专利摘要:
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Prozeßkontrolle und Dokumentation an einer Kartoniermaschine, mit der Einzelpackungen (1) wie Blisterpackungen, Streifenpackungen oder dergleichen gegebenenfalls mit Informationsmaterial (11) wie Prospektblättern in eine Schachtel (2), insbesondere Faltschachtel, verpackt werden, bei dem die mit einem Transponder (3) versehene Einzelpackung (1) mittels einer ersten Schreibeinheit (4) zum Beschreiben des Transponders (3) gekennzeichnet wird und/oder deren Eigenschaften dokumentiert werden und bei dem das Vorliegen der richtigen Anfangsbedingungen für einen nachfolgenden Verfahrensschritt durch eine den Transponder (3) der Einzelpackung (1) auswertende Leseeinheit (5) kontrolliert wird.
公开号:DE102004005632A1
申请号:DE200410005632
申请日:2004-02-04
公开日:2005-09-08
发明作者:Hans-Werner Bongers;Fritz Fochler;Detlev Dipl.-Ing. Gertitschke;Jörg Riekenbrauck
申请人:Uhlmann Pac Systeme GmbH and Co KG;
IPC主号:B65B57-00
专利说明:
[0001] DieErfindung ist gebildet durch ein Verfahren zur Prozeßkontrolleund Dokumentation an einer Kartoniermaschine, mit der Einzelpackungenwie Blisterpackungen, Streifenpackungen oder dergleichen gegebenfallsmit Informationsmaterial wie Prospektblätter in eine Schachtel, insbesondereFaltschachtel verpackt werden, bei dem die mit einem Transponderversehene Einzelpackung mittels einer ersten Schreibeinheit zurBeschreibung des Transponders gekennzeichnet und/oder deren Eigenschaftendokumentiert wird und bei dem das Vorliegen der richtigen Anfangsbedingungenfür einennachfolgenden Verfahrensschritt durch eine den Transponder der Einzelpackungauswertende Leseeinheit kontrolliert wird.
[0002] Beider Verpackung von Waren liegen insbesondere im Ernährungs-und Lebensmittelbereich sehr hohe Anforderungen hinsichtlich derKontrolle des Verpackungsprozesses vor, die insbesondere bei pharmazeutischenProdukten noch weiter erhöht sind,da bei jedem ausgelieferten pharmazeutischen Produkt sichergestelltsein muß,daß diesesin der gewünschtenAnzahl und der erforderlichen Qualität vorliegt und einwandfreizur Gewährleistungder diesem Produkt zugeordneten Mindesthaltbarkeit verpackt ist.Dabei ist es aber nicht nur wünschenswert, daß die zurordnungsgemäßen Verpackungdes Produktes erforderlichen Verfahrensschritte fehlerfrei ausgeführt werden,sondern daß dieseVerfahrensschritte auch dokumentiert werden, um die erforderlicheSorgfalt des Produzenten der Waren auch nachweisen zu können.
[0003] DerErfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren bereitzustellen,mit dem überprüft und dokumentiertwerden kann, daß injeder an den Verbraucher ausgelieferten Schachtel die erwarteteAnzahl von Waren in der erwarteten Qualität enthalten ist.
[0004] DieseAufgabe wird durch das eingangs genannte Verfahren gelöst, beidem durch Anwendung der Transpondertechnik in einer den Verpackungsprozeß begleitendenWeise Informationen auf den Transponder geschrieben und nachfolgendausgelesen werden können,so daß dieDokumentation einzelner Verfahrensschritte auf dem Transponder möglich istund diese Information bei der Fortführung des Verpackungsprozessesausgelesen und ausgenutzt werden kann. Tritt während des Verpackungsprozesseseine Störungauf, so wird dies auf dem Transponder vermerkt, so daß die entsprechendeEinzelpackung gekennzeichnet ist und gekennzeichnet bleibt und unmittelbaroder zu einem späterenZeitpunkt isoliert oder zusammen mit weiteren dieser Einzelpackungzugeordneten weiteren Einzelpackungen ausgesondert werden kann.
