专利摘要:
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung (1) zur Bearbeitung blattförmiger Informationsträger (2), welche auf wenigstens einer Seite mit einer thermosensitiven Schicht versehen sind oder wenigstens teilweise aus einem thermosensitiven Material bestehen. Diese Vorrichtung (1) umfasst zumindest ein thermisches Funktionselement (33), mit welchem das äußere Erscheinungsbild eines beispielsweise kartenförmigen Informationsträgers (2) durch definierte Wärmebehandlung bedarfsweise veränderbar ist. Zudem ist eine elektrische Steuervorrichtung (27) zumindest zur Steuerung der Abläufe und/oder Funktionen der Vorrichtung (1) ausgebildet. Diese Steuervorrichtung (27) ist dabei mit wenigstens einem sonsorischen Mittel (35) zur Detektierung eines manuell zuführbaren Reinigungsmediums (34) für zumindest eine innerhalb der Vorrichtung (1) angeordnete Komponente verbunden oder mit wenigstens einem sensorischen Mittel (35) zur Unterscheidung zwischen einem solchen Reinigungsmedium (34) und einem thermisch zu bearbeitenden Informationsträger (2) gekoppelt. Die Vorrichtung (1) wird dabei beim sensorischen Erkennen eines zugeführten Reinigungsmediums (34) von der Steuervorrichtung (27) selbsttätig in einen Reinigungszyklus versetzt oder es wird von der Steuervorrichtung (27) automatisiert, ein Reinigungsmodus eingeleitet bzw. aufgerufen.
公开号:DE102004003305A1
申请号:DE200410003305
申请日:2004-01-21
公开日:2004-07-29
发明作者:Ewald Ing. Ulrich
申请人:CLEARJET GmbH;Clearjet Grambach GmbH;
IPC主号:G11B23-50
专利说明:
[0001] Die Erfindung betrifft eine Vorrichtungzur Bearbeitung blattförmigerInformationsträger,mit welcher durch Wärmebehandlungdiverse Informationen in Form von Zeichen, Graphiken, Klartext oder dgl.in eine thermosensitive Schichte oder Folie eines entsprechendenInformationsträgerseingebracht werden können,wie diese Vorrichtung im Detail im Anspruch 1 angegeben ist, sowieein Reinigungsmedium gemäß Anspruch18 zur Verwendung in Kombination mit einer derartigen Vorrichtungund ein Verfahren gemäß Anspruch26 zum Betreiben einer derartigen Vorrichtung.
[0002] Aus der EP 0 431 155 B1 ist eineVorrichtung zum thermischen Aufbringen von visuell erfassbaren Informationenauf einen entsprechend ausgebildeten Informationsträger bekannt.Dieser Informationsträgerist durch eine Kunststoffkarte gebildet, welche mit einer thermosensitivenFolie beschichtet ist. Diese Vorrichtung umfasst u.a. eine Löschvorrichtung,eine Vorwärmvorrichtung,eine Schreibvorrichtung und eine Kühlvorrichtung, welche jeweilsin hintereinander liegenden Bearbeitungsstationen platziert bzw. kettenartiganeinandergereiht sind. Zur Veränderung deroptisch erfassbaren Informationen auf dem reversibel beschreibbarenInformationsträgerwird dieser mittels einer Transportvorrichtung nacheinander den einzelnenBearbeitungsstationen zugeführt.
[0003] Die EP 0 473 403 A2 stellt ebenso einen durchthermische Behandlung optisch veränderba ren, kartenförmigen Informationsträger undeine hierfürausgebildete Bearbeitungsvorrichtung vor. Hierbei sind ein thermischerLöschkopfund ein thermischer Druckkopf in senkrechter Richtung zu einer Transportbahndes Informationsträgersverstellbar. Insbesondere sind der Lösch- und der Druckkopf über einenStellmotor in vertikaler Richtung zur Transportbahn bewegbar unddavon wieder entfernbar. Mittels einem Positionssensor ist dabeidie Position des Lösch-und des Schreibkopfes detektierbar.
[0004] Mit zunehmender Nutzungsdauer stellen sichbei solchen Vorrichtungen zwangsweise immer stärker werdende Verschmutzungender technischen Komponenten ein, welche die Funktion bzw. das Bearbeitungsergebnisder Vorrichtung beeinträchtigen können. Vorallem eine Verunreinigung der thermischen Funktionselemente derVorrichtung kann die Qualitätder Bearbeitungsergebnisse erheblich mindern. Als Abhilfe hierzuhat man Reinigungsmedien vorgesehen, welche der Vorrichtung vonZeit zu Zeit bzw. je nach einem vorgeschriebenen Reinigungsintervallvon einem Benutzer zugeführtwerden müssen,indem man in den verzweigten Funktionsmenüs der Vorrichtung oder mitbestimmten Schalteinstellungen an der Vorrichtung abweichend vonden eigentlichen Funktionen der Vorrichtung auf einen Reinigungsmodusumgestellt hat. Nachdem solche Tätigkeitenbei manchen Vorrichtungen nur relativ selten erforderlich sind,geraten diese Maßnahmen beimBenutzer leicht in Vergessenheit, vor allem was die Durchführung bzw.den Aufruf eines Reinigungszyklusses betrifft.
[0005] Der vorliegenden Erfindung liegtdie Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum thermischen Aufgingenvon visuell erfassbaren Informationen auf einen blatt- oder kartenförmigen Informationsträger zu schaffen,welche eine vereinfachte bzw. verbesserte Handhabung aufweist. Eineweitere Aufgabe der Erfindung liegt darin, ein Reinigungsmediumzu entwickeln, mit welchem die Durchführung von Reinigungsprozedurenan diesen thermischen Bearbeitungsvorrichtungen vereinfacht werdenkann. Unabhängigdavon liegt eine weitere Aufgabe der Erfindung darin, ein Betriebsverfahrenfür einederartige Vorrichtung anzugeben, mit welchem der Aufwand für Einschulungenin die Betriebsfunktionen der Vorrichtung reduziert werden kann.
[0006] Die erstgenannte Aufgabe der Erfindung wirddurch die im Kennzeichenteil des Anspruches 1 angegebenen Merkmalegelöst.
[0007] Einer der Vorteile der erfindungsgemäßen Ausbildungliegt darin, dass die Bedienung der thermischen Druckvorrichtungvereinfacht bzw. erleichtert ist, nachdem ein Anwender der Vorrichtungnicht mehr überdie Funktionsmenüsbzw. überbestimmte Schalterstellungen oder über vordefinierte Codeeingabeneinen Reinigungsmodus einstellen bzw. aufrufen muss, sondern diesemanuellen Tätigkeitenweitgehendst automatisiert bzw. erübrigt sind. Insbesondere mussder bei manchen thermischen Vorrichtungen, z.B. aufgrund einer geringenAuslastung relativ selten benötigteAufruf eines Reinigungsmodus kaum noch dokumentiert bzw. im Gedächtnis eines Benutzersbehalten werden. Darüberhinaus wird eine nahezu intuitive Bedienung der erfindungsgemäßen Vorrichtungunterstützt,da die Vorrichtung alleinig durch das Zuführen eines geeigneten Reinigungsmediumszumindest teilweise automatisiert in den betreffenden Betriebszustandversetzt wird bzw. die entsprechenden systeminternen Vorkehrungen für die beabsichtigteAusführungeines Reinigungszyklusses teil- oder vollautomatisiert getroffenwerden. D.h. der Benutzer muss auch nicht mehr in unter Umständen nichtsofort verfügbarenDokumentationen bzw. Handbüchernder Vorrichtung nachlesen, wie ein Reinigungsmodus an der Vorrichtungeingestellt bzw. aufgerufen werden kann. Die halb- oder vollautomatischeUmstellung des Betriebsverhaltens der erfindungsgemäßen Vorrichtungreduziert aber auch den Aufwand für Einschulungen betreffendden Gebrauch bzw. die Wartung der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Zudem kannaufgrund vergleichsweise problemloser und relativ kurzfristig einleitbarerReinigungszyklen eine automatisierte, interne Reinigung der Vorrichtungauch zwischendurch bzw. vergleichsweise häufiger als bei standardmäßigen Vorrichtungenmit manuellem Funktionsaufruf durchgeführt werden. Darüber hinauskann bei manchen Systemanwendungen auch ein gewisser hardwaretechnischerAufwand fürdie Vorrichtung reduziert bzw. erübrigt werden. Insbesonderekönnenbei Anwendungen, bei welchen die erfindungsgemäße Vorrichtung in ein Gesamtsystemintegriert ist, beispielsweise bei Zugangskontrollsystemen, beiVerkaufsautomaten, bei Kassensystemen oder bei sonstigen Automaten beiwelchen die erfindungsgemäße Vorrichtungimplementiert ist, gewisse Eingabeelemente, wie z.B. Tasten, Schalteroder dgl., und/oder Ausgabeelemente, wie z.B. Displays, Signallampenoder dgl., erübrigtbzw. in deren Funktionsumfang vereinfacht oder reduziert werden.Insbesondere kann es bei automatischen Transaktions- oder Verkaufsmaschinen mitintegrierter, erfindungsgemäßer Vorrichtungzur Bearbeitung blattförmigerInformationsträgernur mehr noch erforderlich sein, das entsprechende Reinigungsmediumzuzuführen.Ein- und/oder Ausgabeelemente bezüglich dem Reinigungsmodus derVorrichtung könntenin vorteilhafter An und Weise also auch entfallen. Die je weiligenEinstell- bzw. Umstellmaßnahmenan der Vorrichtung könnennämlichvoll- oder semiautomatisch ausgeführt werden, ohne dass separateEingabe- und/oder Anzeigeelemente an diesen Automaten bzw. Systemerforderlich wären.
[0008] Durch die Ausführungsform gemäss Anspruch2 kann mit einfachen technischen Maßnahmen eine relativ hohe Zuverlässigkeitbzw. Fehlersicherheit bei der Detektierung eines Reinigungsmediumserzielt werden. Insbesondere kann durch die Erfassung der baulichenbzw. technischen Eigenart eines geeigneten Reinigungsmediums für die Vorrichtungsichergestellt werden, dass von der Vorrichtung nur geeignete Reinigungsmedienbzw. nur die zur Bearbeitung vorgesehenen Informationsträger akzeptiertwerden und andere zugeführteMedien abgewiesen werden bzw. nicht zu einer Fehlfunktion oder Beschädigung derVorrichtung führenkönnen.
[0009] Vorteilhaft ist auch eine Ausgestaltungnach Anspruch 3, da dadurch mit relativ einfachen und kostengünstigensensorischen Mitteln eine relativ sichere Erkennung bzw. Erfassungvon fürdie Vorrichtung geeigneten Reinigungsmedien erzielbar ist.
[0010] Durch die Ausgestaltung gemäß Anspruch4 kann eine hohe Fehlersicherheit bei der automatisierten Detektierungeines Reinigungsmediums erzielt werden. Gegebenenfalls kann auchdurch eine spezielle graphische und/oder elektronische Kennung amReinigungsmedium ein minderwertigerer Nachbau von Reinigungsmedienerschwert bzw. verhindert werden und somit eine Verwendung von qualitativhochwertigen bzw. originalen oder zugelassenen Reinigungsmedienunterstütztbzw. erzielt werden.
[0011] Durch die vorteilhafte Ausgestaltungnach Anspruch 5 erübrigensich zusätzlichemanuelle Befehlseingaben bzw. Quittierungen, da sich sofort nachdem Zuführeneines geeigneten Reinigungsmediums der entsprechende Reinigungszyklusoder Reinigungsmodus der Vorrichtung startet. Gegebenenfalls können dadurchan der Vorrichtung bzw. an übergeordnetenSystemkomponenten, wie z.B. an einem Bildschirm des jeweiligen Automaten,auch spezielle Eingabeelemente, Anzeigemenüs oder dgl. eingespart werden.
