专利摘要:
Bei einem Verfahren zum Herstellen eines Steckverbinders (1) zum steckenden Verbinden mit einem zugeordneten Gegensteckverbinder (2) wird ein Gehäuse (10) hergestellt, in dem ein Kontakteinsatz (13) aufzunehmen ist, der ein Steckgesicht (11) zum steckenden Verbinden mit dem Gegensteckverbinder (2) ausbildet und zumindest ein elektrisches Kontaktelement (130) zum elektrischen Kontaktieren mit zumindest einem Gegenkontaktelement (200) des Gegensteckverbinders (2) aufweist. Bei dem Verfahren ist zudem vorgesehen, dass eine Mehrzahl von zur Verwendung an dem Steckverbinder (1) bestimmten, zum Bereitstellen unterschiedlicher Funktionalitäten an dem Steckverbinder (1) ausgebildeten Einsatzelementen (12) bereitgestellt wird, zumindest ein Einsatzelement (12) aus der Mehrzahl von Einsatzelementen (12) ausgewählt wird und das zumindest eine ausgewählte Einsatzelement (10) bei der Herstellung des Gehäuses (10) mit dem Gehäuse (10) verbunden oder nach der Herstellung des Gehäuses (10) mit dem Gehäuse (10) gefügt wird.
公开号:EP3680997A1
申请号:EP20150658.1
申请日:2020-01-08
公开日:2020-07-15
发明作者:Thorsten Diessel
申请人:Phoenix Contact GmbH and Co KG;
IPC主号:H01R43-00
专利说明:
[0001] Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Steckverbinders nach dem Oberbegriff des Anspruches 1, ein Baukastensystem zum Herstellen eines Steckverbinders und einen Steckverbinder.
[0002] Im Rahmen eines solchen Verfahrens wird ein Gehäuse hergestellt, in dem ein Kontakteinsatz aufzunehmen ist, der ein Steckgesicht zum steckenden Verbinden mit dem Gegensteckverbinder ausbildet und zumindest ein elektrisches Kontaktelement zum elektrischen Kontaktieren mit zumindest einem Gegenkontaktelement des Gegensteckverbinders aufweist.
[0003] Zum Bereitstellen insbesondere schwerer Steckverbinder, die großen Beanspruchungen unterliegen und entsprechend stabil und widerstandsfähig auszugestalten sind, wird ein Gehäuse verwendet, das aus zum Beispiel Kunststoff oder Aluminium gefertigt ist und einen Kontakteinsatz aufnimmt, der eine Anordnung von elektrischen Kontaktelementen in Form von Buchsenkontakten oder Stiftkontakten bereitstellt, um auf diese Weise ein Steckgesicht zum steckenden Verbinden mit einem zugeordneten Gegensteckverbinder auszubilden. Das Gehäuse und der Kontakteinsatz sind hierbei modular ausgebildet und werden miteinander gefügt, um den Steckverbinder bereitzustellen, wobei abhängig von der bestimmungsgemäßen Verwendung des Steckverbinders unterschiedliche Kontakteinsätze mit unterschiedlichen Anordnungen von elektrischen Kontakten und entsprechend auch unterschiedlich geformte Gehäuse mit unterschiedlichen Baugrößen und mechanischen Ausgestaltungen (zum Beispiel zum Bereitstellen einer Verriegelung mit dem Gegensteckverbinder) zum Einsatz kommen.
[0004] Dies hat zur Folge, dass eine beträchtliche Varianz an unterschiedlichen Gehäusen besteht. Diese Varianz wird bei herkömmlichen Steckverbindern noch dadurch vergrößert, dass zum Beispiel ein elektrisches Kabel abhängig von der Verwendung des Steckverbinders in unterschiedlichen Raumrichtungen von dem Steckverbinder zu verlegen ist, was durch das Gehäuse und einen daran vorgesehenen Kabelabgang entsprechend ermöglicht werden muss.
[0005] Es besteht somit ein Wunsch danach, Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, die Varianz bei Gehäusen für Steckverbinder insbesondere mit Blick auf die Fertigung, die Produktionssteuerung und die Logistik zu reduzieren. Mit Blick auf die Logistik ist beispielsweise erforderlich, sämtliche gegebenenfalls erforderlichen Varianten eines Gehäuses überall dort vorzuhalten, wo solche Varianten gegebenenfalls benötigt werden, was eine große Herausforderung für Lieferketten und das Vorhalten von Varianten bedeutet.
[0006] Die DE 10 2013 109 653 A1 beschreibt ein Steckverbindergehäuse zum Schutz eines Steckverbinders, umfassend wenigstens einen voreingerichteten Kabelabgang zum Anschließen einer Kabelverschraubung und wenigstens einen Verschluss zum Verschließen des wenigstens einen Kabelabgangs. Dabei weist der wenigstens ein Kabelabgang ein Gewinde auf, durch welches ein Schraubkanal gebildet wird. Das Steckverbindergehäuse weist im Übergang zum Verschluss eine Sollbruchstelle auf.
[0007] Bei einem aus der DE 103 03 800 B3 bekannten Steckverbindergehäuse sind Kabelzuführungen angeformt.
