专利摘要:
Das erfindungsgemäße Etikett (201) mit Anfasslasche im Bereich A weist eine Prägung oder andere Verformung (205) auf, durch welche die Anfasslasche im Randbereich zwischen Verformung und Laschenrad nach oben aufgestellt wird. Durch die Verformung (205/305) wird eien Materialspannung aufgebaut, die das Aufstellen der Folienschicht (302) am Rand des Bereichs A der Anfasslasche bewirkt. Eine derartige Materialspannung baut sich vorzugsweise bei Verwendung von Kunststofffolien als Folienschicht (302) auf. DOLLAR A Im Bereich A der Anfasslasche ist entweder kein Klebstoff aufgetragen oder die Wirkung einer vollflächig aufgetragenen Klebstoffschicht durch geeignete Mittel (z. B. so genannte "Kleberkiller") ganz oder teilweise aufgehoben. Auf jeden Fall ist die unterseitige Klebewirkung im Bereich A gegeüber der Klebewirkung im direkt angrenzenden Bereich reduziert.
公开号:DE102004025711A1
申请号:DE102004025711
申请日:2004-05-26
公开日:2005-12-22
发明作者:Maximilian Steininger
申请人:Schreiner Group GmbH and Co KG;
IPC主号:G09F3-02
专利说明:
[0001] Dievorliegende Erfindung betrifft ein Etikett mit nicht oder schwachklebender Anfasslasche und ein Verfahren zu seiner Herstellung.Derartige Etiketten finden vielfach Anwendung, vor allem im Bereich dertechnischen und pharmazeutischen Kennzeichnung. Dabei dient dieAnfasslasche dem erleichterten Abnehmen des Etiketts oder von Teilendes Etiketts, beispielsweise um das Etikett oder Teile davon ananderer Stelle wieder aufzukleben.
[0002] Beider Kennzeichnung pharmazeutischer Produkte ist es beispielsweise üblich, abnehmbare Etikettenteilemit einer derartigen nicht oder schwach klebenden Anfasslasche auszustatten,um die Etikettenteile als Belege für Krankenakten abzunehmen undin die Akte zu verkleben. Ein derartiges Etikett mit Belegabschnittenist beispielsweise in der DE 10239510A1 beschrieben. Die dort dargestellten Belegabschnittesind am oberen Rand mit entsprechenden kleinen Anfasslaschen ausgeführt (2). Mit Hilfe derartigerBelegetiketten wird ein lückenloser Nachweisder Verabreichung eines Arzneimittels ermöglicht.
[0003] Einweiteres Beispiel fürEtiketten mit nicht oder schwach klebender Anfasslasche ist derBereich der Schutzetiketten im technischen Anwendungsbereich. Siedienen zum Beispiel der temporärenAbdeckung von Bohrungen in Maschinenblöcken, die durch Etiketten vorSchmutz währendder Montage geschütztwerden.
[0004] Etikettenmit nicht oder schwach klebenden Anfasslaschen können auf zwei unterschiedlicheArten hergestellt werden. In einer ersten Variante wird ein Etikettaus einer unterseitig nicht oder nur teilflächig mit Klebstoff versehenenFolienbahn gestanzt und gegebenenfalls (beispielsweise durch Druckverfahren)mit Klebstoff versehen. In der zweiten Variante wird eine vollflächig unterseitigmit Klebstoff beschichtete Folienbahn im für die Anfasslasche vorgesehenenBereich unterseitig abgedeckt oder mit Mitteln behandelt, die dieWirkung des Klebstoffs ganz oder teilweise aufheben. Dies kann durchvollflächige Abdeckungbzw. Behandlung geschehen oder durch eine lokale Aufhebung bzw.Schwächungder Klebewirkung des unterseitigen Klebstoffs, beispielsweise inForm von Punkt- oder Linienrastern.
[0005] Üblicherweisebesteht bei Etiketten oder Etikettenteilen mit derartigen nichtoder schwach klebenden Anfasslaschen das Problem, dass die Laschenur schwer ergriffen werden kann. Speziell tritt dies beispielsweiseim Operationsbereich auf, wenn medizinisches Personal mit Schutzhandschuhendas Etikett oder Etikettenteile ablösen und in Krankenakten verklebenmöchte.Im zweiten Anwendungsbeispiel der Schutzabdeckung einer Bohrungin einem Maschinenblock besteht ein ähnliches Problem, da hier alsArbeitsschutz ebenfalls oftmals Handschuhe getragen werden müssen.
