专利摘要:
Eine Zuführeinrichtung für Behälterteile zur Verwendung an einer Vorrichtung zum Befüllen von Behältern mit flüssigen bis pastösen und/oder riesel- und schüttfähigen Nahrungsmitteln weist eine Stabilisiereinrichtung mit Aufnahmeschächten auf. Die Aufnahmeschächte sind in einer ersten Richtung in Reihe hintereinander angeordnet. Eine Entnahmeeinrichtung fördert in den Aufnahmeschächten der Stabilisiereinrichtung in Stapeln gehaltene Behälterteile gemeinsam aus und ordnet sie in einem Zuführrahmen an. Mehrere Stabilisiereinrichtungen bilden gemeinsam ein mit ineinander nestbaren Behälterteilen befüllbares Puffermagazin und sind entlang einer gemeinsamen Bewegungsbahn in einer zweiten Richtung hintereinander angeordnet. Die Stabilisierungseinrichtungen sind entlang der Bewegungsbahn linear verfahrbar, um zumindest eine mit Behälterteilen versehene Stabilisiereinrichtungen im Wirkbereich der Entnahmeeinrichtung anzuordnen. Die erste Richtung ist ungleich der zweiten Richtung.
公开号:EP3699118A1
申请号:EP20000076.8
申请日:2020-02-20
公开日:2020-08-26
发明作者:Achim STIEGLER;Timo Graf;Fritz Strauch;Harald Krüger;Jan Daniel
申请人:Erca SA;
IPC主号:B65G65-00
专利说明:
[0001] Die Erfindung betrifft eine Zuführeinrichtung für Behälterteile zur Verwendung an einer Vorrichtung zum Befüllen von Behältern mit flüssigen bis pastösen und/oder riesel- und schüttfähigen Nahrungsmitteln, mit einer Stabilisiereinrichtung, welche in einer ersten Richtung in Reihe hinter- und/oder nebeneinander angeordnete Aufnahmeschächte aufweist, die mit einer schachtlängsaxialen Einsetzöffnung versehen sind, durch welche Stapel von ineinander nestbaren Behälterteilen in die Aufnahmeschächte einbringbar sind, so dass in je einem Aufnahmeschacht ein Behälterteilestapel gehalten ist, mit einer Entnahmeeinrichtung, die die in den Aufnahmeschächten der Stabilisiereinrichtung in Stapeln gehaltenen Behälterteile gemeinsam ausfördert und in einem Zuführrahmen anordnet, mit Zuführrahmen, die sich wechselweise im Bereich der Entnahmeeinrichtung befinden, um die aus der Stabilisiereinrichtung in Form von nebeneinander angeordneten Stapeln ausgeförderten Behälterteile aufzunehmen und der Vorrichtung zum Befüllen von Behältern zuzuführen, wobei mehrere Stabilisiereinrichtungen vorgesehen sind, die gemeinsam ein mit ineinander nestbaren Behälterteilen befüllbares Puffermagazin bilden, wobei die Stabilisierienrichtungen entlang einer gemeinsamen Bewegungsbahn in einer zweiten Richtung hintereinander angeordnet sind und wobei die Stabilisiereinrichtungen entlang der Bewegungsbahn linear verfahrbar sind, um zumindest eine mit Behälterteilen versehene Stabilisiereinrichtung im Wirkbereich der Entnahmeeinrichtung anzuordnen.
[0002] Die Erfindung ist dem Feld der Vorrichtungen zur Abfüllung von Lebensmitteln in geeignete Behälter zuzurechnen. Insbesondere ist sie dem Feld der Abfüllung von flüssigen bis pastösen Lebensmitteln in Becher zuzuordnen, wobei es sich bei den Lebensmitteln in der Regel um Molkerei- oder Fettprodukte wie Milch, Milchmischgetränke, Joghurts, Margarine, Butter, Pudding oder ähnliches handelt. Bei riesel- und schüttfähigen Nahrungsmitteln handelt es sich beispielsweise um Cerealien. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Vorrichtungen, die der Befüllung von vorgeformten und der Anlage zugeführten Einzelbechern dienen und solchen, bei welchen in einem der Befüllung vorgelagerten Schritt erstellte Tiefziehbecher befüllt werden, die erst nach dem eigentlichen Befüllprozess im Zusammenhang mit oder der Siegelung nachgeschaltet voneinander getrennt werden.
[0003] Einzelbecher werden ineinandergenestet stapelweise der Abfüllvorrichtung zugeführt und, sofern es das Produkt erfordert oder der Kunde wünscht, nach einem Siegelvorgang mit Deckeln, insbesondere Stülpdeckeln versehen. Auch diese Deckel werden ineinandergenestet gestapelt und stapelweise der Abfüllvorrichtung zugeführt. Eine solche Handhabung steht im Gegensatz zur vorgenannten Tiefziehfertigung von Behältern, bei welchen eine Tiefziehfolie im Grunde endlos der Abfüllvorrichtung zugeführt wird.
[0004] Abfüllvorrichtungen für Einzelbecher sind beispielsweise in EP 1 495 997 A1 gezeigt, wobei die Druckschrift insbesondere Abfüllvorrichtungen mit sogenanntem kettenlosen Antrieb offenbart. Solche Abfüllvorrichtungen verfügen über umlaufende Trageelemente, sogenannte Zellenbretter, die in Reihen nebeneinander und Bahnen hintereinander angeordnete Ausnehmungen zur Aufnahme von Einzelbechern aufweisen. Die Einzelbecher werden mittels der Tragelemente entlang einzelner Arbeitsstationen geführt, um gereinigt, sterilisiert, getrocknet, befüllt, gesiegelt und im Zweifel zum Schluss mit einem Stülpdeckel versehen zu werden. Beim Auslaufen der so befüllten Becher am Maschinenende erfolgt sodann die Sortierung und Verpackung der einzelnen Behälter zu transportgerechten Gebinden.
[0005] Dieser grundsätzliche Ablauf ist dabei unabhängig davon, ob ein kettenloser Antrieb gemäß der vorgenannten Druckschrift oder ein Vorzug der Tragelemente mittels einer umlaufenden Kette erfolgt.
[0006] Sowohl die Einzelbecher als auch die Stülpdeckel als die jeweiligen Behälterteile werden, wie schon vorerwähnt, als ineinandergenestete Stapel an die Abfüllvorrichtung angeliefert und in eine jeweilige Zuführeinrichtung eingestellt. Die Zuführeinrichtung selbst platziert dann die Becher bzw. Deckel an der geeigneten Arbeitsstation in der Abfüllvorrichtung.
[0007] Die einzelnen Stapel können trotz Nestung instabil sein. Dies tritt beispielsweise bei bestimmten Becherformen, wie tulpenförmigen Bechern auf. Diese Formen erlauben aufgrund ihrer Krümmung eine höhere Bewegungsfreiheit relativ zueinander als beispielsweise konisch geformte Becher. Stapelinstabilitäten treten jedoch auch dort auf, wo die ineinandergreifenden Nestkonturen der gestapelten Becher oder Deckel nur geringfügig ineinandergreifen. Solche, nur geringfügig ineinandergreifenden Nestkonturen aufweisende Stapel sind besonders anfällig gegen quer zur Stapelrichtung wirkende Kräfte. Naturgemäß trifft dieses Problem insbesondere Stülpdeckelstapel, aber auch Stapel von Behältern mit geringer Behälterhöhe.
[0008] Aus dem druckschriftlich nicht belegbaren Stand der Technik ist eine Zuführeinrichtung für Behälterbestandteile in Form von Stülpdeckeln für Einzelbecher bekannt. Diese umfasst eine Stabilisiereinrichtung mit Aufnahmeschächten. Diese sind nebeneinander in Reihe angeordnet und entsprechen in ihrer Zahl den in einer Reihe nebeneinander angeordneten Ausnehmungen der Zellenbretter der zugehörigen Abfüllvorrichtung. Die Aufnahmeschächte sind mit einer schachtlängsaxialen Aufnahmeöffnung versehen, durch welche Stülpdeckelstapel von einer Bedienperson in die Aufnahmeschächte eingesetzt werden können. Die Schachtwände der Aufnahmeschächte stabilisieren den jeweiligen Stülpdeckelstapel.
