专利摘要:
DieErfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Betreiben einer Kommunikationsverbindungzwischen zwei Telekommunikationsgeräten (10, 20), bei dem in einemSprachkanal (B1, B2) Sprachinformationen und in einem vom Sprachkanalseparaten Datenkanal (D) Datensignale übertragen werden.Der Erfindungliegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Betreiben einer Telekommunikationsverbindunganzugeben, das besonders benutzerfreundlich und komfortabel ist.DieseAufgabe wird erfindungsgemäß dadurchgelöst,dass in dem Datenkanal (D) als Datensignale Anzeige-Steuerbefehle übertragenwerden, die auf einem Bildschirm (70) des die Anzeige-Steuerbefehleempfangenden Telekommunikationsgeräts (20) eine Anzeige bewirken.
公开号:DE102004019584A1
申请号:DE200410019584
申请日:2004-04-19
公开日:2005-11-10
发明作者:Andreas Hertel;H.-Dieter KRÖGER
申请人:DeTeWe Systems GmbH;
IPC主号:H04M1-253
专利说明:
[0001] DieErfindung bezieht sich auf ein Verfahren mit den Merkmalen gemäß dem Oberbegriffdes Anspruchs 1.
[0002] Esist bekannt, dass Telekommunikationsendgeräte Audiosignale nach dem CCITTG.711 Standard (CCITT: Consultative Committee for InternationalTelegraphy and Telephony) digitalisieren und die in dieser Weisegebildeten Sprachinformationen im Falle einer ISDN-Verbindung ineinem sogenannten B-Kanal übertragen.Parallel dazu übermittelndie Telekommunikationsendgerätein einem separaten Datenkanal, kurz D-Kanal genannt, zusätzlich Datensignalemit Informationen, die der Verwaltung der Kommunikationsverbindungdienen.
[0003] Darüber hinausist es bekannt, dass Telekommunikationsgeräte untereinander Datenverbindungeneingehen können.Hierzu übermittelndie Telekommunikationsgerätein dem Sprachkanal (B-Kanal) anstelle von digital kodierten AudiosignalenDigitalwerte, die eine Datenkodierung darstellen. Die im separatenDatenkanal (D-Kanal), übertragenenInformationen unterscheiden sich dabei grundsätzlich nicht vom „Telefoniefall", also dem Fall einer „normalen" Übermittlung von Audiosignalen.
[0004] Danebengibt es in GSM-Netzen (GSM: Global System for Mobile Communications)das sogenannte GPRS-Verfahren (GPRS: General Packet Radio Service),bei dem Datenverbindungen auf vom Internet her bekannten Internetprotokollen „TCP/IP" basieren. Hierbeihat sich zur Darstellung von Bildschirminhalten bzw. Display-Inhaltendie „Wireless MarkupLanguage" (WML)-Sprache durchgesetzt, mitder mittels des bekannten „WirelessApplication Protocol" (WAP)-ProtokollBilddaten übermitteltwerden. Füreine entsprechende Datenverbindung sind sogenannte WRP-fähige Telekommunikationsendgeräte notwendig;zur Herstellung einer Datenverbindung muss den beteiligten Telekommunikationsendgeräten stetsdie jeweilige IP-Adresse des Telekommunikationspartners bekanntsein.
[0005] DerErfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Betreibeneiner Telekommunikationsverbindung anzugeben, das besonders benutzerfreundlichund komfortabel ist.
[0006] DieseAufgabe wird ausgehend von einem Verfahren der eingangs angegebenenArt erfindungsgemäß durchdie kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
[0007] VorteilhafteAusgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in Unteransprüchen angegeben.
[0008] Danachist erfindungsgemäß vorgesehen, dasszwischen zwei Telekommunikationsgeräten in einem Sprachkanal (vorzugsweiseB-Kanal) Sprachinformationen und in einem vom Sprachkanal separatenDatenkanal (vorzugsweise D-Kanal) Anzeige-Steuerbefehle übertragen werden, die auf einem Bildschirmdes die jeweiligen Anzeige-Steuerbefehle empfangenden Telekommunikationsgeräts eineBildschirmanzeige bewirken.
[0009] Einwesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin,dass dieses einen besonders hohen Benutzungskomfort gewährleistet, weilzusätzlichzu Sprachinformationen auch Anzeige-Steuerbefehle übertragenwerden können.Beispielsweise kann der Name des Anrufers übertragen werden.
[0010] Einweiterer wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin,dass der Sprachkanal von der zusätzlichenDatenübertragung nichtbetroffen ist; damit wird gewährleistet,dass die Sprachinformationen in üblicherWeise ungestört – also mitder gesamten zur Verfügungstehenden Audio-Bandbeite – übertragenwerden können.