[0012] Durch die mögliche Ausführungsform gemäß Anspruch6 kann in vorteilhafter Art und Weise erzielt werden, dass die automatisiertempfohlene Reinigung bzw. die geräteseitige Ab sicht der Durchführung einesReinigungszyklusses durch einen Anwender bzw. Benutzer der Vorrichtungaktiv bestätigtwerden muss, damit die geräteseitigvorgesehene Umstellung auf ein intern reinigendes Betriebsverhalten letztendlichauch ausgeführtwird.
[0013] Durch die Ausführungsform gemäß Anspruch7 oder 8 kann eine automatisierte Empfehlung für die Durchführung einerReinigung in Abhängigkeit derNutzungsintensitätder Vorrichtung abgegeben werden, sodass der Anwender zum gegebenenZeitpunkt vollautomatisch an die anstehende Ausführung eine Reinigungszyklusseserinnert wird. Insbesondere könnendadurch relativ wenig aussagekräftige, reinvon einer bestimmten Zeitdauer abhängige Wartungsintervalle erübrigt werden.
[0014] Kostengünstige und auswertungstechnisch problemlose,sensorische Mittel sind in Anspruch 9 bzw. 10 gekennzeichnet.
[0015] Durch die vorteilhafte Ausgestaltunggemäß Anspruch11 könnenzusätzliche,hardwaretechnische Komponenten zur Detektierung eines Reinigungsmediumserübrigtwerden, wodurch die Kosten fürdie automatisierte Erkennung eines Reinigungsmediums gering gehaltenwerden können,nachdem ohnedies vorhandene bzw. benötigte Komponenten eine zusätzlicheFunktion übernehmenund somit zumindest zwei bzw. mehrere Aufgaben erfüllen.
[0016] Durch die mögliche Ausführungsform gemäß Anspruch12 kann eine besonders zuverlässigeErkennung eines Reinigungsmediums erreicht werden. Darüber hinauskönntenauch ungeeignete Medien bzw. Fremdobjekte erkannt und ausgeschiedenbzw. hinsichtlich einer weiteren Verarbeitung gesperrt werden. Ebensowäre mitdieser Ausbildung auch eine Unterscheidung zwischen unterschiedlichenTypen von vorrichtungstechnisch zu bearbeitenden Informationsträgern denkbar.
[0017] Von Vorteil ist auch eine mögliche Ausführungsformnach Anspruch 13, da aufgrund der elektronischen Kennzeichnung undIdentifizierungsmöglichkeiteine hohe Fehlersicherheit bzw. Erkennungssicherheit erreicht werdenkann. Darüberhinaus kann sichergestellt werden, dass von der Vorrichtung nurgeeignete bzw. genehmigte Reinigun smedien, mit welchen eine hoheReinigungsqualitäterzielt werden kann bzw. mit welchen die Gefahr von Beschädigungender Vorrichtung durch ungeeignete Reinigungsmedien reduziert ist,angenommen werden.
[0018] Durch die Maßnahmen gemäß Anspruch 14 kann die Reinigungswirkungder automatisierten Reinigung verbessert werden.
[0019] Durch die Ausführung gemäß Anspruch 15 bzw. 16 kannsichergestellt werden, dass eine vollständige, interne Reinigung ausgeführt wirdund keine wesentlichen bzw. reinigungsbedürftigen Komponenten der Vorrichtungvergessen werden können.
[0020] Mittels der Weiterbildung nach Anspruch17 kann in vorteilhafter Art und Weise auch bei Ausfall des sensorischenMittels bzw. bei fehlerhaften Detektierungsergebnissen der Vorrichtungeine manuelle Umstellung der Betriebsweise bzw. eine benutzerseitigeEinleitung eines Reinigungszyklusses vorgenommen werden.
[0021] Die weitere Aufgabe der Erfindungwird durch das im Anspruch 18 angegebene Reinigungsmedium gelöst.
[0022] Einer der Vorteile des erfindungsgemäßen Reinigungsmediumsliegt darin, dass dieses eine spezielle Kennung aufweist, anhandwelcher eine zuverlässige,automatisierte Unterscheidung gegenüber herkömmlichen, standardmäßigen Reinigungsmedienermöglichtist. Darüberhinaus ist durch ein derartiges Reinigungsmedium eine relativ fehlersichereUnterscheidung gegenüberstandardmäßigen, vorrichtungstechnischzu bearbeitenden Informationsträgernermöglicht.
[0023] Eine relativ kostengünstige undeinfach herzustellende Kennung bzw. ein eindeutiges Identifizierungsmerkmalfür einerfindungsgemäßes Reinigungsmediumist in Anspruch 19 oder 20 angegeben.
[0024] Durch die Ausführung gemäß Anspruch 21 wird mit Vorteilerreicht, dass eine weitgehendst ausrichtungs- bzw. lageunabhängige Zuführung desInformationsträgersmöglichist und in all diesen unterschiedlichen Positionen eine Erkennungals Reinigungsmedium ermöglichtist.
[0025] Auch durch die Ausgestaltung nachAnspruch 22 kann eine weitgehendst lageunabhängige Zuführung des Reinigungsmediumserzielt werden. Darüberhinaus kann die dem zugeführ tenReinigungsmedium zugedachte Funktionalität zuverlässig erkannt bzw. mit relativeinfachen sensorischen Mitteln automatisiert detektiert werden.
[0026] Gute Reinigungswirkungen lassen sich durchdie Ausgestaltung gemäß Anspruch23 erzielen.
[0027] Die Reinigungswirkung des Reinigungsmediumskann durch die Ausführunggemäß Anspruch 24weiter gesteigert werden.
[0028] Eine sichere Erkennung des Reinigungsmediumsbzw. eine Erschwernis der Produktion von nachgeahmten, unter Umständen qualitativminderwertigen Reinigungsmedien kann durch die Ausführung gemäß Anspruch25 erzielt werden.
[0029] Die letztgenannte Aufgabe der Erfindung wirddurch ein Verfahren gemäß Anspruch26 gelöst. Einsich aus der Merkmalskombination dieses Anspruches ergebender Vorteilliegt darin, dass der Benutzer bzw. Anwender kaum über technisches Know-howverfügenmuss bzw. keinerlei Kenntnisse überspezielle Reinigungsverfahren der Vorrichtung haben muss, da dieBedienung durch die semi- oder vollautomatische Unterscheidung zwischeneinem vorrichtungstechnisch zu bearbeitenden Informationsträger undeinem Reinigungsmedium deutlich vereinfacht werden kann. Darüber hinauskönnen Fehlfunktionenbzw. Beschädigungender Vorrichtung verhindert werden, da bei Zuführung eines Reinigungsmediumsdie hierfürnotwendigen Maßnahmenselbsttätigund zuverlässigeingeleitet bzw. vorbereitet werden.
[0030] Durch die Maßnahmen gemäss Anspruch 27 oder 28 erübrigen sichin vorteilhafter Art und Weise manuelle Bestätigungen bzw. letztgültige Aktivierungender vorgeschlagenen Betriebsweise.
[0031] Die Reinigungswirkung kann durchdie vorteilhaften Verfahrensschritte gemäß Anspruch 29 gesteigert werden.
[0032] Schließlich ist eine Vorgehensweisegemäß Anspruch30 von Vorteil, da hiermit eine halb- oder vollautomatisierte Umstellungvon einem Reinigungsmodus in den regulären, vorrichtungstechnisch üblichenBetriebsmodus durchgeführtwird.
[0033] Es zeigen:
[0034] 1 einemöglicheAusgestaltungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Bearbeitung blatt-oder kartenförmigerInformationsträgerin vereinfachter, perspektivischer Ansicht;
[0035] 2 dieerfindungsgemäße Vorrichtung nach 1 bei entfernten Gehäuse- bzw.Verkleidungsteilen in Seitenansicht und vereinfachter Darstellung;
[0036] 3 eineandere Ausführungsformeiner erfindungsgemäßen Vorrichtungin Draufsicht und stark vereinfachter Darstellung;
[0037] 4 einemöglicheAusgestaltung der sensorischen Mittel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
[0038] 5 eineandere Ausgestaltung der sensorischen Mittel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
[0039] 6 eineweitere Ausgestaltungsmöglichkeitder sensorischen Mittel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
[0040] Einführend sei festgehalten, dassin den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teilemit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehenwerden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungensinngemäß auf gleicheTeile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragenwerden können.Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben,unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellteFigur bezogen und sind bei einer Lageänderung sinngemäß auf dieneue Lage zu übertragen.Weiters könnenauch Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigtenund beschriebenen unterschiedlichen Ausführungsbeispielen für sich eigenständige, erfinderischeoder erfindungsgemäße Lösungen darstellen.
[0041] In den 1 und 2 ist eine mögliche Ausführungsformeiner erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 veranschaulicht.Zum besseren Verständnisdes Aufbaus und der Funktionsweise ist die Vorrichtung 1 in 2 ohne den optionalen Verkleidungs-bzw. Gehäuseteilengezeigt.
[0042] Diese Vorrichtung 1 dientprimärzum Bearbeiten, insbesondere zum Bedrucken bzw. Beschreiben, bedarfsweisenLöschenund gegebenenfalls Wiederbeschreiben, wenigstens einer Seite vonkartenförmigenInformationsträgern 2.Unter Informationsträger 2 werdenvor allem in Ihrem Format genormte, großteils aus Kunststoff bestehendeKartenkörper,insbesondere sogenannte Smart-Cards, verstanden. Diese Informationsträger 2 werdenvielfach als Identifikations- oder Ausweiskarte, als Berechtigungsausweisfür dieBeanspruchung von Dienstleistungen, als Überprüfungsmittel für Zutritts-oder Nutzungsberechtigungen, als Berechtigungsmittel für Transaktionen,als Zahlungsmittel und dgl. verwendet.
[0043] Alternativ ist es selbstverständlich auch möglich, dassder mit der Vorrichtung 1 zu bearbeitende Informationsträger 2 andere,insbesondere vergleichsweise klein- oder großflächigere Formate aufweist. Soist es auch denkbar, die Vorrichtung 1 zum Überschreiben oder Wiederbeschreiben,d.h. zum Löschenund gegebenenfalls erneuten Beschreiben von blattförmigen Informationsträgern im DIN-A4-Formatoder größer zu verwenden.Die Größe der zuverarbeitenden Informationsträger 2 hängt im wesentlichennur von der Dimensionierung der Vorrichtung 1 ab und sindder Baugröße der Vorrichtung 1 bzw.der einzelnen Funktionselemente kaum Grenzen gesetzt. Lediglichaufgrund der bevorzugten, jedoch nicht darauf beschränkten Ausgestaltung derVorrichtung 1 als Kartenverarbeitungsgerät wird derEinfachheit halber nachfolgend vielfach auf kartenförmige Informationsträger 2 Bezuggenommen.
[0044] Mittels der Vorrichtung 1 können derartige kartenförmige Informationsträger 2 mitbeliebigen maschinenlesbaren Informationen, wie z.B. ein- oder zweidimensionalenBarcodes, grafischen Zeichen- oder Punktcodes und dgl., aber auchmit Klartextinformationen, wie z.B. Zeichen, Buchstaben, Graphiken,Logos, Piktogrammen und dgl., versehen werden. Diese auf wenigstenseiner der beiden Flachseiten 3, 4 des Informationsträgers 2 zuhinterlegenden Informationen werden dabei von der Vorrichtung 1 derartaufgebracht, dass deren Vorhandensein vom menschlichen Auge optischerfassbar ist.
