![]() Hohles sicherungselement, schloss mit dem sicherungselement, verfahren zum herstellen eines sicherun
专利摘要:
Die Erfindung betrifft ein hohles Sicherungselement, beispielsweise ein Bügel. Die Erfindung betrifft weiter ein Schloss, beispielsweise ein Vorhängeschloss oder ein Fahrradschloss, mit dem Sicherungselement und einer Schließeinrichtung. Die Erfindung betrifft zudem ein Verfahren zum Herstellen des Sicherungselements und ein Verfahren zum Herstellen des Schlosses. Die Erfindung betrifft auch und ein Verfahren zum Behindern eines Diebstahlversuchs. 公开号:EP3699375A1 申请号:EP19216614.8 申请日:2019-12-16 公开日:2020-08-26 发明作者:Achmed Großer 申请人:Helicopterflug Grosser GmbH;Wirth Sebastian; IPC主号:E05B39-00
专利说明:
[0001] Die Erfindung betrifft ein hohles Sicherungselement, beispielsweise einen Bügel. Die Erfindung betrifft weiter ein Schloss, beispielsweise ein Vorhängeschloss oder ein Fahrradschloss, mit dem Sicherungselement und einer Schließeinrichtung. Die Erfindung betrifft zudem ein Verfahren zum Herstellen des Sicherungselements und ein Verfahren zum Herstellen des Schlosses. Die Erfindung betrifft auch und ein Verfahren zum Behindern eines Diebstahlversuchs. HINTERGRUND DER ERFINDUNG [0002] Ein Schloss als Diebstahlsicherung wird in verschiedensten Ausführungen zur Sicherung von Gegenständen, wie Fahrrädern oder anderen beweglichen Gegenständen eingesetzt. Ein Schloss als Vorhängeschloss dient zum Verschließen einfacher Verschlüsse, wie Kellertüren, Spinde, Werkzeugkisten, Gartenzäune, Rollläden, Truhen, etc. Alle diese Schlösser sind mit einem Sicherungselement, beispielsweise einem Bügel, ausgestattet. [0003] Diese Schlösser haben den Nachteil, dass sie bei leichter Bauweise relativ einfach aufgebrochen werden können oder bei verbesserter Sicherheit vergleichsweise schwer, komplex, teuer und unhandlich sind. [0004] Aus diesem Grund beschreibt die DE 20 2008 016 698 U1 eine Diebstahlsicherung für Fahrräder, bei denen das Sicherungselement und die Schließeinrichtung einen gemeinsamen Hohlraum mit einem darin angeordneten Signalmedium aufweisen. Das Signalmedium tritt bei Öffnung des Hohlraums aus. Durch das austretende Signalmedium wird ein Aufbruch oder eine Zerstörung der Diebstahlsicherung sofort erkennbar. Das Signalmedium ist ein nicht lösbarer oder nur schwer entfernbarer Farbstoff, der bei einer Zerstörung der Diebstahlsicherung auf die zu schützenden Gegenstände gelangt und diese kennzeichnet. Gestohlene Gegenstände sind so ohne weiteres erkennbar. Im Hohlraum ist ein Überdruck oder ein Unterdruck vorgesehen, wodurch das Signalmedium bei der Beschädigung oder Öffnung des Hohlraums explosionsartig austritt und großflächig verteilt wird. [0005] In der DE 32 06 709 A1 wird eine Sicherungseinrichtung für Fahrräder beschrieben, bei der ein Ende fix am Schlosskörper befestigt ist. Ein Signalgeber (Zündkapsel für Platzpatrone, chemisehe Reaktionskapsel) wird durch einen Auslösedraht im Inneren der Sicherungseinrichtung aktiviert, wenn ein Diebstahlversuch unternommen wird. [0006] In der WO 2017/152100 A1 ist ein starres Fahrradschloss mit einem hohlen Rohr in U-Form als Sicherungselement (Schlossbügel) und einer Schließeinrichtung, beide druckbefüllt mit einer chemischen Substanz, um einen Diebstahl zu verhindern. Bei einem Diebstahlversuch tritt diese chemische Substanz aus und verursacht eine Sichtbehinderung, eine Atemnot oder ungewollte Körperreflexe, wie Erbrechen etc. beim potentiellen Dieb. An jedem der beiden Enden des Sicherungselements ist ein Einsatz befestigt. Jeder Einsatz ist am äußeren Ende derart geformt, dass er in eine entsprechende Öffnung der Schließeinrichtung passt, um dort arretiert mittels eines Schließmechanismus arretiert zu werden. Fig. 8 dieser Beschreibung zeigt die Fig. 5 der WO 2017/152100 A1 . In der Fig. 8 ist einer der beiden Einsätze 306 und ein Ende des Rohres 202 in perspektiver Schnittansicht dargestellt. Jeder Einsatz 306 hat eine Ausnehmung 504, die mit einem verjüngten Ende 502 des Rohres 202 durch Presssitzen oder Gewinde verbunden ist und mit einem Schweiß- oder Klebevorgang kombiniert wird, um eine dauerhafte, starke und flüssigkeitsdichte Verbindung zu gewährleisten. Jeder Einsatz 306 bildet ein Rückschlagventil mit einer Spiralfeder 512, einer Ventilkugel 510 und einem Presssitz-Halteeinsatz 508. Das Rückschlagventil ist integraler Bestandteil des Einsatzes und führt zu einem Loch 506, durch dass das Rohr 202 mit der chemischen Substanz gefüllt wird. Sobald das Rohr 202 gefüllt ist, wird das Loch 506 dauerhaft abgedichtet. [0007] Alle diese Schlösser werden nur ein einziges Mal befüllt. Um ein schleichendes Entweichen der Schutzmittel zu verhindern, wird ein hoher Aufwand betrieben, insbesondere wird das Befüll-Loch und alle Verbindungen zwischen Rohr und Einsatz dauerversiegelt. Das Rohr wird zudem im Inneren speziell behandelt und Außen mit einem Schutzmantel überzogen. Dies erhöht die Kosten der Herstellung derartiger Schlösser. [0008] Das Befüllen erfolgt maschinell und während des Herstell-Prozesses. Der Schlossbügel ist dazu in einer speziellen Vorrichtung fixiert. Nur bei einer derartigen Fixierung kann das Befüllen durch primitive Verbindungen, wie einen Presssitz, erfolgen. [0009] Die verwendeten Schutzmittel sind hochaggressiv und teilweise gefährlich. Daher wird bislang das Nachfüllen des Schutzmittels (Signalmediums oder chemischen Substanz) nicht vorgesehen. Ein Gebrauch des Schlosses über einen langen Zeitraum, beispielweise mehrere Jahre oder Jahrzehnte, führt aber unweigerlich zum Entweichen eines Teils oder des gesamten Drucks des Schutzmittels aus dem Hohlraum. Das Schloss verliert also seine zusätzliche Schutzfunktion oder zumindest die Funktion des plötzlichen Austritts des Schutzmittels. Selbst wenn man das Schloss manuell nachfüllen wollte, gäbe es kein Befüll-Zugang im Rohr. [0010] Zudem werden stets beide Enden des Sicherungselements (Bügel) mit dem komplexen und speziellen Einsatz abgeschlossen. Diese Einsätze haben Ausnehmungen für das Schließen, mit sehr wenig Rohrmaterial zwischen Ausnehmung und Hohlraum. Durch häufiges Öffnen/Schließen wird dieses Rohrmaterial weiter verringert, sodass die Gefahr besteht, dass der Hohlraum unbeabsichtigt bei einem Schließvorgang geöffnet wird und so, der Nutzer mit dem Schutzmittel in Berührung kommt. [0011] Die Enden des Sicherungselements (Bügel) sind entweder massiv ausgebildet und/oder sie sind aufgrund der Positionierung der Verschlüsse des Hohlraums vollständig frei vom Schutzmittel. Bei einer Zerstörung des Sicherungselements in einem Bereich nahe eines der Enden würde kein Schutzmittel austreten und das Schloss würde nicht die gewünschte Wirkung (Freisetzen des Schutzmittels) erzielen. [0012] Die Aufgabe der hier vorliegenden Erfindung ist es, ein mit einem - unter Druck stehenden - Schutzmittel gefülltes Sicherungselement bereitzustellen, dass einen Diebstahlversuch zuverlässig verhindert oder zumindest ausreichend behindert. Insbesondere soll das Sicherungselement einfach herstellbar sowie schnell und unkompliziert nachfüllbar sein. Beim Füllen und auch im Betrieb soll ein Nutzer stets sicher vor ausweichendem Schutzmittel sein. Der Hohlraum für das Schutzmittel soll maximiert werden, sodass die Materialien für das Sicherungselement nicht mehr die hohen Stabilitätsanforderungen erfüllen müssen und damit kostengünstiger werden können. ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG [0013] Die Aufgabe wird mit den in den unabhängigen Patentansprüchen beschriebenen technischen Maßnahmen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den jeweils abhängigen Patentansprüchen beschrieben. [0014] Insbesondere wird die Aufgabe durch ein hohles Sicherungselement gelöst, mit einem Schließ-Ende eingerichtet zum zeitweisen Arretieren in einer Schließeinrichtung in Abhängigkeit eines Schließmechanismus der Schließeinrichtung; einem Befüll-Ende eingerichtet zum zumindest zeitweisen Lagern des Sicherungselements in der Schließeinrichtung; einem zwischen dem Schließ-Ende und dem Befüll-Ende angeordneten Hohlraum in dem ein unter Druck stehendes Fluid als Schutzmittel eingebracht ist, wobei der Hohlraum am Befüll-Ende durch ein Einfüll-ventil am Befüll-Ende zum Einbringen des Fluids in den Hohlraum abgeschlossen, also zumindest für den Zeitpunkt des Einbringens des Fluids in den Hohlraum abschließbar ist, und wobei das Befüll-Ende einen Gewindeeinsatz zum Fixieren des Einfüllventils am Befüll-Ende aufweist. Die Aufgabe wird zudem auch durch ein Schloss, bevorzugt ein Vorhängeschloss oder ein Fahrradschloss, gelöst, welches ein Sicherungselement gemäß einem der vorhergehenden Art und eine Schließeinrichtung mit einem Schließmechanismus aufweist, wobei ein Schließ-Ende des Sicherungselements in der Schließeinrichtung in Abhängigkeit des Schließmechanismus der Schließeinrichtung arretierbar ist und