[0009] Hat der Bediener jeden Aufnahmeschacht mit einem Stülpdeckelstapel versehen, betätigt er über eine Auslösevorrichtung eine Entnahmeeinrichtung, üblicherweise einen Elevator. Dieser weist Elevatorstempel auf, die unterhalb der Aufnahmeschächte angeordnet sind und nunmehr durch eine Öffnung im jeweiligen Schachtboden in den Schacht eindringen und die Stülpdeckelstapel nach oben anheben. Oberhalb der Aufnahmeschächte ist ein Zuführrahmen angeordnet, in welchen die Stülpdeckelstapel eingeführt werden. Der Zuführrahmen wird dann in der zugeordneten Abfülleinrichtung an einem Bestückungsautomaten positioniert, der die befüllten und ggf. gesiegelten Becher mit Stülpdeckeln versieht. Um einen kontinuierlichen Betrieb der Abfüllvorrichtung zu gewährleisten, sind zumindest zwei Zuführrahmen im Wechsel in Betrieb, so dass jeweils ein mit Stülpdeckeln versehener Zuführrahmen im Bereich der Abfülleinrichtung und ein leerer Zuführrahmen im Bereich der Zuführeinrichtung angeordnet ist.
[0010] Die hohen Verarbeitungsgeschwindigkeiten der Abfülleinrichtungen erfordern ein quasi kontinuierliches Nachlegen von Stülpdeckelstapeln, so dass der Bediener ununterbrochen die Aufnahmeschächte beschickt. Eine Verzögerung bei der Befüllung der Aufnahmeschächte mit Stülpdeckelstapeln, wie sie beispielsweise durch Unachtsamkeit, den Einsatz des Bedieners an anderer Stelle der Abfülleinrichtung oder durch das Öffnen eines neuen Stülpdeckelgebindes entstehen kann, führt zwangsläufig zu einer Unterbrechung des Abfüllprozesses. Eine solche Unterbrechung kann in anderen Arbeitsstationen der Abfüllvorrichtung, beispielsweise der Sterilisation oder der Befüllung, gravierende Auswirkungen haben. Die Folge sind lange Rüstzeiten vor einem Wiederanlauf der Anlage.
[0011] Aus dem ebenfalls nicht druckschriftlich belegbaren Stand der Technik ist eine Zuführeinheit für Becher bekannt, die bei Abfüllvorrichtungen für Behälter Einsatz findet. Diese besteht aus einem umlaufenden Förderband. Oberhalb des Förderbandes sind Teilungselemente angeordnet, die einen in Bahnen unterteilten Magazinraum bilden. Die Anzahl nebeneinander angeordneter Bahnen entspricht dabei der Anzahl der auf Tragelementen der Abfüllvorrichtung in Reihen nebeneinander angeordneten Aufnahmeöffnungen für Behälter. In jede über die Teilungselemente definierte Bahn werden nun hintereinander Behälterstapel gestellt. Auf diese Weise wird ein Puffermagazin für Becher realisiert, bei welchem auf dem umlaufenden Förderband in Bahnen hintereinander und Reihen nebeneinander Becherstapel stehen. Am abfüllvorrichtungsnahen Ende werden Becherstapel entnommen und der Bechereinsetzstation zugeführt. Die Bechereinsetzstation setzt sodann die Einzelbecher in Reihen nebeneinander und Bahnen hintereinander in die Tragelemente der Abfüllvorrichtung ein.
[0012] Nach Entnahme einer Reihe von nebeneinander angeordneten Becherstapeln erfolgt eine Förderbewegung des Förderbandes des Puffermagazins für Becher und fördert die nächste Reihe Becherstapel an die Bechereinsetzstation.
[0013] Diese Zuführeinrichtung ist nur für durch Nestung in sich stabile Becherstapel geeignet, da die quer zur Stapelrichtung wirkende Vorzugskräfte bei fehlender Nestung oder zu geringer Nestung zu einer Teilung des Stapels während des Transportvorgangs und damit zu einem Stapelkippen führen.
[0014] Aus der DE 20 2013 004 063 U1 ist eine Vorrichtung zur Becherzuführung bekannt, die einen Kettenantrieb mit einer oberen umlaufenden Kette und einer unteren umlaufenden Kette aufweist. Mehrere Wechselmagazine können jeweils mit einem Becherstapel befüllt und in linearer Anordnung entlang der Ketten mit diesen verbunden werden. Die Wechselmagazine werden an einen Aufnahmebereich bewegt. Dort durchgreifen Becherlifte jeweils Bodenöffnungen der Wechselmagazine, um darin befindlichen Becherstapel anzuheben, den Wechselmagazinen zu entnehmen und Führungsmagazinen zur weiteren Bearbeitung zuzuführen. Jedes Wechselmagazin muss zur Befüllung der Vorrichtung einzeln entnommen und zur Förderung der Becherstapel einzeln mit der Vorrichtung verbunden werden, was die Handhabung der Vorrichtung erschwert und deren Bedienung verzögert.
[0015] Aufgabe der Erfindung ist es, eine optimierte Zuführeinrichtunq für nicht- oder geringgenestete Behälterbestandteile, wie beispielsweise Stülpdeckel, zu schaffen, bei welcher die Nachteile aus dem Stand der Technik beseitigt sind, insbesondere die Bedienbarkeit verbessert und insbesondere eine Verzögerung der Befüllung von Aufnahmeschächten nicht unmittelbar Auswirkungen auf die Abfüllanlage selbst hat.
[0016] Gelöst wird die Erfindung von einer Zuführeinrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 1, insbesondere mit den kennzeichnenden Merkmalen, wonach die erste Richtung, in der die Aufnahmeschächte einer der Stabilisiereinrichtungen neben- und/oder hintereinander angeordnet sind, ungleich der zweiten Richtung ist, in der die Bewegungsbahn verläuft. Auf diese Weise ergibt sich eine platzsparende Anordnung der Aufnahmeschächte der Stabilisiereinrichtungen im Puffermagazin und die Bedienbarkeit der Zuführeinrichtung wird verbessert.
[0017] Im Sinne der Erfindung bezeichnet eine Richtung einen mathematischen Richtungsvektor, so dass insbesondere der Winkel zwischen der ersten Richtung und der zweiten Richtung ungleich 0°und/oder 180° beträgt. Vorzugsweise beträgt der Winkel zwischen der ersten Richtung und der zweiten Richtung insbesondere zwischen 45° und 135°, weiter insbesondere zwischen 60° und 120°, vorzugsweise zwischen 70° und 110°, insbesondere zwischen 80° und 100°, höchst vorzugsweise 90°. Zueinander parallele Richtungen sind im Sinne der Erfindung gleich; nicht zueinander parallele Richtungen sind demgemäß ungleich. Mindestens eine der Stabilisiereinrichtungen kann entlang der ersten Richtung dem Puffermagazin entnehmbar, insbesondere aus diesem ausziehbar sein. Vorzugsweise entspricht die erste Richtung der Auszugrichtung mindestens einer der Stabilisiereinrichtungen.
[0018] Die zweite Richtung ist vorzugsweise parallel zur Richtung der Bewegungsbahn ausgerichtet. Insbesondere sind die Stabilisiereinrichtungen einzeln und/oder gruppenweise parallel zur zweiten Richtung beweglich, um ein gezieltes Ansteuern von mindestens einer gewünschten Stabilisiereinrichtung zu ermöglichen.
[0019] Mindestens eine der Stabilisiereinrichtungen weist ein Bodenelement, insbesondere für sämtliche Aufnahmeschächte der Stabilisiereinrichtung, auf. Mindestens zwei, vorzugsweise sämtliche Aufnahmeschächte der Stabilisiereinrichtung können einstückig ausgestaltet sein, um einen konstruktiv einfachen Aufbau zu erhalten.