[0008] Bei herkömmlichen Steckverbindern kann ein Kabel beispielsweise dadurch an einem Gehäuse festgelegt werden, dass das Kabel mittels einer Kabelverschraubung klemmend zu dem Gehäuse fixiert wird. Eine solche Kabelverschraubung weist üblicherweise ein Verbindungselement auf, das in ein Gewinde des Gehäuses einzuschrauben ist, um auf diese Weise das durch das Verbindungselement hindurchgeführte Kabel zu dem Gehäuse festzulegen. Weil üblicherweise das Gewinde an das Gehäuse angeformt wird, unterschiedliche Gehäuse aber zur Aufnahme unterschiedlicher Kabel, insbesondere Kabel mit unterschiedlichem Leitungsquerschnitt, ausgelegt sein können und somit die Öffnungsgröße genauso wie die Ausgestaltung des Gewindes variieren, ergeben sich herkömmlich eine große Anzahl an unterschiedlichen Gehäusen, für die unterschiedliche Werkzeuge vorzusehen sind.
[0009] Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren und ein Baukastensystem zum Herstellen eines Steckverbinders sowie einen Steckverbinder zur Verfügung zu stellen, mit dem die erforderliche Varianz in den zur Ausbildung eines modularen Steckverbinders bereitzustellenden Gehäusen reduziert sein kann.
[0010] Diese Aufgabe wird durch einen Gegenstand mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
[0011] Demnach wird eine Mehrzahl von zur Verwendung an dem Steckverbinder bestimmten, zum Bereitstellen unterschiedlicher Funktionalitäten an dem Steckverbinder ausgebildeten Einsatzelementen bereitgestellt, zumindest ein Einsatzelement aus der Mehrzahl von Einsatzelementen wird ausgewählt, und das zumindest eine ausgewählte Einsatzelement wird bei der Herstellung des Gehäuses mit dem Gehäuse verbunden oder nach der Herstellung des Gehäuses mit dem Gehäuse gefügt.
[0012] Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird eine Mehrzahl von unterschiedlichen Einsatzelementen bereitgestellt, die dazu dienen, unterschiedliche Funktionalitäten an einem Steckverbindergehäuse bereitzustellen. Aus diesen Einsatzelementen können ein Einsatzelement oder mehrere Einsatzelemente ausgewählt werden, um die so ausgewählten Einsatzelemente an einem jeweiligen Gehäuse zu verwenden.
[0013] Auf diese Weise wird möglich, die Variantenvielfalt bei Gehäusen zu reduzieren und das Verfahren zur Herstellung des Gehäuses zu vereinfachen. So wird eine Varianz an Gehäusen über die Einsatzelemente zur Verfügung gestellt, wobei Gehäuse gleicher äußerer Bauform durch Auswahl von Einsatzelementen mit unterschiedlichen Funktionalitäten zur Verfügung gestellt werden können. Die Bereitstellung einer Varianz an Gehäusen wird somit auf die Bereitstellung und Auswahl von Einsatzelementen verlagert.
[0014] Das zumindest eine ausgewählte Einsatzelement ist, nach Vollendung der Herstellung, fest und dauerhaft mit dem Gehäuse verbunden. Die Verbindung des ausgewählten Einsatzelements mit dem Gehäuse kann hierbei bei der Herstellung des Gehäuses oder nach der Herstellung des Gehäuses erfolgen.
[0015] So kann das Gehäuse beispielsweise aus Kunststoff mittels Spritzgießen hergestellt werden. Das zumindest eine ausgewählte Einsatzelement kann in diesem Fall bei der Herstellung des Gehäuses von dem Material des Gehäuses zumindest abschnittsweise umspritzt werden, sodass das zumindest eine Einsatzelement stoffschlüssig mit dem Gehäuse verbunden wird. Das zumindest eine ausgewählte Einsatzelement und das Gehäuse gehen somit eine integrale, stoffschlüssige Verbindung miteinander ein, wobei sich die Materialien des Gehäuses und des Einsatzelements unterscheiden können. Beispielsweise kann das Gehäuse aus Kunststoff und das Einsatzelement aus einem Metallwerkstoff gefertigt sein, oder das Gehäuse und das Einsatzelement können aus unterschiedlichen Kunststoffen ausgebildet sein.
[0016] Wird das Gehäuse aus einem Metallwerkstoff, zum Beispiel Aluminium gefertigt, kann das Gehäuse auch mittels zum Beispiel einem Druckgussverfahren, zum Beispiel Aluminiumdruckguss, gefertigt werden. Auch in diesem Fall ist denkbar, das zumindest eine ausgewählte Einsatzelement bei der Herstellung des Gehäuses mit dem Material des Gehäuses zumindest abschnittsweise zu umgießen, sodass eine integrale, stoffschlüssige Verbindung zwischen dem zumindest einen ausgewählten Einsatzelement und dem Gehäuse geschaffen wird.