wobei ein Befüll-Ende des Sicherungselements in der Schließeinrichtung gelagert ist. [0015] Die für das erfindungsgemäße Sicherungselement möglichen Schloss-Bauarten sind vielfältig, beispielsweise kann ein Vorhängeschloss, ein Bremsscheibenschloss, ein Fahrradschloss, ein Bolzenschloss, ein Rundbügelschloss, ein Faltschloss, etc. mit dem erfindungsgemäßen Sicherungselement ausgestattet werden. [0016] Das Sicherungselement ist hohl und insbesondere ein hohler Bügel oder ein hohler Schlauch. [0017] Das Sicherungselement hat ein Schließ-Ende, das zum zeitweisen Arretieren in eine Schließeinrichtung in Abhängigkeit eines Schließmechanismus der Schließeinrichtung eingerichtet ist. Der Schließmechanismus umfasst zumindest zwei Zustände: "Offen" und "Geschlossen". Ein Wechsel der Zustände wird beispielsweise durch einen entfernbaren schlossspezifischen Schlüssel oder das Einstellen einer korrekten Zahlenkombination oder einem passenden biometrischen Merkmal ermöglicht. Das Arretieren des Schließ-Endes in der Schließeinrichtung bewirkt, dass das Sicherungselement in der Schließeinrichtung festgehalten wird bis ein erneuter Wechsel des Zustands des Schließmechanismus in den Zustand "Offen" erfolgt. [0018] Die Schließeinrichtung beinhaltet den Schließmechanismus. Der Zustand des Schließmechanismus kann durch einen schlossspezifischen Schlüssel, eine Zahlenkombination, durch federbelastete Magnete, Funksignale, Elektromechanik, motorischen Antrieb etc. gewechselt werden. [0019] Das Sicherungselement hat zudem ein Befüll-Ende, das zum zumindest zeitweisen Lagern des Sicherungselements in der Schließeinrichtung eingerichtet ist. Ein mechanisches Lagern wird allgemein als ein Reduzieren von Bewegungsfreiheitsgraden definiert. Lagern kann bevorzugt auch ein Arretieren umfassen. Erfindungsgemäß ist ein Lagermechanismus in der Schließeinrichtung dazu eingerichtet, das Befüll-Ende in der Schließeinrichtung zu lagern. Das Befüll-Ende wird beispielsweise an einer axialen Bewegung gehindert oder die axiale Bewegung wird nur für einen vordefinierten Weg zugelassen. Durch das Lagern wird das Sicherungselement insbesondere daran gehindert, aus der Schließeinrichtung entnommen (entfernt) zu werden. Bevorzugt, wird ein Drehen (Rotieren) des Sicherungselements innerhalb der Schließeinrichtung durch das Lagern in der Schließeinrichtung nicht unterbunden. Das Lagern des Befüll-Endes in der Schlie-ßeinrichtung schützt das Befüll-Ende vor Umwelteinflüssen und ungewollten Entlüften des Hohlraums des Sicherungselements. [0020] Das Lagern erfolgt beispielsweise permanent. Damit kann ein Lagermechanismus innerhalb der Schließeinrichtung nur einen Zustand (Lagernd) umfassen. Nach einer Montage des Sicherungselements kann dieses dauerhaft nicht aus der Schließeinrichtung entfernt werden, ohne dass das Schließeinrichtung zerstört wird. Ein derartiger Mechanismus ist beispielsweise durch einmaliges Einklicken des Sicherungselements in eine entsprechende Halterung in der Schließeinrichtung ermöglicht. [0021] Das Lagern erfolgt beispielsweise zeitweise. Damit kann ein Lagermechanismus innerhalb der Schließeinrichtung zwei Zustände, nämlich "Lagernd" und "nicht-lagernd", umfassen. Ein Wechsel der Zustände wird beispielsweise durch ein schlosstypspezifisches Werkzeug durchgeführt. Das Werkzeug ist insbesondere schlossunspezifisch, beispielsweise ein Bügelwerkzeug. [0022] Ist der Lagermechanismus "lagernd" eingestellt, so kann das Sicherungselement nicht aus der Schließeinrichtung entnommen werden. In diesem Zustand befindet sich das Befüll-Ende im Inneren der Schließeinrichtung und ist nicht frei zugänglich. Das Befüll-Ende ist somit im "lagern" Zustand vor Umwelteinflüssen zusätzlich geschützt und ein Austreten von Fluid aus dem Sicherungselement ist verhindert. [0023] Ist der Lagermechanismus "nicht-lagernd" eingestellt, so kann das Sicherungselement aus der Schließeinrichtung entnommen werden. Auf diese Weise wird das Befüll-Ende des Sicherungselements frei zugänglich. Somit kann das Sicherungselement am Befüll-Ende befüllt/nachgefüllt werden. Dieses Füllen kann in festgelegten Zeitabständen oder nach einer Reparatur des Sicherungselements erfolgen. [0024] Die Schließeinrichtung kann konventioneller Art sein und ist beispielsweise eine abgeschlossene Baugruppe. Das Sicherungselement kann standardisiert geformt sein, um möglichst einfach in eine konventionelle Schließeinrichtung positioniert zu werden. Der Einbau des Sicherungselements kann ohne großen Aufwand erfolgen, da es eine eigene abgeschlossene Baugruppe ist. [0025] Zudem umfasst das Sicherungselement einen zwischen dem Schließ-Ende und dem Befüll-Ende angeordneten Hohlraum in dem ein unter Druck stehendes Fluid als Schutzmittel eingebracht ist. Der Hohlraum ist abgeschlossen. Somit kann das im Hohlraum befindliche und unter Druck stehende Fluid nicht nach außen dringen. Beispielsweise ist er luftdicht oder fluiddicht abgeschlossen. Wird der Hohlraum gewaltsam geöffnet, wird das Fluid freigesetzt. So tritt das unter Druck stehende Fluid sofort und schnell, insbesondere explosionsartig, aus. [0026] Der Hohlraum endet vor dem Schließ-Ende im Inneren des Sicherungselements. Es wird dadurch ein permanentes Verschließen des Schließ-Ende gesorgt, auf etwaige Schlusskappen oder Einsätze kann verzichtet werden. [0027] Ein Fluid ist hierbei eine Flüssigkeit oder ein Gas. Ein unter Druck stehendes Fluid ist ein Fluid welches mit gegenüber dem Normaldruck, also dem Atmosphärendruck (1 bar) wesentlich erhöhten Druck, also beispielsweise 2bar, bevorzugt 5 bar, mehr bevorzugt 12 bar, in den Hohlraum des Sicherungselements eingebracht wurde. Das Fluid weist im Inneren des Hohlraums bevorzugt einen Druck zwischen 3bar und 8bar auf, um ein wirkungsvolles Ausströmen zu gewährleisten. Diese untere Grenze von 3 bar ermöglicht ein zuverlässiges Austreten beim unerlaubten Öffnen des Hohlraums, beispielsweise beim Verletzen des Sicherheitselements durch mechanische Krafteinwirkung. Diese obere Grenze von 8 bar ermöglicht die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen (kein ungewolltes Austreten) während des Be- und/oder Nachfüllens und verringert die Material- und Dichtheitsanforderungen an das Sicherheitselement. Im Hohlraum verbleibt das Fluid bestimmungsgemäß ohne wesentlichen Druckverlust, es sei denn, der Hohlraum wird wieder geöffnet. Beim unbefugten Öffnen des Hohlraums, beispielsweise einem Verletzen der Außenhülle (Durchtrennen, Durchschneiden, Durchknipsen, Aufsägen) des Sicherungselements während eines Diebstahlversuchs, tritt das Fluid schnell und zuverlässig, beispielsweise explosionsartig, heraus, wodurch die unmittelbare Umgebung und der Dieb mit dem Fluid, also dem Schutzmittel, benetzt werden. [0028] Zwischen dem Schließ-Ende und dem Hohlraum ist bevorzugt ein ausreichender Abstand vorgesehen. In diesem Abstand besteht das Sicherungselement aus massivem Material ohne Hohlraum. Der ausreichende Abstand ist beispielsweise mindestens so groß, wie der Durchmesser des Sicherungselements. Auf diese Weise ist ein ausreichend stabiles Schließ-Ende erhalten, welches auch nach einer Vielzahl von Schließvorgängen - in denen das Sicherungselement in eine entsprechende Öffnung der Schließeinrichtung eingeführt wird - einen stabil abgeschlossenen Hohlraum aufweist. [0029] Der Hohlraum ist am Befüll-Ende durch ein Einfüllventil zum Einbringen des Fluids in den Hohlraum abgeschlossen, also zumindest für den Zeitpunkt des Einbringens des Fluids in den Hohlraum (Das Be- bzw. Nachfüllen) abschließbar. Das Einfüllventil ist am Befüll-Ende angeordnet und dient dazu, ein Befüll-Loch im Inneren des Befüll-Endes durch den Druck im Inneren des Hohlraums zumindest für den Zeitraum des Einbringens des Fluids oder auch dauerhaft bis zum nächsten Einbringen des Fluids zu schließen. Das Befüll-Ventil ist beispielsweise ein Rückschlagventil, insbesondere ein Kugelrückschlagventil oder ein Tellerrückschlagventil. Derartige Ventile sind in der gesperrten Richtung hermetisch dicht. Das Kugelrückschlagventil besteht aus einer Verengung, die durch eine Kugel verschlossen wird. Die Kugel wird durch eine Feder auf die Verengung gedrückt und verschließt so den Durchgang. Das Fluid kann somit im verschlossenen Zustand nicht aus dem Hohlraum durch das Befüll-Ende herausströmen. Bei einem Tellerrückschlagventil sorgt eine Feder für die Sperrung des Ventils. Der Dichtkörper ist in Form einer flachen Platte oder eines Tellers ausgeführt. Zur Führung wird ein Bolzen oder Stift verwendet. [0030] Das Befüll-Ende des Sicherungselements weist ein Gewinde, beispielsweise einen Gewindeeinsatz, zum Fixieren des Einfüllventils am Befüll-Ende auf. Das Ventil ist bevorzugt kein integraler Bestandteil des Sicherungselementes oder des Befüll-Endes, sondern ein eigenes Bauteil. Das Ventil kann deshalb ein eigenes Gehäuse aufweisen. Das