[0020] Die Erfindung hat in einer Ausgestaltung eine Möglichkeit gefunden, instabile Stapel von Behälterbestandteilen, insbesondere von Stülpdeckeln, in stabiler Stapellage in einem Pufferspeicher zusammenzufassen, so dass eine ausreichend große Menge vorgehalten werden kann, um den Stopp der Abfüllvorrichtung aufgrund fehlender Behälterbestandteile, wie Stülpdeckel, zu vermeiden. Hierzu sind nunmehr mehrere Stabilisiereinrichtungen vorgesehen. Diese lassen sich nach einer Befüllung mit Behälterbestandteilen, wie Stülpdeckeln, entlang der Bewegungsbahn beispielsweise schrittweise vorziehen, so dass nach jedem Vorzugstakt eine befüllte Stabilisiereinrichtung im Wirkbereich der Entnahmeeinrichtung angeordnet ist. Nach der Entnahme der Behälterbestandteile werden die Stabilisiereinrichtungen um einen weiteren Schritt vorgezogen, um sodann wieder ausreichend viele Stapel von Behälterbestandteilen in den Wirkbereich der Entnahmeeinrichtung zu verbringen. Nach einem vollständigen Durchzug der Stabilisiereinrichtungen, aber auch während des schrittweisen Durchzugs, ist es möglich, entleerte Stabilisiereinrichtungen erneut zu befüllen. Insbesondere ist die Richtung der Anordnung der Aufnahmeschächte mindestens einer der Stabilisiereinrichtungen mindestens abschnittsweise im Wesentlichen senkrecht zur Bewegungsbahn ausgerichtet.
[0021] Um das Befüllen einfach zu gestalten, ist vorgesehen, dass die Stabilisiereinrichtungen jeweils einzeln vorzugsweise in etwa quer zur gemeinsamen Bewegungsbahn ausziehbar sind, um die Einsetzöffnungen der Aufnahmeschächte zugänglich zu machen. Sinnvollerweise ist beispielsweise eine Auszugssperre vorgesehen, die den Auszug der sich im Wirkbereich der Entnahmeeirichtung befindlichen Stabilisiereinrichtung verhindert.
[0022] Eine bevorzugte Ausführungsform kennzeichnet sich dadurch, dass das Puffermagazin in einem Maschinengestell angeordnet ist, welches einen Zugang zu den Stabilisiereinrichtungen über ein Ausziehfenster gewährleistet und/oder dass das Puffermagazin eine flächige Anordnung der darin befindlichen Aufnahmeschächte aufweist. Insbesondere ist vorgesehen, dass die Breite des Ausziehfensters wenigstens der Länge der Bewegungsbahn der Stabilisiereinrichtungen entspricht.
[0023] Zur Unfallverhütung ist insbesondere vorgesehen, dass das Ausziehfenster über einen Eingriffsschutz verfügt, der einen Eingriff eines Benutzers in die Bewegungsbahn der Stabilisiereinrichtungen verhindert.
[0024] Aufgrund der Bewegung der Stabilisiereinrichtungen entlang der Bewegungsbahn kann es erforderlich sein, dass der Eingriffsschutz längenvariabel ausgestaltet ist, um die auf Grund der Bewegung der Stabilisiereinrichtungen jeweils in Ihrer Länge veränderlichen Ausziehfensterfreiräume zwischen einem Ausziehfensterrahmenteil und der entlang der Bewegungsbahn ersten beziehungsweise letzten Stabilisiereinrichtung geschlossen zu halten.
[0025] Dabei hat es sich als äußerst vorteilhaft erwiesen, wenn der Eingriffsschutz als Rollo oder plisseeartiger Vorhang ausgebildet ist, der an einem Rahmen des Ausziehfensters einerseits und an der ersten bzw. letzten Stabilisiereinrichtung andererseits angeschlagen ist und im Übrigen bevorzugt in zwei bewegungsbahnparallelen, den Eingriffsschutz zwischen sich aufnehmenden Führungsschienen gelagert ist.
[0026] Ebenfalls dem Unfallschutz kann es dienen, wenn die Schachtwand des zuführfensternahen Aufnahmeschachtes einer jeden Stabilisiereinrichtung den Eingriffsschutz bildet, indem die Schachtwand den Eingriff eines Benutzers in die Bewegungsbahn der Stabilisiereinrichtungen über die bewegungsbahnparallel gemessene Breite der jeweiligen Stabilisiereinrichtung verhindert.
[0027] Die Erfindung bevorzugt eine Ausführungsform, bei welcher die Stabilisiereinrichtung ein Bodenelement umfasst, auf welchem die Aufnahmeschächte angeordnet sind.
[0028] Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Aufnahmeschächte im Wesentlichen als durch vertikale Teilung entstandener Halbzylinder ausgebildet sind und insbesondere die Form eines hälftig geteilten, hexagonalen Zylinders aufweisen. Die vertikalen Halbzylinder gewähren eine ausreichend große Einsetzöffnung, so dass Stapel ineinandernestbarer Behälterteile schnell und einfach eingesetzt werden können. Die Befüllung der Stabilisiereinrichtungen lässt sich somit sehr effektiv gestalten.
[0029] Die Form eines hälftig geteilten hexagonalen Zylinders gewährleistet eine vorteilhafte Herstellung der Aufnahmeschächte sowie eine selbstzentrierende Lage der Behälterteilestapel.
[0030] Die Fertigung der Aufnahmeschächte der Stabilisiereinrichtungen lässt sich weiter vereinfachen, wenn in einer weiteren Ausgestaltung die einzelnen Aufnahmeschächte einer Stabilisiereinrichtung, insbesondere als Halbzylinder, durch Materialstege untereinander verbunden sind und insbesondere aus einem Materialstück geformt, bevorzugt aus einem Blechstück gekantet sind.
[0031] In konkreter Form kann der Eingriffsschutz der Stabilisiereinrichtungen dadurch gebildet sein, dass der in Auszugrichtung vorn liegende Aufnahmeschacht mit einer insbesondere die quer zur Auszugrichtung gemessene Breite des Bodenelementes überspannenden Blende versehen ist, die als Eingriffsschutz dient.
[0032] Hieraus ergibt sich vorteilhafterweise, dass die Blende Teil des Zylindermantels ist und der in Auszugsrichtung vorn liegende Aufnahmezylinder in etwa als Dreiviertelzylinder ausgebildet ist.
[0033] Die Ausförderung der Behälterteilstapel wird gewährleistet, indem das Bodenelement im Bereich eines jeden Aufnahmeschachtes eine Öffnung für den Durchtritt eines Ausförderwerkzeugs der Entnahmeeinrichtung ausbildet.
[0034] Die stabile Lage der Behälterteilestapel bei der Vorzugsbewegung der Stabilisiereinrichtungen entlang ihrer Bewegungsbahn wird dadurch gewährleistet, dass beispielsweise die Schachtwände der Aufnahmeschächte von einer im Bereich der Einsetzöffnung angeordneten, vertikalen Ebene wegweisend geneigt sind.
[0035] Dabei ist es bevorzugt vorgesehen, dass die Neigung der Schachtwände durch eine Neigung des mit den Schachtwänden verbundenen Bodenelementes gegenüber der Horizontalen der Bewegungsbahn hervorgerufen ist.
[0036] Die Neigung der Schachtwände, insbesondere in Verbindung mit der Neigung der Bodenelemente, gewährleistet eine sichere Anlage der Behälterteilestapel an den Schachtwänden. So wird ein Teilen der Behälterteilestapel durch senkrecht zur Stapelrichtung auftretende Kräfte, beispielsweise beim Vorzug der Stabilisiereinrichtung, wirksam vermieden. Der Stapel bleibt intakt. Die Entnahme ist entsprechend gewährleistet. Maschinenstörungen die zum Stopp der Behälterbefüllung führen, werden so wirksam vermieden.