[0017] In alternativer Ausgestaltung des Verfahrens ist auch möglich, ein oder mehrere ausgewählte Einsatzelemente nach der Herstellung des Gehäuses mit dem Gehäuse zu fügen. In diesem Fall kann das zumindest eine ausgewählte Einsatzelement nach der Herstellung des Gehäuses zum Beispiel formschlüssig mit dem Gehäuse verbunden oder mit dem Gehäuse verpresst werden. Bei dieser Ausgestaltung wird somit zunächst das Gehäuse als gesondertes Bauteil hergestellt, beispielsweise mittels Kunststoffspritzgießen oder mittels eines Aluminiumdruckgussverfahrens, sodass das Gehäuse zunächst als gesondertes Bauteil vorliegt. Sodann werden ein oder mehrere Einsatzelemente aus den zur Verfügung stehenden Einsatzelementen ausgewählt und mit dem Gehäuse gefügt, indem die ausgewählten Einsatzelemente zum Beispiel an dafür vorgesehene Einsatzöffnungen an dem Gehäuse angesetzt werden.
[0018] Das zumindest eine ausgewählte Einsatzelement ist nach Vollendung der Herstellung vorzugsweise fest und dauerhaft mit dem Gehäuse verbunden. Das zumindest eine ausgewählte Einsatzelement wird somit zum Bestandteil des Gehäuses und stellt eine jeweils durch das Einsatzelement geschaffene Funktionalität an dem Gehäuse zur Verfügung.
[0019] Insbesondere soll das zumindest eine ausgewählte Einsatzelement so fest mit dem Gehäuse verbunden werden, dass das Einsatzelement belastbar, drehfest und axial nicht ohne weiteres lösbar zu dem Gehäuse festgelegt ist.
[0020] In einer Ausgestaltung weisen die unterschiedlichen Einsatzelemente jeweils eine in ihren äußeren Abmessungen und der äußeren Formgebung gleiche Bauform auf. Insbesondere kann jedes Einsatzelement einen Bundabschnitt aufweisen, der eine umfänglich um eine Achsrichtung erstreckt Außenkontur ausbildet, über die das Einsatzelement mit dem Gehäuse verbunden wird. In der Formgebung der Außenkontur sind die Einsatzelemente vorzugsweise gleich ausgebildet und weisen gleiche Abmessungen auf, sodass jedes der Einsatzelemente an einer gleichartigen, komplementären Einsatzöffnung des Gehäuses verwendet werden kann, an der Einsatzöffnung somit jedes der Einsatzelemente befestigt werden kann.
[0021] Die Außenkontur dient hierbei vorzugsweise auch zur drehfesten Festlegung des Einsatzelements an dem Gehäuse. Hierzu kann die Außenkontur beispielsweise, betrachtet umfänglich um die Achsrichtung, eine Form aufweisen, die von einer rotationssymmetrischen Form abweicht, beispielsweise eine Mehrkantform, über die der Bundabschnitt um die Achsrichtung drehfest mit dem Gehäuse verbunden wird. Durch Einfassen der Außenkontur an dem Gehäuse wird das Einsatzelement somit derart an dem Gehäuse festgelegt, dass bei einer Drehmomentbelastung, zum Beispiel bei Einschrauben eines Verbindungselements oder dergleichen, das Einsatzelement sich nicht relativ zu dem Gehäuse verdrehen kann.
[0022] In einer Ausgestaltung weist der Bundabschnitt im Bereich der Außenkontur eine Formschlusseinrichtung auf, zum Beispiel in Form einer an dem Bundabschnitt umlaufend geformten Nut oder in Form eines umlaufenden, radial vorspringenden Stegs, über die der Bundabschnitt entlang der Achsrichtung formschlüssig mit dem Gehäuse verbunden werden kann. Wird das Einsatzelement bei Herstellung des Gehäuses von dem Material des Gehäuses umspritzt oder umgossen, so wird auf diese Weise zusätzlich zu einem Stoffschluss ein Formschluss zwischen dem Einsatzelement und dem Gehäuse hergestellt. Wird das Einsatzelement nach Herstellung des Gehäuses in eine Einsatzöffnung gefügt, so wird dabei ein Formschluss durch Eingriff einer komplementären Eingriffseinrichtung des Gehäuses in die Formschlusseinrichtung am Bundabschnitt des Einsatzelements hergestellt.
[0023] In einer Ausgestaltung weist jedes der unterschiedlichen Einsatzelemente einen Schaftabschnitt auf, der axial entlang der Achsrichtung von dem Bundabschnitt erstreckt ist. Der Schaftabschnitt steht somit axial von dem Bundabschnitt vor und kann sich, nach Verbinden des Einsatzelements mit dem Gehäuse, zum Beispiel in einen Innenraum des Gehäuses hinein erstrecken.
[0024] Ein solcher Schaftabschnitt ist jedoch nicht zwingend vorzusehen. Das Einsatzelement kann auch im Wesentlichen aus dem Bundabschnitt bestehen.
[0025] Die unterschiedlichen Einsatzelemente der Mehrzahl von Einsatzelementen dienen dazu, unterschiedliche Funktionalitäten an dem Gehäuse bereitzustellen.
[0026] So kann ein Einsatzelement der Mehrzahl von Einsatzelementen beispielsweise eine Öffnung (oder auch mehrere Öffnungen) zum Einführen eines elektrischen Kabels (oder auch mehrerer elektrischer Kabel) in das Gehäuse ausbilden. Eine solche Öffnung kann einen kreisförmigen Querschnitt oder auch einen kantigen, zum Beispiel viereckigen Querschnitt aufweisen.