[0011] Eindritter wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin,dass zur Übertragungder Anzeige-Steuerbefehlekeine IP-Adressen bekannt sein müssen,da nämlichdie Übertragungder Anzeige-Steuerbefehle in dem separaten Datenkanal erfolgt, nachdemder Verbindungsaufbau in üblicherWeise erfolgt ist.
[0012] Daserfindungsgemäße Verfahrenkann beispielsweise bei einer Kommunikationsverbindung eingesetztwerden, bei dem eines der beiden beteiligten Telekommunikationsgeräte durcheinen Anrufbeantworter bzw. durch ein eine Anrufbeantworterfunktionwahrnehmendes Telekommunikationsgerät gebildet ist; die Anrufbeantworterfunktionkann beispielsweise auch netzbetreiberseitig bereitgestellt sein(„Mailbox"). Das als Anrufbeantworterarbeitende Telekommunikationsgerätkann somit zusätzlich zuden Sprachinformationen noch weitere Informationen als Display-Datenan den Anrufer übermitteln: Beispielsweisekönnender Name des Inhabers des Anrufbeantworters bzw. der „Mailbox", die jeweilige Uhrzeit,das Datum sowie im Falle eines Aufsprechens von Audiosignalen aufden Anrufbeantworter bzw. auf die „Mailbox" die jeweils zur Verfügung stehendeRestaufnahmezeit angezeigt werden. Der Anrufer weiß damit,dass er mit dem richtigen Anrufbeantworter bzw. mit der richtigenMailbox verbunden ist und wie viel Zeit ihm jeweils noch verbleibt,um seine Sprachnachricht auf den Anrufbeantworter bzw. die Mailboxauf zusprechen.
[0013] Inentsprechender Weise kann auch das Abfragen des Anrufbeantwortersbzw. der Mailbox durchgeführtwerden: Ruft der Inhaber der Mailbox seine Mailbox zwecks Abfrageeingegangener Audionachrichten ab, so wird ihm auf dem Bildschirmdes zur Abfrage verwendeten Telekommunikationsendgerätes zusätzlich zuden abgespeicherten Audioinformationen beispielsweise das Datum,die Uhrzeit und der Name des Anrufers auf dem Bildschirm angezeigt.
[0014] Bevorzugtwerden die Anzeige-Steuerbefehle in dem separaten Datenkanal ineiner bildschirmorientierten Ansteuersprache übertragen. Beispielsweise kannals Ansteuersprache die WML-Sprache (WML: „WirelessMarkup Language")oder die HTML-Sprache(HTML: Hyper-Text Markup Language) verwendet werden.
[0015] DerWML-Standard stellt eine Untermenge des HTML-Standards dar.
[0016] DerWML-Standard bietet den Vorteil, dass dieser bezüglich der zur Definition vonBildschirminhalten erforderlichen Datenmenge sehr sparsam ist; mitdem WML-Standard könnendaher auch Telekommunikationsendgeräte betrieben werden, die in ihrerDatenkapazitäteingeschränktsind. Bei Telekommunikationsendgeräten mit großen Datenkapazitäten, insbesonderegroßenSpeicherkapazitäten, istdie HTML-Bildschirmsprache empfehlenswert.
[0017] Besonderseinfach und damit vorteilhaft lassen sich die Anzeige-Steuerbefehleim Datenkanal (z. B. D-Kanal) als User-to-User-Nachrichten übertragen, vorzugsweise nachder ETSI-VorschriftETS 300 102-1 Chapter 4.5.29 mit einem Protokoll-Diskriminator „0 = user specific".
[0018] Darüber hinauswird es als vorteilhaft angesehen, wenn im separaten Datenkanalzusätzlichzu den Anzeige-SteuerbefehlenURL-Informationen (URL: Uniform Resource Locator) übertragenwerden. URL-Informationen dienen dazu, bei einem Bildschirmaufbaunach dem Internetstandard die benutzerseitig jeweils nächste ausgewählte Bildschirmseitebzw. den jeweils nächstengewünschtenDisplay-Inhalt beim „Partnergerät" anzufordern.
[0019] URL-Informationenkönnensowohl in der WML-Sprache als auch in der HTML-Sprache mit dem Tag „<a>" markiert werden. Auch die Anweisungenfür dasHervorrufen automatischer Reaktionen beim Gesprächspartner sind bei der WML-Sprache undder HTML-Spracheweitgehend identisch, beispielsweise weisen die hierzu geeignetenAnweisungen „on-enter-forward" und „on-timer" große Übereinstimmungenauf.