[0045] Neben graphischen, optisch wahrnehmbarenInformationen kann der Informationsträger 2 auch wenigstensein maschinenlesbares Datenspeicherelement 5 umfassen.Dieses Datenspeicherelement 5 ist an sich unlösbar mitdem kartenförmigen Informationsträger 2 verbunden,insbesondere in diesem integriert oder wenigstens teilweise darineingebettet, auf diesem aufgeklebt oder aufgedampft. Das Datenspeicherelement 5 kanndabei durch einen Magnetstreifen 6 und/oder durch einenelektronischen Chip 7 gebildet sein. Dieser elektronischeChip 7 auf dem kartenförmigenInformationsträger 2 kanneinerseits überKontaktflächenbzw. Kontaktelemente und/oder übereine im Kartenkörperintegrierte Spulenanordnung zum Empfang und/oder zur Aussendungelektromagnetischer Wechselfelder mit elektronischen Peripherieeinheitenin Kommunikationsverbindung treten.
[0046] Anstelle eines Magnetstreifens 6 und/oder einesChips 7 füreine kontaktbehaftete oder kontaktlose Kommunikation zu elektronischenPeripherieeinheiten ist es selbstverständlich auch möglich, auf demKartenkörperandere, aus dem Stand der Technik bekannte Datenspeicherelemente 5 zurbevorzugt veränderlichen,aber nicht flüchtigenHinterlegung von Informationen bzw. Daten vorzusehen. Ein derartiges,maschinenlesbares Datenspeicherelement 5 kann beispielsweisedurch einen visuell erkennbaren Barcode gebildet sein. Das jeweilige,optional vorhandene Datenspeicherelement 5 auf dem Informationsträger 2 solldabei durch ein in Abhängigkeitder zu hinterlegenden Informationen mehrmals beschreib- und löschbares,ohne ständigeZufuhr von externer Energie die jeweiligen Informationen längerfristigbeibehaltendes Speicherelement gebildet sein. Als Speicherelementkann somit der zuvor erwähnte Magnetstreifen 6 und/oderein EEPROM-Speicher vorgesehen sein, welcher einer elektronischenRecheneinheit, insbesondere einem Mikrorechner, zur Verarbeitungvon Daten zugeordnet ist. Dieser EEPROM-Speicher und die Recheneinheitbilden dabei den sogenannten Chip 7 des Informationsträgers 2 in Kartenform.
[0047] Eine der Aufgaben der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 kannes sein, die in einem entsprechenden maschinenlesbaren Datenspeicherelement 5,d.h. in einem Magnetstreifen 6 oder einem Chip 7 odereinem Barcode oder dgl., hinterlegten Informationen bzw. Daten auszulesen,entweder selbst zu verarbeiten oder für eine Datenverarbeitung an übergeordneteEinheiten weiterzuleiten und wenigstens einen Teil der geändertenbzw. aktuellen Daten in optisch erkennbarer Form, d.h. in Klartextoder mittels sonstigen grafischen Zeichen, auf wenigstens einer Flachseite 3 desInformationsträgers 2 aufzubringen undgegebenenfalls ungültiggewordene Angaben vom Informationsträger 2 zu löschen oderdiese zu überschreiben.
[0048] Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 kann alsodazu dienen, zumindest einen Auszug der im Datenspeicherelement 5 hinterlegtenDaten, wie z.B. ein Restguthaben, geänderte Berechtigungen, eine History über dieVerwendung des Informationsträgers 2,die aktuellen Bonuspunkte oder dgl., in von Menschen lesbarer Formdauerhaft bzw. mit wochen- oder jahrelanger Sichtbarkeit auf denInformationsträger 2 zuschreiben bzw. zu drucken. Diese vom menschlichen Auge erkennbaren,optischen Darstellungen sind dann durch nachfolgende thermische Behandlungenmittels der Vorrichtung 1 oftmals veränder- bzw. aktualisierbar.
[0049] Um diese Funktionalitäten zu ermöglichen, weistein von der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 bearbeitbarerkartenförmigerInformationsträger 2 wenigstensauf einer seiner Flachseiten 3, 4 eine Beschichtungbzw. Folie aus einem thermosensitiven Werkstoff auf, wie dies ausdem Stand der Technik, wie z.B. aus der EP 0 473 403 A2 (NCR Corporation), hinlänglich bekanntist. Alternativ ist es selbstverständlich auch möglich, derartigeWerkstoffe bzw. Materialien, welche bei definierter Temperatureinwirkungvon einem opaken in einen transparenten Zustand und umgekehrt überführt werdenkönnen,in das Trägermaterialbzw. Substrat des Informationsträgers 2 einzumischenbzw. zu integrieren und so die gewünschte optische Veränderungbzw. eine bereichsweise Umfärbungdes kartenförmigenInformationsträgers 2 zuerzielen. Festzuhalten ist dabei, dass die optische Veränderungdes Informationsträgers 2 bzw.die Veränderungder Lichtdurchlässigkeit desthermosensitiven Materials oder der eingeleitete Farbumschlag aufrot, blau, schwarz oder dgl. bis zur nächsten definierten Temperatureinwirkungpermanent erhalten bleibt. Mit diesen Werkstoffen bzw. Beschichtungenlassen sich somit kontrastreiche graphische Darstellungen am kartenförmigen Informationsträger 2 aufliringenund wieder löschenbzw. aktualisieren.
[0050] Diese graphischen Darstellungen können dabeiaus einer Vielzahl von einzelnen Bildpunkten bzw. Pixeln zusammengesetztsein oder aus durchgehenden, ununterbrochenen Linien, Bögen unddgl. gebildet werden. Neben Schwarz/Weiß- bzw. Monochromdarstellungenist es also auch möglich,mit der Vorrichtung 1 Farbdarstellungen zu generieren,sofern die Schreibwerkzeuge bzw. Behandlungsmechanismen der Vorrichtung 1 daraufabgestimmt sind und entsprechendes, Farbkontraste erzeugendes Materialam kartenförmigenInformationsträger 2 vorliegt.
[0051] Die Vorrichtung 1 zur Bearbeitungeines entsprechend den vorstehenden Ausführungen aus gebildeten Informationsträgers 2 inwenigstens einer der vorstehend beschriebenen Art und Weise wird durchein Zusammenspiel mehrerer mechanischer und elektronischer Komponentenerreicht.
[0052] Im Detail umfasst die Vorrichtung 1 einen Rahmen 8,der die einzelnen Komponenten zur Umsetzung der verschiedenen Funktionalitäten trägt und derfür diemechanische Festigkeit bzw. die Halterung der diversen Komponentenverantwortlich ist. Der Rahmen 8 besteht im wesentlichenaus zwei mit den Breitseiten zueinander distanzierten und im wesentlichenparallel zueinander angeordneten Wandelementen 9, 10.In dem von den Wandelementen 9, 10 teilweise umgrenztenRaum ist zumindest eine drehbar gelagerte Transportrolle 11 angeordnet.Diese Transportrolle 11, die gegebenenfalls auch aus mehrerennebeneinander angeordneten, auf einer gemeinsamen horizontalen Drehachseliegenden Einzelrollen gebildet sein kann, ist Bestandteil einer Transportvorrichtung 12 für den kartenförmigen Informationsträger 2 innerhalbder Außenumgrenzungen derVorrichtung 1. Die Transportvorrichtung 12 mit derwenigstens einen elektromotorisch antreibbaren Transportrolle 11 kannalso auch als steuerbarer Vorschub für den kartenförmigen Informationsträger 2 bezeichnetwerden.
[0053] Eine Antriebsvorrichtung 13 dieserTransportvorrichtung 12 ist durch einen Elektromotor 14, insbesonderedurch einen Schrittmotor 15 gebildet, welcher über wenigstensein Zahnrad 16, 17 einer Zahnradanordnung 18 oderalternativ übereinen Riementrieb mit der Transportrolle 11 bewegungsgekoppeltist. Die Zahnradanordnung 18 bzw. der Riementrieb ist dabeials Vorrichtung zur Umwandlung von Drehgeschwindigkeiten, insbesondereals Untersetzungsgetriebe ausgebildet, um die Drehgeschwindigkeitder Transportrolle 11 gegenüber der Drehgeschwindigkeitdes Elektromotors 14 herabsetzen und das Antriebsdrehmomenterhöhenzu können.
[0054] Die Transportrolle 11 istbevorzugt nahe einem Zuführbereich 19 bzw.einem Einführschlitzfür denInformationsträger 2 indas Innere der Vorrichtung 1 platziert. Die Transportrolle 11 kanndaher auch als Einzugswalze fürden kartenförmigenInformationsträger 2 indas Innere der Vorrichtung 1 bezeichnet werden.
[0055] Beim dargestellten Ausführungsbeispielist zusätzlichzur Transportrolle 11 fürdas Einziehen des Informationsträgers 2 indie Vorrichtung 1 eine optionale, elektromotorisch antreibbare Auszugsrolle 20 vorgesehen,welche bevorzugt ebenfalls walzenförmig ausgebildet ist oder auseiner Mehrzahl einzelner, schmälererRollen zusammengesetzt ist. Diese Auszugsrolle 20 ist umeine Drehachse 21 drehbar gelagert und bevorzugt mit demgleichen Elektromotor 14, welcher auch die Transportrolle 11 antreibt, bewegungsgekoppelt.Im dargestellten Ausführungsbeispielist die Auszugsrolle 20 über einen endlos umlaufendenRiemen 22, beispielsweise einen Zahn- oder Keilriemen,mit dem Elektromotor 14 drehbewegungsgekoppelt. Bevorzugtweisen die Rollen bzw. Reibräderder Transportvorrichtung 12 zur Erhöhung des Reibungskoeffizientengegenüberder Oberflächedes aus Kunststoff gebildeten Informationsträgers 2 eine gummierteOberflächeauf. Anstelle des gezeigten Riementriebes für die Auszugsrolle 20 ist esselbstverständlichauch möglich,eine weitere Zahnradanordnung zur Bewegungsübertragung zwischen dem Elektromotor 14 undder Auszugsrolle 20 vorzusehen.
[0056] Die Funktion der Auszugsrolle 20 liegtdarin, einen in die Vorrichtung 1 eingezogenen und entsprechendbearbeiteten Informationsträger 2 nach-bzw. übergeordnetenEinheiten der Vorrichtung 1, beispielsweise Einheiten zurBearbeitung bzw. Manipulation des Datenspeicherelementes 5 amInformationsträger 2,zu übergeben.Dies erfolgt in einem Ausgabebereich 23 der Vorrichtung 1,welcher dem Zuführbereich 19 derVorrichtung 1 gegenüberliegt.Der Ausgabebereich 23 ist also an dem dem Zuführbereich 19 gegenüberliegendenEnde der Vorrichtung 1 vorgesehen, sofern ein geradlinigerTransportweg für denInformationsträger 2 innerhalbder Vorrichtung 1 existiert. Diese Ausgestaltung ist für den Falleiner durchlaufenden Bearbeitung des Informationsträgers 2 erforderlichbzw. fürjene Fällezweckmäßig, beidenen der Vorrichtung 1 weitere Stationen zur Bearbeitungdes Informationsträgers 2 nach- bzw. vorgeordnetsind.