[0027] Ein Einsatzelement kann hierbei eine Öffnung aufweisen, die kein Gewinde trägt und somit von einer glatten Wandung umgeben ist.
[0028] Ein anderes Einsatzelement kann demgegenüber ein im Bereich der Öffnung geformtes Gewinde aufweisen, sodass zum Beispiel ein Verbindungselement zum schraubenden Festlegen eines elektrischen Kabels an dem Gehäuse in die Öffnung des Einsatzelements eingeschraubt werden kann.
[0029] Ein anderes Einsatzelement kann beispielsweise als Stopfen ausgebildet sein und dazu dienen, eine an dem Gehäuse vorgesehene Einsatzöffnung nach außen hin zu verschließen. Ein solches Einsatzelement kann beispielsweise eine quer zur Achsrichtung erstreckte Deckfläche ausbilden, die zum Verschließen des Gehäuses nach außen hin dient.
[0030] Ein wiederum anderes Einsatzelement kann beispielsweise einen zumindest abschnittweise transparenten oder transluzenten Abschnitt aufweisen, sodass über das Einsatzelement beispielsweise eine visuelle Inspektion des Gehäuseinneren oder ein Durchscheinen des Gehäuses, zum Beispiel bei Anordnung von optischen Signalelementen im Inneren des Gehäuses, erfolgen kann.
[0031] Die einzelnen Ausstattungsmerkmale sind gegebenenfalls auch in Kombination an einem Einsatzelement verwendbar. So kann ein Einsatzelement beispielsweise eine gegebenenfalls mit einem Gewinde ausgestattete Öffnung zum Durchführen eines Kabels und zudem einen transparenten oder transluzenten Abschnitt aufweisen.
[0032] In einer Ausgestaltung kann an dem Gehäuse zumindest eine Einsatzöffnung zum Aufnehmen des zumindest einen ausgewählten Einsatzelements geformt werden. Das Formen einer solchen Einsatzöffnung kann bei Verbindung mit dem ausgewählten Einsatzelement erfolgen (zum Beispiel bei Herstellung des Gehäuses mittels Spritzgießen), sodass bei der Herstellung des Gehäuses das Einsatzelement in einer zugeordneten Einsatzöffnung des Gehäuses integral angeordnet wird. Das Formen einer solchen Einsatzöffnung kann aber auch vor Verbindung mit dem ausgewählten Einsatzelement erfolgen, sodass das ausgewählte Einsatzelement zur Verbindung in eine zugeordnete Einsatzöffnung des Gehäuses eingesetzt werden kann.
[0033] Das Gehäuse kann zum Beispiel eine näherungsweise quaderförmige Grundform aufweisen. Insbesondere kann das Gehäuse durch einander gegenüberliegende Seitenwandungen gebildet sein, die über stirnseitige Wandungen und eine obere Gehäusewandung miteinander verbunden sind. Das Gehäuse kann auf diese Weise einen Aufnahmeraum einfassen, in dem der Kontakteinsatz aufzunehmen ist, wobei das Gehäuse zum Beispiel an der Seite offen ist, an der der Kontakteinsatz das Steckgesicht ausbildet.
[0034] An dem Gehäuse können hierbei an unterschiedlichen Wandungen, beispielsweise an den Seitenwandungen, den stirnseitigen Wandungen oder auch an der oberen Gehäusewandung, mehrere (in ihrer Formgebung gleich ausgebildete) Einsatzöffnungen vorgesehen werden, sodass mehrere Einsatzelemente mit dem Gehäuse verbunden werden können.
[0035] Die Aufgabe wird auch gelöst durch ein Baukastensystem zum Herstellen eines Steckverbinders unter Verwendung des Verfahrens der vorangehend beschriebenen Art. Ein solches Baukastensystem weist eine Mehrzahl von zur Verwendung an dem Steckverbinder bestimmten, zum Bereitstellen unterschiedlicher Funktionalitäten an dem Steckverbinder ausgebildeten Einsatzelementen auf, die wahlweise an dem Gehäuse verwendbar sind.
[0036] Solche Einsatzelemente können eine gleiche äußere Grundform, mit einem Bundabschnitt und einer daran geformten, gleich ausgebildeten Außenkontur, aufweisen, sodass die Einsatzelemente in gleichen Einsatzöffnungen an dem Gehäuse aufgenommen werden können. Ein Gehäuse kann somit variabel mit einem gerade ausgewählten, eine bestimmte Funktionalität bereitstellenden Einsatzelement verbunden werden.
[0037] Die Aufgabe wird auch gelöst durch einen Steckverbinder zum steckenden Verbinden mit einem zugeordneten Gegensteckverbinder. Ein solcher Steckverbinder umfasst ein Gehäuse und einen in dem Gehäuse aufzunehmenden Kontakteinsatz, der ein Steckgesicht zum steckenden Verbinden mit dem Gegensteckverbinder ausbilden und somit ein elektrisches Kontaktelement zum elektrischen Kontaktieren mit zumindest einem Gegenkontaktelement des Gegensteckverbinders aufweist. Das Gehäuse ist mit zumindest einem ausgewählten Einsatzelement aus einer Mehrzahl von zur Verwendung an dem Steckverbinder bestimmten, zum Bereitstellen unterschiedlicher Funktionalitäten an dem Steckverbinder ausgebildeten Einsatzelementen drehfest und dauerhaft verbunden.