[0005] ImRahmen der Erfindung ist weiterhin vorgesehen, daß die Einzelpackungeiner Packguttransportkette zugeführt und die Übernahmeeiner korrekten Anzahl von Einzelpackungen in einen Stapel durchdie den Transponder jeder Einzelpackung auswertende erste Leseeinheitkontrolliert wird. Dabei ist zu beachten, daß der Stapel aus einer beliebigenAnzahl von Einzelpackungen bestehen kann und insbesondere auch einnur durch eine Einzelpackung gebildeter Stapel diesem Verfahrensschrittunterliegt. Bei diesem Verfahrensschritt wird konsequent die Transpondertechnologiegenutzt, um durch Kontrolle der mit den Einzelpackungen transportiertenTranspondern die korrekte Stapelbildung zu überwachen, so daß andere,beispielsweise optisch arbeitende Verfahren, nicht erforderlichsind.
[0006] Dabeibietet es sich dann an, daß beipositiver Kontrolle der Stapelbildung durch die erste Leseeinheitmittels einer zweiten Schreibeinheit der gebildete Stapel durchDokumentation auf dem Transponder als fehlerfrei gekennzeichnetund der weiteren Bearbeitung zugeführt wird. Mit diesem Verfahrensschrittwird ausgenutzt, daß nichtnur Informationen überdie Einzelpackung auf dem Transponder hinterlegt werden können, sonderndaß ebenso weitererelevante, nicht unmittelbar die Einzelpackung betreffende Verfahrensparameterdort dokumentiert werden können,insbesondere auch Eigenschaften des aus mehreren Einzelpackungenmit einer Vielzahl von Transpondern gebildeten Stapels.
[0007] Nacheiner ganz besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung istweiterhin vorgesehen, daß derSchachtel ein Transponder zugeordnet wird, der mittels einer Schreibeinheitmit der eindeutigen Identifizierung der Schachtel dienenden Informationenbeschrieben wird. Diese Information kann insbesondere auch den Produktnamensowie die Packungsgröße beinhaltenund weitere Informationen überdas in die Schachtel aufzunehmende Produkt wie das Mindesthaltbarkeitsdatumoder Anwendungshinweise. Mit diesem Verfahrensschritt ist der besondereVorteil verbunden, daß einejederzeit nachweisbare Verknüpfungzwischen den Einzelpackungen und der Schachtel hergestellt werdenkann, insbesondere wenn der der Packguttransportkette nachgeordnetenPackguteinschubstation der Kartoniermaschine eine erste Schreib/Leseeinheitzugeordnet ist zum Kopieren der auf dem Transponder der Einzelpackungenthaltenen Informationen auf den Transponder der Schachtel undder Dokumentation der Anwesenheit und der Anzahl der Einzelverpackungen.Damit liegt eine eindeutige Zuordnung der Einzelpackungen zu derSchachtel vor, die nachvollziehbar und später kontrollierbar ist, sodaß einspätererAustausch des Schachtelinhaltes nachvollzogen werden kann und sogenannteUmverpackungen überprüfbar sind,also beispielsweise Arzneimittel mit überschrittenem Haltbarkeitsdatumnicht in eine Schachtel mit aufgedrucktem längeren Haltbarkeitsdatum umgepacktwerden können,um diese auf dem Schwarzmarkt weiter zu vertreiben.
[0008] Wennder Packguteinschubstation eine vierte Schreibeinheit zugeordnetist zur Dokumentation der korrekten Zuordnung des Informationsmaterials zuder Schachtel, ist gewährleistet,daß derspätere Nachweiseiner Auslieferung der Schachtel mit dem Informationsmaterial möglich ist.
[0009] ImRahmen der Erfindung ist weiterhin vorgesehen, daß mittelseines ersten Erkennungssystems der korrekte Einschub der Einzelpackungmit dem Informationsmaterial kontrolliert und mittels einer fünften Schreibeinheitauf dem Transponder der Schachtel dokumentiert wird.
[0010] Daeine Kennzeichnung der Schachtel mittels Prägen oder einem gleichwertigenVerfahren seine Berechtigung beibehalten wird, damit der Endverbraucherdamit das Verfalldatum ohne Lesegerät erfassen kann, wird mittelseines zweiten Erkennungssystems die korrekte Aufbringung eines Prägebildes aufdie Schachtel kontrolliert. Mittels eines dritten Erkennungssystemswird das Auftragen eines Klebemittels auf eine Lasche der Schachtelkontrolliert, da das korrekte Verschließen der Schachtel bedeutsam istfür diesichere Aufbewahrung der Einzelpackungen in der Schachtel sowiedie Gewährleistungder gewünschtenLagerbedingungen.