[0057] Alternativ ist es aber auch möglich, sowohl dieZufuhr als auch die Ausgabe bzw. den Auswurf des kartenförmigen Daten-bzw. Informationsträgers 2 über denZuführbereich 19 zubewerkstelligen. Ein der Vorrichtung 1 von einem BedienerzugeführterInformationsträger 2 wirddabei innerhalb der Vorrichtung 1 entsprechend verarbeitetund überden Zuführbereich 19 anschließend wiederausgegeben.
[0058] Vor allem wenn dem Ausgabebereich 23 eineStapelspeichervorrichtung bzw. eine Zuführvorrichtung für einenoder mehrere Stapel von Informationsträgern 2 zugeordnetist, ist es auch möglich, dass über dieKomponente Auszugsrolle 20 auch ein Einzug eines blatt-bzw.
[0059] kartenförmigen Informationsträgers 2 bewerkstelligtwird. Damit könnenKarten quasi von hinten ausgehend von einer Zuführvorrichtung bzw. Abstapelungsvorrichtungautomatisiert nacheinander zugeführtbzw. entnommen und – wienachfolgend noch nähererläutertwird – entsprechendbearbeitet werden. Im Anschluss daran können die bearbeiteten Informationsträger 2 über denZuführbereich 19 zur Entnahmedurch einen Anwender ausgegeben werden oder aber auch in einen anderenBereich der Abstapelvorrichtung übergebenoder in einem Auswurfschacht abgelegt werden.
[0060] Die Transportvorrichtung 12 kannjedenfalls derart ausgebildet sein, dass ein bidirektionaler Transportdes Informationsträgers 2 innerhalbder Vorrichtung 1 möglichist. Dies wird durch einen in seiner Drehrichtung steuerbaren bzw.umkehrbaren Elektromotor 14 erzielt. Die somit ermöglichten,entgegengesetzten Transport- bzw. Förderrichtungen entlang einerFührungsbahn 24 für den Informationsträger 2 sinddurch einen Doppelpfeil 25 veranschaulicht. Die Führungsbahn 24 für den Informationsträger 2 innerhalbder Vorrichtung 1 umfasst mehrere, zur wenigstens teilweisenAbstützungder Flachseiten 3 und/oder 4 vorgesehene Auflageflächen. Zusätzlich können denSchmalseiten bzw. Kantenbereichen des Informationsträgers 2 zugeordnete,vertikal ausgerichtete Kartenführungenausgebildet sein.
[0061] Anstatt die Informationsträger 2 derVorrichtung 1 parallel zu einer Horizontalebene zuzuführen, istes aber auch möglich,die Informationsträger 2 vertikalausgerichtet bzw. stehend zuzuführenund zu bearbeiten. Nachdem fürdas Beschreiben der Informationsträger 2 keinerlei Druckfarbeoder fließfähige Tinteaufgebracht werden muss, sondern ausschließlich konzentrierte bzw. gebündelte thermischeEnergie angewandt wird, ist die Lage des Informationsträgers 2 während seinemthermischen Lösch-bzw. Bedruckungsvorgang weitgehendst belanglos, nachdem die Wärmeleitfähigkeitdes Informationsträgers 2 ausKunststoff an sich relativ niedrig ist.
[0062] Wesentlich ist auch, dass die Transportvorrichtung 12,insbesondere deren Elektromotor 14, eine hochgenaue Positionierungdes Informationsträgers 2 inbezug zu den nachfolgend noch näherbeschriebenen Komponenten der Vorrichtung 1 ermöglicht.Insbesondere kann die Transportvorrichtung 12 bzw. derElektromotor 14 zum Anfahren der erforderlichen Positionenbzw. fürdas Zurücklegeneiner exakt definierten Wegstrecke präzise gestoppt werden, sodassder Transport des Informationsträgers 2 für bestimmteZeit unterbrochen ist. Während dieser sehrkurzfristigen Pausen von wenigen Millisekunden (ms) wird die entsprechendbenötigteWärmemenge aufden Informationsträger 2 übertragen.Die Antriebsvorrichtung 13 bzw. die Transportvorrichtung 12 ermöglicht dabeiauch kleinste Schrittweiten bzw. Beförderungswege für den Informationsträger 2 relativ zuseinen Bearbeitungswerkzeugen im Bereich von wenigen Hundertsteloder Zehntel Millimeter. Dadurch können hochauflösende, auseiner Vielzahl einzelner Bildpunkte zusammengesetzte Darstellungenauf dem Informationsträger 2 geschaffenwerden.
[0063] Anstelle der Einhaltung von Transportpausenoder zusätzlichzur Anwendung einer Vielzahl von kurzfristigen Transportpausen für den Informationsträger 2 istes auch möglich,die Höheder auf die Flachseite 3 und/oder 4 einwirkendenWärmemenge durchdie Transportgeschwindigkeit und/oder die Heizleistung der nachfolgendnäher beschriebenen Bearbeitungswerkzeugezu bestimmen. Jedenfalls kann die Transportvorrichtung 12 auchfür einenstetigen bzw. kontinuierlichen Transport des kartenförmigen Informationsträgers 2 ausgebildetsein.
[0064] Zumindest ein Teil der Auflagebereiche 26 für die Flachseite 3 und/oder 4 eineszur Bearbeitung vorgesehenen Informationsträgers 2 innerhalb der Vorrichtung 1 istdurch wenigstens einen Teilbereich einer Oberfläche der Transportrolle 11 und/oderder Auszugsrolle 20 gebildet.
[0065] Die Antriebsvorrichtung 13 bzw.deren Elektromotor 14 ist mit einer elektrischen bzw. elektronischenSteuervorrichtung 27 leitungsverbunden. Die Steuervorrichtung 27 istdabei auf wenigstens einer Printplatte 28 realisiert, über welchedie einzelnen elektronischen Komponenten der Steuervorrichtung 27 inentsprechender Weise miteinander verbunden sind. Die Steuervorrichtung 27 umfasstauch Ein- und/oder Ausgabemittel bzw. ist der Steuervorrichtung 27 eineentsprechende Ein- und/oder Ausgabevorrichtung 29 zugeordnet.Mittels dieser Ein- und/oder Ausgabevorrichtung 29 kann über Eingabeelemente 30,beispielsweise Tasten, Drehregler, Schalter oder dgl., das Betriebsverhaltender Vorrichtung 1 beeinflusst bzw. den Erfordernissen oder Wünschen entsprechendangepasst werden. Ebenso ist es möglich, über diese Eingabeelemente 30 verschiedensteInformationen bzw. Daten einzugeben und Informationen bzw. Datenabzurufen. Diese Informationen könnendabei mittels einem schematisch angedeuteten Ausgabeelement 31,wie z.B. einem LCD-Display, einer Sieben-Segment-Anzeige oder dgl.ausgegeben bzw. visualisiert werden. Ebenso ist es möglich, derVorrichtung 1 eine kombinierte Ein- und Ausgabevorrichtung 29 inArt eines Touchscreen zuzuordnen.
[0066] Ein weiterer Bestandteil der beispielhaftdargestellten bzw. nicht auf diese Ausgestaltung beschränkten Vorrichtung 1 istein Elementeträger 32, dermehrere, insbesondere wenigstens zwei unterschiedliche Funktionselemente 33 bzw.Werkzeuge zur aufeinanderfolgenden Verwendung während wenigstens zweier unterschiedlicherBearbeitungsvorgängefür einenzugeführtenInformationsträger 2 trägt bzw.aufnimmt. Diese wenigstens zwei Funktionselemente 33 bzw.Bearbeitungswerkzeuge füreinen in die Vorrichtung 1 per Hand eingeführten und/oderelektromotorisch eingezogenen Informationsträger 2 sind bevorzugtdurch eine thermische Löschvorrichtungund durch eine thermische Schreibvorrichtung, die das optische Erscheinungsbilddes Informationsträgers 2 bzw.der darauf angeordneten thermosensitiven Schichte verändern bzw. beeinflussenkönnen,gebildet.
[0067] Alternativ zur Anordnung einer Löschvorrichtungund einer davon baulich getrennten, eigenständigen Schreibvorrichtung istes selbstverständlich auchmöglich,eine baulich kombinierte, thermische Lösch- und Schreibvorrichtungvorzusehen, wie dies aus dem Stand der Technik bekannt ist. Dabeiwerden zuerst als Löschvorrichtungeingesetzte thermische Elemente bzw. demgemäße Heizelemente nachfolgendals Schreibelemente zur definierten und örtlich begrenzten Wärmebehandlungdes Informationsträgers 2 verwendet,um aktuelle Informationen optisch sichtbar auf einem entsprechendenInformationsträger 2 zuhinterlegen.
[0068] Die thermische Schreibvorrichtungist bevorzugt durch eine Vielzahl einzelner, eng aneinandergereihterHeizelemente gebildet, die thermisch weitgehendst voneinander isoliertsind, sodass sich eine Aufheizung eines bestimmten Heizelementesnicht unmittelbar bzw. nur relativ geringfügig auf umliegende Heizelementeder Schreibvorrichtung auswirkt.
[0069] Bei der gattungsgemäßen, thermischen Druckvorrichtungzur thermoreversiblen Bearbeitung, insbesondere reversiblen Beschriftungvon blattförmigenInformationsträgern 2 tretenmit zunehmender Nutzungsdauer bzw. mit steigender Anzahl der bearbeitetenInformationsträger 2 verstärkt Verunreinigungenan den technischen Komponenten der Vorrichtung 1 auf, welchedie Funktion der Vorrichtung 1 beeinträchtigen können bzw. zu unakzeptablenBearbeitungen der Informationsträger 2 führen können. DieseVerunreinigungen im Inneren der Vorrichtung 1 werden durchStaub in der Umgebungsluft und/oder durch Abrieb von den Informationsträgern 2 oderden Funktionselementen 33 und/oder durch verschmutzt zugeführte Informationsträger 2 oderdgl. verursacht. Um eine längerfristigeinwandfreie Funktion der Vorrichtung 1 zu erzielen, ohnedabei Zerlegearbeiten an der Vorrichtung 1 durchführen zumüssen,kann der Vorrichtung 1 bei Bedarf bzw. Erfordernis eingeeignetes Reinigungsmedium 34 zugeführt werden. Dieses Reinigungsmedium 34 weistim Vergleich zu einem thermisch und/oder elektrotechnisch zu bearbeitendenInformationsträger 2 bevorzugt ähnliches bzw.identisches Format auf.
[0070] Die Beschaffenheit des Reinigungsmediums 34,insbesondere dessen Oberflächenbeschaffenheit und/oderdessen chemisch unterstützteAblösungswirkungvon an den technischen Komponenten anhaftenden Schmutzpartikeln,bewirkt eine zumindest teilweise Entfernung der Verunreinigungenbzw. Verschmutzungen an den Funktionselementen 33 und/oderan der Führungsbahn 24 und/oderan der Transportvorrichtung 12, insbesondere an den Transportrollen 11 und/oderan den sonstigen, mit dem Reinigungsmedium 34 in Kontaktstehenden Elementen der Vorrichtung 1, wie z.B. einer bedarfsweiseausgebildeten, elektrischen bzw. elektromagnetischen Schreib- und/oderLesevorrichtung fürmaschinenlesbare Daten eines kartenförmigen Informationsträger 2.
[0071] Wesentlich ist, dass die eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 wenigstensein sensorisches Mittel 35 zur Detektierung eines zugeführten Reinigungsmediums 34 und/oderzur Detektierung eines zugeführten,vorrichtungstechnisch bzw. thermoreversibel zu bearbeitenden Informationsträgers 2 aufweistund/oder wenigstens ein sensorisches Mittel 35 umfasst,mit welchem eine zumindest teilweise automatisierte Unterscheidungzwischen einem vorrichtungstechnisch zu bearbeitenden Informationsträger 2 undeinem Reinigungsmedium 34 vorgenommen werden kann, wiedies in 2 schematischund beispielhaft veranschaulicht wurde.
