专利摘要:
DieErfindung betrifft ein Verfahren zur Bereitstellung einer Telekommunikationsverbindungzwischen einem ersten, rufenden Endgerät, das in einem ersten Telekommunikationsnetzangeordnet ist, und einem zweiten, gerufenen Endgerät, das ineinem aktuellen Telekommunikationsnetz angeordnet ist, mit den Schritten: Aufbaueiner Verbindung zu dem gerufenen Endgerät (2, 2'), Auswerten von Signalisierungsinformationendes aktuellen Telekommunikationsnetzes, betreffend den Rufaufbau,Bestimmen des aktuellen Telekommunikationsnetzes (7, 8) anhand dieserSignalisierungsinformationen und Nutzen dieser Information vor einemDurchschalten des Rufes zum gerufenen Endgerät (2, 2'). Insbesondere wirddiese Information dazu genutzt, den Ruf direkt in das aktuelle Telekommunikationsnetz(7, 8) des gerufenen Endgeräts(2, 2') zu termininieren.
公开号:DE102004021699A1
申请号:DE200410021699
申请日:2004-04-30
公开日:2005-11-24
发明作者:Frank Paetsch
申请人:Teles AG;TELES AG Informationstechnologien;
IPC主号:H04M3-42
专利说明:
[0001] DieErfindung betrifft ein Verfahren zur Bereitstellung einer Telekommunikationsverbindung zwischeneinem ersten, rufenden Endgerätund einem zweiten, gerufenen Endgerät und ein Telekommunikationsgerät zur Verwendungin einem solchen Verfahren.
[0002] Mitdem Begriff „NumberPortability" wird eineFunktionalitätbeschrieben, die es einem Telekommunikationsteilnehmer erlaubt, „seine" Rufnummer bei einemNetzbetreiberwechsel mitzunehmen. Hatte der Teilnehmer beispielsweisebisher einen Mobilfunkvertrag mit der Deutsche Telekom AG, so begannseine Mobilfunknummer mit der Einwählnummer 0171, gefolgt vonder eigenen Rufnummer XXXXXXXX, so dass die Mobilfunknummer lautete: 0171XXXXXXXX.Bei einem Wechsel zu einem anderen Netzbereiber, beispielsweiseE-Plus, musste bisher eine völligneue Nummer vergeben werden. „NumberPortability" erlaubtes, die bisherige Nummer mitzunehmen. Dabei bleibt neben der eigentlichenNummer XXXXXXXX auch die Vorwahl (im obigen Beispiel: 0171) erhalten.
[0003] DerVerbindungsaufbau zu einem Mobilfunkgerät mit solchen „portierten" Rufnummer verläuft aufgrundder unverändertenVorwahl (0171) zunächst über denalten Netzbetreibers. Im Netz des alten Netzbereibers wird dannfestgestellt, dass die gerufene Nummer inzwischen zu einem neuenNetz (im obigen Beispiel: dem Netz des Netzbetreibers E-Plus) gehört. DerRuf wird dann vom Netz des alten Netzbetreibers an das Netz desneuen Netzbetreibers weitergeleitet.
[0004] Hierbeiergeben sich jedoch fürden rufenden Teilnehmer bei Gesprächen zu portierten Rufnummernnicht mehr transparente und in der Regel auch erhöhte Verbindungsgebühren. Insbesonderekann der alte Netzbetreiber zusätzlicheGebührenfür das Weiterleitendes Gesprächsan das Netz des neuen Netzbetreibers verlangen.
[0005] Auchim Bereich des internationalen Roamings entstehen leicht Situationen,in denen sich das gerufene Endgerät nicht in demjenigen Netzbefindet, in dem es das rufende Endgerät vermutet, und dies zu zusätzlichenKosten führt.
[0006] Dervorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahrenund ein Telekommunikationsgerätzur Bereitstellung einer Telekommunikationsverbindung zwischen einemrufenden Endgerät undeinem gerufenen Endgerätzur Verfügungzu stellen, die eine kostengünstigeund fürden Nutzer kostenmäßig transparenteTelekommunikationsverbindung auch dann ermöglichen, wenn der gerufene Teilnehmersich nicht in demjenigen Netz befindet, in dem der rufende Teilnehmerden gerufenen Teilnehmer vermutet.
[0007] DieseAufgabe wird erfindungsgemäß durch einVerfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und ein Telekommunikationsgerät mit denMerkmalen des Anspruchs 17 gelöst.Bevorzugte und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind inden Unteransprüchenangegeben.