Ventil wird mit dem Sicherungselement während der Herstellung verbunden (fixiert). Das Fixieren erfolgt bevorzugt dauerhaft. Beispielsweise mittels Klebe- und/oder Schweißverbindung kann auch eine zusätzliche nicht-lösbare Verbindung zwischen Befüll-Ende und Ventil hergestellt werden. Durch das Verwenden von derartigen Ventilen kann das Befüll-Ende wesentlich weniger komplex ausgestaltet werden. Lediglich ein Gewinde ist vorzusehen, in das das Ventil eingeschraubt wird. Dazu weist das Ventil ein zum Gewinde des Befüll-Endes entsprechendes Außengewinde, beispielsweise an seinem Gehäuse, auf. [0031] Bei einem Befüll- oder Nachfüll-Vorgang wird beispielsweise ein Fluid unter Druck gegen das Ventil und damit beispielsweise gegen die Kugel oder den Teller gedrückt. Überwiegt die durch den Druck ausgeübte Kraft des Fluids der Kraft der Feder im Ventil, so strömt das Fluid durch das Befüll-Loch des Befüll-Endes in den Hohlraum des Sicherungselements. Bei einem Befülloder Nachfüll-Vorgang wird beispielsweise eine Hohlnadel eines Behälters auf das Ventil platziert oder ein Element (Mechanismus) öffnet das Ventil. Der Behälter beinhaltet das Fluid. Mittels eines Treibmittels oder durch ein Beaufschlagen des Fluids mit Druck strömt das Fluid aus dem Behälter bei Betätigung durch die Hohlnadel oder aufgrund des Elements (Mechanismus) in Richtung des Ventils. [0032] Durch das erfindungsgemäße Sicherungselement wird ein Nachfüllen des Hohlraums ermöglicht. Durch Lagerung des Befüll-Endes innerhalb der Schließeinrichtung wird das Befüll-Ende vor Umwelteinflüssen geschützt und ein Austreten des Fluids bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Sicherungselements (Öffnen/Schließen zur Sicherung von beweglichen Gegenständen oder einfachen Verschlüssen) verhindert. Das Schließ-Ende ist derart ausgestaltet, dass auch bei häufigem Öffnen/Schließen keine Gefahr besteht, dass der Hohlraum unbeabsichtigt bei einem Schließvorgang geöffnet wird. Die Ausgestaltungen von Schließ-Ende und Befüll-Ende sorgen also dafür, dass der Nutzer nicht in ungewollter Weise mit der Substanz in Berührung kommt. [0033] In einer bevorzugten Ausgestaltung ist das Schließ-Ende und/oder das Befüll-Ende ein integraler Bestandteil des Sicherungselements. Es besteht damit aus dem gleichen Material, wie das Sicherungselement und muss nicht extra mit dem Sicherungselement verbunden werden. Damit wird eine zusätzliche Verbindung eingespart und eine Schwachstelle im Sicherungselement beseitigt, was aufgrund des unter Druck stehenden Hohlraums nicht zu vernachlässigen ist. Die Stabilität des Sicherungselements ist erhöht und die Komplexität verringert, wodurch Kosten bei der Herstellung eingespart werden können. [0034] In einer bevorzugten Ausgestaltung weist das Schließ-Ende eine Einkerbung auf, in die der Schließmechanismus der Schließeinrichtung zum zeitweisen Arretieren in die Schließeinrichtung in Abhängigkeit des Schließmechanismus der Schließeinrichtung eingreifen kann. Die Einkerbung ist bevorzugt in einem Bereich des Sicherungselements, in dem der Hohlraum nicht angeordnet ist. Bevorzugt ist der Abstand von der Einkerbung zum Hohlraum mindestens so groß, wie der Querschnitt des Sicherungselements. Auf diese Weise beeinträchtigt der Schließmechanismus nicht die Sicherheit, dass das Fluid aus dem Hohlraum durch hohe Beanspruchung des Sicherungselementes in unerwünschter Weise austreten kann. [0035] In einer bevorzugten Ausgestaltung weist das Befüll-Ende eine Einkerbung oder Verjüngung auf, in die ein Lager-Mechanismus der Schließeinrichtung zum Lagern des Sicherungselements in der Schließeinrichtung eingreifen kann. Dies ermöglicht eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit der mechanischen Lagerung. [0036] Das Schutzmittel weist bevorzugt eines der folgenden Mittel auf Rauchgas; Tränen- oder Reizgas; Tränen- oder Reizflüssigkeit; Ammoniak mit Schwefel; Eisensulfid mit Salzsäure; Buttersäure; Signalfarbe; und/oder künstliche DNA. [0037] Das Schutzmittel weist bevorzugt ein Treibmittel auf, um in den Hohlraum eingebracht werden zu können. Das Treibmittel ist bevorzugt ein nicht-brennbares Treibmittel, beispielsweise Kohlendioxid. Damit wird ein Treibmittel verwendet, bei dem keine Explosionsgefahr beim unerlaubten Auftrennen des Sicherungselements, beispielsweise durch Funkenflug bei Verwendung eines akkubetriebenem Trennschleifer, besteht. [0038] In einer ersten Ausgestaltung ist das Fluid ein Gemisch aus drei der folgenden Komponenten. Eine erste Komponente ist ein nicht gefährdender langanhaltenden Farbstoff (Signalfarbe, Tinte) zum Markieren eines Täters, dessen Werkzeug und des potenziellen Diebesguts über einen längeren Zeitraum. Eine zweite Komponente ist eine künstliche DNA, um den markierten Täter zweifelsfrei der begangenen Tat überführen zu können. Eine dritte Komponente ist eine nicht gefährdende übelriechende Flüssigkeit, beispielsweise eine natürliche Flüssigkeit oder eine Flüssigkeit aus dem Lebensmittelbereich, wodurch der Täter gezwungen wird, den Tatort als unangenehm riechenden Ort zu verlassen. [0039] In einer zweiten, kostengünstigen, Ausgestaltung ist das Fluid ein Gemisch aus der genannten ersten Komponente mit der dritten Komponente. [0040] Ziel bei der Wahl eines geeigneten Schutzmittels ist es stets, den Dieb (Täter) am Diebstahlversuch zu hindern, ihn dabei aber nicht zu verletzen. Aus diesen Gründen wird der o.g. Druckbereich gewählt und deshalb sind die hier beschriebenen Komponenten vorteilhaft. [0041] Bevorzugt ist das Sicherungselement ein starrer Bügel aus Metall. Damit ist ein massives Sicherungselement geschaffen, bei dem der Hohlraum garantiert abgeschlossen bleibt und erst bei Beschädigung oder Zerstörung des Sicherungselements das Fluid austritt. [0042] Bevorzugt ist das Sicherungselement ein flexibler Schlauch, der beispielsweise mit einem Geflecht ummantelt ist oder aus einem Geflecht besteht. Dieses Geflecht ist bevorzugt aus einem robusten Material, beispielsweise Metall, Kunststoff, Kevlar oder Karbon. [0043] Durch die Verwendung eines im Hohlraum des Sicherheitselements eingebrachten Schutzmittel ermöglicht es, auf kostengünstigere Materialien als Sicherheitselement zurückzugreifen. Bei den verwendeten Materialien können neben Metall und Kunststoff auch Glas, Holz oder auch der Zeit endsprechende geeignete Materialien, zum Einsatz kommen. Auf speziell gehärtete Materialen, wie Stahl etc., kann beispielsweise komplett verzichtet werden, denn der Dieb wird nicht durch widerstandsfähige Materialien, sondern durch das austretende Schutzmittel vom Diebstahl abgehalten. [0044] In einer bevorzugten Ausgestaltung ist am Befüll-Ende ein Endstück lösbar verbunden mit dem Sicherungselement zum Verschließen des Hohlraums angeordnet. Als Endstück kann ein massives, ein-stückiges Element dienen, beispielsweise ein Pfropf, ein Stöpsel oder entsprechend ähnlicher Verschluss. Das Endstück verschließt dabei das hohle Sicherungselement und verhindert so das Entweichen des Fluids. [0045] Das Endstück des Befüll-Endes ist bevorzugt lösbar unter Verwendung des Gewindes des Befüll-Endes mit dem Sicherungselement verbunden. Dabei ist das Gewinde des Befüll-Endes in einer Doppelfunktion einerseits für das Fixieren des Gewindes und andererseits für das Verschließen des Sicherungselements durch das Endstück vorgesehen. Das Gewinde weist dazu eine Länge auf, die in etwa mindestens der Summe der Länge eines Außengewindes des Befüll-Ventils und der Länge eines Außengewindes des Endstücks für das Befüll-Ende entspricht. Bevorzugt ist zwischen dem äußersten Ende des Endstücks des Befüll-Endes und dem Außengewinde die oben genannte Verjüngung oder Einkerbung zur Arretierung des Sicherungselements in einem Schließmechanismus angeordnet. [0046] In einer bevorzugten Ausgestaltung weist das Endstück des Befüll-Endes eine Kavität auf, die ein Teil des Hohlraums des Sicherheitselements ist, wenn das Endstück mit dem Sicherheitselement verbunden ist. Auf diese Weise setzt sich der Hohlraum bis an sein äußerstes Ende fort und ein Auftrennen der Außenhülle des Sicherungselements im Bereich des Befüll-Endes führt ebenfalls zum sofortigen Austreten des Fluids. [0047] Bevorzugt ist dazu ein Element am Endstücks vorgesehen, das das Einfüllventil zum Einbringen des Fluids in die Kavität des Endstücks öffnet. Das Element ist beispielsweise ein mechanischer Stift oder Bolzen, der das Ventil beim Anordnen des Endstücks am Befüll-Ende öffnet. Durch das Element wird der Befüll-Kanal wieder geöffnet und verbleibt offen, bis das Endstück wieder vom Sicherungselement entfernt ist. Der geöffnete Befüll-Kanal ermöglicht das Zurückströmen eines geringen Teils des Fluids in die Kavität des Endstücks. [0048] Bevorzugt verläuft die Kavität bis zu der oben genannte Verjüngung oder Einkerbung zum oben beschriebenen zumindest zeitweisen Lagern des