einen zweiten Ventilanschluss mit dem Frischwasseranschluss und über einen dritten Ventilanschluss mit einem Frischwasserablaufanschluss in Verbindung steht und
- in einer Zuflussventilstellung den ersten und zweiten Ventilanschluss miteinander verbindet und den dritten Ventilanschluss sperrt,
- in einer Entwässerungsventilstellung den zweiten und dritten Ventilanschluss miteinander verbindet und den ersten Ventilanschluss sperrt.
[0002] Versorgungsvorrichtung nach Anspruch 1,gekennzeichnet durch ein mit der Ventilvorrichtung verbundenes mechanisches Betätigungselement, welches sich von der Ventilvorrichtung aus in Richtung des oberen Schachtendes erstreckt und einen Betätigungsabschnitt zur manuellen Betätigung der Ventilvorrichtung aufweist.
[0003] Versorgungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,dadurch gekennzeichnet, dass die Ventilvorrichtung ein 3/2-Wegeventil ist.
[0004] Versorgungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, dass der Frischwasserablaufanschluss zur Verbindung mit einer zweiten Abwassererdleitung ausgebildet ist.
[0005] Versorgungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, dass die Abwasserleitung und der Anschluss an die Erdwasserleitung zur Absaugung des Abwassers mittels eines Unterdrucks ausgebildet sind.
[0006] Versorgungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, dass die Ventilvorrichtung ausgebildet ist, um einen Übertritt von Flüssigkeit aus dem dritten Ventilanschluss in den zweiten Ventilanschluss in der Zuflussventilstellung, in der Entwässerungsventilstellung und in jeder Ventilstellung zwischen der Zuflussventilstellung und der Entwässerungsventilstellung zu verhindern.
[0007] Versorgungsvorrichtung nach Anspruch 6,dadurch gekennzeichnet, dass der Übertritt von Flüssigkeit verhindert wird, indem die Ventilvorrichtung ausgebildet ist, um bei einem Umschaltvorgang aus der Zuflussventilstellung in die Entwässerungsventilstellung der zweite Ventilanschluss gesperrt wird bevor der dritte Ventilanschluss mit dem ersten Ventilanschluss verbunden wird.
[0008] Versorgungsvorrichtung nach Anspruch 6 oder 7,dadurch gekennzeichnet, dass der Übertritt von Flüssigkeit verhindert wird, indem die Ventilvorrichtung ausgebildet ist, um bei einem Umschaltvorgang aus der Entwässerungsventilstellung in die Zuflussventilstellung der dritte Ventilanschluss gesperrt wird bevor der zweite Ventilanschluss mit dem ersten Ventilanschluss verbunden wird.
[0009] Versorgungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, dass die Abwasserleitung eine Abwasserrohrleitung und einen Absaugschlauch umfasst und sich von dem unteren Ende zu endseitigen Öffnung des Absaugschlauchs erstreckt und an der endseitigen Öffnung eine Anschlusskupplung für einen gegenüber der Umgebung fluiddichten Anschluss an einen Absauganschluss an dem Fahrzeug angeordnet ist.
[0010] Versorgungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, dass die Abwasserleitung eine Abwasserrohrleitung und einen Absaugschlauch umfasst und sich von dem unteren Ende der Abwasserleitung überein oberes Ende der Abwasserrohrleitung bis zu einer endseitigen Öffnung des Absaugschlauchs erstreckt und ein Absperrventil aufweist zum wahlweisen Sperren oder Freigeben der Abwasserleitung.
[0011] Versorgungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, dass die Abwasserleitung eine Abwasserrohrleitung umfasst die sich von dem unteren Ende zu einem oberen Ende erstreckt und zwischen dem oberen Ende und dem unteren Ende ein Anschluss angeordnet ist, der ausgebildet ist, um eine endseitige Öffnung eines an das obere Ende der Abwasserrohrleitung angeschlossenen Abwasserschlauches aufzunehmen und der mittels eines Anschlussabsperrventils zum wahlweisen Sperren oder Freigeben einer Verbindung zwischen dem Anschluss und der Abwasserrohrleitung mit der Abwasserleitung verbunden ist.
[0012] Versorgungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, dass
- die Abwasserleitung sich von dem unteren Ende zu einer endseitigen Öffnung zum Anschluss an einen Abwassertank erstreckt und zumindest teilweise, als Abwasserschlauchleitung ausgeführt ist, und/oder
- die Frischwasserleitung sich von dem unteren Ende zu endseitigen Öffnung zum Anschluss an einen Frischwassertank erstreckt und zumindest teilweise als Frischwasserschlauchleitung ausgeführt ist.
[0013] Versorgungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, dass die Ventilvorrichtung manuell von oberhalb der Terrainoberfläche bedienbar ist und frei von elektrischer, pneumatischer und hydraulischer Energiezufuhr ist.
[0014] Versorgungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüchegekennzeichnet durch
- eine in dem Fundamentschacht verlaufende Spülwasserleitung, die im Bereich des unteren Schachtendes einen Spülwasseranschluss aufweist,
- wobei der Spülwasseranschluss über eine am unteren Ende des Fundamentschachtes angeordnete Spülwasserventilvorrichtung bereitgestellt ist, die über einen ersten Ventilanschluss mit der Spülwasserleitung, über einen zweiten Ventilanschluss mit dem Spülwasseranschluss und über einen dritten Ventilanschluss mit einem Spülwasserablaufanschluss in Verbindung steht und
- in einer Spülwasserzuflussventilstellung den ersten und zweiten Ventilanschluss miteinander verbindet und den dritten Ventilanschluss sperrt,
- in einer Spülwasserentwässerungsventilstellung den ersten und dritten Ventilanschluss miteinander verbindet und den zweiten Ventilanschluss sperrt.
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