[0011] Zurweiteren vollständigenDokumentation des Verpackungsprozesses ist vorgesehen, daß mittelseiner sechsten Schreibeinheit und gegebenenfalls einer siebten Schreibeinheitdas korrekte Aufbringen des Prägebildessowie das Auftragen des Klebemittels und die Parameter der Klebungauf dem Transponder der Schachtel dokumentiert werden. Der vollständigen Erfassungdes Verpackungsprozesses dient auch, daß mittels eines vierten Erkennungssystemsdas Auftragen des Klebemittels auf eine weitere Lasche der Schachtelkontrolliert und mittels einer achten Schreibeinheit auf dem Transponderder Schachtel dokumentiert wird.
[0012] Ebensowird mittels eines fünftenErkennungssystems das korrekte Verschließen der Schachtel kontrolliertund mittels einer neunten Schreibeinheit auf dem Transponder derSchachtel dokumentiert.
[0013] Ganzbevorzugt im Rahmen der Erfindung ist ein Verfahren, bei dem mittelseiner dritten Schreib/Leseeinheit der Inhalt des Transponders der Schachtelausgelesen, bewertet und bei Fehlerfreiheit der Schachtel der Status "Gutpackung" durch Dokumentationauf ihrem Transponder zugeordnet wird. Dies ist mit dem Vorteilverbunden, daß durch eineabschließendeKontrolle der Eintragungen auf dem Transponder das korrekte Ausführen dereinzelnen Verfahrensschritte nochmals kontrolliert wird hinsichtlichder Bestückungder Einzelpackung mit der gewünschtenWare, der Stapelbildung mit anschließendem Überführen des Stapels in die Schachtelmit dem richtigen Informationsmaterial und dem Verschließen derrichtigen dem aus Einzelpackungen gebildeten Stapel zugeordnetenSchachtel unter Beachtung der richtigen Parameter. Im Ergebnis kann damitsichergestell werden, daß nurSchachteln mit dem Status "Gutpackung" die Kartoniermaschinezur Auslieferung an die Kunden verlassen.
[0014] Weiterhinsteht am Ende des Verpackungsprozesses damit eine Schachtel, derenInhalt jederzeit, auch nach bereits erfolgter Entnahme, dieser Schachteleindeutig zugeordnet werden kann, so daß dieses Verfahren dem Herstellerdie größtmögliche Sicherheitfür denNachweis seines ordnungsgemäßen Produktionsprozessesbietet und Produktsfälschungenerschwert sind.
[0015] Imnachfolgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnung erläutert; eszeigen:
[0016] 1 eineschematische Darstellung der Stapelbildung und dessen Kontrollemittels der Transpondertechnik, und
[0017] 2 eineschematische Darstellung einer Packguteinschubstation einer Kartoniermaschinein einer Seitenansicht.
[0018] Daserfindungsgemäße Verfahrendient der Prozeßkontrolleund Dokumentation an einer Kartoniermaschine mit der Einzelpackungen 1 wieBlisterpackungen, Streifenpackungen oder dergleichen zusammen mitInformationsmaterial in eine Schachtel 2, insbesondereFaltschachtel verpackt werden, wobei die Einzelpackungen 1 mitTranspondern 3 versehen sind, die mittels einer erstenSchreibeinheit 4 beschrieben werden. Dies kann in einfachsterWeise mit einer fortlaufenden Nummer geschehen, wobei die auf denTransponder 3 übertrageneAngaben aber auch komplexerer Natur sein kann mit Angaben über dasin der Einzelpackung 1 enthaltene Produkt und dessen Vorgeschichtebei der Herstellung der Einzelpackung 1 beispielsweisemittels Tiefziehen, Befüllenund Siegeln.