[0008] Danachzeichnet sich die erfindungsgemäße Lösung dadurchaus, dass bei dem Aufbau einer Verbindung zu dem gerufenen Endgerät Signalisierungsinformationendes aktuellen Telekommunikationsnetzes des gerufenen Endgeräts betreffendden Rufaufbau ausgewertet werden. Dabei wird anhand dieser Signalisierungsinformationendas aktuelle Telekommunikationsnetzes des gerufenen Endgeräts bestimmt.Diese Information wird dann fürden weiteren Rufaufbau, wozu ggf. auch ein Rufabbau gehört, genutzt,und zwar vor einem Durchschalten des Rufes zum gerufenen Endgerät.
[0009] DieErfindung zeichnet sich somit durch den Gedanken aus, das Netz desgerufenen Teilnehmers anhand von Signalisierungsinformationen diesesaktuellen Netzes zu bestimmen und diese Informationen vor einerTerminierung des Rufes in kostengünstiger Weise zu nutzen.
[0010] Dievorliegende Erfindung ermöglichstes, überdie Auswertung der Signalisierungsinformationen, die in einem Telekommunikationsnetzgenutzt werden, die Identitäteines Netzes festzustellen. Diese Information wird von den Netzbetreibernnicht bereitgestellt und ist nicht direkt verfügbar.
[0011] Eswerden die Information betreffend die Identität des aktuellen Telekommunikationsnetzes desgerufenen Endgerätsin einer bevorzugten Ausgestaltung dazu genutzt, ein alternativesRouting der Verbindung zum gerufenen Endgerät zu realisieren. Dabei liegtin der Regel die Situation vor, dass das gerufene Endgerät sich ineinem anderen Telekommunikationsnetz befindet als beim Rufaufbauangenommen. Die Information betreffend die Identität des aktuellenTelekommunikationsnetzes wird dann dazu genutzt, die Verbindungdirekt überdas aktuelle Telekommunikationsnetz des gerufenen Endgeräts zu diesemzu terminieren, also nicht den kostenintensiven Umweg über dasNetz zu gehen, überden der Verbindungsaufbau zunächsterfolgte, in dem sich das gerufene Endgerät jedoch nicht (mehr) befindet.
[0012] Beispielsweisebesitzt das gerufene Endgeräteine portierte Rufnummer, die aufgrund ihrer Vorwahl einem anderen Telekommunikationsnetzzugeordnet ist als dem aktuellen Telekommunikationsnetz des gerufenenEndgeräts.
[0013] Ineinem anderen Beispiel ist das gerufene Endgerät aktuell in einem ausländischenTelekommunikationsnetz angeordnet. Es werden dann die Informationbetreffend die Identitätdes aktuellen Telekommunikationsnetzes dazu genutzt, die Verbindung inalternativer, kostengünstigererWeise in das aktuelle ausländischenTelekommunikationsnetz zu terminieren, z.B. eine Verbindung direkt über dasausländischeTelekommunikationsnetz aufzubauen.
[0014] Ineiner weiteren bevorzugten Ausgestaltung wird die Information betreffenddie Identitätdes aktuellen Telekommunikationsnetzes dazu genutzt, dem NutzerzusätzlicheOptionen zum Rufaufbau anzubieten. Solche Optionen können sein:die Option des Abbruchs des Rufaufbau oder die Option eines alternativenRoutens der Telekommunikationsverbindung. Besonders vorteilhaftist es, wenn die jeweiligen Optionen dem Nutzer bzw. am rufendenEndgerätzusammen mit den Kosten der Optionen optisch oder akustisch angezeigtwerden.
[0015] Dieausgewerteten Signalisierungsinformationen des aktuellen Telekommunikationsnetzeskönnensowohl Inband-Signalisierungenals auch Außenband-Signalisierungenbetreffen. Ein Beispiel für eineAuswertung einer Inband-Signalisierungist die Auswertung des Klingelzeichen und/oder Anklopfzeichens.So gibt es Länder,in denen die einzelnen Netze unterschiedliche Klingelzeichen undAnklopfzeichen aufweisen. Die Klingelzeichen und Anklopfzeichenkönnensich insbesondere durch die Tonfrequenz, die Tonabfolgen, die Tonlängen unddie Tonabständevoneinander unterscheiden. Ein Beispiel für die Auswertung einer Außenband-Signalisierung istdie Auswertung von Facility-Nachrichten und/oder die Auswertungnetztypischer Signalisierungsabläufe.Beispielsweise kommt in einem Netz A eine Nachricht X immer voreiner Nachricht Y, währendes in einem anderen Netz B umgekehrt ist. Auch können die Netze einen netztypischenAufbau bestimmer Informationen, wie etwa von Gebühreninformationen vorsehen.