Sicherungselements in der Schließeinrichtung eingerichtet. [0049] Damit der Hohlraum im Sicherungselement einen möglichst großen Durchmesser haben kann, aber die zum zumindest zeitweisen Lagern des Sicherungselements in der Schließeinrichtung benötigten Verjüngung bzw. Einkerbung am Sicherheitselement diesen Hohlraum nicht unnötig begrenzen bzw. in dem Bereich der Verjüngung bzw. Einkerbung das Sicherheitselement aufgrund des Hohlraums nicht zu dünnwandig wird, ist insbesondere bei sehr kleinen Schlossbügeln, beispielsweise Vorhängeschlössern, die Verwendung des Endstücks vorteilhaft, um auch für diese kleinen Schlossbügel einen großen Hohlraum zu schaffen. [0050] In einer bevorzugten Ausgestaltung ist am Befüll-Ende ein Ventil-Adapter angeordnet. Dieser Ventil-Adapter weist ein Außengewinde auf, mit dem es an dem Gewinde des Befüll-Endes lösbar fixiert werden kann. Der Ventil-Adapter weist bevorzugt zudem ein Innengewinde zum Fixieren des Einfüllventils im Ventil-Adapter. Der Ventil-Adapter wird bevorzugt verwendet, um ein Standard-Ventil trotz verschiedener Baugrößen von Sicherungselementen, insbesondere unterschiedliche Durchmesser, verwenden zu können. Dies erhöht die Flexibilität bei der Herstellung von Sicherungselementen unterschiedlicher Bauformen und Größen. [0051] Wird der Ventil-Adapter in Kombination mit einem Endstück am Befüll-Ende verwendet, dann kann der Ventil-Adapter zudem eine Verjüngung aufweisen, wodurch der Ventil-Adapter zumindest Teilweise in eine Kavität des Endstücks eingreifen kann. dazu kann an der Außenseite der Verjüngung ein Gewinde vorgesehen sein, dass in ein Innengewinde des Endstücks eingreifen kann. Dies ermöglicht einen kompakten Aufbau und einen stabilen Verschluss des Sicherungselements. [0052] Am Schließ-Ende ist ein Endstück verbunden mit dem Sicherungselement zum Verschließen des Hohlraums angeordnet. Als Endstück kann ein massives, ein-stückiges Element dienen, beispielsweise ein Pfropf, ein Stöpsel oder entsprechend ähnlicher Verschluss. Das Endstück verschließt dabei das hohle Sicherungselement am Schließ-Ende und verhindert so das Entweichen des Fluids. [0053] Das Endstück des Schließ-Endes ist in einer Ausgestaltung nicht-lösbar mit dem Sicherungselement verbunden, beispielsweise mittels eines Fügeverfahrens (Schweißen) dauerhaft verbunden. Zusätzlich oder alternativ kann auch ein Klebeverfahren zum dauerhaften Verbinden von Sicherungselement und Endstück des Schließ-Endes verwendet werden. [0054] Bevorzugt ist zwischen dem äußersten Ende des Endstücks des Schließ-Endes und dem Außengewinde die oben genannte Verjüngung oder Einkerbung zum oben beschriebenen zeitweisen Arretieren in eine Schließeinrichtung in Abhängigkeit eines Schließmechanismus der Schließeinrichtung angeordnet. [0055] In einer alternativen Ausgestaltung ist das Endstück des Schließ-Endes lösbar unter Verwendung eines Gewindes des Schließ-Endes mit dem Sicherungselement verbunden. [0056] In einer bevorzugten Ausgestaltung weist das Endstück des Schließ-Endes eine Kavität auf, die ein Teil des Hohlraums des Sicherheitselements ist, wenn das Endstück des Schließ-Endes mit dem Sicherheitselement verbunden ist. Auf diese Weise setzt sich der Hohlraum bis an sein äußerstes Ende fort und ein gewaltsames Auftrennen der Außenhülle des Sicherungselements im Bereich des Schließ-Endes führt ebenfalls zum sofortigen Austreten des Fluids. [0057] Bevorzugt verläuft die Kavität des Endstücks des Schließ-Endes bis zu der oben genannte Verjüngung oder Einkerbung zur Arretierung des Sicherungselements in einem Schließmechanismus. [0058] Damit der Hohlraum im Sicherungselement einen möglichst großen Durchmesser haben kann, aber die zum Arretieren des Sicherungselements in einem Schließmechanismus benötigte Verjüngung bzw. Einkerbung diesen Hohlraum nicht unnötig begrenzen bzw. in dem Bereich der Verjüngung bzw. Einkerbung das Sicherheitselement aufgrund des Hohlraums nicht zu dünnwandig wird, ist insbesondere bei sehr kleinen Schlossbügeln, beispielsweise Vorhängeschlössern, die Verwendung des Endstücks bzw. der Endstücke vorteilhaft, um auch für diese kleinen Schlossbügel einen großen Hohlraum zu schaffen. [0059] Die gestellte Aufgabe wird auch durch ein Verfahren zum Herstellen eines Sicherungselements gemäß der vorhergehenden Art mit folgenden Verfahrensschritten gelöst: Bereitstellen eines hohlen Sicherungselemente-Rohlings; Einbringen eines Gewindes in zumindest ein offenes Ende des Sicherungselemente-Rohlings; Fixieren eines Einfüllventils an einem offenen Ende des Sicherungselemente-Rohlings mittels des Gewindes; Formen des Sicherungselemente-Rohlings zum Erhalten einer Endform, die der Endform des Sicherungselements entspricht; und Befüllen des Hohlraums des Sicherungselemente-Rohlings mit einem unter Druck stehenden Fluid als Schutzmittel am Einfüllventil, wobei das Einfüllventil nach Beenden des Befüllens automatisch den Hohlraum abschließt. [0060] Das Bereitstellen eines hohlen Sicherungselemente-Rohlings erfolgt in einer bevorzugten Ausgestaltung durch ein Bohren eines Loches entlang einer Längsausrichtung eines länglichen massiven Sicherungselemente-Rohling zum Erhalten eines Hohlraums, ohne den Sicherungselemente-Rohling zu durchbohren. Der Bohren-Schritt bewirkt insbesondere, dass ein Abstand zwischen Schließ-Ende und Hohlraum eingestellt wird, der ausreichend groß ist, bevorzugt größer als der Durchmesser des resultierenden Sicherungselements. [0061] Das Bereitstellen eines hohlen Sicherungselemente-Rohlings erfolgt in einer alternativen Ausgestaltung durch das Herstellen eines länglichen Hohlkörpers, insbesondere eines Rohres, der an beiden gegenüberliegenden Enden offen ist. [0062] Es ist mitunter vorgesehen, bestehende Schlösser von massiven Schlossbügeln auf die hier beschriebenen hohlen Sicherungselemente umzurüsten. Das Bereitstellen eines hohlen Sicherungselemente-Rohlings erfolgt in diesen Fällen durch das Herstellen eines länglichen Hohlkörpers, insbesondere eines Rohres, der an beiden gegenüberliegenden Enden offen ist. [0063] Beide Enden der massiven Schlossbügel werden abgetrennt und werden entsprechend der oben beschriebenen Endstücken für ein Schließ-Ende und ein Befüll-Ende ausgeformt bzw. ausgestaltet. Alternativ werden die Endstücke separat hergestellt. [0064] Dabei werden insbesondere die beschriebenen Gewinde und Kavitäten eingebracht. Anschließend wird das Endstück des Befüll-Endes an das Sicherheitselement angeordnet. Anschließend wird das Endstück des Schließ-Endes an das Sicherheitselement angeordnet. [0065] Das Anordnen des Endstücks bzw. der Endstück können durch Verschrauben, Verschweißen oder Verkleben mit dem Sicherheitselement mechanisch lösbar oder mechanisch nicht-lösbar verbunden werden.Die Verfahrensschritte können auch untereinander vertauscht sein, so kann der Formen-Schritt auch vor dem Fixieren-Schritt und/oder dem Einbringen-Schritt erfolgen. Der Formen-Schritt kann auch nach dem Befüllen-Schritt erfolgen. [0066] Die gestellte Aufgabe wird auch durch ein Verfahren zum Herstellen eines Schlosses nach einem der vorhergehenden Art unter Verwendung eines Sicherungselements gemäß einem der vorhergehenden Art mit folgenden Verfahrensschritten gelöst: Einbringen des Befüll-Endes in eine Schließeinrichtung; und Lagern des Befüll-Endes durch Aktivieren eines Lager-Mechanismus der Schließeinrichtung. [0067] Das Einbringen in die Schließeinrichtung beinhaltet bevorzugt auch das Vorhandensein einer entsprechenden Öffnung in der Schließeinrichtung. Durch das Einbringen des Befüll-Endes in die Schließeinrichtung ist das Befüll-Ende nicht mehr von außerhalb der Schließeinrichtung zugänglich, ohne das Schloss zu zerstören. Das Befüll-Ende ist also durch die Schließeinrichtung geschützt. [0068] Die gestellte Aufgabe wird zudem auch durch ein Verfahren zum Behindern eines Diebstahlversuchs mit einem Schloss der vorhergehenden Art gelöst, wobei beim unerlaubten Öffnen des Hohlraums ein unter Druck stehendes Fluid als Schutzmittel aus dem Inneren des Sicherungselements austritt. [0069] Die Aussagen über das Sicherungselement bzw. das Schloss treffen in gleicher Weise auch für die entsprechenden Herstellungsverfahren zu. [0070] Das Fluid ist als Schutzmittel eingebracht und dient dazu beim Austreten eine zusätzliche Schutzwirkung zu entfalten, die den Diebstahlversuch verhindern oder sehr stark erschwert (behindert), um den zu sichernden Gegenstand noch besser zu schützen. Das Schutzmittel umfasst geeignete Gase oder Flüssigkeiten, die beispielsweise übelriechende Substanzen, Signalfarben, Reizsubstanzen und/oder künstliche DNA enthalten. Eine Zwei-Komponenten bzw. eine Drei-Komponenten-Mischung, wie oben beschrieben wurde, ist zu bevorzugen. [0071] Ein derartiges Schloss oder Sicherungselement hat eine Reihe von Vorteilen. Einerseits ist es ausreichend robust, um das Fluid bei bestimmungsgemäßen