[0019] Durcheine Leseeinheit 5 wird das Vorliegen der richtigen Anfangsbedingungenfür einennachfolgenden Verfahrensschritt kontrolliert, bei dem in der 1 dargestelltenBeispiel die korrekte Bildung eines aus mehreren Einzelpackungen 1 gebildeten Stapels 6 ineiner Packguttransportkette 7. Es ist aber darauf hinzuweisen,daß dasVorliegen der richtigen Anfangsbedingungen bei einem beliebigenVerfahrensschritt überprüft werdenkann. Dabei werden die Einzelpackungen 1 mittels einesVakuumbandes als Transportmittel 8 an der Schreibeinheit 4 vorbeigeführt, diedie Einzelpackungen 1 kennzeichnet, beispielsweise miteiner laufenden Nummer der Einzelpackung 1 innerhalb deszu bildenden Stapels 6. Die der Packguttransportkette 7 zugeordneteerste Leseeinheit 5 kontrolliert die korrekte Stapelbildung undvon einer zweiten Schreibeinheit 9 wird die Eigenschaftdes gebildeten Stapels 6 gleichfalls auf dem Transponder 3 einerEinzelpackung dokumentiert, der damit nicht nur Informationen über dieEinzelpackung 1 mit dem darin verpackten Gut enthält, sondernauch Informationen überweitere Verfahrensparameter.
[0020] Erfindungsgemäß ist auchder Schachtel 2 ein Transponder 3 zugeordnet,der mittels einer dritten Schreibeinheit 10 mit der eindeutigenIdentifizierung der Schachtel 2 dienenden Informationenbeschrieben wird, so daß beider nachfolgenden Verpackung der Einzelpackungen 1 mitdem Informationsmaterial 11 in die Schachtel 2 inder nur schematisch dargestellten Packguteinschubstation 12 eineeindeutige Zuordnung der Einzelpackungen 1 zu der Schachtel 2 gegebenist. Dazu ist der der Packguttransportkette 7 nachgeordnetenPackguteinschubstation 12 der Kartoniermaschine eine erste Schreib/Leseeinheit 13 zugeordnetzum Kopieren der auf dem Transponder 3 der Einzelpackung 1 enthaltenenInformationen auf den Transponder 3 der Schachtel 2 undzur Dokumentation der Anwesenheit und der Anzahl der Einzelverpackungen 1.Der Packguteinschubstation 12 ist eine vierte Schreibeinheit 14 zugeordnetzur Dokumentation der korrekten Zuordnung des Informationsmaterials 11 zuder Schachtel 2. Auch der nachfolgende Verfahrensschrittdes Einschubs der Einzelpackung 1 mit dem Informationsmaterial 11 wirdmittels eines ersten Erkennungssystems 15 kontrolliertund durch eine fünfteSchreibeinheit 16 auf dem Transponder 3 der Schachtel 2 dokumentiert.Ein zweites Erkennungssystem 17 ist vorgesehen zur Kontrolleder korrekten Aufbringung eines Prägebildes auf die Schachtel 2, dasder Information des Endverbrauchers dient, wenn dieser kein Lesegerät zum Auslesender auf dem Transponder 3 hinterlegten Informationen zur Verfügung hat.Ein drittes Erkennungssystem 18 ist zur Kontrolle des Auftragenseines Klebemittels auf eine Lasche der Schachtel 2 vorhanden.Die mit dem zweiten und dritten Erkennungssytem 17, 18 erfaßten Informationenwerden mittels einer sechsten und gegebenenfalls einer siebten Schreibeinheit 19, 20 aufdem Transponder der Schachtel hinterlegt. Gleiches gilt für die miteinem vierten Erkennungssystem 21 gesammelten Informationen über dasAuftragen eines Klebemittels auf eine weitere Lasche der Schachtel 2,was durch eine achte Schreibeinheit 22 auf dem Transponder 3 derSchachtel 2 dokumentiert wird.
[0021] Schließlich wirdauch mittels eines fünften Erkennungssystems 24 daskorrekte Verschließen derSchachtel 2 kontrolliert und mittels einer neunten Schreibeinheit 23 aufdem Transponder 3 der Schachtel 2 dokumentiert.Zum Ende des Verpackungsprozesses wird mittels einer dritten Schreib/Leseeinheit 25 derInhalt des Transponders 3 der Schachtel 2 ausgelesen,bewertet und bei Fehlerfreiheit der Schachtel 2 der Status "Gutpackung" durch Dokumentationauf ihrem Transponder 3 zugeordnet. Nur Schachteln 2 mitdem Status "Gutpackung" können dieKartoniermaschine verlassen.