[0037] Vorgesehen ist insbesondere, dass das Bodenelement und/oder die Aufnahmeschächte auswechselbar auf einem ausziehbaren Rahmen angeordnet sind.
[0038] So ist gewährleistet, dass bei einem Formatwechsel der Tragelemente der Abfüllvorrichtung auch das Format der Aufnahmeschächte an andersartig ausgebildete Behälterteile angepasst werden kann.
[0039] Schließlich ist vorgesehen, dass die Bewegungsrichtung der Stabilisiereinrichtungen entlang ihrer Bewegungsbahn parallel zur Vorzugseinrichtung der Vorrichtung zum Befüllen der Behälter ausgerichtet ist.
[0040] Ein besseres Verständnis der Erfindung sowie weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung folgen aus der Beschreibung eines Ausführungsbeispieles. Es zeigen: Fig. 1 eine erfindungsgemäße Zuführeinrichtung in perspektivischer Ansicht, Fig. 2 die Zuführeinrichtung gemäß Fig. 1 mit ausgezogener Fig. 3 eine Ansicht der Zuführeinrichtung gemäß Fig. 1 in Ansicht auf das Ausziehfenster, Fig. 4 eine Ansicht gemäß Fig. 3 mit in ihrer Lage veränderten Stabilisiereinrichtungen, Fig. 5 eine Schnittdarstellung der Zuführeinrichtung gemäß Schnittlinie B-B in Fig. 4, Fig. 6 eine Stabilisiereinrichtung in perspektivischer Ansicht und Fig. 7 eine Stabilisiereinrichtung gemäß Fig. 6 in Ansicht von oben.
[0041] Eine Zuführeinrichtung für Behälterteile ist in den Fig. 1 bis 7 durchgängig mit der Bezugsziffer 10 versehen.
[0042] Eine solche Zuführeinrichtung wird beispielsweise in Abfüllvorrichtungen für flüssige bis pastöse bzw. riesel- und schüttfähige Lebensmittel in Becher eingesetzt. Bei einer solchen Abfüllvorrichtung laufen Tragelemente mit in Reihen nebeneinander und Bahnen hintereinander angeordneten Ausnehmungen zur Aufnahme von Bechern umlaufend an Arbeitsstationen entlang. Bei solchen Arbeitsstationen handelt es sich beispielsweise um die Bechersterilisation, Trocknung, Befüllung, Siegelung sowie eine Deckelaufsetzstation.
[0043] Die Zuführeinrichtung 10 in der nachfolgend beschriebenen Ausführungsform dient dazu, gering oder nicht genestete Behälterteile, also entweder Becher oder deren Deckel, insbesondere Stülpdeckel, in einer gewissen Menge vorzuhalten und entsprechend des Bedarfes der Abfüllvorrichtung zuzuführen. Im Folgenden wird exemplarisch die Zuführeinrichtung 10 in ihrer Verwendung mit Stülpdeckeln für Becher beschrieben, was deren Analogeinsatz unter Verwendung von Bechern oder anderen Behälterteilen keinen Abbruch tut.
[0044] Fig. 1 zeigt die Zuführeinrichtung 10 in perspektivischer Ansicht. Ein Maschinengestell 11 verfügt zunächst über eine Puffereinhausung, in welcher mehrere, ein Puffermagazin 12 bildende Stabilisiereinrichtungen 13 gelagert sind. Eine ebenfalls zum Maschinengestell 11 gehörige Transportbrücke 14 ist oberhalb des Puffermagazins 12 angeordnet und erstreckt sich seitlich bis in den Bereich einer hier nicht dargestellten Vorrichtung zum Befüllen von Behältern.
[0045] Die Transportbrücke 14 verfügt über Zuführrahmen 15, die wechselweise zwischen einer abfüllvorrichtungsnahen Endposition und einer puffereinhausungsnahen Endposition hin- und her bewegt werden. In der puffereinhausungsnahen Endposition nehmen die Zuführrahmen 15 Behälterteile wie Stülpdeckel auf, um sie nach dem Wechsel in die abfüllvorrrichtungsnahe Endposition zum Aufsetzen auf befüllte und gesiegelte Becher auszufördern.
[0046] Das in Fig. 1 gezeigte Puffermagazin 12 verfügt über einen mit Türen 16 gesicherten Wartungszugang, über welchen Wartungspersonal im Falle einer Störung Zugang erlangen kann. Seitlich verfügt das Puffermagazin 12 über ein sogenanntes Ausziehfenster 17. Über dieses hat der Bediener bei den gewöhnlichen Arbeitsroutinen Zugang zu den Stabilisiereinrichtungen 13.
[0047] Eine Stabilisiereinrichtung 13 ist in den Fig. 6 und 7 in perspektivischer Ansicht sowie in Ansicht von oben dargestellt und wird nun im Folgenden beschrieben.
[0048] Die Stabilisiereinrichtung 13 umfasst zunächst eine Bodengruppe 18, bestehend aus einem Rahmen 19 mit frontseitig angeordnetem Handgriff 20 und einem Bodenelement 21, hier in Form einer Bodenplatte, welches auf dem Rahmen lösbar festgelegt ist. Der Rahmen 19 ist hier U-förmig ausgestaltet, wobei das offene Ende des Rahmens 19 dem Handgriff 20 abgewandt ist. Der Rahmen 19 ist schubladenartig ausziehbar in dem Puffermagazin 12 angeordnet, beispielsweise über ein Teleskopschienensystem.
[0049] Das Bodenelement 21 ist ebenfalls U-förmig ausgebildet und mit mehreren Öffnungen 22 versehen, die den Durchtritt eines später zu beschreibenden Ausförderwerkzeuges einer Entnahmeeinrichtung 28 dienen.
[0050] Auf der Bodengruppe 18, hier konkret auf dem Bodenelement 21, ist ebenfalls abnehm- und austauschbar ein gekantetes Blech 23 angeordnet, welches Schachtwände 24 von Aufnahmeschächten 25 für Stülpdeckel bildet. Die Aufnahmeschächte 25 sind in einer ersten Richtung X in Reihe neben- bzw. hintereinander angeordnet, wobei die erste Richtung X parallel zu einer Auszugrichtung der Stabilisiereinrichtung 13 angeordnet ist. Die Aufnahmeschächte 25 sind als Halbzylinder ausgebildet, wie sie bei einer vertikalen Teilung eines Zylinders entstehen. Jeder Aufnahmeschacht 25 weist hier die Form eines hälftig geteilten, hexagonalen Zylinders auf. Die einzelnen Aufnahmeschächte 25 sind untereinander über Materialstege 26 verbunden, die ebenfalls vom Blech 23 ausgebildet sind. Auf diese Weise lassen sich die Aufnahmeschächte 25 einfach aus einem einzigen Blech 23 kanten und bilden quasi gemeinsam ein Bauteil.
[0051] Die Ausbildung als gemeinsames oder einstückiges Bauteil hat insbesondere beim sogenannten Formatwechsel, dem Wechsel zwischen Behälterteilen, hier Stülpdeckeln unterschiedlicher Formate, den Vorteil einer einfachen Austauschbarkeit. Es ist jedoch nicht zwingend, die Aufnahmeschächte 25 aus einem einzigen Blech 23 zu kanten. Sie können, wenn dies sinnvoll erscheint, auch einzeln gefertigt und untereinander unverbunden auf der Bodengruppe 18 befestigt werden. Ebenso ist es möglich, abweichende Materialien, wie beispielsweise Kunststoffe zur Herstellung der Aufnahmeschächte 25 zu nutzen.