Gebrauch im Hohlraum zu halten. Dies erhöht die Sicherheit, dass der Nutzer das Schloss verwenden kann, ohne Gefahr zu laufen, dass er mit dem ggf. aggressiven Schutzmittel in Berührung kommt. Zudem sind der Aufbau und die Herstellung wesentlich einfacher. Aufwendige Einsätze zum Abschließen des Hohlraums können weggelassen werden. Der Druck des Fluids führt zu einem schnellen, beispielsweise explosionsartigen, Ausströmen des Fluids, wodurch der Dieb erschreckt wird ohne dass er verletzt wird. Das Fluid ist ein Schutzmittel, was beim Austreten aus dem Hohlraum eine Schutzwirkung entfaltet und beispielsweise den Dieb markiert (Signalfarbe, künstliche DNA) und/oder zumindest behindert (Reizgas, übelriechende Flüssigkeit, Rauch). [0072] Die Verwendung unterschiedlicher Fluide als Schutzmittel im Sicherungselement erhöht die Sicherheit, da ein erstes Fluid möglicherweise den Dieb markiert (Signalfarbe, künstliche DNA) und ein weiteres Fluid den Dieb behindert (Reizgas, Rauch). [0073] Das Sicherungselement kann im gefüllten Zustand an die Schließeinrichtung angebracht (montiert) werden. Innerhalb definierter Wartezyklen kann mittels des Ventils der Hohlraum (nach-) gefüllt werden. [0074] Im Hohlraum kann auch ein Drucksensor angeordnet sein, wobei der Drucksensor einen Druckabfall im Hohlraum erfasst und an eine Alarmeinrichtung meldet. Der Drucksensor ist bevorzugt energieautark und sendet das Erfassungssignal. Das Erfassungssignal wird bevorzugt über eine digitale Schnittstelle direkt als Meldung auf ein Mobilfunkgerät, einen Wachschutz oder zur Polizei unter Nennung des Einbruchsort abgesetzt. [0075] Das Austreten des Fluids wird mittels eines Drucksensors detektiert und über eine digitale Schnittstelle des Drucksensors berichtet wird. Dabei wird beispielsweise die durch das Austreten des Fluids freigesetzte Energie einen Energiespeicher des Drucksensors laden, der dann den Drucksensor mit Energie versorgt, um den Bericht mittels der digitalen Schnittstelle abzusetzen. Alternativ verfügt der Drucksensor über eine Batterie, um den Bericht mittels der digitalen Schnittstelle abzusetzen. Der Drucksensor kann über eine eigene Teilnehmerkennung mit einem Mobilfunknetz kommunizieren. [0076] Bereits der Zerstörungsversuch auch bei nur geringer Öffnung des Hohlraums führt zum explosionsartigen Austritt des Fluids. Unweigerlich wird der Diebstahl erschwert, verzögert oder verhindert, gemeldet und die beteiligte(n) Person(en) und das verwendete Gerät wird markiert (künstliche DNA, Signalfarbe). [0077] Zudem kann das erfindungsgemäße Sicherungselement mit nur wenigen Handgriffen in eine konventionelle (standardisierte) Schließeinrichtung positioniert werden. [0078] Das Sicherungselement sorgt für einen Überraschungseffekt, der einen Rückzug des Diebs auslösen wird. Selbst wenn ein Dieb bereits einen Diebstahlsversuch an einem solchen Sicherungselement durchgeführt hat, bleibt ihm ungewiss, mit welchem Schutzmittel das aktuell angegriffene Sicherungselement befüllt ist. Ein evtl. Mitführen von Schutzkleidung oder Gasmaske sind eher auffällig und als zusätzliche Last für jeden Dieb hinderlich. Das Sicherungselement hat eine abschreckende Wirkung auf den potentiellen Dieb. [0079] Infolge eines Druckabfallsignals kann eine Verbindung zu anderen Sicherungs- und Benachrichtigungsanlagen aufgebaut werden. Dabei kann die Benachrichtigung auf digitalem Wege sowohl an den Eigentümer, den Betreiber oder den Nutzer sowie an den Wachschutz oder die Polizei erfolgen. KURZE ZUSAMMENFASSUNG DER FIGUREN [0080] Nachfolgend wird anhand von Figuren die Erfindung bzw. weitere Ausführungsformen und Vorteile der Erfindung näher erläutert, wobei die Figuren lediglich Ausführungsbeispiele der Erfindung beschreiben. Gleiche Bestandteile in den Figuren werden mit gleichen Bezugszeichen versehen. Die Figuren sind nicht als maßstabsgetreu anzusehen, es können einzelne Elemente der Figuren übertrieben groß bzw. übertrieben vereinfacht dargestellt sein. [0081] Es zeigen:Fig. 1a-b verschiedene Ausführungsbeispiele von erfindungsgemäßen Sicherungselementen; Fig. 2a-b Verschiedene Diebstahlsszenarien unter Zerstörung des erfindungsgemäßen Sicherungselements; Fig. 3 Prinzipdarstellung eines Schlosses mit dem erfindungsgemäßen Sicherungselements gelagert in einer Schließeinrichtung; Fig. 4a Bohren-Schritt in einer ersten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Herstellen eines erfindungsgemäßen Sicherungselements; Fig. 4b Fixieren-Schritt in einer ersten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Herstellen eines erfindungsgemäßen Sicherungselements; Fig. 4c Formen-Schritt in einer ersten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Herstellen eines erfindungsgemäßen Sicherungselements; Fig. 4d einen in Fig. 4b markierten Bereich A in vergrößerter Darstellung; Fig. 4e Befüllen-Schritt in einer ersten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Herstellen eines erfindungsgemäßen Sicherungselements; Fig. 5a Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Sicherungselements mit einem integralen Schließ-Ende und einem Befüll-Ende mit Endstück im nicht verbundenen Zustand Fig. 5b Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Sicherungselements mit einem Schließ-Ende mit Endstück und einem Befüll-Ende mit Endstück im nicht verbundenen Zustand; Fig. 6 Ein zu Fig. 5b alternatives Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Sicherungselements mit einem Schließ-Ende mit Endstück und einem Befüll-Ende mit Endstück im nicht verbundenen Zustand; Fig. 7a Das Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Sicherungselements mit einem Schließ-Ende mit Endstück und einem Befüll-Ende mit Endstück gemäß der Fig. 5b im verbundenen Zustand; Fig. 7b Das Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Sicherungselements mit einem Schließ-Ende mit Endstück und einem Befüll-Ende mit Endstück gemäß der Fig. 6 im verbundenen Zustand; und Fig. 8 perspektivische Schnittdarstellung eines Einsatzes und eines Rohrendes eines U-förmigen Schlossbügels gemäß dem Stand der Technik. FIGURENBESCHREIBUNG [0082] In Fig. 1a-b sind zwei verschiedene Ausführungsbeispiele von erfindungsgemäßen Sicherungselementen 2 dargestellt. In Fig. 1a ist ein Sicherungselement 2 für ein Schloss 1 gezeigt, hier ein Bügelschloss 1 als ein Beispiel für ein Fahrradschloss. In Fig. 1b ist ein Sicherungselement 2 für ein anderes Schloss 1 gezeigt, hier ein Vorhängeschloss. Die Schließeinrichtungen 3 sind hier nur angedeutet und kein Bestandteil der Sicherungselemente 2 der Fig. 1a-b. Auf eine weiterführende Beschreibung zur Schließeinrichtung 3 wird auf die Fig. 3 verwiesen. Die nachfolgende Beschreibung gilt für beide Sicherungselemente 2 der Fig. 1a und 1b gleichermaßen. [0083] Das Sicherungselement 2 ist ein starrer Bügel, der einen Hohlraum 23 aufweist. In den Hohlraum 23 ist ein Fluid 4 als Schutzmittel eingebracht. Das Sicherungselement 2 hat zwei Enden, ein Schließ-Ende 21 an einem ersten Ende des Sicherungselements 2 und ein Befüll-Ende 22 an einem vom ersten Ende entfernten zweiten Ende des Sicherungselements 2. [0084] Das Schließ-Ende 21 ist integraler Bestandteil des Sicherungselements 2. Beispielsweise ist das Sicherungselement 2 aus einem massiven Sicherungselemente-Rohling entstanden, in das der Hohlraum 23 eingebracht wurde (siehe Fig. 4a). Ein Abstand 212 zwischen dem Schließ-Ende 21 und dem Hohlraum 23 ist mindestens so groß, wie der Durchmesser des Sicherungselements 2. Das Schließ-Ende 21 hat eine Einkerbung. Diese Einkerbung dient dazu, das Schließ-Ende 21 zeitweise in einer Schließeinrichtung 3 des Schlosses 1 zu arretieren. Die Einkerbung ist zwischen dem Schließ-Ende 21 und dem Hohlraum 23 angeordnet. Ein Abstand zwischen der Einkerbung und dem Schließ-Ende 21 ist mindestens so groß, wie der Durchmesser des Sicherungselements 2. Ein Abstand zwischen der Einkerbung und dem Hohlraum 23 ist mindestens so groß, wie der Durchmesser des Sicherungselements 2. Das Schließ-Ende 22 kann bei aktiviertem Schließ-Mechanismus der Schließeinrichtung 3 weder in axialer Bewegungsrichtung 10 noch in Drehbewegung 11 bewegt werden. Das Sicherungselement 3 ist in der Schließeinrichtung 3 verankert und kein Ende 21, 22 des Sicherungselements 2 kann aus der Schließeinrichtung 3 entfernt werden. [0085] Das Befüll-Ende 22 am vom Schließ-Ende 21 entfernten zweiten Ende des Sicherungselements 2 ist ebenfalls integraler Bestandteil des Sicherungselements 2. Der Hohlraum 23 ist zum Befüll-Ende 22 durch ein Einfüllventil am Befüll-Ende 22 zum Einbringen des Fluids 4 in den Hohlraum 23 abgeschlossen. Das Befüll-Ende 22 weist ein Gewinde, insbesondere einen Gewindeeinsatz, zum Fixieren des Einfüllventils am Befüll-Ende 22 auf. Das Befüll-Ende 22 ist zumindest zeitweise in der Schließeinrichtung 3 des Sicherungselements 2 gelagert. Das Befüll-Ende 22 kann