[0072] Dieses sensorische Mittel 35 ist üblicherweisemit einer elektronischen Auswertevorrichtung verbunden bzw. umfasstdas sensorische Mittel 35 eine elektrotechnische Auswertevorrichtungzur Bewertung bzw. Konditionierung der jeweiligen Sensorsignale.Das wenigstens eine sensorische Mittel 35 bzw. deren Auswertevorrichtungist dabei mit der Steuervorrichtung 27 der Vorrichtung 1 verbunden.Insbesondere ist wenigstens eine Leitungsverbindung 36 zwischendem wenigstens einen sensorischen Mittel 35 und der elektrotechnischenbzw. elektronischen Steuervorrichtung 27 ausgeführt, umdie Sensorsignale in der Steuervorrichtung 27 auszuwertenbzw. zu überwachen.
[0073] Alternativ ist es selbstverständlich auch möglich, diesensorischen Mittel 35 direkt an der Steuervorrichtung 27 auszubildenund somit eine eigenständigeLeitungsverbindung 36 zur Übertragung der Sensorsignalezu erübrigen.
[0074] Wird nun von der Steuervorrichtung 27 via diesensorischen Mittel 35 automatisiert erkannt, dass derVorrichtung 1 ein Reinigungsmedium 34 zugeführt wurde,so wird an der Vorrichtung 1 entweder ein Reinigungszyklusin Verbindung mit diesem manuell zugeführten Reinigungsmedium 34 automatisiertgestartet oder an der Vorrichtung 1 ein Reinigungsmodusselbsttätigeingeleitet bzw. aufgerufen. Gegebenenfalls kann dann diese automatisierteUmschaltung auf einen Reinigungsmodus vom Bediener der Vorrichtung 1 entwederquittiert oder unter Umständenauch abgebrochen werden. Ebenso kann via diese sensorischen Mittel 35 für ein zugeführtes Mediumbzw. Objekt direkt oder auch indirekt auf die Zufuhr eines geeignetenReinigungsmediums 34 bzw. eines Informationsträgers 2 Rückschlussgezogen werden.
[0075] Wesentlich ist, dass die Einleitungeines Reinigungszyklusses bzw. eines Reinigungsmodus durch die Vorrichtung 1 weitgehendstautomatisiert erfolgt, indem alleinig durch das Zuführen einesgeeigneten Reinigungsmediums 34 in die Vorrichtung 1 dieentsprechenden Maßnahmenbzw. Funktionen steuerungstechnisch eingeleitet bzw. vorbereitetwerden und keine manuelle Einleitung bzw. Einstellung eines Reinigungsablaufesan der Vorrichtung 1 mehr erforderlich ist.
[0076] Die Steuervorrichtung 27 istvorzugsweise softwaregesteuert ausgeführt und leitet beim Erkenneneines Reinigungsmediums 34 im Zuführbereich der Vorrichtung 1 denentsprechenden Betriebsmodus fürdie Reinigung automatisiert ein oder es wird dem Benutzer der Vorrichtung 1 mitgeteilt,dass nach entsprechender Quittierung des quasi selbsttätig erfolgtenFunktionsaufrufes an der Ein- und/oder Ausgabevorrichtung 29 derentsprechende Reinigungszyklus der Vorrichtung 1 in Verbindungmit dem zugeführtenReinigungsmedium 34 gestartet bzw. durchgeführt wird.Vorteilhaft ist dabei, dass der Benutzer der Vorrichtung 1 nichtmit relativ komplexen Menüführungenbzw. Bedienungsabfolgen von Eingabeelementen 30 vertrautsein muss bzw. an der Vorrichtung 1 nicht unbedingt gesonderteEingabeelemente zum Aufrufen eines Reinigungsmodus ausgebildet seinmüssen.Dadurch reduzieren sich die Aufwendungen für Schulungszwecke der Bedienerbzw. könnendie baulichen Auf wendungen fürspezielle Eingabeelemente an der Vorrichtung 1 gering gehalten werden,sodass die Gesamtkosten der Vorrichtung 1 gegebenenfallsreduziert werden können.Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass der Bediener keinerlei Bedienungsanleitungenzur Hand nehmen bzw. studieren muss, um den an sich relativ seltenbenötigten Reinigungsmodusan der Vorrichtung 1 einleiten bzw. aufrufen zu können.
[0077] Dieser „auto-detect" eines Reinigungsmediums 34 bzw.dieser „auto-start" eines Reinigungszyklussesbei der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 erleichtertbzw. verbessert also deren Bedienung. Zudem stellt sich ein erhöhter Bedienungskomfortein, da nunmehr eine nahezu intuitive Bedienung der Vorrichtung 1 ermöglicht ist.
[0078] Das sensorische Mittel 35 istgemäß einer möglichenAusführungsformzur Erfassung wenigstens eines baulichen oder technischen Kennzeichens bzw.Erkennungsmerkmales 37 eines entsprechenden Reinigungsmediums 34 ausgebildet.Das sensorische Mittel 35 zur Detektierung eines zugeführten Reinigungsmediums 34 kannaber auch zur Erfassung geometrischer Eigenheiten bzw. Besonderheiteneines entsprechenden Reinigungsmediums 34 für reinigungsbedürftige Komponentender Vorrichtung 1 vorgesehen sein.
[0079] Diese via die sensorischen Mittel 35 detektierbarenErkennungsmerkmale 37 bzw. Identifizierungsmerkmale einesReinigungsmediums 34 könnenbeispielsweise durch wenigstens einen Durchbruch 38 und/oderdurch wenigstens eine sickenartige Vertiefung und/oder durch wenigstenseine Einkerbung und/oder durch wenigstens einen Einschnitt an denLängsseitenkanteneines entsprechenden Reinigungsmediums 34 gebildet sein.Wird von einem entsprechenden sensorischen Mittel 35 bzw. vonder Steuervorrichtung 27 ein derartiges Erkennungsmerkmal 37 aneinem zugeführtenMedium bzw. Objekt erkannt, so wird dieses als Reinigungsmedium 34 identifiziertund werden sodann von der Steuervorrichtung 27 automatischdie entsprechenden Maßnahmenbzw. Reinigungsabläufeeingeleitet bzw. vorbereitet.
[0080] Die Steuervorrichtung 27 umfasstbevorzugt softwaretechnische Mittel zur Ablauf- bzw. Funktionssteuerungder Vorrichtung 1. Währendeinem Reinigungszyklus oder Reinigungsmodus infolge der sensorischenErkennung der beabsichtigten Zufuhr eines Reinigungsmediums 34 werdenalso die an die Steuervorrichtung 27 angeschlossenen, zurErzielung einer optimalen Reinigung wesentlichen Aktoren der Vorrichtung 1 derartangesteuert, dass eine effektive Behandlung der reinigungsbedürftigenKomponenten erzielt wird. Währendeinem Reinigungszyklus kann dabei die Transportvorrichtung 12 angesteuertvon der Steuervorrichtung 27 hinsichtlich der Transport-bzw. Förderrichtungdes Reinigungsmediums 34 gemäß Doppelpfeil 25 vorzugsweisewenigstens einmal umkehrend angesteuert werden. Dadurch kann dieReinigungswirkung des Reinigungsmediums 34 in Verbindungmit den reinigungsbedürftigenFunktionselementen der Vorrichtung 1 gesteigert werden.
[0081] Bei der dargestellten Ausführungsformder Vorrichtung 1, bei welcher mehrere Funktionselemente 33 aufdem drehbar gelagerten Elementeträger 32 angeordnetsind, werden die reinigungsbedürftigenFunktionselemente 33, dirigiert von der Steuervorrichtung 27,aufeinanderfolgend mit dem Reinigungsmedium 34 in Wirkverbindungversetzt. Hierzu werden die Transportvorrichtung 12 undder Stellantrieb fürden Elementeträger 32 derartangesteuert, dass mehrere dieser rotatorisch gelagerten Funktionselemente 33 bzw.die reinigungsbedürftigenFunktionselemente 33 mit dem Reinigungsmedium 34 inWechselwirkung treten, sodass eine entsprechend effektive Reinigungswirkungerzielt wird.
[0082] Zur Erzielung einer hocheffektivenReinigung kann dabei der Elementeträger 32 mit den Funktionselementen 33 gesteuertvon der Steuervorrichtung 27 in pendelnde Schwenkbewegungversetzt werden und/oder das Reinigungsmedium 34 via dieTransportvorrichtung 12 vor- und zurückbewegt werden. Die reibendebzw. reinigende Wirkung des Reinigungsmediums 34 an denFunktionselementen 33 bzw. an den sonstigen Komponentender Vorrichtung 1 kann damit erhöht werden.
[0083] Das Reinigungsmedium 34 weistbevorzugt die gleichen Außenabmessungenwie ein von der Vorrichtung 1 zu bearbeitender Informationsträger 2 auf.D.h. das Reinigungsmedium 34 ist kartenförmig bzw.rechteckig ausgebildet und weist beispielsweise die Abmessungenstandardisierter ISO-Karten, insbesondere sogenannter Smart-Cardsauf, wie dies aus 1 ersichtlichist. Die Außenabmessungen diesesReinigungsmediums 34 müssenalso grundsätzlichkein Unterscheidungsmerkmal gegenüber einem vorrichtungstechnischzu bearbeitenden, kartenförmigenInformationsträger 2 darstellen.Zur zuverlässigen,automatisierten Detektierung eines Reinigungsmediums 34 sindbei der Ausgestaltung gemäß den 1 und 2 Erkennungsmerkmale 37 in Formwenigstens eines Durchbruches 38 im Kartenkörper vorgesehen.
[0084] Vorzugsweise sind diese Erkennungsmerkmale 37 desReinigungsmediums 34 derart platziert, dass das Reinigungsmedium 34 unabhängig vonder Lage der Zuführungbzw. Ausrichtung gegenüber demZuführbereich 19 derVorrichtung 1 als Reinigungsmedium 34 erkanntwerden kann. Hierzu kann das jeweilige Erkennungsmerkmal 37 beispielsweise inallen vier Eckbereichen eines kartenförmigen Reinigungsmediums 34 ausgebildetsein, wie dies aus 1 ersichtlichist. Ebenso ist die Ausbildung eines einzigen, zentrisch ausgebildetenErkennungsmerkmals 37 denkbar. Unabhängig davon ist auch eine Ausbildungvon Erkennungsmerkmalen 37 in zwei gegenüberliegendenEndbereichen des Reinigungsmediums 34 möglich. Wesentlich ist, dassdurch das wenigstens eine Erkennungsmerkmal 37 eine weitgehendstLage- und ausrichtungsunabhängigeZuführungdes Reinigungsmediums 34 möglich ist und in vielen Ausrichtungenbzw. Zuführpositioneneine Detektierung der Eigenart bzw. des Verwendungszweckes des Reinigungsmediums 34 viadie sensorischen Mittel 35 sichergestellt ist. Mögliche Anordnungenund Ausgestaltungen der Erkennungsmerkmale 37 eines Reinigungsmediums 34 wurdenin 3 mit strichliertenbzw. vollen Linien beispielhaft angedeutet, wobei festzuhalten ist,dass grundsätzlichauch ein einziges Erkennungsmerkmal 37 ausreichend seinkann.