[0016] Ineiner bevorzugten Ausgestaltung erfolgt die Bereitstellung einerVerbindung zwischen dem ersten Endgerät und dem zweiten Endgerät unter Verwendungeines Gateways, das mit einem ersten Telekommunikationsnetz verbundenist und das Nutzkanäleeines ersten weiteren Telekommunikationsnetzes und Nutzkanäle mindestenseines zweiten weiteren Telekommunikationsnetzes verwaltet, von deneneines das aktuelle Telekommunikationsnetz des gerufenen Endgeräts darstellt,wobei zur Herstellung einer Verbindung zwischen dem rufenden Endgerät und demgerufenen Endgerät: a) Informationen betreffend einen Verbindungswunschvom rufenden Endgerätzunächstzum Gateway geroutet werden, b) das Gateway anhand der Signalisierungsinformationen des aktuellenTelekommunikationsnetzes feststellt, welchem Telekommunikationsnetz dasgerufene Endgerätaktuell zugeordnet ist und c) das Gateway einen Nutzkanal des entsprechenden Telekommunikationsnetzesfür dieVerbindung bereitstellt, wobei d) die Verbindung direkt überdas aktuelle Telekommunikationsnetz zu dem gerufenen Endgerät terminiertwird.
[0017] Dabeikann vorgesehen sein, dass das erste Telekommunikationsnetz einTelekommunikations-Festnetz und die weiteren TelekommunikationsnetzeTelekommunikations-Mobilfunknetzesind, wobei das Gateway fürjeden Nutzkanal mindestens eine für ein Mobilfunknetz spezifische,mit einer Kennung versehene Einsteckkarte bereitstellt. Alternativ istauch das erste Telekommunikationsnetz ein Mobilfunknetz.
[0018] Daserfindungsgemäße Telekommunikationsgerät ist bevorzugtein Mobilfunk-Gateway und weist Mittel auf, die bei einem Rufaufbauzu einem gerufenen EndgerätSignalisierungsinformationen des aktuellen Telekommunikationsnetzesdes gerufenen Endgerätsauswerten und anhand dieser Signalisierungsinformationen das aktuelleTelekommunikationsnetz des gerufenen Endgeräts bestimmen. Die Mittel sindbevorzugt durch eine Software realisiert, die die Signalisierungsinformationendes aktuellen Telekommunikationsnetzes erfasst und auswertet.
[0019] Desweiteren weist das erfindungsgemäße Telekommunikationsgerät bevorzugtMittel zur Herstellung einer Verbindung zu einem gerufenen Endgerät direkt über dasaktuelle Telekommunikationsnetz auf.
[0020] DieMittel zur Herstellung einer Verbindung über das aktuelle Kommunikationsnetzumfassen bevorzugt Mittel zum Bereitstellen eines Nutzkanals desentsprechenden Kommunikationsnetzes für die gewünschte Verbindung. Die Mittelzum Bereitstellen eines Nutzkanals umfassen bevorzugt eine mit einer Kennungversehene Einsteckkarte, insbesondere eine SIM-Karte, wobei jedemNutzkanal mindestens eine fürein Mobilfunknetz spezifische Einsteckkarte zugeordnet ist.
[0021] MitVorteil weist das Mobilfunk-Gateway Mittel aufweist, die Informationengenerieren und an das rufende Endgerät übersenden, die Optionen für den weiterenRufaufbau darstellen. Beispielsweise wird einem Nutzer angeboten,den Rufaufbau zu beenden oder ein alternatives Routing vorzunehmen.
[0022] DieErfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren derZeichnung anhand mehrerer Ausführungsbeispielenäher erläutert. Eszeigen:
[0023] 1 – eine Telekommunikationsanordnung miteinem Telekommmunikations-Festnetz und einem daran angeschlossenenMobilfunk-Gateway;
[0024] 2 – schematischden Aufbau eines Mobilfunk-Gateways gemäß 1;
[0025] 3 – schematischden Aufbau einer Einsteckkarte eines Gateways gemäß 2;
[0026] 4 – die Ober-und Unterseite eines SIM-Karteneinschubs einer Einsteckkarte gemäß 3 und
[0027] 5 – schematischein funktionelles Blockschaltbild eines Mobilfunk-Gateways.
[0028] 1 zeigteine Telekommunikationsanordnung, die den Aufbau einer Verbindungzwischen einem rufenden Kommunikationsgerät 1, 1' eines erstenKommunikationsnetzes und einem gerufenen Kommunikationsnetz 2, 2' eines weiterenKommunikationsnetzes ermöglicht.Bei dem Kommunikationsgerät 1, 1' handelt essich im dargestellten Ausführungsbeispielum ein Telekommunikations-Endgerät (TK-Endgerät), beispielsweiseein Telefon oder einen Computer mit einer ISDN-Karte.