daher bei aktiviertem Lager-Mechanismus der Schließeinrichtung 3 in seiner axialen Bewegungsrichtung 10 gehemmt oder blockiert werden, sodass das Sicherungselement 3 nicht aus der Schließeinrichtung 3 entfernt werden kann. Eine Drehbewegung 11 ist bei geöffnetem Schließmechanismus dennoch möglich. Das Befüll-Ende 22 ist beispielsweise ein integraler Bestandteil des Sicherungselements 3. Beispielsweise ist das Sicherungselement 2 aus einem massiven Sicherungselemente-Rohling entstanden, in das das Ventil zum Abschließen des Hohlraums 23 fixiert wurde (siehe Fig. 4b). [0086] Die Fig. 2a-b zeigten verschiedene Diebstahlsszenarien, bei denen das erfindungsgemäße Sicherungselement 2 der Fig. 1a-b zerstört wird, wenn es in einem Schloss 1 integriert ist. Das Schloss 1 ist in Fig. 2a ein Vorhängeschloss und hat eine Schließeinrichtung, deren Schließmechanismus in den Fig. 2a-b im Zustand "geschlossen" ist. In Fig. 2a ist ein Werkzeug 5, hier Bolzenschneider, gezeigt. Bei einem Versuch des gewaltsamen Öffnens des Hohlraums 23 des Sicherungselements 2 des Schlosses 1 durch das Werkzeug 5, wird das unter Duck stehende Fluid 4 als Schutzmittel explosionsartig austreten. Damit wird der Diebstahlversuch behindert oder sogar verhindert. [0087] Das Schloss 1 gemäß Fig. 2b ist ein Bügelschloss und hat eine Schließeinrichtung 3, deren Schließmechanismus im Zustand "geschlossen" und deren Lager-Mechanismus im Zustand "gelagert" ist. In Fig. 2b wird der Hohlraum 23 gewaltsamen geöffnet wodurch das unter Duck stehende Fluid 4 als Schutzmittel explosionsartig austritt. Damit wird der Diebstahlversuch behindert oder sogar verhindert. [0088] Fig. 3 zeigt eine Prinzipdarstellung eines Schlosses 1 mit dem erfindungsgemäßen Sicherungselement 2 gemäß der Fig. 1a-b und 2a-b, das in einer Schließeinrichtung 3 gelagert aber nicht arretiert ist. Somit kann das Sicherungselement 2 in Bewegungsrichtung 11 bewegt werden, es kann sich aber in Bewegungsrichtung 10 nur teilweise bewegen. [0089] Das Schließ-Ende 21 ist in eine Öffnung (nicht dargestellt) der Schließeinrichtung 3 eingesteckt und befindet sich vollständig im Inneren der Schließeinrichtung 3. Das Schließ-Ende 21 weist die Einkerbung 211 auf. Wenn das Schließ-Ende 21 des Sicherungselements 2 in die Schließeinrichtung 3 eingebracht ist, kann es mittels eines Schließmechanismus 31 der Schließeinrichtung 3 arretiert werden. Der Schließmechanismus 31 weist dazu zwei Zustände auf. Dargestellt in Fig. 3 ist der Zustand "Offen", denn der in die Einkerbung 211 eingreifbare Bolzen des Schließmechanismus 31 greift nicht in die Einkerbung 211 ein. Somit wird das Sicherungselement 3 nicht daran gehindert, dass sein Schließ-Ende 21 aus einer Öffnung der Schließeinrichtung 3 entnommen wird. Im offenen Zustand des Schließmechanismus 31 kann so das Schloss 1 am Gegenstand platziert werden, da die Bewegungsrichtung 11 nicht blockiert ist und auch eine axiale Bewegung 10 nur teilweise blockiert ist. Der Schließmechanismus 31 hat einen zweiten Zustand "geschlossen" (nicht dargestellt in Fig. 3), in welchem die Bewegungsrichtung 11 blockiert ist und auch eine axiale Bewegung 10 nahezu vollständig unterbunden ist. Zum Wechseln des Zustands des Schließmechanismus 31 ist ein schlossspezifischer Schlüssel 9 vorgesehen. Dieser Schlüssel 9 bewirkt eine Bewegung 32 des Schließmechanismus 31, sodass beispielsweise der Bolzen des Schließmechanismus 31 in die Einkerbung 211 greift. Ein Entfernen des Schließ-Ende 21 aus der Schließeinrichtung 3 ist dann nicht mehr möglich. Das Schloss 1 sichert in diesem Zustand einen Gegenstand. [0090] Das Befüll-Ende 22 ist in eine weitere Öffnung (nicht dargestellt) des Schließeinrichtung 3 eingesteckt und befindet sich vollständig im Inneren der Schließeinrichtung 3. Das Befüll-Ende 22 weist eine Verjüngung 223 auf. Wenn das Befüll-Ende 22 des Sicherungselements 2 in die Schließeinrichtung 3 eingebracht ist, kann es mittels eines Lager-Mechanismus 33 der Schließeinrichtung 3 gelagert werden. Der Lager-Mechanismus 33 weist zwei Zustände auf. Dargestellt in Fig. 3 ist der Zustand "gelagert", denn in die Verjüngung 223 greift ein Bolzen des Lager-Mechanismus 33. Damit wird die Bewegung des Sicherungselements 3 in die axiale Richtung 10 teilweise gehemmt bzw. teilweise unterbunden, eine Drehbewegung 11 des Sicherungselements 2 ist weiterhin möglich. Es gilt zu beachten, dass Fig. 3 lediglich eine Prinzip-Skizze ist, denn nicht dargestellt sind etwaige Anschläge des Lager-Mechanismus 33, die tatsächlich die Bewegung des Sicherungselements 3 hemmen oder unterbinden. Dennoch ist das Sicherungselement 3 daran gehindert, dass das Befüll-Ende 22 aus der Öffnung der Schließeinrichtung 3 im "gelagert" Zustand des Lager-Mechanismus 33 entnommen wird. Der Lagermechanismus 33 hat einen zweiten Zustand "nicht gelagert" (nicht dargestellt in Fig. 3). Im "nicht-gelagert" Zustand ist das Sicherungselement 3 in keiner der Bewegungsrichtungen 10, 11 gehemmt oder blockiert. Zum Wechseln des Zustands des Lagermechanismus 33 ist ein schlosstypspezifisches Werkzeug 8 vorgesehen. Bevorzugt ist ein Wechsel des Lager-Mechanismus 33 nur im geöffneten Zustand des Schließ-Mechanismus 31 möglich, sodass auch der schlossspezifische Schlüssel 9 benötigt wird. Das Werkzeug 8, beispielsweise ein Bügelwerkzeug, bewirkt eine Bewegung 34 des Lagermechanismus 33, sodass beispielsweise der Bolzen des Lagermechanismus 33 nicht mehr in die Verjüngung 223 greift. Ein Entfernen des Befüll-Ende 22 aus der Schließeinrichtung 3 ist dann möglich. Auf diese Weise kann das Befüll-Ende 22 aus der Schließeinrichtung 3 entnommen werden. Auf diese Weise kann das Befüll-Ende 22 verwendet werden, um das Sicherungselement 3 nachzufüllen. [0091] Gemäß Fig. 3 weist das Befüll-Ende 22 ein Ventil 221 auf. Dieses Ventil 221 ist ein Rückschlagventil, was bei druckbefülltem Hohlraum 23 den Hohlraum 23 am Befüll-Ende 22 luftdicht abschließt. Dazu drückt eine Feder (nicht dargestellt) unter Wirkung des Drucks im Hohlraums 23 auf eine Kugel (nicht dargestellt), die wiederum einen Befüll-Kanal 224 am Befüll-Ende 22 verschließt. [0092] Das Ventil 221 ist ein eigenes Bauelement und hat ein Außengewinde. Mit diesem Außengewinde wird das Ventil 221 in ein Gewinde, beispielsweise mittels Gewindeeinsatz 222, im Befüll-Ende 22 fixiert. [0093] In Fig. 4a ist ein Bohren-Schritt im erfindungsgemäßen Verfahren zum Herstellen eines erfindungsgemäßen Sicherungselements 3 dargestellt. Dazu wird zunächst ein Rohling 6 bereitgestellt. Dieser Rohling 6 ist beispielsweise ein länglicher Rundzylinder aus massivem Material, beispielsweise einem Metall. Die Form und das Material können verschieden sein, beispielsweise kann das Profil des Rohlings auch dreieckig, viereckig, sternförmig oder etc. sein. Das Material kann auch eine Beschichtung verschiedener Materialien sein, beispielsweise aus Kunststoff, Karbon, Kevlar, oder einer Kombination daraus. Die Materialien können geflechtet sein. [0094] Der Rohling 6 ist in einem Vorschritt auf die entsprechende Länge des Sicherungselements 3 gekürzt worden und die Einkerbung am Schließ-Ende 21 ist bereits eingebracht. Das Kürzen und Einbringen der Einkerbung 211 kann auch zu einem späteren Zeitpunkt im Herstellungsverfahren, beispielsweise nach dem Bohren-Schritt, erfolgen. [0095] Mittels einer Bohrmaschine (Darstellung ist nicht einschränkend) und einem Bohrer wird ein Loch entlang einer Längsausrichtung des länglichen massiven Sicherungselemente-Rohling 6 zum Erhalten eines Hohlraums 23 gebohrt, ohne den Sicherungselemente-Rohling 6 zu durchbohren. Dabei wird der - bereits beschriebene - Abstand 212 eingehalten. [0096] In Fig. 4b ist ein dem Bohren-Schritt gemäß Fig. 4a nachfolgender Fixieren-Schritt im erfindungsgemäßen Verfahren zum Herstellen eines erfindungsgemäßen Sicherungselements 3 gezeigt. Zwischen dem Schritt gemäß Fig. 4a und Fig. 4b wird ein Gewinde in das offene Ende des Rohlings 6 - nämlich dem späteren Befüll-Ende 22 des Sicherungselements 3 - eingebracht. Das Einbringen des Gewindes erfolgt nachdem der Sicherungselemente-Rohling 6 auf die gewünschte Länge gekürzt wurde. Dazu wird entweder ein Gewinde in das offene Ende geschnitten oder ein Gewindeeinsatz in das offene Ende eingebracht. Gemäß Fig. 4b wird nun ein Ventil in das mit Gewinde ausgestattete offene Ende (Befüll-Ende 22) fixiert. Das Ventil wird bevorzugt mittels seines Außengewindes in das Gewinde des Befüll-Endes 22 eingeschraubt. Ggf. wird es zusätzlich verschweißt, verklebt oder verlötet. Bereich A der Fig. 4b ist in Fig. 4d vergrößert abgebildet. [0097] In Fig. 4c wird ein Formen-Schritt im erfindungsgemäßen Verfahren zum Herstellen eines erfindungsgemäßen Sicherungselements 3 dargestellt. Im Formenschritt der Fig. 4c wird der Sicherungselemente-Rohling 6 in die gewünschte Endform gebracht. Dazu wird es beispielsweise gebogen, um ein Schloss-Bügel