[0085] Wie am besten aus 2 ersichtlich ist, sind diese sensorischenMittel 35 innerhalb der Vorrichtung 1 derart angeordnet,dass wenigstens eines der gegebenenfalls mehrfach vorhandenen Erkennungsmerkmale 37 einesReinigungsmediums 34 zuverlässig detektiert werden kann.Gegebenenfalls kann hierfürin der Führungsbahn 24 wenigstensein Durchbruch bzw. eine Freistellung 39 ausgebildet sein, über welchedie sensorischen Mittel 35 mit einem von der Führungsbahn 24 aufgenommenenInformationsträger 2 bzw.Reinigungsmedium 34 in sensorische Wechselwirkung tretenkönnen,sodass eine zuverlässigeErkennung bzw. Unterscheidung der zugeführten Objekte bzw. Medien gewährleistet ist.
[0086] Im Ausführungsbeispiel nach 2 ist das wenigstens einesensorische Mittel 35 zur automatisierten Unterscheidungzwischen einem üblichenInformationsträger 2 undeinem speziellen Reinigungsmedium 34 durch einen optoelektrischenSensor 40 gebildet. Insbesondere ist hierbei wenigstenseine Lichtschrankenanordnung 41 ausgeführt, welche nach dem Reflexionslichtprinziparbeitet. In Verbindung mit den Durchbrüchen 38 weist dasReinigungsmedium 34 nämlichein stark wechselhaftes Reflexionsverhalten gegenüber auftreffendemLicht auf. Unter Bedachtnahme auf dieses unmittelbar aufeinanderfolgendhohe und sodann ver gleichsweise niedrige Reflexionsverhalten deszugeführtenObjekts kann dann von der Steuervorrichtung 27 auf die beabsichtigteZuführungeines Reinigungsmediums 34 geschlossen werden.
[0087] Anstelle eines Durchbruches 38 alsErkennungsmerkmal ist es alternativ auch möglich sonstige, das Reflexionsverhaltendes zugeführenObjektes veränderndeMaßnahmenvorzusehen. Beispielsweise ist es auch möglich, wenigstens in einemTeilbereich des Reinigungsmediums 34 eine reflektierendeFolie oder einen reflektierenden Druck anzubringen, um auf dieseWeise eine zusätzlicheUnterscheidung gegenübereinem herkömmlichenInformationsträger 2 zuermöglichenund dieses typische Reflexionsverhalten in der Steuervorrichtung 27 als Erkennungsmerkmal 37 für ein Reinigungsmedium 34 zudefinieren.
[0088] Alternativ ist es auch möglich, denoptischen Sensor 40 durch einen lichtempfindlichen Sensor bzw.einen sogenannten Photosensor zu bilden, der ein stark variierendesReflexionsverhalten des Reinigungsmediums 34 aufgrund derAusbildung der Erkennungsmerkmale 37 oder aufgrund derandersartigen Oberflächenbeschaffenheitdetektiert, wodurch ebenso das Vorliegen eines Reinigungsmediums 34 automatischerkannt werden kann. Der Zuführbereichbzw. die Erkennungszone fürein Reinigungsmedium 34 in der Vorrichtung 1 kanndabei auch mit einer fremden bzw. zugeordneten Lichtquelle bestrahltwerden, um eine zuverlässigeDetektierung bzw. Unterscheidung zu erzielen.
[0089] So ist es also auch möglich, viadie sensorischen Mittel 35 die im Vergleich zu einem Informationsträger 2 ausKunststoff gänzlichandersartige, beispielsweise textilähnliche, Oberflächenbeschaffenheiteines Reinigungsmediums 34 zu detektieren, ohne am Reinigungsmedium 34 gezielteErkennungsmerkmale 37 auszubilden. Insbesondere könnte auch über dasmarkant geringe Lichtreflexionsverhalten einer textilen bzw. fliesartigenOberflächenbeschaffenheiteines zugeführtenObjektes auf ein entsprechendes Reinigungsmedium 34 für die Vorrichtung 1 Rückschlussgezogen werden. Hierfürsind an die sensorischen Mittel 35 bzw. an die SignalauswertungerhöhteAnforderungen zu stellen, um eine fehlersichere Unterscheidung bzw.Erkennung eines Reinigungsmediums 34 ungeachtet der Ausbildung vonspeziellen Erkennungsmerkmalen 37 zu erzielen.
[0090] Wie schematisch dargestellt, können entlang derTransport- bzw. Förderrichtungfür einenzu bearbeitenden Informationsträger 2 zweizueinander distanzierte sensorische Mittel 35 bzw. Sensoren 40 ausgebildetsein, um durch zeitlich versetzte Sensorsignale infolge der charakteristischangeordneten Erkennungsmerkmale 37 eindeutig auf die Zuführung einesReinigungsmediums 34 schließen zu können. Insbesondere kann dabeidurch zeitlich versetzte bzw. aufeinanderfolgende Sensorsignaleaufgrund der Bewegungsabfolge „vordereKante eines Objektes", „Beginneines Erkennungsmerkmales 37 bzw. Durchbruches 38" und „Ende desErkennungsmerkmals 37 bzw. Durchbruches 38" auf ein Reinigungsmedium 34 geschlossenwerden. Insbesondere tritt beim Zuführen eines Reinigungsmediums 34 gemäß 2 relativ kurz aufeinanderfolgendein Signalwechsel von „high" auf „low", von „low" auf „high" und von „high" wieder auf „low" (oder vice versa)auf, wenn das Reinigungsmedium 34 mit dem Durchbruch 38 ineinem seiner Oberflächen-oder Eckbereiche in den Bereich mit der sensorischen Erkennung bzw.Unterscheidung zugeführterObjekte bzw. Medien gelangt.
[0091] Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform kanndas sensorische Mittel 35 zur Unterscheidung zwischen einemReinigungsmedium 34 und einem vorrichtungstechnisch zubearbeitenden Informationsträger 2 auchdurch einen ohnedies erforderlichen bzw. vorhandenen Positionssensor 42 zurErfassung des Vorhandenseins bzw. der Position eines thermisch zubearbeitenden Informationsträgers 2 relativzur Führungsbahn 24 bzw.relativ zu den Funktionselementen 33 gebildet sein. Mittelsdiesem Positionssensor 42 für zugeführte Objekte kann via die charakteristischeSignalfolge infolge der Zuführung einesMediums mit entsprechenden Erkennungsmerkmalen 37 ebensoein taugliches Reinigungsmedium 34 detektiert werden, sodasssich die Ausbildung eigenständiger,ausschließlichfür dieErkennung eines Reinigungsmediums 34 vorhandener sensorischerMittel 35 auch erübrigenkann. D.h. ein in der Vorrichtung 1 implementiertes, sensorisches Mittel 35 kannsowohl zur Positionserfassung eines zugeführten Elementes relativ zurFührungsbahn 24 bzw.relativ zu den Funktionselementen 33 ausgebildet sein,als auch zur Detektierung eines Reinigungsmediums 34 genutztwerden. Durch entsprechende, vorzugsweise softwaretechnische Auswertungsalgorithmenkann dann von der Steuervorrichtung 27 in einfacher Artund Weise sowohl eine Positionsdetektierung als auch eine Unterscheidungder zugeführtenMedien vorgenommen werden. Dadurch lässt sich trotz gesteigerterFunktionalitätvor allem der bauliche Aufwand fürdie Vorrichtung 1 niedrig halten.
[0092] Eine Reinigungswirkung für die reinigungsbedürftigenTeile der Vorrichtung 1 kann bei spielsweise via ein kartenförmiges Reinigungsmedium 34 erzieltwerden, welches an zumindest einer Seite wenigstens bereichsweisemit einem Fließ 43 versehen istbzw. eine Bürsten- oder textilartigeStruktur aufweist, um Verunreinigungen an den Funktionsteilen derVorrichtung 1 bestmöglichabzulösenund gegebenenfalls zumindest teilweise aufnehmen zu können. ZurVerstärkungder Reinigungswirkung des Reinigungsmediums 34 kann diesesauch mit chemischen Zusätzen,wie z.B. Lösungsmitteln,versetzt bzw. getränktsein.
[0093] In 3 isteine andere Ausführungsform dererfindungsgemäßen Vorrichtung 1 bzw.thermischen Druckvorrichtung veranschaulicht. Hierbei sind die einzelnenFunktionselemente 33 der Vorrichtung 1 im wesentlichenseriell aneinandergereiht. D.h. ausgehend von einem Zuführbereich 19 bzw. Zuführschlitzfür zubearbeitende Medien sind die jeweiligen Funktionselemente 33,wie z.B. Positionssensoren 42 für zugeführte Objekte und/oder die sensorischenMittel 35 und/oder die Transportrollen 11 derTransportvorrichtung 12 und/oder eine thermische Löschvorrichtung 44 und/odereine thermische Schreibvorrichtung 45 und/oder zumindesteine Lese- und/oder Schreibvorrichtung 46 für die Dateneines maschinenlesbaren Daten- bzw. Informationsträgers 2 seriellbzw. linear entlang der Führungsbahn 24 bzw.entlang des Transportweges fürein zu bearbeitendes Medium angeordnet.
[0094] Diese Vorrichtung 1 weistin der dargestellten Ausführungsformeinen Zuführbereich 19 miteinem Eingabeschlitz 47 und dazu gegenüberliegend einen Ausgabebereich 23 miteinem Ausgabeschlitz 48 für bearbeitete Medien auf. Anstelledieser durchlaufenden Bearbeitung ausgehend von einem ersten Stirnendbereichder Vorrichtung 1 zu einem gegenüberliegenden Endbereich derVorrichtung 1 ist es selbstverständlich auch möglich, denEingabeschlitz 47 nach Abschluss der internen Bearbeitungsvorgänge am zugeführten Objektbzw. Medium auch als Ausgabezone zu verwenden. Dies kann durch einfachesUmkehren der Bewegungsrichtung der Transportvorrichtung 12 bewerkstelligtwerden.
[0095] Gegebenenfalls kann die Vorrichtung 1 auch eineinterne Reinigungsvorrichtung 49 aufweisen, mit welcherzugeführteMedien bzw. Informationsträger anzumindest einer Flachseite gereinigt werden können. Diese Reinigungsvorrichtung 49 kanndabei in Art eines bürstenartigenAbstreifers 50 oder in Form eines Reinigungsfilzes ausgeführt sein.Die entsprechende Reinigungsvorrichtung 49 erstreckt sichbevorzugt balkenartig überden Zuführbereichbzw. überdie Führungsbahn 24,sodass die Oberseite zugeführterObjekte bzw. Informationsträger 2 vonanhaftendem Schmutz befreit wird bzw. etwaige Verunreinigungen zumindestteilweise abgestreift werden und der Informationsträger 2 für die weiterenBearbeitungsschritte möglichstsauber vorliegt. Hartnäckigebzw. stark anhaftende Verunreinigungen können mittels dieser starr befestigtenReinigungsvorrichtung 49 jedoch kaum beseitigt werden.Zumindest eine grobe Vorreinigung von Informationsträgern 2 ist jedocherzielbar, sodass die Bearbeitungsqualität wenigstens in manchen Fällen verbessertwerden kann.
[0096] Auch diese Ausführungsform der gattungsgemäßen Vorrichtung 1 bzw.Druckvorrichtung für thermoreversibleMedien weist wenigstens ein sensorisches Mittel 35 zurautomatisierten Detektierung eines Reinigungsmediums 34 bzw.zur Unterscheidung zwischen einem Reinigungsmedium 34 undeinem vorrichtungstechnisch zu bearbeitenden Informationsträger 2 auf.In Abhängigkeitder Sensorsignale dieses wenigstens einen sensorischen Mittels 35 wirddann die Vorrichtung 1 ausgehend von der Steuervorrichtung 27 inden jeweils erforderlichen Betriebszustand bzw. Betriebsmodus versetztbzw. ein entsprechender Funktionsaufruf durchgeführt und für eine anstehende Reinigungvorbereitet. Gegebenenfalls kann dann der zumindest automatisiert ausgeführte Funktionsaufrufvon einem Bediener der Vorrichtung 1 noch bestätigt oderabgebrochen werden.