[0052] Eine Besonderheit zeigt der vordere, griffnahe Aufnahmeschacht 25. Dieser ist in etwa nach Art eines Dreiviertelzylinders ausgebildet und verfügt über eine quer zur Auszugrichtung X gerichtete Schachtwand 27. Diese Schachtwand 27 bildet einen Eingriffschutz, so dass bei in dem Puffermagazin 12 befindlicher, eingeschobener Stabilisiereinrichtung 13 nicht in den Bereich der Aufnahmeschächte 25 hineingegriffen werden kann.
[0053] Um die später beschriebene Ausförderung der Stülpdeckelstapel zu gewährleisten, sind die Öffnungen 22 im Bodenbereich eines jeden Aufnahmeschachtes 25 angeordnet.
[0054] Jeder Aufnahmeschacht 25 dient der Aufnahme eines Stülpdeckelstapels, dessen Stapelzustand durch Anlage an den Schachtwänden 24 stabil ist. Insbesondere stabilisieren die Schachtwände 24 den Stapelzustand gegen quer zur Stapelrichtung, hier also im Wesentlichen horizontal gerichtete Kräfte, wie sie beispielsweise bei der später noch zu beschreibenden Förderbewegung der Stabilisiereinrichtungen 13 auftreten.
[0055] Wie aus den Fig. 1 bis 4 ersichtlich ist, sind mehrere Stabilisiereinrichtungen 13 in einer Horizontalebene H (Fig. 3) nebeneinander in dem Puffermagazin 12 angeordnet und über das Ausziehfenster 17 für eine Bedienperson zugänglich. Die Aufnahmeschächte 25 jeweils einer Stabilisiereinrichtung 13 sind entlang der Auszugrichtung X der Stabilisiereinrichtung 13 hintereinander angeordnet. Dadurch ergibt sich insbesondere eine flächige Anordnung der Aufnahmeschächte 25 im Puffermagazin 12, was beispielsweise in Fig. 1 gezeigt ist. Die Stabilisiereinrichtungen 13 sind entlang einer sich über in etwa die gesamte Ausziehfensterbreite erstreckenden Bewegungsbahn B in einer zweiten Richtung Y linear beweglich, wobei die Bewegung bevorzugt parallel zur Bewegung von Tragelementen der Abfüllvorrichtung ausgerichtet ist. Der Winkel zwischen der ersten Richtung X und der zweiten Richtung Y, die gemäß Fig. 3 parallel zur Bewegungsbahn B angeordnet ist, beträgt im vorliegenden Ausführungsbeispiel 90°.
[0056] Die Stabilisiereinrichtungen 13 sind quer zur Bewegungsbahn B bzw. quer zur zweiten Richtung Y entlang der Auszugrichtung X aus dem Ausziehfenster 17 ausziehbar, wofür der Handgriff 20 ausziehfensternah positioniert ist. Eine ausgezogene Stabilisiereinrichtung 13 bzw. deren Aufnahmeschächte 25 kann auf diese Weise einfach und rasch mit Stülpdeckelstapeln oder ggf. anderen, in Stapelform aufgeschichteten Behälterteilen befüllt werden. Nach anschließenden Einschieben der Stabilisiereinrichtung 13 in das Puffermagazin 12 stehen die Stülpdeckelstapel für eine später zur beschreibende Entnahme bereit.
[0057] In einer sich etwa parallel zur Auszugrichtung X erstreckenden Vertikalebene V (Fig. 3) befindet sich eine lediglich in Fig. 5 erkennbare und insgesamt mit der Bezugsziffer 28 versehene Entnahmeeinrichtung, die der Ausförderung der Stülpdeckelstapel in die vorerwähnten Zuführrahmen 15 dient. Um zu gewährleisten, dass jede Stabilisiereinrichtung 13 auf ihrem Weg entlang der Bewegungsbahn B in den Wirkbereich der Entnahmeeinrichtung 28 gelangt, ist beidseitig der Vertikalebene V ausreichend Bewegungsraum vorhanden. Bevorzugt entspricht die Gesamtlänge der Bewegungsbahn B in etwa der zweifachen Summe der quer zur Auszugsrichtung X gemessenen Bodengruppenbreiten der einzelnen Stabilisiereinrichtungen 13.
[0058] Wie insbesondere die Fig. 3 und 4 zeigen, weisen die Schachtwände 24 der Aufnahmeschächte 25 eine Neigung auf. Diese ist gegenüber einer im Einzelnen nicht dargestellten, im Bereich der Aufnahmeschachteinsetzöffnung angeordneten Vertikalebene V ausgestellt bzw. wegweisend, wobei im Hinblick auf Fig. 3 die dort eingezeichnete Vertikalebene V im Hinblick auf die mittlere Stabilisiereinrichtung 13 als eine solche Vertikalebene angesehen werden kann. Eine korrespondierende Neigung weisen die Bodenelemente 21 gegenüber der Horizontalen H der Bewegungsbahn B auf. Dies führt dazu, dass die in den einzelnen Aufnahmeschächten 25 der Stabilisiereinrichtung 13 einsitzenden Stülpdeckelstapel allein durch Schwerkraft gegen die Schachtwände 24 kippen und dort sicher gehalten sind.
[0059] Bei einer vergleichenden Betrachtung der Fig. 3 und 4 lässt sich feststellen, dass die einen zusammenhängenden Block bildenden Stabilisiereinrichtungen 13 zwischen deren Ausgangsstellung in Fig. 3 und deren erreichter Stellung in Fig. 4 im Hinblick auf die Zeichnungsebene nach rechts bewegt wurden. In Fig. 3 lag die mittlere Stabilisiereinrichtung 13 im Bereich der Vertikalebene V. Durch eine Verlagerung um einen in etwa zwei bodengruppenbreiten entsprechenden Wegbetrag nach rechts kommt nunmehr die linke Stabilisiereinrichtung 13 in der Vertikalebene V zur Anordnung. Ausgehend von Figur 4 kann nunmehr eine Rückverlagerung der Stabilisiereinrichtungen 13 nach in Bezug auf die Darstellungsebene links erfolgen, so dass nacheinander jeweils eine Stabilisiereinrichtung 13 im Bereich der Vertikalebene V und insbesondere der dort angeordneten Entnahmeeinrichtung 28 zur Anordnung kommt, bis die Bewegung nach links mit der Anordnung der rechten Stabilisiereinrichtung 13 in der Vertikalebene V abgeschlossen ist. Zum Schutz der Bedienperson vor Fehlbedienung und daraus resultierender Verletzung aber auch zum Schutz der Zuführeinrichtung 10 vor dem Eindringen von den Anlagebetrieb störenden Fremdkörpern ist das Ausziehfenster 17, durch welches die Bedienperson Zugang zu den Stabilisiereinrichtungen 13 zwecks Befüllen mit Stülpdeckeln hat, mit Einrichtungen zum Eingriffsschutz versehen.
[0060] Zunächst wird der Eingriffsschutz durch die quer zur Auszugrichtung X bzw. im Wesentlichen parallel zur Bewegungsrichtung entlang der Bewegungsbahn B ausgerichteten, griffnahen Schachtwände 27 der einzelnen Stabilisiereinrichtungen 13 gebildet. Diese verhindern über die jeweils volle Breite einer Stabilisiereinrichtung 13 den Eingriff in den Bereich der Aufnahmeschächte 25. Die Anordnung der Stabilisiereinrichtungen 13 nebeneinander zu einem in seiner Gesamtheit zu bewegenden Block bildet somit einen Eingriffsschutz, der eine erhebliche Breite des Ausziehfensters 17 überspannt.