权利要求:
Claims (13)
[1] Verfahren zur Prozeßkontrolle und Dokumentationan einer Kartoniermaschine, mit der Einzelpackungen (1)wie Blisterpackungen, Streifenpackungen oder dergleichen gegebenenfallsmit Informationsmaterial (11) wie Prospektblätter ineine Schachtel (2), insbesondere Faltschachtel verpacktwerden, bei dem die mit einem Transponder (3) versehene Einzelpackung(1) mittels einer ersten Schreibeinheit (4) zumBeschreiben des Transponders (3) gekennzeichnet und/oderderen Eigenschaften dokumentiert wird, und bei dem das Vorliegender richtigen Anfangsbedingungen für einen nachfolgenden Verfahrensschrittdurch eine den Transponder (3) der Einzelpackung (1)auswertende Leseeinheit (5) kontrolliert wird.
[2] Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,daß dieEinzelpackung (1) einer Packguttransportkette (7)zugeführtund die Übernahmeeiner korrekten Anzahl von Einzelpackungen (1) in einen Stapel(6) durch die den Transponder (3) jeder Einzelpackung(1) auswertende erste Leseeinheit (5) kontrolliertwird.
[3] Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,daß beipositiver Kontrolle der Stapelbildung durch die erste Leseeinheit(5) mittels einer zweiten Schreibeinheit (9) dergebildete Stapel (6) durch Dokumentation auf dem Transponder(3) als fehlerfrei gekennzeichnet und der weiteren Bearbeitungzugeführtwird.
[4] Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,daß derSchachtel (2) ein Transponder (3) zugeordnet wird,der mittels einer Schreibeinheit (10) mit der eindeutigenIdentifizierung der Schachtel (2) dienenden Informationenbeschrieben wird.
[5] Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,daß derder Packguttransportkette (7) nachgeordneten Packguteinschubstation(12) der Kartoniermaschine eine erste Schreib/Leseeinheit (13)zugeordnet ist zum Kopieren der auf dem Transponder (3)der Einzelpackung (1) enthaltenen Informationen auf denTransponder (3) der Schachtel (2), vorzugsweisezu deren eindeutiger Verknüpfungund zur Dokumentation der Anwesenheit und der Anzahl der Einzelverpackungen(1).
[6] Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,daß derPackguteinschubstation (12) eine vierte Schreibeinheit(14) zugeordnet ist zur Dokumentation der korrekten Zuordnungdes Informationsmaterials (11) zu der Schachtel (2).
[7] Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet,daß mittelseines ersten Erkennungssystems (15) der korrekte Einschubder Einzelpackung (1) mit dem Informationsmaterial (11) kontrolliertund mittels einer fünftenSchreibeinheit (16) auf dem Transponder (3) derSchachtel (2) dokumentiert wird.
[8] Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet,daß mittelseines zweiten Erkennungssystems (17) die korrekte Aufbringung einesPrägebildesauf die Schachtel (2) kontrolliert wird.
[9] Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet,daß mittelseines dritten Erkennungssystems (18) das Auftragen einesKlebemittels auf eine Lasche der Schachtel (2) kontrolliert wird.
[10] Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,daß mittelseiner sechsten Schreibeinheit (19) und ggfs. einer siebtenSchreibeinheit (20) das korrekte Aufbringen des Prägebildessowie das Auftragen des Klebemittels und die Parameter der Klebungauf dem Transponder (3) der Schachtel (2) dokumentiertwird.
[11] Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet,daß mittelseines vierten Erkennungssystems (21) das Auftragen eines Klebemittelsauf eine weitere Lasche der Schachtel (2) kontrolliertund mittels einer achten Schreibeinheit (22) auf dem Transponder(3) der Schachtel (2) dokumentiert wird.
[12] Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,daß mittelseines fünftenErkennungssystems (24) das korrekte Verschließen derSchachtel (2) kontrolliert und mittels einer neunten Schreibeinheit(23) auf dem Transponder (3) der Schachtel (2)dokumentiert wird.
[13] Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet,daß mittelseiner dritten Schreib/Leseeinheit (25) der Inhalt des Transponders (3)der Schachtel (2) ausgelesen, bewertet und bei Fehlerfreiheitder Schachtel (2) der Status "Gutpackung" durch Dokumentation auf ihrem Transponder (3)zugeordnet wird.
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