[0020] UnterUmständenkann es vorkommen, dass die im separaten Datenkanal zu übertragendenAnzeige-Steuerbefehle einen größeren Umfangaufweisen, als in dem Datenkanal in einem einzigen Datenblock übertragenwerden können.Beispielsweise besteht netzseitig durch die ETSI-Vorschrift ETS300 239 eine Beschränkungder Größe einer User-to-User-Nachrichtauf 32 Byte. Sowohl URL-Informationen als auch Anzeige-Steuerbefehle nach demWML- bzw. HTML-Standard könnendiese 32 Byte-Größe überschreiten;um dennoch eine Übertragungder Anzeige-Steuerbefehle zu ermöglichen, werdendie Anzeige-Steuerbefehleund/oder die URL-Informationen in mehrere Nachrichtenpakete aufgeteiltund diese in separaten User-to-User-Nachrichteneinzeln übertragen.
[0021] Besonderseinfach und damit vorteilhaft könnender Anfang eines durch mehrere User-to-User-Nachrichten definiertenBildschirminhalts und das Ende des Bildschirminhalts erkannt werden,wenn entsprechende Start- und Endsequenzen übertragen werden. Bei einer Übertragungeiner Display-Seite nach dem WML-Standard – also einer „WML-Seite" – kann der Seitenanfang durchdas Tag „<wml>" oder das Tag „< xml" in der ersten User-to-User-Nachrichtund durch das Tag „</wm1>" in der letzten User-to-User-Nachrichtidentifiziert werden. Bei einer Übertragungvon Display-Inhalten mit der HTML-Sprache wird der Beginn einerHTML-Anzeigeseite entweder mit dem Tag „<html>" oder mit dem Tag „< xml" definiert. Das Endeder HTML-Seite bzw. die Vollständigkeitder HTML-Seite wird mit dem Tag „</html>" angezeigt.
[0022] Im Übrigen wirdes als vorteilhaft angesehen, wenn bei der Durchführung desVerfahrens zunächst dieEigenschaften der beteiligten Telekommunikationsgeräte ermitteltwerden. Beispielsweise kann eines der beteiligten Telekommunikationsgeräte eine automatischeReaktion des Partner-Telekommunikationsgerätes auslösen, indemes die Steuerbefehle „on-enter-forward" oder „on-timer" überträgt; handelt es sich bei demEmpfängerdieser Anweisung um ein Telekommunikationsgerät mit einem Bildschirm, so wirddieses als unmittelbare Antwort eine definierte URL-Anforderungzurücksenden,so dass das sendende Telekommunikationsgerät erkennt, dass die von ihm übermitteltenDisplay-Inhalte am Partner-Telekommunikationsgerät dargestellt werden können.
[0023] Dasbeschriebene Verfahren eignet sich im Übrigen nicht nur für typische „Voicemail"-Applikationen, sondernfür alleAnwendungen, bei denen zu unverändertenAudiosignalen Zusatzinformationen im Display des Partner-Telekommunikationsgerätes angezeigtwerden sollen: Beispielsweise kann eine Anzeige von Musik-Titelnoder Musik-Interpretenbei Wartemusik („musicon hold") im Falleeiner Warteschleife erfolgen.
[0024] DieErfindung bezieht sich außerdemauf Telekommunikationsgeräte.Diesbezüglichliegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, Telekommunikationsgeräte anzugeben,mit denen eine besonders benutzerfreundliche und komfortable Telekommunikationsverbindungbetrieben werden kann.
[0025] Erfindungsgemäß sind Telekommunikationsgeräte mit denMerkmalen gemäß den Ansprüchen 12und/oder 13 vorgesehen. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Telekommunikationsgeräte sindin Unteransprüchenangegeben.
[0026] Bezüglich derVorteile der erfindungsgemäßen Telekommunikationsgeräte wirdauf die obigen Ausführungenim Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren verwiesen.
[0027] ZurErläuterungder Erfindung zeigt eine Figur ein Ausführungsbeispiel einer Anordnung,anhand derer ein Ausführungsbeispieldes erfindungsgemäßen Verfahrenserläutertwird.
[0028] Inder 1 erkennt man zwei Telekommunikationsendgeräte 10 und 20,die überein öffentlichesTelekommunikationsnetz 30 miteinander in Verbindung stehen.