[0061] Durch das Wandern der Stabilisiereinrichtungen 13 entlang der Bewegungsbahn B verbleibt jedoch zwischen der jeweiligen seitlichen 20 Ausziehfensterbegrenzung, hier jeweils gebildet durch eine Stütze 29 und der ersten bzw. letzten Stabilisiereinrichtung 13 ein Freiraum. Dieser ist in seiner entlang der Bewegungsbahn B gemessenen Länge darüber hinaus einer ständigen Größenveränderung unterworfen, da die Stabilisiereinrichtungen 13 entlang der Bewegungsbahn B kontinuierlich von links nach rechts und von rechts nach links wandern. Deshalb sieht die Erfindung hier einen längenvariablen Eingriffsschutz vor, der in der konkreten Ausführungsform als plisseeartig, faltbarer Vorhang 30 ausgebildet ist. Im Grunde genommen handelt es sich, wie anhand der Fig. 3 zu erkennen ist, um zwei solcher Vorhänge 30, die jeweils eine Bewegungskopplung mit der linken bzw. rechten Stabilisiereinrichtung 13 eingehen und während der Bewegung ausgezogen bzw. eingeschoben werden. Hierzu verfügt das Ausziehfenster 17 über bewegungsbahnparallele Führungsschienen an der Ober- bzw. Unterseite der Fensteröffnung. Ein solcher längenvaribaler Eingriffsschutz kann alternativ beispielsweise auch als Rollo ausgebildet sein.
[0062] Fig. 5 ist eine Schnittdarstellung gemäß Schnittlinie B-B in Fig. 4 und dient insbesondere der Illustration der Entnahmeeinrichtung 28, von welcher hier lediglich die Ausförderwerkzeuge 31 in Form von Entnahmestempeln 32 dargestellt sind.
[0063] Die Entnahmestempel 32 fluchten mit den Öffnungen 22 des Bodenelementes 21 (siehe Fig. 6 und 7), wenn eine der dargestellten Stabilisiereinrichtungen 13 im Bereich der Entnahmeeinrichtung 28 angeordnet ist. Die oberhalb der Öffnungen 22 angeordneten Stülpdeckelstapel können bei einer Aufwärtsbewegung der Entnahmestempel 32 von selbigen nach Durchtritt durch die Öffnung 22 in Richtung nach oben mitgenommen und in Richtung Transportbrücke 14 bewegt werden. Oberhalb der Stabilisiereinrichtung 13 ist zunächst ein Leitgestell 33 angeordnet, welches den hier vorhandenen Zwischenraum zwischen der Oberkante der Aufnahmeschächte 25 und der Transportbrücke 14 überbrückt. Oberhalb des Leitgestells 33 ist bei Ausförderung der Stülpdeckelstapel aus den Stabilisiereinrichtungen 13 ein Zuführrahmen 15 angeordnet, in welchen die Stülpdeckelstapel nebeneinander eingefördert werden. Funktion der Erfindung:
[0064] Die erfindungsgemäße Zuführeinrichtung 10 steht in der hier dargestellten Ausführungsform seitlich einer Abfüllvorrichtung für Behälter neben der sogenannten Deckelaufsetzstation. Diese wird von der Zuführeinrichtung 10 mit zu den befüllten Behältern genutzten Stülpdeckeln beschickt. Die Bewegungsbahn B der Stabilisiereinrichtungen 13 ist parallel zur Vorzugsrichtung der Tragelemente in der Abfüllvorrichtung ausgerichtet. Die Transportbrücke 14 überbrückt den Abstand zwischen der Zuführeinrichtung 10 und der nicht dargestellten Abfüllvorrichtung.
[0065] Eine Bedienperson zieht nacheinander in Auszugrichtung X Stabilisiereinrichtungen 13 aus dem Ausziehfenster 17 des Puffermagazins 12 heraus und bestückt deren Aufnahmeschächte 25 mit stapelweise angeordneten Stülpdeckeln. Dabei entspricht die Anzahl nebeneinander in der Stabilisiereinrichtung 13 gehaltenen gehaltenen Stülpdeckelstapel der Anzahl nebeneinander angeordneter Becher in einem Tragelement 10 der Abfüllvorrichtung.
[0066] Bei der Erstbefüllung vor Inbetriebnahme der Anlage kann auch die im Wirkbereich der Entnahmeeinrichtung 28 angeordnete Stabilisiereinrichtung 13 in Auszugrichtung X ausgezogen werden. Spätestens im laufenden Anlagebetrieb ist jedoch die jeweils dort positionierte Stabilisiereinrichtung 13 für einen Auszug in Richtung X gesperrt, da ansonsten Verletzungsgefahr sowie die Gefahr einer Störung des Ausförderns der Stülpdeckelstapel besteht. Zumindest ein Zuführrahmen 15 ist oberhalb der Entnahmeeinrichtung 28 angeordnet, um Stülpdeckelstapel aufzunehmen.
[0067] Mit Anlauten der Abfüllvorrichtung wird auch die Zuführeinrichtung 10 in Funktion gesetzt. Die Entnahmestempel 32 der Entnahmeeinrichtung 28 verfahren vertikal nach oben, durchtreten die Öffnungen 22 der Bodenelemente 21 der dort angeordneten Stabilisiereinrichtung 13. Sie dringen in die Aufnahmeschächte 25 ein und fördern die dort befindlichen Stülpdeckelstapel über das Leitgestell 33 in den oberhalb angeordneten Zuführrahmen 15 ein. Sodann werden die Entnahmestempel 32 in ihre unterhalb der Bodenelemente 21 gelegene Ausgangsstellung zurückverfahren.
[0068] Der Zuführrahmen 15 verfährt von seiner puffereinhausungsnahen Endstellung in seine abfüllvorrichtungsnahe Endstellung, in welcher er im Bereich der Deckelaufsetzstation angeordnet ist und diese mit Stülpdeckeln aus den aufgenommenen Stülpdeckelstapeln beschicken kann. Im Gegenzug verfährt ein zweiter Zuführrahmen in Gegenrichtung in die puffereinhausungsnahe Endposition oberhalb der Entnahmeeinrichtung 28. Die blockweise, zusammengefassten Stabilisiereinrichtungen 13 bewegen sich um die Breite einer Bodengruppe 18 entlang der Bewegungsbahn B entweder nach links oder nach rechts, so dass die nächste, mit Stülpdeckelstapeln befüllte Stabilisiereinrichtung 13 in den Wirkbereich der Entnahmeeinrichtung 28 gelangt.
[0069] Bei der Verlagerung der blockweise, zusammengefassten Stabilisiereinrichtungen 13 entlang der Bewegungsbahn B bleibt der vorerwähnte Eingriffsschutz, realisiert in einer konkreten Ausführungsform durch plisseeartig ausgestaltete Vorhänge 30, erhalten, indem diese die jeweils freien, also nicht von Stabilisiereinrichtungen 13 blockierten Bereiche des Ausziehfensters 17 abdecken und mit den Stabilisiereinrichtungen 13 bewegungsgekoppelt entlang der Bewegungsbahn B wandern.
[0070] Nachdem die Entnahmestempel 32 in ihre unterhalb der Bodengruppe 18 der Stabilisiereinrichtung 13 angeordnete Ursprungsposition zurückverfahren wurden, werden die Stabilisiereinrichtungen 13 nunmehr um die Breite einer Bodengruppe nach links oder rechts verlagert, so dass eine weitere, mit Stülpdeckelstapeln befüllte Stabilisiereinrichtung 13 in den Wirkbereich der Entnahmeeinrichtung 28 gelangt. Mit einer erneuten Ausförderbewegung der Entnahmestempel 32 beginnt der vorbeschriebene Vorgang von vorn.
[0071] Während des Betriebs der Zuführeinrichtung 10 lässt sich jederzeit jede Stabilisiereinrichtung 13 in Auszugsrichtung X verlagern, um Stülpdeckelstapel in die Aufnahmeschächte 25 entleerter Stabilisiereinrichtungen 13 einzulegen. Eine Ausnahme bildet lediglich diejenige Stabilisiereinrichtung 13, welche sich im jeweiligen Arbeitszyklus im Wirkbereich der Entnahmeeinrichtung 28 befindet.