[0038] Zu den Vorteilen und vorteilhaften Ausgestaltungen eines solchen Steckverbinders soll auch auf das vorangehend zum Verfahren Ausgeführte verwiesen werden.
[0039] Der der Erfindung zugrunde liegende Gedanke soll nachfolgend anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Es zeigen: Fig. 1 eine Ansicht eines Ausführungsbeispiels eines Steckverbinderteils mit einem Gehäuse und daran angeordneten Einsatzelementen; Fig. 2A eine Draufsicht auf den Steckverbinder; Fig. 2B eine Schnittansicht entlang der Linie A-A gemäß Fig. 2A. Fig. 3A eine Seitensicht des Steckverbinders; Fig. 3B eine Schnittansicht entlang der Linie B-B gemäß Fig. 3A. Fig. 4A eine Ansicht einer Ausgestaltung eines Einsatzelements; Fig. 4B eine Schnittansicht entlang der Linie C-C gemäß Fig. 4A; Fig. 5A eine Ansicht einer anderen Ausgestaltung eines Einsatzelements; Fig. 5B eine Schnittansicht entlang der Linie D-D gemäß Fig. 5A; Fig. 6A eine Ansicht einer wiederum anderer Ausgestaltung eines Einsatzelements; Fig. 6B eine Schnittansicht in der Linie E-E gemäß Fig. 6A; Fig. 7A eine Ansicht einer wiederum anderen Ausgestaltung eines Einsatzelements; Fig. 7B eine Schnittansicht entlang der Linie F-F gemäß Fig. 7A; Fig. 8A eine Ansicht einer wiederum anderen Ausgestaltung eines Einsatzelements; und Fig. 8B eine Schnittansicht entlang der Linie G-G gemäß Fig. 8A.
[0040] Fig. 1 bis 3A, 3B zeigen ein Ausführungsbeispiel eines Steckverbinders 1, der entlang einer Steckrichtung E steckend mit einem zugeordneten Gegensteckverbinder 2 (siehe Fig. 2B) verbunden werden kann, um eine elektrische Verbindung zwischen dem Steckverbinder 1 und dem Gegensteckverbinder 2 herzustellen.
[0041] Der Steckverbinder 1 weist ein Gehäuse 10 auf, das durch einander gegenüberliegende Seitenwandungen 101, die Seitenwandungen 101 miteinander verbindende stirnseitige Wandungen 102 und eine obere Wandung 103 gebildet ist und einen Aufnahmeraum einfasst, in dem ein Kontakteinsatz 13 (siehe die Schnittansicht gemäß Fig. 2B) aufgenommen werden kann. Der Kontakteinsatz 13 weist eine Anordnung von elektrischen Kontaktelementen 130 auf, die an einer der oberen Wandung 103 abgewandten, offenen Seite des Gehäuses 10 ein Steckgesicht 11 des Steckverbinders 1 ausbilden und bei steckendem Verbinden des Steckverbinders 1 mit zugeordneten Gegenkontaktelementen 200 eines Steckgesichts 20 des Gegensteckverbinders 2 in Eingriff gelangen und auf diese Weise eine elektrische Verbindung zwischen dem Steckverbinder 1 und dem Gegensteckverbinder 2 herstellen.
[0042] An dem Steckverbinder 1 ist ein elektrisches Kabel 14 mit darin geführten Leitungsadern 140 anzuordnen. Die Leitungsadern 140 sind mit den Kontaktelementen 130 des Kontakteinsatzes 13 zu verbinden, sodass über den Steckverbinder 1 das Kabel 14 mit dem Gegensteckverbinder 2 verbunden und darüber an eine zugeordnete elektrische Baugruppe, zum Beispiel in einem Schaltschrank, angeschlossen werden kann.
[0043] Ein solcher Steckverbinder 1 kann in ganz unterschiedlicher Weise an ganz unterschiedlichen elektrischen oder elektronischen Baugruppen zum Bereitstellen von ganz unterschiedlichen Funktionen zum Einsatz kommen. Abhängig von der Verwendung des Steckverbinders 1 können hierbei auch an dem Gehäuse 10 des Steckverbinders 1 unterschiedliche Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen sein, um zum Beispiel unterschiedliche elektrische Kabel 14 mit dem Steckverbinder 1 zu verbinden oder um einen Zugriff und eine Prüfung am Gehäuse 10 und dessen Gehäuseinnerem zu ermöglichen.
[0044] Um die Variantenvielfalt insbesondere mit Blick auf die Herstellung und einer damit einhergehenden Bereitstellung von Werkzeugen zu reduzieren, wird vorliegend vorgeschlagen, an dem Gehäuse 10 ein oder mehrere Einsatzelemente 12 zu verwenden, die nach Fertigstellung des Steckverbinders 1 fest mit dem Gehäuse 10 verbunden sind und somit eine Einheit mit dem Gehäuse 10 bilden, für die Herstellung des Gehäuses 10 aber in variabler Weise ausgewählt und an dem Gehäuse 10 angeordnet werden können.