[0029] EinTK-Endgerät 1,in 1 beispielhaft als Telefon dargestellt, ist inan sich bekannter Weise übereine Ortsvermittlungsstelle (nicht dargestellt) mit einem leitungsvermitteltenTelekommunikationsnetz 3 (PSTN-Netz – public switched telephonynetwork) verbunden ist. Bei dem Telekommunikationsnetz 3 handeltes sich insbesondere um das Netz des ehemaligen Monopolisten, inDeutschland die Deutsche Telekom AG. Das Telekommunikationsnetz 3 ist über einenso genannten Interconnect-Anschluss ICA 6 mit dem Telekommunikationsnetz 4 einesweiteren, alternativen Netzanbieters verbunden. Die Zusammenschaltungvon Kommunikationsnetzen über Interconnect-Anschlüsse istan sich bekannt, so dass hierauf nicht weiter eingegangen wird.Für dieZusammenschaltung hat der Betreiber des Netzes 4 eine Zusammenschaltungsgebühr (Interconnect-Gebühr) an denBetreiber des Netzes 3 zu zahlen. Alternativ ist ein Endgerät entsprechenddem unteren, in 1 dargestellten Endgerät 1' direkt an dasNetz 4 eines alternativen Netzanbieters angeschlossen.
[0030] Andas Netz 4 ist des weiteren ein Mobilfunk-Gateway 5 angeschlossen.Die Anbindung des Mobilfunk-Gateways 5 an das Netz 4 erfolgtbeispielsweise durch mindestens einen Primary-Rate-Interface (PRI) Anschluß 18 desdiensteintegrierten Netzes ISDN, der 30 B-Datenkanäle und einen D-Signalisierungskanalbereitstellt (E1-Leitung). Alternativ kann das Mobilfunk-Gateway 5 grundsätzlich auchdirekt an das Netz 3 des ehemaligen Monopolisten angeschlossensein.
[0031] DasMobilfunkgateway 5 stellt einen Netzzugang zu einer Mehrzahlvon Mobilfunknetzen 7, 8 bereit. Hierbei handeltes sich beispielsweise in Deutschland um die Netze D1, D2 und E-Plus. In 1 sindbeispielhaft zwei Netze 7, 8 dargestellt. Eingerufenes Kommunikationsgeräteines solchen Mobilfunknetzes 7, 8 ist beispielsweiseein Mobilfunktelefon 2, 2', das über eine SIM-Karte individualisiertund dem entsprechenden Mobilfunknetz 7, 8 zugeordnetist. Es kann somit überdas jeweilige Mobilfunknetz 7, 8 eine Telekommunikationsverbindungzu einem Mobilfunktelefon 2, 2' aufgebaut werden kann.
[0032] Sofernnun ein Endgerät 1, 1' des Festnetzes 3, 4 eineTelekommunikationsverbindung, insbesondere eine Telefonverbindungzu einem Endgerät 2, 2' eines Mobilfunknetzes 7, 8 aufbauenwill, wird der Verbindungswunsch über das Telekommunikationsnetz 3, 4,an das das rufende Endgerät 1, 1' angeschlossenist, und ggf. unter Zwischenschaltung eines weiteren Telekommunikationsnetzes 4 anden Mobilfunk-Gateway 5 geleitet.
[0033] Wienachfolgend noch erläutert,sind in das Mobilfunk-Gateway 5 eine Vielzahl von Mobilstationenintegriert, die einen Zugang des Mobilfunk-Gateways 5 zuden einzelnen Mobilfunknetzen 7, 8 ermöglichen.Das Mobilfunk-Gateway 5 erkennt anhand der Vorwahlnummerdes eingehenden Rufes das Mobilfunknetz, das dem gerufenen Endgerät 2, 2' zugeordnetist. Zum Aufbau einer Verbindung zwischen dem rufenden Endgerät 1, 1' und dem gerufenenEndgerät 2, 2' stellt es einenNutzkanal des entsprechenden – odereines wie nachfolgend beschrieben ausgewählten – Mobilfunknetzes 7, 8 bereit.Das Mobilfunkgateway 5 dient dabei selbst als Mobilfunkgerät und ruft über dasMobilfunknetz, in dem sich das gerufenen Endgerät 2, 2' befindet, diesesan.
[0034] DerRuf wird dann in an sich bekannter Weise über eine Sende-Empfangsstation BTS(BTS – Base-Transceiver-Station),eine zugehörigeSteuerungseinrichtung und weitere Netzinfrastruktur des Mobilfunknetzes 7, 8 andas gerufene Endgerät 2, 2' geleitet.