zu werden. Im Ergebnis der Fig. 4c ist sodann das fertige Sicherungselement 6 im noch nicht befüllten Zustand erhalten. [0098] Der Schritt gemäß Fig. 4c kann auch vor den Schritten gemäß Fig. 4b erfolgen. Dann ist das Sicherungselement 6 im noch nicht befüllten Zustand nach dem Fixieren des Ventils im Befüll-Ende 22 erhalten. [0099] In Fig. 4d ist ein in Fig. 4b markierter Bereich A in vergrößerter Darstellung gezeigt. Hier ist das Gewinde 222 des Befüll-Endes 22 zu erkennen, in das das Ventil 221 eingeschraubt ist. Das Ventil 221 ist beispielsweise das oben bereits beschriebene Rückschlagventil. [0100] In Fig. 4e ist ein Befüllen-Schritt im erfindungsgemäßen Verfahren zum Herstellen eines erfindungsgemäßen Sicherungselements 6 gezeigt. Dazu wird ein Behälter 7 mit einem Fluid 4 an das Befüll-Ende 22 des Sicherungselements 2 platziert. Ein Befüll-Stutzen 71, beispielsweise eine Hohlnadel, wird an das Ventil 221 angehalten oder eingeführt. Eine Befüll-Aktivierung 72 lässt das Fluid 4 aus dem Behälter 7 strömen. Der Druck aus dem Behälter 7 bewirkt ein Öffnen des Ventil 221, um das Fluid 4 in den Hohlraum 23 des Sicherungselements 3 einzufüllen. [0101] Der Behälter 7, der Einfüll-Stutzen 71 und die Aktivierung 72 sind lediglich exemplarisch dargestellt und sollen insbesondere auch ein Nachfüllen eines bereits gefüllten Sicherungselements 6 veranschaulichen. Dies kann manuell durch einen Besitzer des Schlosses 1 erfolgen. Die Erstbefüllung gemäß Fig. 4e kann hingegen auch durch maschinelle Platzierung erfolgen. [0102] Das Befüllen gemäß Fig. 4e kann weiter abgesichert werden, indem beispielsweise der Befüll-Stutzen 72 auf das Ventil 221 des Befüll-Endes 22 aufgeschraubt wird. Ein Verkanten während des Befüllens kann so verhindert werden und die Gefahr des Austretens des Fluids 4 wird dadurch minimiert. [0103] In einigen Ausführungsformen umfasst das Fluid 4 eines oder mehrere der folgenden Elemente: ein Tränen- oder Reizgas; eine Tränen- oder Reizflüssigkeit, ein übelriechendes Fluid, eine Signalfarbe und/oder künstliche DNA. [0104] In einigen Ausführungsformen umfasst das Tränen- oder Reizfluid ein oder mehrere Capsaicinoide, wie Capsaicin, Dihydrocapsaicin, Nonivamid, 2-Chlorbenzalmalonitril, Dibenzoxazepin, Phenacylchlorid und/oder Synpropanethial-S-oxid. [0105] In einigen Ausführungsformen umfasst das übelriechende Fluid 4 Buttersäure, Thiole (1,3-Propanedithiol, Isobethanethhiol, Methanethhiol, Propanethhiol, Butanethhiol), Propionsäure, Putreszin, Cadaverin, Skatole, Schwefelwasserstoff und/oder Ammoniumsulfid. [0106] In Fig. 5a ist ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Sicherungselements 2 mit einem integralen Schließ-Ende 21 und einem Befüll-Ende 22 mit Endstück 226 im nicht verbundenen Zustand dargestellt. Hier handelt es sich beispielsweise um ein Sicherungselement 2 für ein Bügelschloss in einer beliebigen Baugröße, bei dem das Befüll-Ende gelagert und das Schließ-Ende 21 arretiert wird. Das integral Schließ-Ende 21 entspricht beispielsweise den Ausführungen der Fig. 1 bis 4 und ermöglicht einen stabilen Verschluss des Hohlraums ohne weitere materialbedingten bzw. baulich bedingten Schwachstellen. [0107] Das Befüll-Ende 22 weist das Gewinde 222 auf, wie es in den Figuren 1 bis 4 bereits beschrieben ist. Im Unterschied zu den vorangegangenen Figuren, ist das Befüll-Ende 22 mit einem Endstück 226 verschließbar. Das Endstück 226 weist ein Außengewinde 2261 auf, um mit lösbar mit dem Sicherungselement 2 durch das Gewinde 222 des Sicherungselements verbunden zu werden. Zwischen dem Außengewinde 2261 und dem von einem Verbindungsende mit dem Sicherungselement entfernten äußersten Ende des Endstücks 226 ist eine bereits beschriebene Verjüngung 223 angeordnet, um ein Lagern des Sicherungselements 2 in einer in Fig. 3 beispielhaft dargestellten Schließeinrichtung 3 zu ermöglichen. Durch die Schraubverbindung ist der Hohlraum 23 im verbundenen Zustand fluiddicht abgeschlossen, siehe auch Fig. 7a. In das Befüll-Ende 22 wird das Einfüll-Ventil 221 fixiert. [0108] Durch das Verwenden eines Endstücks 226 kann der Hohlraum 23 des Sicherungselements 2 einen maximalen Durchmesser haben, da die Verjüngung 223 den Hohlraum 23 nicht in seinen Abmessungen beschränkt. Das Vergrößern des Hohlraums 23 ermöglicht die Verwendung dünnwandigerer Hohlkörper für das Sicherungselements 2 und damit einen geringeren Materialaufwand. Zudem wird keine Schwachstelle im Bereich der Verjüngung 223 aufgrund zu dünnwandiger Sicherungselemente 2 geschaffen, wodurch bei häufiger Benutzung möglicherweise ein ungewollter Fluidaustritt erfolgen könnte. [0109] Optional wird im weiteren Unterschied zu den vorhergehenden Figurenbeschreibungen ein Ventil-Adapter 225 vorgesehen, um das Einfüll-Ventil 221 in das Befüll-Ende 22 zu fixieren. Dazu weist der Ventil-Adapter 225 ein Außengewinde 2251 auf, um mit dem Gewinde 222 des Befüll-Endes 22 lösbar verbunden zu werden. Der Ventil-Adapter 225 weist zudem ein Innengewinde auf, um das Einfüll-Ventil 221 fixieren zu können. In einer kompakten Ausgestaltung weist der Ventil-Adapter zudem eine Verjüngung 2252 auf, die in eine Ausnehmung (nicht dargestellt) des Endstücks 226 eingebracht werden kann. Durch den Ventil-Adapter 225 ist es möglich, Einfüll-Ventile 221 von geringer Baugröße auch für Sicherungselemente 2 mit größeren Durchmessern zu verwenden. [0110] In Fig. 5b ist ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Sicherungselements 2 mit einem Schließ-Ende 21 mit Endstück 214 bzw. 214a und einem Befüll-Ende 22 mit Endstück 226 im nicht verbundenen Zustand dargestellt. Auch hier handelt es sich um ein ein Sicherungselement 2 für ein Bügelschloss in einer beliebigen Baugröße, bei dem das Befüll-Ende gelagert und das Schließ-Ende 21 arretiert wird. Fig. 5b wird zusammen mit Fig. 7a beschrieben, in der diese Ausgestaltung im befüllten und verbundenen Zustand gezeigt ist. [0111] Das Befüll-Ende 22 weist im Unterschied zum Befüll-Ende 22 der Fig. 5a eine Kavität 2262 und ein Element 2263 auf. Die Wirkung der Kavität 2262 und des Elements 2263 ist in Fig. 7a gut zu erkennen. Nach dem Fixieren des Einfüll-Ventils 221, ggf. unter Verwendung des Ventil-Adapters 225 wird das Fluid 4 in den Hohlraum 23 mit dem Fluid eingebracht (beispielsweise gemäß Fig. 4e). Anschließend wird das Endstück 226 mit dem Sicherungselement 2 verbunden. Durch das Element 2263, beispielsweise einem Bolzen oder Stift oder eines Plättchens, wird während des Verbindens (bzw. im Ergebnis des Verbindens) das fixierte Einfüll-Ventil 221 geöffnet. Dadurch strömt ein Teil des Fluids 4 in die Kavität 2262. Im Ergebnis befindet sich das Fluid an Befüll-Grenzen 24 (gemäß Fig. 7a), die sehr nah an die Verjüngungen 211 und 223 angrenzen, im Bereich der Endstücke 226 bzw. 214, 214a. [0112] Insbesondere befindet sich die Befüll-Grenze 24 am Befüll-Ende 22 nicht mehr an der Position des Ventils 221, sondern ragt in die Kavität 2262 des Endstücks 226 hinein. Ein unerlaubtes Auftrennen des Sicherungselements 2 nahe den Enden 21, 22 (beachtet man den gelagerten und arretierten Zustand in einer Schließeinrichtung 3 beispielsweise gemäß Fig. 3) führt ebenfalls zum sofortigen Austreten des Fluids und somit der Be- bzw. Verhinderung des Diebstahls. [0113] Soll das Sicherungselement 2 nachgefüllt werden, beispielsweise im Rahmen eines Wartungszyklus, so wird das Endstück 226 vom Befüll-Ende 22 mechanisch gelöst (abgeschraubt). Das Element 2263 des Endstücks 226 wirkt nicht mehr auf das Einfüll-Ventil 221 und - sollte noch entsprechender Druck im Hohlraum 23 vorhanden sein - der Befüll-Kanal 224 wird durch das Ventil 221 wieder fluiddicht verschlossen. Somit ist sichergestellt, dass kein Schutzmittel ungewollt austritt. [0114] Das Schließ-Ende 21 in Fig 5b ist in einem weiteren Unterschied zum Schließ-Ende 21 der Fig. 5a kein integraler Bestandteil des Sicherungselements 2, sondern weist ein Endstück 214 bzw. 214b auf. Das Endstück 214 weist ein Außengewinde 2141 auf. Das Schließ-Ende 21 weist ein Innengewinde 213 auf, um das Endstück 214 mit dem Sicherungselement 2 lösbar verbinden zu können. Zusätzlich kann das Endstück 214 mit dem Sicherungselement 2 verschweißt (gefügt) oder verklebt werden, wodurch eine nicht-lösbare Verbindung geschaffen wird. [0115] In einer alternativen Ausführungsform wird das Endstück 214a mit dem Schließ-Ende 21 des Sicherungselements 2 nicht lösbar verbunden, beispielsweise durch ein Fügeverfahren oder ein Klebeverfahren. [0116] In beiden Ausgestaltungen des Endstücks 214 bzw. 214a könnte darin eine Kavität 2142 vorgesehen sein, die es ermöglicht, dass sich der Hohlraum 23 im verbundenen Zustand (siehe Fig. 7a) in das Endstück 214 bzw. 214a hineinragt.Herstellungstechnisch wird ein Hohlkörper mit zwei offenen Enden 21, 22 eingesetzt und beide Enden erhalten die entsprechenden Endstücke 214, 226. [0117] Es