[0045] Das Gehäuse 10 kann grundsätzlich auf unterschiedliche Weise gefertigt werden, zum Beispiel als Kunststoffgehäuse mittels Kunststoffspritzgießen oder als Aluminiumgehäuse zum Beispiel mittels eines Aluminiumdruckgussverfahrens.
[0046] Zum Herstellen des Gehäuses 10 werden ein oder mehrere jeweils vorgesehene Einsatzelemente 12 ausgewählt, wobei für die Herstellung eine Mehrzahl von unterschiedlichen, zur Bereitstellung unterschiedlicher Funktionalitäten ausgebildeten Einsatzelementen 12 vorliegt. Die so ausgewählten Einsatzelemente werden mit dem Gehäuse 10 verbunden, wobei die Verbindung bei Herstellung des Gehäuses 10 mittels zum Beispiel Kunststoffspritzgießen oder Aluminiumdruckgießen oder auch nach der Herstellung des Gehäuses 10 durch Einsetzen in am Gehäuse 10 vorgesehene Einsatzöffnungen 104 erfolgen kann.
[0047] Werden die Einsatzelemente 12 bei der Herstellung des Gehäuses 10 integral mit dem Gehäuse 10 verbunden, so werden die Einsatzelemente 12 zum Beispiel in ein Spritzgusswerkzeug eingelegt und mit dem Material des Gehäuses 10 umspritzt derart, dass die Einsatzelemente 12 integral am Gehäuse 10 aufgenommen werden, wie dies aus Fig. 1 ersichtlich ist.
[0048] Werden hingegen die Einsatzelemente 12 nach Herstellung des Gehäuses 10 an das Gehäuse 10 angesetzt, so werden die Einsatzelemente 12 jeweils in eine zugeordnete Einsatzöffnung 104, die bei der Herstellung des Gehäuses 10 am Gehäuse 10 geformt worden ist, eingesetzt und formschlüssig oder mittels Verpressen mit dem Gehäuse 10 verbunden.
[0049] Fig. 4A, 4B bis 8A, 8B zeigen unterschiedliche mögliche Ausgestaltungen von Einsatzelementen 12, wobei auch andere Varianten von Einsatzelementen 12 vorgesehen sein können, die unterschiedliche Ausstattungsmerkmale miteinander kombinieren.
[0050] Die Einsatzelemente 12 gemäß Fig. 4A, 4B bis 8A, 8B gleichen sich in ihrer äußeren Grundform und weisen jeweils einen radial zu einer Achsrichtung A vorstehenden Bundabschnitt 120 auf, der umfänglich durch eine Außenkontur 121 begrenzt ist.
[0051] Die Außenkontur 23 weist in einer Ebene senkrecht zur Achsrichtung A eine Mehrkantform auf, sodass durch Aufnehmen des Bundabschnitts 120 in einer zugeordneten Einsatzöffnung 104 des Gehäuses 10 das jeweilige Einsatzelement 12 drehfest an dem Gehäuse 10 festgelegt wird und insbesondere Drehmomentbelastungen um die Achsrichtung A auf das Einsatzelement 12 am Gehäuse 10 aufgenommen werden können, ohne dass sich das Einsatzelement 12 zu dem Gehäuse 10 verdrehen kann.
[0052] Im Bereich der Außenkontur 121 ist eine Formschlusseinrichtung 124 in Form einer radial in den Bundabschnitt 120 eingeformten, um den Bundabschnitt 120 umlaufenden Nut geformt, über die ein Formschluss zwischen dem Einsatzelement 12 und dem Gehäuse 10 hergestellt wird, wenn das Einsatzelement 12 mit dem Gehäuse 10 verbunden ist.
[0053] Ein jedes Einsatzelement 12 gemäß Fig. 4A, 4B bis Fig. 8A, 8B weist zudem einen axial entlang der Achsrichtung A von dem Bundabschnitt 120 erstreckten Schaftabschnitt 123 auf, der sich, bei verbundenem Einsatzelement 12, in das Gehäuseinnere hinein erstreckt.
[0054] Weil sich die Einsatzelemente 12 in ihrer äußeren Grundform gleichen, kann ein jedes Einsatzelement 12 ausgewählt werden, um in einer jeden (gleich geformten) Einsatzöffnung 104 am Gehäuse 10 des Steckverbinders 1 aufgenommen zu werden.
[0055] Die Einsatzelemente 12 liegen im Rahmen eines Baukastensystems zur Auswahl vor und weisen unterschiedliche Funktionalitäten auf.
[0056] So weist das Einsatzelement 12 gemäß Fig. 4A, 4B eine Öffnung 122 auf, die sich entlang der Achsrichtung A durch das Einsatzelement 12 hindurch erstreckt und an deren Umfangswandung ein Gewinde 125 geformt ist, sodass ein Verbindungselement 15 (siehe Fig. 2B) zum schraubenden Festlegen eines Kabels 14 über ein Gewinde an einem Schraubschaft 150 in die Öffnung 122 eingeschraubt werden kann.