[0035] Alternativwäre esauch möglich,eine Verbindung in ein Mobilfunknetz 7, 8 über einen Übergabepunktdes Telekommunikationsnetzes 3 bereitzustellen. Solche Übergabepunkte,die den Ruf dann in das Mobilfunknetz weiterleiten, sind an sichbekannt und finden auch Verwendung. Nachteilig sind auf diese Weiseaufgebaute Telekommunikationsverbindungen jedoch mit hohen Gebühren verbunden,die der Betreiber des Telekommunikationsnetzes 3 für die Rufweiterleitungin das Mobilfunknetz erhebt, wobei gegebenenfalls zusätzlich Inerconnect-Gebühren hinzukommen.Eine gemäß 1 aufgebauteVerbindung zwischen einem rufenden Endgerät 1, 1' im Festnetzund einem gerufenen Endgerät 2, 2' eines Mobilfunknetzeszeichnet sich dagegen durch eine wesentlich günstigere Preisstruktur aus,da die Mobilfunkverbindung zwischen dem Gateway 5 mit dem gerufenenEndgerät 2, 2' sowie die Festnetzverbindungzwischen dem rufenden Endgerät 1, 1' und dem Mobilfunkgateway 5 vergleichsweisekostengünstig sind.Statt der Kosten füreinen Anruf von Festnetz zu Mobil fallen die Kosten eines Anrufsvon Mobil zu Mobil plus geringen Zusatzkosten für die Festnetzverbindung an.
[0036] Dasoben beschriebene Verfahren ist an sich bekannt. Erfindungsgemäß erfolgteine Abwandlung, um den Fall mit zu berücksichtigen, dass ein Ruf zu einemEndgerätmit einer portierten Rufnummer aufgebaut werden soll, die aufgrundihrer Vorwahl einem anderen Telekommunikationsnetz zugeordnet istals dem aktuellen Telekommunikationsnetz des gerufenen Endgeräts. Es können auchandere Gründevorliegen, warum das rufende Endgerät sich nicht in dem Netz befindet,in dem das rufende Endgerätdas gerufene Endgerätvermutet. Beispielsweise befindet sich das gerufene Endgerät in einemausländischen Netz.
[0037] DasMobilfunkgateway 5 weist eine schematisch dargestelltefunktionelle Einheit 100 auf, die beispielsweise durcheine Software realisiert ist und die die Signalisierungsinformationenbzw. Steuerbefehle auswertet desjenigen Netzes, in dem sich dergerufene Teilnehmer aktuell befindet. Diese Signalisierungsinformationenwerden an das rufende Endgerät übertragenund könnendementsprechend von der Einheit 100 erfasst werden.
[0038] Anhandder Auswertung dieser Signalisierungsinformationen wird bei Vorliegeneines Verbindungswunsches geprüft,ob das gerufene Endgeräts 2, 2' sich in demNetz 7, 8 befindet, in das der Ruf derzeit zunächst aufgebautwird. Wenn dies der Fall ist, wird die Verbindung wie geplant aufgebaut.Wenn dies nicht der Fall ist, wird die Verbindung wird nun direkt über dasaktuelle Telekommunikationsnetz des gerufenen Endgeräts 2, 2' zu diesem terminiert.Dazu stellt das Mobilfunk-Gateways 5 einen Nutzkanal des entsprechenden,aktuellen Mobilfunknetzes 7, 8 bereit.
[0039] Beispielsweiseweist das gerufene Endgerät eineportierte Rufnummer auf. Die portierte Rufnummer lautet beispielsweise:0161-11223344. Es handelt sich ursprünglich um eine Rufnummer desNetzes A. Der Nutzer hat nun den Provider gewechselt und seine Rufnummermitgenommen. Anhand der Signalisierungsinformationen des neuen NetzesB erkannt das Mobilfunk-Gateway bzw. dessen Einheit 100,dass eine portierte Rufnummer vorliegt. Es wird nun direkt eineVerbindung in das neue Netz B mit der Einwählnummer beispielsweise 0167vorgenommen, unter Verwendung einer SIM-Karte des Netzes B. Das Mobilfunk-Gateways 5 stellteinen Nutzkanal des Netzes B fürdie Verbindung zur Verfügung.Es wird die Nummer 0167-0161-11223344 auf diesem Kanal des NetzesB ausgesendet, wobei die „0167" grundsätzlich auchweggelassen werden kann. Die Ruf wird im aktuellen Netz B dem Endgerät mit der Rufnummer0161-11223344 zugeordnet und direkt im aktuellen Netz terminiert.
[0040] Alternativkann beispielsweise der Fall vorliegen, dass das gerufene Endgerät einemNetz zugeordnet ist, zu dem das Mobilfunk-Gateway über keine Nutzkanäle bzw.SIM-Karten verfügt.Der Ruf wird dann bevorzugt zunächstan ein anderes, zwischengeschaltetes Netz eines dritten Netzprobidersweitergeleitet, von dem dann eine Terminierung der Verbindung zumaktuellen Netz erfolgt. Dabei wird der kostengünstigste Weg ausgewählt. Ineiner weiteren Alternative wird in einem solchen Fall der Verbindungsaufbauabgebrochen, bevorzugt allerdings erst nach einer diesbezüglichenRückfragebei dem rufenden Teilnehmer.
[0041] AuchkönnenSignalisierungsinformationen an das rufende Endgerät 1 gesandtwerden, etwa hinsichtlich der Tatsache, dass das gerufene Endgerät eine portierteRufnummer besitzt, oder hinsichtlich der zu erwartenden Gebühren beieiner Terminierung der Verbindung.