[0097] Zusätzlich zur automatischen Einleitungdes Reinigungsmodus bzw. zusätzlichzum vorbereitendenden Aufruf eines Reinigungszyklusses kann die Vorrichtung 1 auchderart ausgeführtsein, dass zudem auch ein manueller Funktionsaufruf bzw. eine händischeEinleitung eines Reinigungszyklusses ermöglicht ist. Hierfür ist ander Ein- und/oder Ausgabevorrichtung 29 bzw. via entsprechendeEingabeelemente 30, welche gegebenenfalls mittels optischer Ausgabeelemente 31 unterstützt werden,der jeweilige Reinigungsmodus einzuleiten bzw. zu starten. Nebeneiner automatisierten Umstellung zwischen zumindest zwei Betriebsmodikann die Vorrichtung 1 also weiterhin auch eine manuelleEinleitung eines Betriebsmodus fürReinigungszwecke und/oder für vorrichtungstechnischeBearbeitungen ermöglichen.
[0098] Wie in 3 schematischveranschaulicht wurde, könnenquer zur Transport- bzw. Zuführrichtungeines Informationsträgers 2 bzw.quer zur Führungsbahn 24 wenigstenszwei Sensoren 40, beispielsweise optoelektrische Sensoren 40,für einzugeführtesMedium ausgebildet sein. Sind dabei die Erkennungsmerkmale 37 einesReinigungsmediums 34 durch abgeschrägte Ecken gebildet, so stellen sichan den zueinander distanzierten Sensoren 40 zeitlich aufeinanderfolgendebzw. versetzte Positionssignale bzw. Detektionssignale aufgrundder entsprechenden Begrenzungskanten des zugeführten Objektes ein. Dieserzeitliche Versatz der Signale zweier Sensoren 40 kann dabeivon der Steuervorrichtung 27 als Anzeichen für die Zuführung eines Reinigungsmediums 34 gewertetwerden, sodass daraufhin von der Steuervorrichtung 27 dieentsprechenden Verfahrensschritte vorbereitet bzw. automatisierteingeleitet werden können.
[0099] Anstelle der dargestellten Abschrägungen in denEckbereichen könnenauch die in strichlierten Linien dargestellten Einkerbungen in zumindesteinem Stirnendbereich als Erkennungsmerkmal 37 für ein Reinigungsmedium 34 ausgeführt sein.Ebenso könnenan den LängsseitenbereichenEinschnitte bzw. sonstige Abänderungender geometrischen Umrisskontur ausgeführt sein, um als Erkennungsmerkmal 37 für ein Reinigungsmedium 34 zugelten. Gleichfalls kann im flächigen,beispielsweise rechteckförmigenKörperdes Reinigungsmediums 34 ein Schlitz oder ein sonstigerDurchbruch bzw. eine sickenartige Vertiefung ausgeführt sein,welche als Erkennungsmerkmal 37 für ein Reinigungsmedium 34 mitentsprechender Reinigungswirkung an den reinigungsbedürftigenKomponenten der Vorrichtung 1 gilt.
[0100] Anstelle dieser baulichen Vorkehrungenbzw. Erkennungsmerkmale 37 ist es auch möglich, ineinem elektronischen oder magnetischen Datenspeicherelement einesReinigungsmediums 34 eine Kennung zu hinterlegen, welchedas zugeführteObjekt als Reinigungsmedium 34 auszeichnet. Via die Lese- und/oderSchreibvorrichtung 46 der Vorrichtung 1 kann somitausgehend von der Steuervorrichtung 27 ebenso der entsprechendeReinigungszyklus automatisiert ausgeführt bzw. der Reinigungsmodus selbsttätig eingeleitetwerden.
[0101] Die Oberflächenbeschaffenheit des Reinigungsmediums 34 kanndabei filz- oder bürstenartig ausgeführt seinund gegebenenfalls mit chemischen Mitteln, beispielsweise Lösungsmitteln,getränktsein, um die Reinigungswirkung weiter zu verbessern.
[0102] Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildungder erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 kannderen Steuervorrichtung 27 ein Zählmittel 51 für die Anzahlder bisher bearbeiteten Informationsträger 2 umfassen. InAbhängigkeitvon einem in der Steuervorrichtung 27 vordefinierten Reinigungsintervallkann dann an einer optischen Ausgabevorrichtung 52 eineEmpfehlung, ein Hinweis oder eine Aufforderung zur Durchführung einesinternen Reinigungsablaufes angezeigt werden. Diese Reinigungsintervallefür dieVorrichtung 1 könnendabei gemäß einervorteilhaften Weiterbildung der Vorrichtung 1 in Abhängigkeitvon Parametern, wie der Nutzungsintensität, dem tatsächlichen Verschmutzungsgradder Funktionselemente 33 oder der Eigenart der Informationsträger 2 variieren.Insbesondere kann eine maschinenseitige Anpassung bzw. Adaptierungder Reinigungsintervalle vorgesehen sein.
[0103] Das sensorische Mittel 35 bzw.die sensorischen Mittel 35 zur Detektierung der Erkennungsmerkmale 37 einesReinigungsmediums 34 können grundsätzlich auchzur Erfassung der Position oder des Vorhandenseins eines thermischzu bearbeitenden Informationsträgers 2 ausgebildetsein. D.h. auch, dass ohnedies notwendige Positionssensoren 41 zurPositionserkennung eines Informationsträgers 2 relativ zurFührungsbahn 24 odergegenübereinem Funktionselement 33 auch dazu genutzt werden können, diejeweilige An des zugeführtenMediums, d.h. Reinigungsmedium 34 oder Informationsträger 2,zu erfassen. Der bauliche Aufwand für die automatisierte Detektierungvon Reinigungsmedien 34 kann dadurch in vorteilhafter Anund Weise möglichstgering gehalten werden.
[0104] Der zumindest eine Sensor 40 dessensorischen Mittels 35 kann beispielsweise durch wenigstenseine Lichtschrankenanordnung 41 gebildet sein, welche beispielsweisenach dem Reflexionslichtprinzip arbeitet. Bei einer derartigen Lichtschrankenanordnung 41 isteinander gegenüberliegendein Lichtsendeorgan und eine Lichtempfangsquelle angeordnet bzw.ist unter Umständenauch nur eine Lichtempfangsquelle ausgebildet, wenn ausreichend Fremd- bzw. Umgebungslichtvorherrscht, welches durch das zugeführte Medium in seiner Intensität verändert wird.
[0105] Wie aus 4 ersichtlich ist, kann das sensorischeMittel 35 bzw. der Sensor 40 auch durch eine Lichtschrankenanordnung 41 nachdem Einwegprinzip gebildet sein. Bei dieser sogenannten Gabellichtschrankeist zumindest eine Lichtquelle 53 ausgebildet, welcherzumindest ein korrespondierendes Lichtempfangselement 54 zugeordnetist. Je nach An, Dauer bzw. Intensität einer freien bzw. unterbrochenenLichtübertragungsstreckezwischen der Lichtquelle 53 und dem Lichtempfangselement 54 kanndann eine automatisierte Unterscheidung zwischen einem herkömmlichenInformationsträger 2 undeinem entsprechenden bzw. geeigneten Reinigungsmedium 34 vorgenommenwerden. Insbesondere kann via den wenigstens einen Durchbruch 38 ineinem ordnungsgemäßen Reinigungsmedium 34 dieLichtübertra gungsstreckewährenddem Transport bzw. der Zufuhr des Mediums kurzzeitig freigegebenwerden, sodass dies von der Vorrichtung 1 als Anzeichenfür einReinigungsmedium 34 bzw. als automatisierter Befehl für die Einleitungbzw. Vorbereitung eines Reinigungszyklusses gewertet werden kann.
[0106] Gemäß der Ausgestaltung nach 5 kann das sensorische Mittel 35 auchdurch eine optoelektronische Scannervorrichtung 55 gebildetsein. Diese Scannervorrichtung 55 dient zur Erfassung desoptischen Erscheinungsbildes eines zuführbaren Mediums, insbesondereeines Informationsträgers 2 bzw. einesReinigungsmediums 34. Diese Scannervorrichtung 55 wertetdabei die entsprechenden Bildsignale entweder selbst oder via dieSteuervorrichtung 27 aus. In Abhängigkeit der erfassten, optischenBildsignale bzw. in Abhängigkeitder softwaretechnischen Bilderkennung in der Steuervorrichtung 27 bzw.in der Scannervorrichtung 25 kann dann wenigstens teilweiseautomatisiert der entsprechende Reinigungszyklus eingeleitet bzw.vorbereitet werden. Diese optoelektronische Scannervorrichtung 55 könnte zusätzlich auchzur Kontrolle der Qualitätder Bearbeitungsvorgänge,insbesondere zur Kontrolle der thermischen Druckvorgänge genutztwerden. Diese Scannervorrichtung 55 kann beispielsweise zumindestdie strukturierte Oberflächeeines Reinigungsmediums 34 von der glänzenden bzw. graphisch gestaltetenOberflächeeines Informationsträgers 2 unterscheiden.Die Scannervorrichtung 55 umfasst dabei bevorzugt ein herkömmliches CCD-Element 56.
[0107] Wie in 6 schematischveranschaulicht wurde, kann das sensorische Mittel 35 auchdurch zumindest ein elektrisches Schaltelement 57 gebildet sein.Dieses Schaltelement 57 umfasst dabei eine mechanischeSchaltzunge 58, eine Schaltwippe oder dgl., welche mitwenigstens einem elektrischen Schaltkontakt 59 bewegungsgekoppeltist. Die mechanische Schaltzunge 58 nimmt dabei in Abhängigkeitdes Vorliegens bzw. Nichtvorhandenseins eines geeigneten Erkennungsmerkmales 37,beispielsweise einer Abschrägungin einem Eckbereich eines Reinigungsmediums 34, unterschiedlicheStellungen ein. In Abhängigkeitder Stellungen dieses mechanischen Schaltelementes 57 wirdder elektrische Schaltkontakt 59 bzw. ein sonstiger, elektrotechnischerSensor 40 beeinflusst. Dieser elektrotechnische Sensor 40 bzw.Schaltkontakt 59 ist vorzugsweise mit der zentralen Steuerungder Vorrichtung 1 verbunden, sodass in Abhängigkeitdes jeweiligen Sensorsignals bzw. Zustandes auf die Zufuhr eines Informationsträgers 2 bzw.auf die Zufuhr eines Reinigungsmediums 34 geschlossen werdenkann, wobei relativ einfache und kostengünstige, hardwaretechnischeVorkehrungen getroffen wurden.
[0108] Selbstverständlich sind eine Reihe weiterer sensorischerMittel 35 denkbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.Insbesondere sind aus dem Stand der Technik eine Vielzahl weitererGeber bzw. Sensoren bekannt, welche als sensorisches Mittel 35 geeignetwären,um an der Vorrichtung 1 den jeweiligen Reinigungszykluseinzuleiten bzw. die Umschaltung zwischen Normalbetrieb und Reinigungszyklusbzw. umgekehrt zumindest weitgehendst automatisiert zu gestalten.
[0109] Der Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen,dass zum besseren Verständnisdes Aufbaus der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 diese bzw.deren Bestandteile teilweise unmaßstäblich und/oder vergrößert und/oderverkleinert dargestellt wurden.