[0057] Das Einsatzelement 12 gemäß Fig. 5A, 5B bildet demgegenüber einen Stopfen aus, der zum Verschließen einer Einsatzöffnung 104 nach außen hin dient. Bei dem Einsatzelement 12 gemäß Fig. 5A, 5B ist eine Deckfläche 126 quer über den Schaftabschnitt 123 erstreckt, sodass der Schaftabschnitt 123 nach außen hin verschlossen ist und das Einsatzelement 12 eine durchgehende, in sich geschlossene Außenfläche aufweist.
[0058] Bei der Ausgestaltung des Einsatzelements 12 gemäß Fig. 5A, 5B kann zudem an der Deckfläche 126 ein transparenter oder transluzenter Abschnitt geformt sein, der zum Beispiel ein Durchscheinen von Licht eines optischen Signalelements im Gehäuseinneren ermöglicht.
[0059] Bei der Ausgestaltung des Einsatzelements 12 gemäß Fig. 6A, 6B ist eine entlang der Achsrichtung A durch das Einsatzelement 12 hindurch erstreckte Öffnung 122 vorgesehen, die im Querschnitt quer zur Achsrichtung A eine viereckige Form aufweist. Bei der Ausgestaltung des Einsatzelements 12 gemäß Fig. 7A, 7B ist demgegenüber eine entlang der Achsrichtung A durch das Einsatzelement 12 hindurch erstreckte Öffnung 122 vorgesehen, die im Querschnitt eine Kreisform aufweist. Jeweils ist an der die Öffnung 122 umgebenden Wandung bei den Ausgestaltungen gemäß Fig. 6A, 6B und 7A, 7B kein Gewinde geformt.
[0060] Bei der Ausgestaltung des Einsatzelements 12 gemäß Fig. 8A, 8B ist an einer Deckfläche 126 ein Formschlussabschnitt Abschnitt 127 in Form einer Vertiefung mit daran angeordneten Rastelementen geformt, der zum Beispiel ein rastendes Ansetzen eines Markierungsschilds ermöglicht.
[0061] Bei den Ausführungsbeispielen gemäß Fig. 4A, 4B bis 8A, 8B erstreckt sich von dem Bundabschnitt 120 jeweils ein Schaftabschnitt 123, der bei montiertem Einsatzelement 12 in das Gehäuse 10 hineinweist. Ein solcher Schaftabschnitt 123 ist jedoch nicht zwingend vorzusehen. Denkbar und möglich ist, dass bei den Ausführungsbeispielen auf einen solchen Schaftabschnitt 123 verzichtet wird, sodass das jeweilige Einsatzelement 12 im Wesentlichen aus dem Bundabschnitt 120 mit der daran geformten Außenkontur 121 und dem darin geformten Formschlussabschnitt 124 besteht.
[0062] Alternativ kann ein Schaftabschnitt an dem Bundabschnitt 120 geformt sein, der nach außen weist und somit von dem Gehäuse 10 vorsteht.
[0063] Zur Fertigung des Gehäuses 10 werden ein oder mehrere Einsatzelemente 12 aus der Gruppe der zur Verfügung stehenden Einsatzelemente 12 ausgewählt. Auf diese Weise können am Gehäuse 10 unterschiedliche Funktionalitäten zum Anbringen unterschiedlicher Kabel zum Beispiel mit unterschiedlichem Kabeldurchmesser oder für eine visuelle Inspektion oder eine Signalisierung an dem Gehäuse 10 zur Verfügung gestellt werden. Wie aus Fig. 1 und 2A, 2B ersichtlich, können hierbei an unterschiedlichen Gehäusewandungen 102, 103 Einsatzöffnungen 104 geformt werden oder vorgesehen sein, an denen Einsatzelemente 12 aufgenommen werden können, sodass unterschiedliche Einsatzelemente 12 an unterschiedlichen Gehäusewandungen 102, 103 angebracht werden können. Die Achsrichtung A und somit die Ausrichtung der Einsatzelemente 12 kann sich somit unterscheiden, um zum Beispiel ein Zuführen von Kabeln aus unterschiedlichen Richtungen zu ermöglichen.
[0064] Die Einsatzelemente 12 können aus Kunststoff oder einem Metallmaterial gefertigt sein. Denkbar ist zudem auch, die Einsatzelemente 12 aus einem Weichmaterial, zum Beispiel einem Gummimaterial oder einem elastomeren Kunststoff zu fertigen.
[0065] Der der Erfindung zugrunde liegende Gedanke ist nicht auf die vorangehend geschilderten Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern lässt sich auch in gänzlich andersgearteter Weise verwirklichen.