[0006] EinenAnsatz bietet hierfürdie voll- oder teilflächigeunterseitige Abdeckung der Anfasslasche mit Hilfe eines Folienstücks, wiebeispielsweise in EP 546047B1 ausgeführt.Der Nachteil ist hierbei eine mehrlagige und kostspieligere Konstruktiondes Etiketts, das durch aufwändigesUnterspenden oder anderweitig komplizierte Stanz- und Laminiertechniken hergestelltwerden muss. Zudem liegt die Anfasslasche nach dem Verspenden desEtiketts auf das zu etikettierende Objekt plan auf der Oberfläche auf,so dass das Angreifen auch weiterhin nur bedingt erleichtert wird.
[0007] Dervorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Etikettbereitzustellen, dessen Anfasslasche leicht greifbar ist. Weiterhinsoll die Erfindung die Aufgabe lösen,eine sehr preisgünstige Herstellungsmethodefür derartigeleicht greifbare Etiketten bereitzustellen.
[0008] DieAufgabe wird dadurch gelöst,dass im Bereich der Anfasslasche durch eine geeignete Verformungein Aufstelleffekt erreicht wird.
[0009] Inden 1–4 werdendie Vorteile der vorliegenden Erfindung dargestellt.
[0010] 1 stelltdabei in Seitenansicht den Folienaufbau eines Etiketts mit Anfasslaschenach dem Stand der Technik dar.
[0011] 2 zeigteine erste besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung inDraufsicht.
[0012] 3 zeigtdie gleiche Ausführungsformin der Seitenansicht entlang der Schnittlinie I – I' aus 2.
[0013] 4 zeigtanalog zu 2 eine weitere besonders bevorzugteAusführungsformder Erfindung in Draufsicht.
[0014] In 1 istein Etikett 101 mit Anfasslasche (Bereich A) nach Standder Technik dargestellt. Es besteht aus mindestens einer Folienschicht 102 und einerdarunter liegenden Klebstoffschicht 103. Im Bereich A derAnfasslasche ist unterseitig ein Mittel zur Schwächung oder Aufhebung der Klebkraftbzw. eine Abdeckung 104 aufgebracht. In der gängigstenAusführungsformwird die Klebkraft mit einem Mittel geschwächt, bzw. aufgehoben, das aufgedrucktwird, beispielsweise mit einer Farbe oder einem Lack. Um jedocheine geringfügigeErleichterung beim Angreifen der Anfasslasche im Bereich A zu erreichen, musses sich bei der Schicht 104 um eine Abdeckung in Form einermöglichstdicken Folienlage handeln.
[0015] 2 stelltin Draufsicht ein erfindungsgemäßes Etikett 201 mitAnfasslasche im Bereich A dar. Es weist eine Prägung oder andere Verformung 205 auf,durch die die Anfasslasche im Randbereich zwischen Verformung undLaschenrand nach oben aufgestellt wird.
[0016] Dieswird erkennbar in 3, in der das erfindungsgemäße Etikett 301 (analognummeriert) dargestellt ist. Es besteht aus mindestens einer Folienschicht 302,die unterseitig mindestens teilflächig mit Klebstoff 303 ver sehenist. Im Bereich A der Anfasslasche ist entweder kein Klebstoff aufgetragen oderdie Wirkung einer vollflächigaufgetragenen Klebstoffschicht durch geeignete Mittel (sogenannte "Kleberkiller") ganz oder teilweiseaufgehoben. Auf jeden Fall ist die unterseitige Klebewirkung imBereich A gegenüberder Klebewirkung im direkt angrenzenden Bereich reduziert. Im BereichA ist die Verformung 305 erkennbar.
[0017] DieZusammenschau der 2 und 3 illustriert,wie durch die Verformung 205/305 eine Materialspannungaufgebaut wird, die ein Aufstellen der Folienschicht 302 amRand des Bereichs A der Anfasslasche bewirkt.
[0018] Einederartige Materialspannung baut sich vorzugsweise bei Verwendungvon Kunststofffolien als Folienschicht 302 auf; es istjedoch auch vorstellbar, eine geeignet dicke Papierlage als Folienschicht 302 zuverwenden.
[0019] Nebender Materialauswahl ist die Form der Verformung 205/305 ausschlaggebendfür denjeweiligen Aufstelleffekt. Als besonders vorteilhaft hat sich eineVerformung erwiesen, die in etwa entlang des Randes der Anfasslascheverläuft.Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform entspricht die Formder Verformung dem Verlauf der Anfasslasche, wobei speziell in denbeiden Endbereichen der Verformung geringfügig andere Verläufe keinenachteilige Wirkung entfalten. Um eine geeignete Materialspannungaufzubauen empfiehlt es sich weiterhin, bevorzugterweise eine Bogenformfür dieVerformung zu wählen.Möglichist weiterhin, dieser Bogenform einen wellenartigen Verlauf zu geben.