[0042] Die 2 und 3 zeigenim Einzelnen den Aufbau eines Mobilfunk-Gateways 5. Gemäß 2 weistdas Mobilfunk-Gatewayeine zentrale Prozessoreinheit 51, eine Grafikkarte 52,Harddisk- und Floppy-Laufwerke 53, eine Stromversorgung 54 undeinen Ventilator 55 auf. Eine Einsteckkarte 55 stelltdrei PRI (E1)-Verbindungen zum Festnetz bereit, wobei auch eineandere Zahl von E1-Verbindungen vorgesehen sein kann. Die Einsteckkarte 55 stelltein Koppelfeld zur Verfügung, über daseingehende Verbindungen jeweils einem Ausgang bzw. Nutzkanal zumMobilfunknetz zugeordnet werden. Alternativ wird das Koppelnetzdurch eine entsprechende Software der zentralen Prozessoreinheit 51 bereitgestellt.
[0043] Desweiteren weist das Mobilfunk-Gateway 5 eine Vielzahl vonEinsteckkarten 57 fürden Mobilfunk auf, die jeweils eine Vielzahl von Mobilstationenbereitstellen, im dargestellten Ausführungsbeispiel jeweils vierMobilstationen. Gemäß dem vorherrschendenStandard im Mobilfunkbereich handelt es sich um GSM-Mobilstationen(GSM – GlobalSystem for Mobile Communication).
[0044] Aufder zentralen Prozessoreinheit 51 ist eine Software installiert,die aus Signalisierungsinformationen des Netzes des gerufenen Teilnehmers dessenIdentitätfeststellt.
[0045] EineEinsteckkarte 57 fürden Mobilfunk ist in 3 näher dargestellt. Die Einsteckkarte 57 weist aufder Vorder- und Rückseitejeweils zwei GSM-Module 10a, 10b auf, wobei die 3 nurdie auf der Oberseite dargestellten GSM-Module 10a, 10b zeigt. JedesGSM-Modul 10a, 10b, das lediglich schematischdargestellt ist, weist die Funktionalität eines Mobilgerätes einesMobilfunknetzes auf. Jedem GSM-Modul 10, 10b sindmehrere SIM-Karten zogeordnet, wobei zu einem bestimmten Zeitpunktimmer nur eine SIM-Karte aktiviert ist. Die SIM-Karten sind aufeinem SIM-Karteneinschub 11 angeordnet. Ein GSM-Modul 10a, 10b undeine SIM-Karte bilden jeweils eine Mobilstation eines Mobilfunknetzesaus.
[0046] DieAdresse der Einsteckkarte 57 ist über ein DIP-Feld 12 einstellbar.Ein Anschluss an ein internes Koppelfeld des Gateways 5 erfolgt über einen PCM-Bus 13 odereinen IOM-Bus 14. Eine Antenne 15 zum Aussendenoder Empfang von Funksignalen wird an der Rückseite der Karte angeschraubt.Die Einsteckkarte 57 verfügt des weiteren bevorzugt über eineneigenständigenProzessor 16 mit Betriebssystem, der die einzelnen Modulesteuert. Alternativ erfolgt eine Steuerung ausschließlich über diezentrale prozessoreinheit.
[0047] 4 zeigtden SIM-Karteneinschub 11 der 3 im Detail.Danach sind auf der Vorder- und Rückseite des Karteneinschubs 11 jeweilsAufnahmeplätzefür achtSIM-Karten 17 vorgesehen, so dass insgesamt sechzehn SIM-Karten 17 vorgehaltenwerden können.Jedem GSM-Modul 10a, 10b sind dabei maximal vierSIM-Karten 17 zuordbar. Beispielsweise sind mit dem einenGSM-Modul 10a vier SIM-Karten 17-1, 17-2, 17-3, 17-4,dem GSM-Modul 10b vier Einsteckkarten 17-5, 17-6, 17-7, 17-8,etc. zugeordnet. Allerdings müssennicht alle Aufnahmeplätzebelegt sein.
[0048] Esverhältsich nun so, dass füreine konkrete Verbindung in ein Mobilfunknetz 7, 8 jeweilsnur eine SIM-Karte 16 verwendet werden kann. Dabei wirdjeweils eine solche SIM-Karte 16 aktiviert,die ein direktes Terminieren eines Rufs zu dem aktuellen Mobilfunknetzerlaubt.
[0049] 5 zeigtein Koppelfeld 19, das beispielsweise in der Einsteckkarte 55 für eine PRI(E1)-Ankopplung gemäß 2 implementiertist. Das Koppelfeld 19 ist zum einen über einen PRI-Anschluß 18 gemäß 1 anein Festnetz angeschlossen. Die eingehenden, gemultiplexten Datenkanäle des PRI-Anschlusses 18 werdendurch das Koppelnetz 19 auf eine Vielzahl von einzelnenDatenkanälen 20-1, 20-2, 20-3 und 20-4 verteilt.Dies wird überden zentralen Prozessor 51 des Gatesways 5 eineandere Steuereinheit gesteuert.