gilt zu beachten, dass das Befüll-Ende 22 der Fig. 5b auch mit einem Sicherungselement der Fig. 5a kombiniert werden kann. [0118] In Fig. 6 ist ein zu Fig. 5b alternatives Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Sicherungselements 2 mit einem Schließ-Ende 21 mit Endstück 214 und einem Befüll-Ende 22 mit Endstück 226 im nicht verbundenen Zustand gezeigt. Fig. 6 wird zusammen mit Fig. 7b beschrieben, in der diese Ausgestaltung im befüllten und verbundenen Zustand gezeigt ist. [0119] Im Unterschied zur Fig. 5b ist anstelle eines Lager-Mechanismus für das Befüll-Ende 22 ein Arretier-Mechanismus vorgesehen, sodass beide Endstücke 214 und 226 eine identische Außenkontur mit entsprechenden Verjüngungen 221 aufweisen, um in einer balkenartigen Schließeinrichtung (alternativ zur Fig. 3) eingebracht zu werden. Dieses Sicherungselement der Fig. 6 (bzw. Fig. 7b) wird vorrangig für Bügelschlösser verwendet. Ein Bügelschloss hat eine Schließeinrichtung mit zwei Öffnungen, in die die beiden Enden 21 und 22 zum zeitweisen Arretieren eingebracht werden. Beide Endstücke 214, 226 weisen Kavitäten 2141, 2262 auf und werden, - wie in Fig. 5b beschrieben - verwendet und ermöglichen so ebenfalls eine wie in Fig. 7b gezeigte Befüll-Grenze im Bereich der Endstücke. [0120] Es werden hier also verschiedene Endstücken für die jeweiligen Enden 21, 22 vorgesehen, um mit hoher Flexibilität eine Vielzahl verschiedener Ventile 221 und Schlosstypen verwenden zu können, wobei ein spezielles Augenmerk auf die Vergrößerung des Abstands zwischen den Befüll-Grenzen 24 erzielt wird. Die Verbindung der Endstücke 214, 226 ist lösbar oder nicht-lösbar, wobei für das Befüll-Ende 22 eine lösbare Verbindung zu bevorzugen ist, um das Sicherungselement 2 nachfüllen zu können. [0121] Die Fig. 8 zeigt eine perspektivische Schnittdarstellung eines Einsatzes und eines Rohr-Endes eines U-förmigen Schlossbügels gemäß dem Stand der Technik und wurde bereits in der Beschreibungseinleitung beschrieben. [0122] Im Rahmen der Erfindung können alle beschriebenen und/oder gezeichneten und/oder beanspruchten Elemente beliebig miteinander kombiniert werden. Die in den Zeichnungen und Erläuterungen getätigten Aussagen dienen lediglich dem Verständnis und können in Form, Design, verwendetem Material oder auch in der Herstellung oder Befüll-Prozess variieren. BEZUGSZEICHENLISTE [0123] 1Schloss2Sicherungselement, Bügel21 Schließ-Ende211 Einkerbung für Schließmechanismus212 Abstand zum Hohlraum213 Gewinde für Endstück214, 214a Endstück2141 Gewinde oder Verjüngung2142 Kavität im Endstück22 Befüll-Ende221 Einfüllventil222 Gewinde, Gewindeeinsatz für Ventil223 Einkerbung, Verjüngung für Lagermechanismus224 Befüllkanal225 Ventil-Adapter2251 Gewinde am Ventil-Adapter2252 Verjüngung226 Endstück2261 Gewinde am Endstück2262 Kavität im Endstück2263 Element zum Öffnen des Einfüllventils23 Hohlraum24 Befüll-Grenze3Schließeinrichtung31 Schließmechanismus32 Bewegungsrichtung Schließmechanismus33 Lagermechanismus34 Bewegungsrichtung Lagermechanismus4Fluid5Werkzeug6Sicherungselement-Rohling7Behälter71 Befüll-Stutzen72 Befüll-Aktivierung8Schließeinrichtungs-Werkzeug9Schlüssel10Axiale Bewegungsrichtung11DrehbewegungABereich
权利要求:
Claims (15) [0001] Hohles Sicherungselement (2) mit: - einem Schließ-Ende (21) eingerichtet zum zeitweisen Arretieren in eine Schließeinrichtung (3) in Abhängigkeit eines Schließmechanismus (31) der Schließeinrichtung (3); - einem Befüll-Ende (22) eingerichtet zum zumindest zeitweisen Lagern des Sicherungselements (2) in der Schließeinrichtung (3); und - einem zwischen dem Schließ-Ende (21) und dem Befüll-Ende (22) angeordneten Hohlraum (23) in dem ein unter Druck stehendes Fluid (4) als Schutzmittel eingebracht ist; - wobei der Hohlraum (23) am Befüll-Ende (22) durch ein Einfüllventil (221) zum Einbringen des Fluids (4) in den Hohlraum (23) abschließbar ist; und - wobei das Befüll-Ende (22) ein Gewinde, insbesondere einen Gewindeeinsatz (222), zum Fixieren des Einfüllventils (221) am Befüll-Ende (22) aufweist. [0002] Sicherungselement (2) nach Anspruch 1, wobei das Schließ-Ende (21) und/oder das Befüll-Ende (22) ein integraler Bestandteil des Sicherungselements (3) ist. [0003] Sicherungselement (2) nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Schließ-Ende (21) eine Einkerbung (211) aufweist, in die der Schließmechanismus (31) der Schließeinrichtung (3) zum zeitweisen Arretieren in die Schließeinrichtung (3) in Abhängigkeit des Schließmechanismus (31) der Schließeinrichtung (3) eingreifen kann. [0004] Sicherungselement (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Befüll-Ende (22) eine Einkerbung oder Verjüngung (223) aufweist, in die ein Lager-Mechanismus (33) der Schließeinrichtung (3) zum Lagern des Sicherungselements (2) in der Schließeinrichtung (3) eingreifen kann. [0005] Sicherungselement (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Sicherungselement (2) ein starrer Bügel aus Metall oder ein Bügel aus Kunststoff ist. [0006] Sicherungselement (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei am Befüll-Ende (22) ein Endstück (226) lösbar verbunden mit dem Sicherungselement (2) zum Verschließen des Hohlraums (23) angeordnet ist, bevorzugt unter Verwendung des Gewindes des Befüll-Endes (22). [0007] Sicherungselement (2) nach Anspruch 6, wobei das Endstück (226) eine Kavität (2262) aufweist, die ein Teil des Hohlraums (23) des Sicherheitselements (2) ist, wenn das Endstück (226) mit dem Sicherheitselement (2) verbunden ist, wobei bevorzugt ein Element (2263) des Endstücks (226) das Einfüllventil (221) zum Einbringen des Fluids (4) in die Kavität (2262) öffnet. [0008] Sicherungselement (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei am Befüll-Ende (22) ein Ventil-Adapter (225) angeordnet ist. [0009] Sicherungselement (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei am Schließ-Ende (21) ein Endstück (214, 214a) verbunden mit dem Sicherungselement (2) zum Verschließen des Hohlraums (23) angeordnet ist. [0010] Sicherungselement (2) nach Anspruch 9, wobei das Endstück (214, 214a) eine Kavität (2142) aufweist, die ein Teil des Hohlraums (23) des Sicherheitselements (2) ist, wenn das Endstück (226) mit dem Sicherheitselement (2) verbunden ist. [0011] Ein Schloss (1), bevorzugt ein Vorhängeschloss oder ein Fahrradschloss, aufweisend: - ein Sicherungselement (2) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche; und - eine Schließeinrichtung (3) mit einem Schließmechanismus (31), - wobei ein Schließ-Ende (21) des Sicherungselements (2) in der Schließeinrichtung (3) in Abhängigkeit des Schließmechanismus (31) der Schließeinrichtung (3) arretierbar ist; und - wobei ein Befüll-Ende (22) des Sicherungselements (2) in der Schließeinrichtung (3) gelagert ist. [0012] Das Schloss (1) nach Anspruch 11, wobei das Lagern des Befüll-Endes (22) in Abhängigkeit eines Lagermechanismus (33) der Schließeinrichtung (3) erfolgt, wobei ein Wechsel eines Zustands des Lagermechanismus (33) durch einen schlosstypspezifisches Werkzeug (8) erfolgt. [0013] Verfahren zum Herstellen eines Sicherungselements (2) gemäß der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 10 mit den Verfahrensschritten: - Bereitstellen eines hohlen Sicherungselemente-Rohlings (6), bevorzugt durch Bohren eines Loches entlang einer Längsausrichtung eines länglichen massiven Sicherungselemente-Rohling (6) zum Erhalten eines Hohlraums (23), ohne den Sicherungselemente-Rohling (6) zu durchbohren; - Einbringen eines Gewindes in zumindest ein offenes Ende des Sicherungselemente-Rohlings (6); - Fixieren eines Einfüllventils (221) an einem offenen Ende des Sicherungselemente-Rohlings (6) mittels des Gewindes; - Formen des Sicherungselemente-Rohlings (6) zum Erhalten einer Endform, die der Endform des Sicherungselements (2) entspricht; und - Befüllen des Hohlraums (23) des Sicherungselemente-Rohlings (6) mit einem unter Druck stehenden Fluid (4) als Schutzmittel am Einfüllventil (221), wobei das Einfüllventil (221) nach Beenden des Befüllens automatisch den Hohlraum (23) abschließt. [0014] Verfahren zum Herstellen eines Schlosses (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11 oder 12 unter Verwendung eines Sicherungselements (2) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 10 mit den Verfahrensschritten: - Einbringen des Befüll-Endes (22) des Sicherungselements (2) in eine Öffnung der Schließeinrichtung (3); und - Lagern des Befüll-Endes (22) durch Aktivieren eines Lager-Mechanismus (33) der Schließeinrichtung (3). [0015] Verfahren zum Behindern eines Diebstahlversuchs mit einem Schloss (1) der vorhergehenden Ansprüche 11 oder 12, wobei beim unerlaubten Öffnen des Hohlraums (23) ein unter Druck stehendes Fluid (4) als Schutzmittel aus dem Hohlraum (23) des Sicherungselements (3) austritt.
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