[0029] Diebeiden Telekommunikationsendgeräte 10 und 20 sindmit dem Telekommunikationsnetz 30 jeweils beispielsweise über eineUPO-, eine UKO- oder eine S0-Schnittstelle 40 und 50 verbunden. Über dieseSchnittstellen 40 und 50 werden zwei Sprachkanäle B1 undB2 – nachfolgendB-Kanälegenannt- und ein von den beiden Sprachkanälen B1 und B2 separater Datenkanal – nachfolgendkurz D-Kanal genannt – übertragen.
[0030] Nachdem Verbindungsaufbau werden über einender beiden B-Kanäle, beispielsweise über den B-KanalB1, Sprachinformationen bzw. „Audiosignale" übertragen. Über den D-Kanal werden in ansich bekannter Weise die fürden Verbindungsaufbau und das Aufrechterhalten der Verbindung erforderlichen „Verwaltungsdaten" übertragen.
[0031] Zusätzlich werdenim D-Kanal Anzeige-Steuerbefehle übertragen, die auf einem Bildschirm 60 bzw. 70 desdie jeweiligen Anzeige-Steuerbefehle empfangenden Telekommunikationsgeräts 10 bzw. 20 eineAnzeige bewirken. Die Rnzeige-Steuerbefehle werden als User-to-User-Nachrichtengemäß ETSI-VorschriftETS 300 102/1 Kapitel 4.5.29 mit einem Protokoll- Diskriminator „0 = user specific" übertragen. Die Anzeige-Steuerbefehle werdenvorzugsweise in einer bildschirmorientierten Ansteuersprache übertragen,beispielsweise im WML- oderim HTML-Standard.
[0032] Nachfolgendwird beispielhaft davon ausgegangen, dass es sich bei dem Telekommunikationsgerät 10 umeinen Anrufbeantworter und bei dem Telekommunikationsgerät 20 umein Telekommunikationsendgerät 20 handelt,das den Anrufbeantworter 10 anruft.
[0033] DerAnrufbeantworter 10 sendet nach dem Verbindungsaufbau andas Telekommunikationsgerät 20 zunächst denBefehl „ontoforward" oder „ontimer", der eine automatischeReaktion des Telekommunikationsendgerätes 20 auslöst.
[0034] DasTelekommunikationsendgerät 20 ist hierzuderart ausgestaltet, dass es nach dem Empfang des Befehls „ontoforward" oder „ontimer" eine Rückmeldungan den Anrufbeantworter 10 sendet, aus der hervorgeht,dass es eine Anzeigeeinrichtung bzw. einen Bildschirm – nämlich denBildschirm 70 – zumAnzeigen von Display-Inhalten aufweist. Die Rückmeldung kann beispielsweisedadurch erfolgen, dass das Telekommunikationsendgerät 20 einevorgegebene, beispielsweise mit dem Befehl des Telekommunikationsendgerätes 10 mitgesandteURL-Informationzurücksendet.
[0035] NachErhalt der Rückmeldungdes Telekommunikationsendgerätes 20 wirdder Anrufbeantworter 10 den mit der URL-Information angefordertenDisplay-Inhalt an das Telekommunikationsendgerät 20 übersenden.Beispielsweise kann der Anrufbeantworter 10 den Namen desInhabers des Anrufbeantworters, die jeweilige Uhrzeit, das Datumsowie im Falle eines Aufsprechens von Audiosignalen auf den Anrufbeantworter 10 diejeweils zur Verfügungstehende Restaufnahmezeit anzeigen.
[0036] Fallsdie Anzeige-Steuerbefehle zu umfangreich sind, als dass sie in einereinzigen User-to-User-Nachricht übertragenwerden könnten, sowerden die Anzeige-Steuerbefehle in Nachrichtenblöcke unterteiltund die Nachrichtenblöckewerden separat als User-to-User-Nachrichten übertragen.
10 Anrufbeantworter 20 Telekommunikationsendgerät 30 Telekommunikationsnetz 40,50 Schnittstelle 60,70 Bildschirm
权利要求:
Claims (23)
[1] Verfahren zum Betreiben einer Kommunikationsverbindungzwischen zwei Telekommunikationsgeräten (10, 20),bei dem in einem Sprachkanal (B1, B2) Sprachinformationen und ineinem vom Sprachkanal separaten Datenkanal (D) Datensignale übertragenwerden, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Datenkanal (D)als Datensignale Anzeige-Steuerbefehle übertragen werden, die auf einemBildschirm (70) des die Anzeige-Steuerbefehle empfangendenTelekommunikationsgeräts(20) eine Anzeige bewirken.
[2] Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,dass eines der Telekommunikationsgeräte (10) ein Anrufbeantworterist.
[3] Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,dass der Anrufbeantworter durch eine netzbetreiberseitig bereitgestellteMailbox-Funktion gebildet ist.