[0066] Ein Steckverbinder der hier beschriebenen Art kann in ganz unterschiedlicher Weise verwendet werden. Ein Steckverbinder der hier beschriebenen Art kann insbesondere einen sogenannten schweren Steckverbinder verwirklichen, der großen Belastungen widerstehen soll und entsprechend widerstandsfähig ausgebildet ist. Bezugszeichenliste
[0067] 1Steckverbinder10Gehäuse101Seitenwandungen102Stirnseitige Wandungen103Obere Gehäusewandung104Einsatzöffnungen11Steckgesicht12Einsatzelement120Bundabschnitt121Außenkontur122Öffnung123Schaftabschnitt124Formschlusseinrichtung125Gewinde126Deckfläche127Formschlussabschnitt13Kontakteinsatz130Elektrische Kontaktelemente14Kabel140Leitungsader15Verbindungselement150Schraubschaft2Gegensteckverbinder20Steckgesicht200GegenkontaktelementAAchsrichtungESteckrichtung
权利要求:
Claims (12)
[0001] Verfahren zum Herstellen eines Steckverbinders (1) zum steckenden Verbinden mit einem zugeordneten Gegensteckverbinder (2), wobei bei dem Verfahren ein Gehäuse (10) hergestellt wird, in dem ein Kontakteinsatz (13) aufzunehmen ist, der ein Steckgesicht (11) zum steckenden Verbinden mit dem Gegensteckverbinder (2) ausbildet und zumindest ein elektrisches Kontaktelement (130) zum elektrischen Kontaktieren mit zumindest einem Gegenkontaktelement (200) des Gegensteckverbinders (2) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl von zur Verwendung an dem Steckverbinder (1) bestimmten, zum Bereitstellen unterschiedlicher Funktionalitäten an dem Steckverbinder (1) ausgebildeten Einsatzelementen (12) bereitgestellt wird, zumindest ein Einsatzelement (12) aus der Mehrzahl von Einsatzelementen (12) ausgewählt wird und das zumindest eine ausgewählte Einsatzelement (10) bei der Herstellung des Gehäuses (10) mit dem Gehäuse (10) verbunden oder nach der Herstellung des Gehäuses (10) mit dem Gehäuse (10) gefügt wird.
[0002] Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) mittels Spritzgießen hergestellt wird und das zumindest eine ausgewählte Einsatzelement (12) bei der Herstellung des Gehäuses (10) derart zumindest abschnittsweise umspritzt wird, dass das zumindest eine ausgewählte Einsatzelement (12) stoffschlüssig mit dem Gehäuse (10) verbunden wird.
[0003] Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine ausgewählte Einsatzelement (12) nach der Herstellung des Gehäuses (10) formschlüssig mit dem Gehäuse (10) verbunden oder mit dem Gehäuse (10) verpresst wird.
[0004] Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der unterschiedlichen Einsatzelemente (12) einen Bundabschnitt (120) mit einer umfänglich um eine Achsrichtung (A) an dem Bundabschnitt (120) erstreckten Außenkontur (121) aufweist, über die das Einsatzelement (12) mit dem Gehäuse (10) verbunden wird.
[0005] Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenkontur (121), betrachtet umfänglich um die Achsrichtung (A), eine Mehrkantform aufweist, über die der Bundabschnitt (120) um die Achsrichtung (A) drehfest mit dem Gehäuse (10) verbunden wird.
[0006] Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Bundabschnitt (120) im Bereich der Außenkontur (121) eine Formschlusseinrichtung (124) aufweist, über die der Bundabschnitt (120) entlang der Achsrichtung (A) formschlüssig mit dem Gehäuse (10) verbunden wird.
[0007] Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der unterschiedlichen Einsatzelemente (12) einen Schaftabschnitt (123) aufweist, der axial entlang der Achsrichtung (A) von dem Bundabschnitt (120) erstreckt ist.
[0008] Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Einsatzelement (12) der Mehrzahl von Einsatzelementen (12) eine Öffnung (122) zum Einführen eines elektrischen Kabels (14) in das Gehäuse (10), ein Gewinde (125) zum schraubenden Verbinden mit einem Verbindungselement (15) zum Befestigen eines Kabels (14), eine Deckfläche (126) zum Verschließen des Gehäuses (10) nach außen und/oder einen zumindest abschnittsweise transparenten oder transluzenten Abschnitt (127) aufweist.
[0009] Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Gehäuse (104) zumindest eine Einsatzöffnung (104) zum Aufnehmen des zumindest einen ausgewählten Einsatzelements (12) geformt wird.
[0010] Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass Einsatzöffnungen (104) an unterschiedlichen Gehäusewandungen (101, 10, 103) geformt werden.
[0011] Baukastensystem zum Herstellen eines Steckverbinders (1) unter Verwendung des Verfahrens nach einem der vorangehenden Ansprüche, aufweisend eine Mehrzahl von zur Verwendung an dem Steckverbinder (1) bestimmten, zum Bereitstellen unterschiedlicher Funktionalitäten an dem Steckverbinder (1) ausgebildeten Einsatzelementen (12), die wahlweise an dem Gehäuse (10) verwendbar sind.
[0012] Steckverbinder (1) zum steckenden Verbinden mit einem zugeordneten Gegensteckverbinder (2), mit einem Gehäuse (10) und einem in dem Gehäuse (10) aufzunehmenden Kontakteinsatz (13), der ein Steckgesicht (11) zum steckenden Verbinden mit dem Gegensteckverbinder (2) ausbildet und zumindest ein elektrisches Kontaktelement (130) zum elektrischen Kontaktieren mit zumindest einem Gegenkontaktelement (200) des Gegensteckverbinders (2) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) mit zumindest einem ausgewählten Einsatzelement (12) aus einer Mehrzahl von zur Verwendung an dem Steckverbinder (1) bestimmten, zum Bereitstellen unterschiedlicher Funktionalitäten an dem Steckverbinder (1) ausgebildeten Einsatzelementen (12) drehfest und dauerhaft verbunden ist.
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