[0050] Zureinfacheren Darstellung sind in der 5a nurvier GSM-Module 10a, 10b, 10c, 10d mit jeweilszwei SIM-Karten 17-1, 17-2, 17-3, 17-4, 17-5, 17-6, 17-7, 17-8 undzwei Mobilfunknetzen 7, 8 vorgesehen. Den Datenkanälen 20-1, 20-2, 20-3, 20-4 wirddurch softwaregesteuerte Schalter S jeweils eine der SIM-Karten 17-1, 17-3, 17-6, 17-8 unddamit ein bestimmtes Netz zugeordnet. Die Steuerung der SchalterS erfolgt mittels des zentralen Prozessors 51 oder eineranderen Steuereinheit, unter Berücksichtigungder Zuordnung der schematische dargestellten Software 100,wie zuvor erläutert.
[0051] Über dieGSM-Module 10a, 10b, 10c, 10d wirdfür jedenDatenkanal 20-1, 20-2, 20-3, 20-4 jeweilsein Nutzkanal 21, 22, 23, 24 für eine direkteMobilfunkübertragungzu dem gerufenen Endgerätbereitgestellt. Die Zuordnung eines Nutzkanals 21, 22, 23, 24 zueinem Mobilfunknetz 17, 18 erfolgt über die gewählte SIM-Karteund entsprechend dem Ergebnis der Auswertung der Signalisierungsinformationen desNetzes, in dem sich der gerufene Teilnehmer befindet, durch dieSoftware 100.
权利要求:
Claims (20)
[1] Verfahren zur Bereitstellung einer Telekommunikationsverbindungzwischen einem ersten, rufenden Endgerät, das in einem ersten Telekommunikationsnetzangeordnet ist, und einem zweiten, gerufenen Endgerät, das ineinem aktuellen Telekommunikationsnetz angeordnet ist, mit den Schritten: – Aufbaueiner Verbindung zu dem gerufenen Endgerät (2, 2'), – Auswertenvon Signalisierungsinformationen des aktuellen Telekommunikationsnetzesbetreffend den Rufaufbau, – Bestimmendes aktuellen Telekommunikationsnetzes (7, 8)anhand dieser Signalisierungsinformationen, und – Nutzendieser Information vor einem Durchschalten des Rufes zum gerufenenEndgerät(2, 2').
[2] Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,dass die Information betreffend die Identität des aktuellen Telekommunikationsnetzes(7, 8) dazu genutzt wird, ein alternatives Routingder Verbindung zum gerufenen Endgerät zu realisieren.
[3] Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,dass das gerufene Endgerät(2, 2')sich in einem anderen Telekommunikationsnetz befindet als beim Rufaufbauangenommen, wobei die Information betreffend die Identität des aktuellenTelekommunikationsnetzes dazu genutzt wird, die Verbindung direkt über dasaktuelle Telekommunikationsnetz des gerufenen Endgeräts zu diesemzu terminieren.
[4] Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,dass das gerufene Endgerät(2, 2')eine portierte Rufnummer besitzt, die aufgrund ihrer Vorwahl einemanderen Telekommunikationsnetz zugeordnet ist als dem aktuellenTelekommunikationsnetz des gerufenen Endgeräts.
[5] Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,dass das gerufene Endgerät(2, 2') aktuellin einem ausländischenTelekommunikationsnetz angeordnet ist, wobei die Information betreffend dieIdentitätdes aktuellen Telekommunikationsnetzes dazu genutzt wird, die Verbindungin alternativer, kostengünstigererWeise in das aktuelle ausländischenTelekommunikationsnetz zu terminieren.
[6] Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,dass die Information betreffend die Identität des aktuellen Telekommunikationsnetzes(7, 8) dazu genutzt wird, dem Nutzer zusätzlicheOptionen zum Rufaufbau anzubieten.
[7] Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,dass dem Nutzer die Option des Abbruchs des Rufaufbau angebotenwird.
[8] Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,dass dem Nutzer die Option eines alternativen Routens der Telekommunikationsverbindungangeboten wird.
[9] Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 6 bis8, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweiligen Optionen dem Nutzerzusammen mit den Kosten der Optionen optisch oder akustisch angezeigt werden.
[10] Verfahren nach mindestens einem der vorangehendenAnsprüche,dadurch gekennzeichnet, dass die ausgewerteten Signalisierungsinformationendes aktuellen Telekommunikationsnetzes Inband-Signalisierungen betreffen.
[11] Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,dass als Signalisierungsinformation das Klingelzeichen des aktuellenTelekommunikationsnetzes ausgewertet wird.