[4] Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass die Anzeige-Steuerbefehle in dem Datenkanalin einer bildschirmorientierten Ansteuersprache übertragen werden.
[5] Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,dass als Ansteuersprache die WML-Sprache verwendet wird.
[6] Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,dass als Ansteuersprache die HTML-Sprache verwendet wird.
[7] Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass die Anzeige-Steuerbefehle als User- to-User-Nachrichtengemäß ETSI-VorschriftETS 300 102/1 Kapitel 4.5.29 mit Protokoll-Diskriminator „0 = userspecific" übertragenwerden.
[8] Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass die Anzeige-Steuerbefehle in Nachrichtenblöcke unterteilt werdenund die Nachrichtenblöckeseparat übertragenwerden.
[9] Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,dass die Nachrichtenblöckein separaten User-to-User-Nachrichten übertragenwerden.
[10] Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass zu Beginn der Verbindung zwischen den beidenTelekommunikationsgeräten(10, 20) ein Befehl übertragen wird, der eine automatischeReaktion des jeweils anderen Telekommunikationsgerätes auslöst.
[11] Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,dass als der die automatische Reaktion auslösende Befehl eine WML-Seiteoder eine HTML-Anzeigeseite übermitteltwird, die die automatische Reaktion des jeweils anderen Telekommunikationsgerätes auslöst.
[12] Telekommunikationsgerät (10), das nach einemVerbindungsaufbau mit einem anderen Telekommunikationsgerät (20)in einem Sprachkanal (B1, B2) Sprachinformationen und in einem vomSprachkanal separaten Datenkanal (D) Datensignale überträgt, dadurchgekennzeichnet, dass es in dem Datenkanal (D) als Datensignale Anzeige-Steuerbefehle überträgt, dieauf einem Bildschirm des anderen Telekommunikationsgeräts (20)eine Anzeige bewirken.
[13] Telekommunikationsgerät (20), das nach einemVerbindungsaufbau mit einem anderen Telekommunikationsgerät (10)in einem Sprachkanal (B1, B2) Sprachinformationen und in einem vomSprachkanal separaten Datenkanal (D) Datensignale überträgt, dadurchgekennzeichnet, dass es in dem Datenkanal (D) übertragene Anzeige-Steuerbefehle empfängt undden durch die Anzeige-Steuerbefehle definierten Bildschirminhaltauf seinem Bildschirm (70) anzeigt.
[14] Telekommunikationsgerät nach Anspruch 12 oder 13,dadurch gekennzeichnet, dass das Telekommunikationsgerät ein Anrufbeantworter(10) ist.
[15] Telekommunikationsgerät nach Anspruch 14, dadurchgekennzeichnet, dass der Anrufbeantworter (10) durch einenetzbetreiberseitig bereitgestellte Mailbox-Funktion gebildet ist.
[16] Telekommunikationsgerät nach einem der vorangehendenAnsprüche12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige-Steuerbefehlein dem Datenkanal (D) in einer bildschirmorientierten Ansteuersprache übertragenwerden.
[17] Telekommunikationsgerät nach Anspruch 16, dadurchgekennzeichnet, dass als Ansteuersprache die WML-Sprache verwendetwird.
[18] Telekommunikationsgerät nach Anspruch 16, dadurchgekennzeichnet, dass als Ansteuersprache die HTML-Sprache verwendetwird.
[19] Telekommunikationsgerät nach einem der vorangehendenAnsprüche12 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass es die Anzeige-Steuerbefehleals User-to-User-Nachrichten gemäß ETSI-Vorschrift ETS300 102/1 Kapitel 4.5.29 mit Protokoll-Diskriminator „0 = userspecific" überträgt oderempfängt.
[20] Telekommunikationsgerät nach einem der vorangehendenAnsprüche12 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass es die Anzeige-Steuerbefehlein Nachrichtenblöckeunterteilt und die Nachrichtenblöckeseparat überträgt.
[21] Telekommunikationsgerät Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,dass die Nachrichtenblöcke separatenUser-to-User-Nachrichtenzugeordnet werden.
[22] Telekommunikationsgerät nach einem der vorangehendenAnsprüche12 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Telekommunikationsgerät (10)zu Beginn der Verbindung zwischen den beiden Telekommunikationsgeräten (10, 20)einen Befehl überträgt, dereine automatische Reaktion des jeweils anderen Telekommunikationsgerätes (20)auslöst.
[23] Telekommunikationsgerät nach Anspruch 22, dadurchgekennzeichnet, dass es als den die automatische Reaktion auslösenden Befehleine WML-Seite oder eine HTML-Anzeigeseite übermittelt.
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