[0020] In 4 wirdeine weitere bevorzugte Ausführungsformeines erfindungsgemäßen Etiketts 401 dargestellt.Das Etikett 401 ist in seiner Form analog zu 2 gezeichnet.Nur im Bereich A der Anfasslasche ergeben sich zwei wesentlicheUnterschiede: Zum ersten ist die Verformung 405 nichtdurchgehend in Form einer Linie ausgeführt, sondern in Form einerLinie von Prägepunkten.Es ist weiterhin auch möglich,eine unterbrochene Prägeliniezu verwenden, da in al len drei dargestellten Fällen (durchgehende oder unterbrochenePrägelinieoder Linie von Prägepunkten)der Aufbau einer genügendstarken Materialspannung und der gewünschte Aufstelleffekt erzieltwerden kann.
[0021] Zumzweiten sind zusätzlichzwei Stanz- oder Schnittlinien 406 in 4 dargestellt.Sie bewirken einen noch stärkerenAufstelleffekt, da die aufgebaute Kraft der Materialspannung inden beiden Endbereichen der Verformung nicht in den angrenzenden Bereichdes Etiketts wirkt.
[0022] DergewünschteAufstelleffekt der Anfasslasche lässt sich auch nach Aufwicklungdes Etiketts auf einer Rolle und der entsprechenden Anpressung derdarüberliegendenMaterialbahnen in der Rolle wieder erzielen: Versuche mit einerBelastung erfindungsgemäßer Etikettenmit einer Masse von 10 kg simulierten die Belastung, die durch dieAufwicklung der Etiketten auf Rolle entsteht. Der Abstelleffekt wurdedurch diese Belastung zeitweilig aufgehoben, doch nach dem Verspendender Etiketten vom Trägermaterialauf einen anderen Untergrund stellte sich der überraschende Effekt ein, dasssich bei allen Etiketten die Randbereiche der Anfasslaschen problemlosvon selbst wieder aufstellten.
[0023] Beiden bisher aufgeführtenAusführungsformender Erfindung basierte der Aufstelleftekt der Anfasslasche auf einerMaterialspannung im Bereich der Verformung hin zum Rand der Lasche.Es ist jedoch weiterhin möglich,die Verformung so stark auszubilden, dass die Anfasslasche großflächiger aufsteht.Beispielsweise ist es möglichmit Hilfe einer Prägeformund einer Gegenform auf der Unterseite der Anfasslasche eine tiefergehendeVerformung zu erzielen, aufgrund derer sich eine Wölbung nachunten ergibt, die zu einem Anheben der gesamten Anfasslasche führt. Derartigstarke Verformungen werden in der Regel entweder durch stärkere Kraftanwendungbei der Verformung im Vergleich zu den zuvor beschriebenen Ausführungsformenerreicht oder durch (ggf. zusätzliche)Anwendung von höheren Temperaturen(Hitzeverformung). Es wird wie beispielsweise im Tiefziehverfahreneine permanente Verformung sichergestellt.
[0024] DieseAusführungsformder Erfindung ist besonders dann sinnvoll, wenn es sich beim ausgewählten Etikettenmaterialum eine sehr starre Folie handelt. Es entsteht am Übergangvon der Anfasslasche zum unterseitig klebenden Bereich des Etiketts eineHebelwirkung aufgrund der partiellen Verformung der Lasche.
[0025] Beidieser Ausführungsformder Erfindung muss die Verformung nicht notwendigerweise nahe demRand der Anfasslasche liegen und kann zudem andere Formvariantenannehmen: Möglichsind beispielsweise einfache punktförmige Verformungen im mittlerenBereich der Lasche, mehrere punktförmige Stanzungen in regelmäßigen oderunregelmäßigen Abständen, dickerePrägepunktemit einem Umfang, der einen Großteilder Anfasslasche umfasst, sowie einfache geometrische Figuren wieKreise, Quadrate, Kurven und Dreiecke. Möglich sind auch, je nach Formder Anfasslasche, mehrere geprägteElemente, die auch rasterartig angeordnet sein können.
[0026] Diebevorzugte erfindungsgemäße Art der Verformungist die Prägung,die aufgrund des einfachen Hersteliungsprinzips in den meisten Fällen die kostengünstigsteVariante darstellt. Es ist jedoch weiterhin möglich, andere Verformungenmechanischer (beispielsweise Walzen, Quetschen, Stauchen oder Tiefziehen)oder, noch allgemeiner physikalischer (Einwirkung von elektromagnetischenWellen oder Strahlung) bzw. chemischer Art zu nutzen.
权利要求:
Claims (33)
[1] Etikett (201, 301, 401)mit mindestens einer Anfasslasche, die nicht klebend oder schwächer klebendals der direkt an die Anfasslasche angrenzende Bereich ist, dadurchgekennzeichnet, dass sich im Bereich der Lasche mindestens eineVerformung (205, 305, 405) befindet.