[12] Verfahren nach mindestens einem der vorangehendenAnsprüche,dadurch gekennzeichnet, dass die ausgewerteten Signalisierungsinformationendes aktuellen Telekommunikationsnetzes Außenband-Signalisierungen betreffen.
[13] Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,dass als Signalisierungsinformation Facility-Nachrichten und/odernetztypische Signalisierungsabläufeausgewertet wird.
[14] Verfahren nach mindestens einem der vorangehendenAnsprüche,dadurch gekennzeichnet, dass die Bereitstellung einer Verbindungzwischen dem ersten Endgerät(1, 1')und dem zweiten Endgerät(2, 2')unter Verwendung eines Gateways (5) erfolgt, das mit einemersten Telekommunikationsnetz (3, 4) verbundenist und das Nutzkanäleeines ersten weiteren Telekommunikationsnetzes (7) undNutzkanälemindestens eines zweiten weiteren Telekommunikationsnetzes (8)verwaltet, von denen eines das aktuelle Telekommunikationsnetz desgerufenen Endgerätsdarstellt, wobei zur Herstellung einer Verbindung zwischen dem rufendenEndgerätund dem gerufenen Endgerät – Informationenbetreffend einen Verbindungswunsch vom rufenden Endgerät (1, 1') zunächst zum Gateway(5) geroutet werden, – das Gateway (5)anhand der Signalisierungsinformationen des aktuellen Telekommunikationsnetzes feststellt,welchem Telekommunikationsnetz (7, 8) das gerufeneEndgerät(2, 2')aktuell zugeordnet ist und – das Gateway (5)einen Nutzkanal des entsprechenden Telekommunikationsnetzes (7, 8)für dieVerbindung bereitstellt, wobei – die Verbindung direkt über dasaktuelle Telekommunikationsnetz (7, 8) zu demgerufenen Endgerät (2, 2') terminiertwird.
[15] Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,dass das erste Telekommunikationsnetz ein Telekommunikations-Festnetz (3, 4)und die weiteren Telekommunikationsnetze Telekommunikations-Mobilfunknetze(7, 8) sind, wobei das Gateway (5) für jedenNutzkanal mindestens eine fürein Mobilfunknetz (7, 8) spezifische, mit einerKennung versehene Einsteckkarte bereitstellt.
[16] Telekommunikationsgerät zur Verwendung in dem Verfahrennach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Mittel (100), diebei einem Rufaufbau zu einem gerufenen Endgerät (2, 2') Signalisierungsinformationendes aktuellen Telekommunikationsnetzes (7, 8) desgerufenen Endgeräts(2, 2')auswerten und anhand dieser Signalisierungsinformationen das aktuelleTelekommunikationsnetz (7, 8) des gerufenen Endgeräts bestimmen.
[17] Telekommunikationsgerät nach Anspruch 16, gekennzeichnetdurch Mittel (10a, 10b) zur Herstellung einerVerbindung zu einem gerufenen Endgerät (2, 2') direkt über dasaktuelle Telekommunikationsnetz (7, 8).
[18] Telekommunikationsgerät nach Anspruch 17, dadurchgekennzeichnet, dass das Telekommunikationsgerät ein Mobilfunk-Gateway (5)ist, das mit einem ersten Telekommunikationsnetz (3, 4)verbindbar ist und das eine erste Gruppe von Nutzkanälen einesersten weiteren Telekommunikationsnetzes (7) und mindestenseine zweite Gruppe von Nutzkanäleneines zweiten weiteren Telekommunikationsnetzes (8) verwaltet,wobei die Mittel (10a, 10b) zur Herstellung einerVerbindung überdas aktuelle Kommunikationsnetz (7, 8) Mittelzum Bereitstellen eines Nutzkanals des entsprechenden Kommunikationsnetzes(7, 8) fürdie gewünschteVerbindung umfassen.
[19] Telekommunikationsgerät nach Anspruch 18, dadurchgekennzeichnet, dass die Mittel zum Bereitstellen eines Nutzkanalseine mit einer Kennung versehene Einsteckkarte, insbesondere eineSIM-Karte umfassen, wobei jedem Nutzkanal mindestens eine für ein Mobilfunknetz(7, 8) spezifische Einsteckkarte zugeordnet ist.
[20] Telekommunikationsgerät nach Anspruch 18 oder 19,dadurch gekennzeichnet, dass das Mobilfunk-Gateway Mittel aufweist,die Informationen generieren und an das rufende Endgerät übersenden, dieOptionen fürden weiteren Rufaufbau darstellen.
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WO2005107227A1|2005-11-10|
AU2005239454A1|2005-11-10|
引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
2005-11-24| OP8| Request for examination as to paragraph 44 patent law|
2008-08-21| 8364| No opposition during term of opposition|
2014-02-06| R119| Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee|Effective date: 20131101 |
优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
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