[0110] Die den eigenständigen erfinderischen Lösungen zugrundeliegendeAufgabe kann der Beschreibung entnommen werden.
[0111] Vor allem können die einzelnen in den 1, 2; 3; 4; 5; 6 gezeigtenAusführungenden Gegenstand von eigenständigen,erfindungsgemäßen Lösungen bilden.Die diesbezüglichen,erfindungsgemäßen Aufgabenund Lösungensind den Detailbeschreibungen dieser Figuren zu entnehmen.
1 Vorrichtung 2 Informationsträger 3 Flachseite 4 Flachseite 5 Datenspeicherelement 6 Magnetstreifen 7 Chip 8 Rahmen 9 Wandelement 10 Wandelement 11 Transportrolle 12 Transportvorrichtung 13 Antriebsvorrichtung 14 Elektromotor 15 Schrittmotor 16 Zahnrad 17 Zahnrad 18 Zahnradanordnung 19 Zuführbereich 20 Auszugsrolle 21 Drehachse 22 Riemen 23 Ausgabebereich 24 Führungsbahn 25 Doppelpfeil 26 Auflagebereich 27 Steuervorrichtung 28 Printplatte 29 Ein-und/oder Ausgabevorrichtung 30 Eingabeelement 31 Ausgabeelement 32 Elementeträger 33 Funktionselement 34 Reinigungsmedium 35 sensorischesMittel 36 Leitungsverbindung 37 Erkennungsmerkmal 38 Durchbruch 39 Freistellung 40 Sensor 41 Lichtschrankenanordnung 42 Positionssensor 43 Flies 44 Löschvorrichtung 45 Schreibvorrichtung 46 Lese-und/oder Schreibvorrichtung 47 Eingabeschlitz 48 Ausgabeschlitz 49 Reinigungsvorrichtung 50 Abstreifer 51 Zählmittel 52 Ausgabevorrichtung 53 Lichtquelle 54 Lichtempfangselement 55 Scannervorrichtung 56 CCD-Element 57 Schaltelement 58 Schaltzunge 59 Schaltkontakt
权利要求:
Claims (30)
[1] Vorrichtung (1) zur Bearbeitung blattförmiger Informationsträger (2),welche auf wenigstens einer Seite mit einer thermosensitiven Schichteversehen sind oder wenigstens teilweise aus einem thermosensitivenMaterial bestehen, umfassend zumindest ein thermisches Funktionselement(33) mit welchem das äußere Erscheinungsbild einesbeispielsweise kartenförmigenInformationsträgers(2) durch definierte Wärmebehandlungbedarfsweise veränderbarist, indem visuell wahrnehmbare Zeichen, Grafiken oder Klartextinformationenmehrmals löschbarund erneut darstellbar sind, und mit einer Führungsbahn(24) und einer Transportvorrichtung (12) zur Relativverstellungzwischen einem zu bearbeitenden Informationsträger (2) und wenigstenseinem Funktionselement (33), sowie mit einer elektrischenSteuervorrichtung (27) zumindest zur Steuerung der Abläufe und/oderFunktionen der Vorrichtung (1), dadurch gekennzeichnet,dass die Steuervorrichtung (27) mit wenigstens einem sensorischenMittel (35) zur Detektierung eines manuell zuführbarenReinigungsmediums (34) für zumindest eine innerhalbder Vorrichtung (1) angeordnete Komponente verbunden ist odermit wenigstens einem sensorischen Mittel (35) zur Unterscheidungzwischen einem solchen Reinigungsmedium (34) und einemthermisch zu bearbeitenden Informationsträger (2) gekoppeltist und die Vorrichtung (1) beim Erkennen eines zugeführten Reinigungsmediums(34) von der Steuervorrichtung (27) selbsttätig in einenReinigungszyklus versetzt ist oder von der Steuervorrichtung(27) automatisiert ein Reinigungsmodus eingeleitet bzw.aufgerufen ist.
[2] Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,dass das sensorische Mittel (35) zur Erfassung baulicheroder technischer Erkennungsmerkmale (37) eines Reinigungsmediums(35) fürinnenliegende, thermische Funktionselemente (33) und/oderdie Führungsbahn(24) und/oder die Transportvorrichtung (12) derVorrichtung (1) ausgebildet ist.
[3] Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,dass das sensorische Mittel (35) zur Erfassung geometrischerEigenheiten eines Reinigungsmediums (34) ausgebildet ist.
[4] Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass das sensorische Mittel (35) zur Erfassungeiner vordefinierten Kennung eines Reinigungsmediums (34)ausgebildet ist.
[5] Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass softwaretechnische Mittel der Steuervorrichtung(27) bei sensorischer Detektierung der Zufuhr eines Reinigungsmediums(34) zum Aufruf eines Reinigungszyklusses oder Reinigungsmodusausgebildet sind.
[6] Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass eine Ein- und/oder Ausgabevorrichtung (29)ausgebildet ist, an der ein geräteseitigvorgeschlagener oder empfohlener Reinigungszyklus manuell quittier-oder beendbar ist.
[7] Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (27) ein Zählmittel(51) fürdie Anzahl bearbeiteter Informationsträger (2) umfasst undin Abhängigkeitvordefinierter Reinigungsintervalle an einer optischen Ausgabevorrichtung(52) eine Empfehlung oder Aufforderung für einenReinigungszyklus anzeigbar ist.
[8] Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,dass die Reinigungsintervalle in Abhängigkeit von Parametern wieNutzungsintensität, tatsächlichemVerschmutzungsgrad der Funktionselemente (33) oder derEigenart der Informationsträger(2) variieren.
[9] Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass das sensorische Mittel (35) durcheine Lichtschrankenanordnung (41) nach dem Einweg- oder Reflexionslichtprinzipgebildet ist.
[10] Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass das sensorische Mittel (35) durchzumindest ein elektrisches Schaltelement (57) gebildetist.
[11] Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass das sensorische Mittel (35) zugleichals Positionssensor (42) zur Erfassung der Position oderdes Vorhandenseins eines thermisch zu bearbeitenden Informationsträgers (2)ausgebildet ist.
[12] Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass das sensorische Mittel (35) durcheine optoelektronische Scannervorrichtung (55) zur Erfassungdes optischen Erscheinungsbildes eines zuführbaren Informationsträgers (2)bzw. eines Reinigungsmediums (34) gebildet ist.
[13] Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass das sensorische Mittel (35) durcheine Lese- und/oder Schreibvorrichtung (46) für eine ineinem Datenspeicherelement eines Reinigungsmediums (34)hinterlegte Kennung gebildet ist.
[14] Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass die Transportvorrichtung (12) während einemReinigungszyklus von der Steuervorrichtung (27) bezüglich derTransportrichtung des Reinigungsmediums (34) wenigstenseinmal umkehrend angesteuert ist.
[15] Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass gesteuert von der Steuervorrichtung (27)jedes der zu reinigenden Funktionselemente (33) mit demReinigungsmedium (34) in Wirkverbindung versetzt wird.
[16] Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass mehrere Funktionselemente (33) aufeinem drehbar gelagerten Elementeträger (32) angeordnetsind und mehrere dieser Funktionselemente (33) gesteuertvon der Steuervorrichtung (27) aufeinanderfolgend mit dem Reinigungsmedium(34) in Wirkverbindung versetzt werden.
[17] Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, dass eine vom jeweiligen Detektionsstatus des sensorischenMittels (35) unabhängigwirksame, und mit der Steuervorrichtung (27) verbundeneEin- und/oder Ausgabevorrichtung (29) zur manuellen Einleitungeines Reinigungszyklus ausgebildet ist.
[18] Reinigungsmedium (34) zur Verwendung in Kombinationmit einer Vorrichtung (1) nach einem oder mehreren dervorhergehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, dass das Reinigungsmedium (34)wenigstens ein sensorisch erfassbares Erkennungsmerkmal (37)zur steuerungstechnisch automatisierten Unterscheidung gegenüber einemim äußeren Erscheinungsbildthermoreversibel zu behandelnden, kartenförmigen Informationsträger (2)aufweist.
[19] Reinigungsmedium nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,dass das Erkennungsmerkmal (37) durch einen Einschnittoder einen Durchbruch (38) im kartenförmigen Reinigungsmedium (34)gebildet ist.
[20] Reinigungsmedium nach Anspruch 18 oder 19, dadurchgekennzeichnet, dass das Erkennungsmerkmal (37) durch einenDurchbruch (38) in wenigstens einem Eckbereich des kartenförmigen Reinigungsmediums(34) gebildet ist.
[21] Reinigungsmedium nach Anspruch 18 oder 19, dadurchgekennzeichnet, dass das Erkennungsmerkmal (37) durch eineAbschrägungzumindest eines Eckbereiches des kartenförmigen Reinigungsmediums (34)gebildet ist.
[22] Reinigungsmedium nach einem der Ansprüche 18 bis21, dadurch gekennzeichnet, dass das Erkennungsmerkmal (37)in allen Eckbereichen des kartenförmigen Reinigungsmediums (34)ausgebildet ist.
[23] Reinigungsmedium nach einem der Ansprüche 18 bis22, dadurch gekennzeichnet, dass das Reinigungsmedium (34)an zumindest einer Flachseite (3, 4) mit einemFlies (43) versehen ist.
[24] Reinigungsmedium nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet,dass das Flies (43) mit einem Reinigungsmittel tränkbar ist.
[25] Reinigungsmedium nach einem der Ansprüche 18 bis24, dadurch gekennzeichnet, dass das Erkennungsmerkmal (37)am Reinigungsmedium (34) durch grafische Zeichen, beispielsweisedurch einen Barcode, gebildet ist.
[26] Verfahren zum Betreiben einer Vorrichtung (1)zum thermischen Aufgingen von Informationen, wie z.B. Zeichen, Grafiken,etc., auf eine thermosensitive Schichte oder Folie eines bevorzugtmit einem Datenspeicherelement (5) versehenen blattförmigen Informationsträgers (2),wie z.B. einer Identifikations-, Wert-, Berechtigungs- oder Warenauszeichnungskarteetc., gekennzeichnet durch Erfassen der baulichen Eigenarteines zugeführten Mediumsvia sensorische Mittel (35); Unterscheiden zwischeneinem thermisch zu behandelnden Informationsträger (2) und einem ähnliches Formataufweisenden Reinigungsmedium (34) zum Reinigen innenliegenderKomponenten der Vorrichtung (1) und durch eine automatisierteSteuerung der funktionalen Abläufeder Vorrichtung (1) in Abhängigkeit der Verwendungseigenschaftendes zugeführtenMediums.
[27] Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet,dass bei Detektierung eines zugeführten Mediums für Reinigungszweckeautomatisch ein Reinigungszyklus eingeleitet wird.
[28] Verfahren nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet,dass bei Detektierung eines Mediums für Reinigungszwecke automatischein Reinigungsmodus aufgerufen wird.
[29] Verfahren nach einem der Ansprüche 26 bis 28, dadurch gekennzeichnet,dass das Medium für Reinigungszweckewährendeinem Reinigungszyklus wenigstens einmal in entgegengesetzte Richtung bewegtwird.
[30] Verfahren nach einem der Ansprüche 26 bis 29, dadurch gekennzeichnet,dass beim Erkennen eines Mediums für thermische Lösch- undBeschriftungsvorgängedieser Informationsträger(2) in vordefinierter Art und Weise bearbeitet wird.
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同族专利:
公开号 | 公开日
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AT500070B1|2006-10-15|
引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
2010-11-18| 8139| Disposal/non-payment of the annual fee|
优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
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