[2] Etikett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,dass es mehrere Verformungen (205, 305, 405)aufweist.
[3] Etikett nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,dass die mehreren Verformungen (205, 305, 405)rasterförmigangeordnet sind.
[4] Etikett einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass mindestens eine Verformung (205, 305, 405)punktförmigist.
[5] Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass mindestens eine Verformung (205, 305, 405)und oder die Gesamtheit der Verformungen (205, 305, 405)die Außenformeiner geometrischen Figur hat.
[6] Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass mindestens eine Verformung (205, 305, 405)und/oder die Gesamtheit der Verformungen (205, 305, 405)linienförmigist.
[7] Etikett nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,dass es sich bei der Verformung (205, 305) umeine durchgehende Prägeliniehandelt.
[8] Etikett nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,dass es sich bei der Verformung (405) um eine unterbrochenePrägeliniehandelt.
[9] Etikett nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,dass es sich bei der Verformung (405) um eine Linie vonPrägepunktenhandelt.
[10] Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass mindestens eine Verformung (205, 305, 405)und/oder die Gesamtheit der Verformungen (205, 305, 405)entlang des Randes der Anfasslasche verläuft.
[11] Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass der Verlauf der mindestens einen Verformung(205, 305, 405) und/oder die Gesamtheitder Verformungen (205, 305, 405) zumindesteinem Großteildes Verlaufs des Randes der Anfasslasche entspricht.
[12] Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass die mindestens eine Verformung (205, 305, 405)in konstantem Abstand vom Rand der Anfasslasche verläuft.
[13] Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass mindestens eine Verformung (205, 305, 405)und/oder die Gesamtheit der Verformungen (205, 305, 405)einen von einer Geraden abweichenden Verlauf aufweist.
[14] Etikett nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,dass mindestens eine Verformung (205, 305, 405)und/oder die Gesamtheit der Verformungen (205, 305, 405)bogenförmigist.
[15] Etikett nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,dass mindestens eine Verformung (205, 305, 405)und/oder die Gesamtheit der Verformungen (205, 305, 405)wellenförmigist.
[16] Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass es mindestens eine Kunststofffolienlage (302)aufweist.
[17] Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass es ein einlagiges Etikett ist.
[18] Etikett nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass es mindestens einen abnehmbaren Belegabschnittaufweist.
[19] Etikett nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,dass die mindestens eine Anfasslasche im Bereich des mindestenseinen Belegabschnitts liegt.
[20] Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass es im Bereich der Anfasslasche keine Klebstoffschicht(303) aufweist.
[21] Etikett nach einem der Ansprüche 1–19, dadurch gekennzeichnet,dass die Klebstoffschicht (303) im Bereich der Anfasslaschedurch geeignete Mittel in ihrer Wirkung reduziert oder aufgehobenist.
[22] Etikett nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,dass eine Klebstoffschicht (303) im Bereich der Anfasslaschedurch eine weitere Folienschicht unterseitig abgedeckt ist.
[23] Etikett nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass es im Bereich der mindestens einen Anfasslaschezusätzlich mindestenseine Stanzung oder einen Schnitt (406) aufweist, die/dervom Laschenrand bis zu mindestens einer Verformung (405)verläuft.
[24] Verfahren zur Herstellung eines Etiketts (201, 301, 401)mit mindestens einer Anfasslasche, bei dem im Bereich der Anfasslaschemindestens eine Verformung (205, 305, 405)durchgeführtwird.
[25] Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet,dass die Verformung durch chemischer Einwirkung erzielt wird.
[26] Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet,dass die Verformung durch physikalischer Einwirkung erzielt wird.
[27] Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet,dass es sich bei der physikalischen Verformung um die Anwendungvon elektromagnetischen Wellen oder Strahlung handelt.
[28] Verfahrung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet,dass es sich bei der physikalischen Verformung um eine thermischeVerformung handelt.
[29] Verfahrung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet,dass es sich bei der physikalischen Verformung um eine mechanischeVerformung handelt.
[30] Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet,dass es sich bei der mechanischen Verformung um Prägen, Quetschen,Stauchen, Walzen oder Tiefziehen handelt.
[31] Verfahren nach einem der Ansprüche 24–30, dadurch gekennzeichnet,dass es sich bei der Verformung um mindestens eine Verformung aufder Seite des Etiketts handelt, die mindestens teilweise mit Klebstoffbeschichtet ist.
[32] Verfahren nach einem der Ansprüche 24–31, dadurch gekennzeichnet,dass die Verformung von beiden Seiten des Etiketts her erfolgt.
[33] Verfahren nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet,dass die beidseitige Verformung mit Hilfe einer Prägeform undeiner als Negativ ausgebildeten Gegenform erfolgt.
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