[0072] Darüber hinaus detektiert die Zuführeinrichtung 10 in einer weiteren Ausführungsform diejenigen Stabilisiereinrichtungen 13, welche mit Stülpdeckelstapeln bestückt sind, so dass entleerte und noch nicht wiederbefüllte Stabilisiereinrichtungen 13 durch beispielsweise doppelschrittige Bewegung der blockweise, zusammengefassten Stabilisiereinrichtungen 13 übergangen werden und so sichergestellt ist, dass ausschließlich befüllte Stabilisiereinrichtungen 13 in den Bereich der Entnahmeeinrichtung 28 gelangen. Statt eines Doppelschrittes ist auch eine Bewegungsumkehr möglich, ohne dass ein vollständiger Durchlauf der Stabilisiereinrichtungen 13 entlang der Bewegungsbahn B stattgefunden hätte.
[0073] Dies hat den wesentlichen Vorteil, dass bei der Bestückung der Stabilisiereinrichtungen 13 mit Stülpdeckelstapeln keine vordefinierte Reihenfolge, möglicherweise auch noch in Abhängigkeit der jeweiligen Bewegungsrichtung, eingehalten werden muss. Vielmehr kann die Befüllung beliebig erfolgen, was den kurzzeitigen Einsatz der Bedienperson in anderen Bereichen der Abfüllvorrichtung ohne weiteres ermöglicht.
[0074] Vorgesehen ist ferner, dass die Stabilisiereinrichtungen 13 mit einer geeigneten Anzeige versehen sind, die über den Befüllstatus (befüllt/nicht befüllt) Auskunft geben. Dies können beispielsweise schlichte, schlitzartige Freischnitte in den vorderen, griffnahen, quer zur Auszugrichtung X angeordneten Schachtwänden 27 sein. Ebenso sind jedoch auch andere optische Anzeigen, wie Lichtsignale oder ähnliches möglich.
[0075] Der wesentliche Vorteil der erfindungsgemäßen Zuführeinrichtung 10 liegt darin, erstmals lediglich instabil stapelbare Behälterteile, wie insbesondere Stülpdeckel, an einer Abfüllvorrichtung für Behälter umfangreich zu bevorraten, so dass ein kontinuierliches Nachlegen von Stülpdeckeln für den reibungslosen Betrieb der Abfüllvorrichtung nicht länger erforderlich ist. Vielmehr kann nach Auffüllen des Puffermagazins 12 die bedienende Person auch an anderen Stationen eingesetzt werden. Die Stapel selbst lassen sich ohne Gefahr einer Stapeltrennung einer Entnahmeeinrichtung 28 zuführen, so dass ein Maschinenstopp wegen fehlender Beschickung mit Behälterteilen, insbesondere Stülpdeckeln nicht länger zu befürchten ist.
权利要求:
Claims (20)
[0001] Zuführeinrichtung (10) für Behälterteile zur Verwendung an einer Vorrichtung zum Befüllen von Behältern mit flüssigen bis pastösen und/oder riesel- und schüttfähigen Nahrungsmitteln,
- mit einer Stabilisiereinrichtung (13), welche in einer ersten Richtung (X) in Reihe hintereinander angeordnete Aufnahmeschächte (25) aufweist, die mit einer schachtlängsaxialen Einsetzöffnung (22) versehen sind, durch welche Stapel von ineinander nestbaren Behälterteilen in die Aufnahmeschächte (25) einbringbar sind, so dass in je einem Aufnahmeschacht (25) ein Behälterteilestapel gehalten ist,
- mit einer Entnahmeeinrichtung (28), die die in den Aufnahmeschächten (25) der Stabilisiereinrichtung (13) in Stapeln gehaltenen Behälterteile gemeinsam ausfördert und in einem Zuführrahmen (15) anordnet,
- mit Zuführrahmen (15), die sich wechselweise im Bereich der Entnahmeeinrichtung (28) befinden, um die aus der Stabilisiereinrichtung (13) in Form von nebeneinander angeordneten Stapeln ausgeförderten Behälterteile aufzunehmen und der Vorrichtung zum Befüllen von Behältern zuzuführen,
- wobei mehrere Stabilisiereinrichtungen (13) vorgesehen sind, die gemeinsam ein mit ineinander nestbaren Behälterteilen befüllbares Puffermagazin (12) bilden,
- wobei die Stabilisiereinrichtungen (13) entlang einer gemeinsamen Bewegungsbahn (B) in einer zweiten Richtung (Y) hintereinander angeordnet sind und
- wobei die Stabilisiereinrichtungen (13) entlang der Bewegungsbahn (B) linear verfahrbar sind, um zumindest eine mit Behälterteilen versehene Stabilisiereinrichtung (13) im Wirkbereich der Entnahmeeinrichtung (28) anzuordnen,
- dadurch gekennzeichnet, dass die erste Richtung (X), in der die Aufnahmeschächte (25) einer der Stabilisierungseinrichtungen (13) hintereinander angeordnet sind, ungleich der zweiten Richtung (Y) ist, in der die Bewegungsbahn (B) verläuft.
[0002] Zuführeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel zwischen der ersten Richtung (X) und der zweiten Richtung (Y) zwischen 45° und 135° beträgt.
[0003] Zuführeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stabilisiereinrichtungen (13) jeweils einzeln vorzugsweise in etwa quer zur gemeinsamen Bewegungsbahn (B) ausziehbar sind, um die Einsetzöffnungen (22) der Aufnahmeschächte (25) zugänglich zu machen.
[0004] Zuführeinrichtung nach einem der der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Puffermagazin (12) in einem Maschinengestell (11) angeordnet ist, welches einen Zugang zu den Stabilisiereinrichtungen (13) über ein Ausziehfenster (17) gewährleistet und/oder dass das Puffermagazin (12) eine flächige Anordnung der darin befindlichen Aufnahmeschächte (25) aufweist.
[0005] Zuführeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Ausziehfensters (17) wenigstens der Länge der Bewegungsbahn (B) der Stabilisiereinrichtungen (13) entspricht.
[0006] Zuführeinrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausziehfenster (17) über einen Eingriffsschutz (27) verfügt, der einen Eingriff eines Benutzers in die Bewegungsbahn (B) der Stabilisiereinrichtungen (13) verhindert.
[0007] Zuführeinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Eingriffsschutz (27) längenvariabel ausgestaltet ist, um die auf Grund der Bewegung der Stabilisiereinrichtungen (13) jeweils in ihrer Länge veränderlichen Ausziehfensterfreiräume zwischen einem Ausziehfensterrahmenteil und der entlang der Bewegungsbahn (B) ersten beziehungsweise letzten Stabilisiereinrichtung (13) geschlossen zu halten.
[0008] Zuführeinrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Eingriffsschutz (27) als Rollo oder plisseeartiger Vorhang (30) ausgebildet ist, der an einem Rahmen des Ausziehfensters (17) einerseits und an der ersten bzw. letzten Stabilisiereinrichtung (13) andererseits angeschlagen ist und im Übrigen bevorzugt in zwei bewegungsbahnparallelen, den Eingriffsschutz (27) zwischen sich aufnehmenden Führungsschienen gelagert ist.
[0009] Zuführeinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schachtwand (27) des zuführfensternahen Aufnahmeschachtes (25) einer jeden Stabilisiereinrichtung (13) den Eingriffsschutz (27) bildet, indem die Schachtwand (27) den Eingriff eines Benutzers in die Bewegungsbahn (B) der Stabilisiereinrichtungen (13) über die bewegungsbahnparallel gemessene Breite der jeweiligen Stabilisiereinrichtung (13) verhindert.
[0010] Zuführeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stabilisiereinrichtung (13) ein Bodenelement (21) umfasst, auf welchem die Aufnahmeschächte (25) angeordnet sind.
[0011] Zuführeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeschächte (25) im Wesentlichen als durch vertikale Teilung entstandener Halbzylinder ausgebildet sind und insbesondere die Form eines hälftig geteilten, hexagonalen Zylinders aufweisen.
[0012] Zuführeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeschächte (25) einer Stabilisiereinrichtung (13), insbesondere als Halbzylinder, durch Materialstege (26) untereinander verbunden sind und insbesondere aus einem Materialstück geformt, bevorzugt aus einem Blechstück (23) gekantet sind.
[0013] Zuführeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der in Auszugrichtung (X) vorn liegende Aufnahmeschacht (25) mit einer insbesondere die quer zur Auszugrichtung (X) gemessene Breite des Bodenelementes (21) überspannenden Blende versehen ist, die als Eingriffsschutz (27) dient.
[0014] Zuführeinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende (27) Teil des Zylindermantels ist und der in Auszugsrichtung (X) vorn liegende Aufnahmezylinder in etwa als Dreiviertelzylinder ausgebildet ist.
[0015] Zuführeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenelement (21) im Bereich eines jeden Aufnahmeschachtes (25) eine Öffnung (22) für den Durchtritt eines Ausförderwerkzeugs (31) der Entnahmeeinrichtung (28) ausbildet.
[0016] Zuführeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schachtwände (24) der Aufnahmeschächte (25) von einer im Bereich der Einsetzöffnung (22) angeordneten, vertikalen Ebene (V) wegweisend geneigt sind.
[0017] Zuführeinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Neigung der Schachtwände (24) durch eine Neigung des mit den Schachtwänden (24) verbundenen Bodenelementes (21) gegenüber der Horizontalen der Bewegungsbahn (B) hervorgerufen 20 ist.
[0018] Zuführeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenelement (21) und/oder die Aufnahmeschächte (25) auswechselbar auf einem ausziehbaren Rahmen (19) angeordnet ist.
[0019] Zuführeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Auszugssperre vorgesehen ist, die den Auszug der sich im Wirkbereich der Entnahmeeirichtung (28) befindlichen Stabilisiereinrichtung (13) verhindert.
[0020] Zuführeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegungsrichtung der Stabilisiereinrichtungen (13) entlang ihrer Bewegungsbahn (B) parallel zur Vorzugseinrichtung der Vorrichtung zum Befüllen der Behälter ausgerichtet ist.
类似技术:
公开号 | 公开日 | 专利标题
EP2794433B1|2015-11-18|Kommissionieranlage sowie verfahren zum kommissionieren von artikeln
DE60307332T2|2007-04-12|Vorrichtung zum Transportieren und Einschachteln einer Gruppe von Gegenständen
EP1731450B1|2008-07-23|Vorrichtung zum Aufteilen, Eintakten und Gruppieren von Stückgütern
DE19522189C2|1997-08-14|Gruppier- und Puffervorrichtung
EP2821353B1|2020-10-28|Transportabschnitt einer Horizontalfördereinrichtung mit mindestens einem verstellbaren Führungselement
EP2982487B1|2018-01-17|Vorrichtung zum wechsel des ober- und unterwerkzeugs einer verpackungsmaschine
DE60318496T2|2009-01-08|Maschine zur lieferung/ausgabe von länglichen gegenständen wie länglichen behältern
DE60306646T2|2007-06-21|Anbringen von ladeleisten
DE102006025617B4|2009-10-01|Arbeitsplatz und Verfahren zum Packen
EP2637938B1|2016-07-13|Maschine zur verarbeitung und/oder verpackung von gegenständen und verfahren zum modifizieren einer transportstrecke dieser maschine
EP1464595B1|2007-05-02|Fördersystem, insbesondere eine Flughafen-Gepäckförderanlage, für Behälter
EP1832529B1|2010-10-27|Regalbediengerät mit Zwischenspeicher in einem Regallager mit Schiebern in den Regalfächern
EP2103556B2|2016-07-13|Palettiervorrichtung
EP2792626A1|2014-10-22|Gruppierverfahren und -vorrichtung
DE60014322T2|2006-03-02|Vorrichtung zum zuführen von gegenständen zu einem blisterband
EP1908711A1|2008-04-09|Vorrichtung zum Anheben einer Lage, bestehend aus einer Vielzahl an Behältern oder dergleichen
DE102008009993B4|2016-01-28|Verfahren zum reihenweisen Separieren einer Anzahl von Vials aus einer Vielzahl von in mehreren Reihen angeordneten Vials und Vorrichtung hierfür
EP2729374B1|2015-08-19|Verfahren und vorrichtung zum handhaben von gegenständen
DE10246285B4|2007-10-04|Anordnung und Verfahren zum Beladen eines Laderaumes mit Stückgütern
EP2396269B1|2012-12-05|Vorrichtung zum befüllen von behältern
EP2125578B1|2010-06-02|Verfahren zur lagerung von lagergut in einem lagerregal mit mehreren regaleinheiten und einem transportschacht sowie ein solches lagerregal
DE60201148T2|2005-09-22|Stapelgerät für Päckchen
EP2664553B1|2017-09-20|Verfahren zum Einlegen von Einzelprodukten in Behälter in einer Roboterstrasse
EP0099510B1|1987-03-18|Vorrichtung zur Herstellung und Verarbeitung von Gebäckteigformlingen und Verfahren zur Steuerung solcher Vorrichtung
EP2527262B1|2014-09-24|Vorrichtung zum Befüllen von Behältern
同族专利:
公开号 | 公开日
DE102019104303A1|2020-08-20|
引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
2020-07-24| STAA| Information on the status of an ep patent application or granted ep patent|Free format text: STATUS: THE APPLICATION HAS BEEN PUBLISHED |
2020-07-24| PUAI| Public reference made under article 153(3) epc to a published international application that has entered the european phase|Free format text: ORIGINAL CODE: 0009012 |
2020-08-26| AX| Request for extension of the european patent|Extension state: BA ME |
2020-08-26| AK| Designated contracting states|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): AL AT BE BG CH CY CZ DE DK EE ES FI FR GB GR HR HU IE IS IT LI LT LU LV MC MK MT NL NO PL PT RO RS SE SI SK SM TR |
2020-10-07| RIN1| Information on inventor provided before grant (corrected)|Inventor name: KRUEGER, HARALD Inventor name: GRAF, TIMO Inventor name: DANIEL, JAN Inventor name: STRAUCH, FRITZ Inventor name: STIEGLER, ACHIM |
2020-12-18| STAA| Information on the status of an ep patent application or granted ep patent|Free format text: STATUS: REQUEST FOR EXAMINATION WAS MADE |
2021-01-13| RAP1| Party data changed (applicant data changed or rights of an application transferred)|Owner name: ERCA |
2021-01-20| 17P| Request for examination filed|Effective date: 20201216 |
2021-01-20| RBV| Designated contracting states (corrected)|Designated state(s): AL AT BE BG CH CY CZ DE DK EE ES FI FR GB GR HR HU IE IS IT LI LT LU LV MC MK MT NL NO PL PT RO RS SE SI SK SM TR |
2021-10-13| GRAP| Despatch of communication of intention to grant a patent|Free format text: ORIGINAL CODE: EPIDOSNIGR1 |
2021-10-13| STAA| Information on the status of an ep patent application or granted ep patent|Free format text: STATUS: GRANT OF PATENT IS INTENDED |
2021-10-27| RIC1| Information provided on ipc code assigned before grant|Ipc: B65B 55/04 20060101ALI20210923BHEP Ipc: B65B7/28 20060101ALI20210923BHEP Ipc: B65B7/16 20060101ALI20210923BHEP Ipc: B65B3/04 20060101ALI20210923BHEP Ipc: B65G 65/00 20060101ALI20210923BHEP Ipc: B65B 43/44 20060101ALI20210923BHEP Ipc: B65G 47/51 20060101AFI20210923BHEP |
2021-11-10| INTG| Intention to grant announced|Effective date: 20211014 |
2022-02-04| GRAS| Grant fee paid|Free format text: ORIGINAL CODE: EPIDOSNIGR3 |
2022-02-25| STAA| Information on the status of an ep patent application or granted ep patent|Free format text: STATUS: THE PATENT HAS BEEN GRANTED |
2022-02-25| GRAA| (expected) grant|Free format text: ORIGINAL CODE: 0009210 |
优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
[返回顶部]